Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- LawCommunity.de
Mitverschulden bei Datenverlust
- IWW
- JurPC
BGB §§ 280 Abs. 1, 254
Verantwortung für Datenverluste bei Computerreparaturen - aufrecht.de
Datenverlust bei Computer-Reparatur
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzpflicht wegen Vertragsverletzung; Datenverlust bei Arbeiten an Systemen der elektronischen Datenverarbeitung; Anwendung im gewerblichen Bereich; Pflicht zur Überprüfung ordnungsgemäßer Datensicherungsroutine
- czarnetzki.eu
Erkundigungspflicht des IT-Dienstleisters nach Datensicherung vor Servereingriff
- info-it-recht.de
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1
Zahlung der Vergütung von informationstechnologischen Leistungen - aufrechenbarer Schadensersatzanspruch - zur Frage, ob vor Arbeiten an Systemen der elektronischen Datenverarbeitung, die im gewerblichen Bereich eingesetzt werden, eine Datensicherung durchzuführen ist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)
Nicht-Umsetzung der IT-Sicherheitspflichten: Haftungsrisiken und Sanktionen für Unternehmen
- IWW (Kurzinformation)
Praxis-EDV - Ohne umfassende Datensicherung keine Haftung für Datenverlust bei Reparatur
- heise.de (Pressebericht, 07.04.2004)
Mangelnde Datensicherung -- keine Haftung
- heise.de (Pressebericht, 01.05.2004)
Kein Schadensersatz für Datenverlust
- heise.de (Pressebericht, 07.04.2004)
Keine Haftung Computer-Reparaturfirma bei mangelnder Datensicherung
- heise.de (Pressebericht, 01.05.2004)
Kein Schadensersatz für Datenverlust bei Reperaturarbeiten
- beck.de (Leitsatz)
Datensicherung vor Computerwartung
- 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 22.6.2004)
Notwendigkeit von Datensicherungen
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
EDV - Unbedingt gegen Datenverlust absichern!
- ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)
Mitverschulden bei Datenverlust
- olg-report.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, RTF-Format (Word))
Haftung für Datenverlust - der Datenbestand als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB
- 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 22.6.2004)
Notwendigkeit von Datensicherungen
Verfahrensgang
- LG Bochum, 27.05.2003 - 17 O 75/02
- LG Bonn, 27.05.2003 - 17 O 75/02
- OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
Papierfundstellen
- MMR 2004, 487
- K&R 2004, 543
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 253/93
Ersatzansprüche bei Versagen der Datensicherung - Computer; Datensicherung; …
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
Dies dürfe von Auftragnehmern bei der Ausführung von Arbeiten an solchen Anlagen auch als selbstverständlich vorausgesetzt werden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 554; ähnlich OLG Köln NJW-RR 1994, 1262).Zusätzliche Überprüfungspflichten bestehen jedoch nur dann, wenn ernsthafte Zweifel vorliegen, daß die Datensicherung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder das Sicherungssystem nicht funktioniert (OLG Karlsruhe NJW 1996, 2000; OLG Köln NJW-RR 1997, 558; 1994, 1262; BGH NJW 1996, 2924; Senat in OLGR 2000, 195).
- BGH, 25.06.1991 - X ZR 103/89
Mitverschulden bei Verletzung einer Kontrollpflicht
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
Unter diesen Voraussetzungen hat sich die Beklagte den Schaden allein zuzurechnen, selbst wenn der Klägerin eine Pflichtverletzung im Sinne der Wahrnehmung von Controllpflichten vorzuwerfen wäre (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1240). - BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer …
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
Zusätzliche Überprüfungspflichten bestehen jedoch nur dann, wenn ernsthafte Zweifel vorliegen, daß die Datensicherung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder das Sicherungssystem nicht funktioniert (OLG Karlsruhe NJW 1996, 2000; OLG Köln NJW-RR 1997, 558; 1994, 1262; BGH NJW 1996, 2924; Senat in OLGR 2000, 195). - OLG Köln, 02.02.1996 - 19 U 223/95
Pflicht zur Datensicherung im Rahmen des Wartungsvertrages
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
Zusätzliche Überprüfungspflichten bestehen jedoch nur dann, wenn ernsthafte Zweifel vorliegen, daß die Datensicherung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder das Sicherungssystem nicht funktioniert (OLG Karlsruhe NJW 1996, 2000; OLG Köln NJW-RR 1997, 558; 1994, 1262; BGH NJW 1996, 2924; Senat in OLGR 2000, 195). - OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Haftungsverteilung bei Datenverlust infolge Software-Neuinstallation
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
Dies dürfe von Auftragnehmern bei der Ausführung von Arbeiten an solchen Anlagen auch als selbstverständlich vorausgesetzt werden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 554; ähnlich OLG Köln NJW-RR 1994, 1262).
- AG Bonn, 21.11.2014 - 105 C 72/12
Datenverlust bei Tarifumstellung; Schadensersatz; Mitverschulden
Unter diesen Voraussetzungen hat sich der Kläger den Schaden zumindest auch teilweise selbst zuzurechnen, selbst wenn der Beklagten eine Pflichtverletzung dahingehend vorzuwerfen ist, dass sie entgegen ihrer Zusage die Daten des Klägers gelöscht hat (vgl. in diesem Sinne auch BGH NJW-RR 1991, 1240; OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2003, Aktenzeichen 13 U 133/03,- juris).