Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 28.07.2004 - 12 O 19/04   

Volltextveröffentlichungen (7)

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Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 06.09.2004)

    Landgerichte uneins bei Systemen zur Altersverifikation im Internet

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des LG Düsseldorf vom 28.07.2004, 12 O 19/04 (Vertrieb eines AVS ohne persönliche Identifikation mit Altersüberprüfung des Nutzers)" von Dirk Nolden, original erschienen in: JMS-Report 2004, 62 - 64.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Jugendschutz mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts? Anmerkung zu LG Düsseldorf vom 28.7.2004 - 12 O 19/04" von Dr. Marco Gehrke, original erschienen in: ZUM 2004, 849 - 852.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2004, 764
  • ZUM 2004, 849



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 143/04  

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.7.2004 - 12 O 19/04 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, im Geltungsbereich des deutschen Rechts ein Jugendschutzsystem für pornografische Internetinhalte im Sinne des § 184 StGB, § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV in Verkehr zu bringen, anzubieten, zugänglich zu machen, zu bewerben sowie insbesondere gegenüber denjenigen Kunden, die bisher Zugang zu pornografischen Inhalten über das Jugendschutzsystem der Beklagten (sogenannte Bestandskunden) erlangen, zu betreiben und/oder zu betreuen, das nutzerseitig auf der Eingabe der Personalausweisnummer oder Reisepassnummer - auch in Kombination mit Durchführung einer Kontobewegung und/oder der Abfrage einer Postleitzahl - sowie der hierauf beruhenden Verifikation des Alters basiert, ohne dass dabei eine persönliche Identifikation mit Altersüberprüfung des Nutzers, etwa im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens, bei einer Registrierung erfolgt, hilfsweise 2. das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.7.2004 - 12 O 19/04 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, im Geltungsbereich des deutschen Rechts durch das Inverkehrbringen, Betreiben, Anbieten, Betreuen und Bewerben des Alterszugangskontrollsystems "ueber 18.de" oder eines anderen Systems, das nutzerseitig auf der Eingabe der Personalausweisnummer oder Reisepassnummer - auch in Kombination mit der Durchführung einer Kontobewegung und/oder der Abfrage einer Postleitzahl - sowie der hierauf beruhenden Verifikation des Alters basiert, pornografische Angebote nach § 184 Abs. 1 StGB im Internet zugänglich zu machen, ohne dass bei der Zugangskontrolle eine persönliche Identifikation mit Volljährigkeitsüberprüfung des Nutzers, etwa im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens, bei seiner Registrierung erfolgt.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 25/05  

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG

    Zur Bestätigung seiner auch in zweiter Instanz vertretenen Auffassung, dass kein Verstoß gegen § 4 Abs. 2 JMStV angenommen werden könne, gibt der Antragsgegner in Auszügen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 28.07.2004 in der Sache 12 O 19/04 wieder.
  • LG Duisburg, 30.08.2004 - 21 O 97/04  

    Pflichten des Anbieters pornographischer Darstellungen im Internet; Einführung

    Die nachträglich vorgelegte Entscheidung aus dem Rechtsstreit ./. des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Juli 2004 - 12 O 19/04 - rechtfertigt keine andere Entscheidung oder die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung.
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