Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 51/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,867
OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 51/04 (https://dejure.org/2005,867)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.2005 - 11 U 51/04 (https://dejure.org/2005,867)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 11 U 51/04 (https://dejure.org/2005,867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 101a UrhG, § 8 Abs 2 S 2 TDG, § 9 Abs 1 TDG, §§ 9 ff TDG
    Urheberrechtsverletzung zum Nachteil von Tonträgerherstellern: Auskunftspflicht des Internet-Access-Providers über die Identität eines Anbieters von mp3-Musikdateien zum Download

  • aufrecht.de

    Kein Auskunftsanspruch gegen Provider

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Internet-Access-Providers zur Mitteilung der Adresse eines die Musikdateien zum Herunterladen anbietenden Internetbenutzers; Herstellung oder Verbreitung von Vervielfältigungsstücken eines Tonträgers; Missbräuchliche Ausnutzung einer Klagebefugnis

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Auskunftsanspruch

    §§ 85, 101a Abs. 1, Abs. 3 UrhG

  • afs-rechtsanwaelte.de

    Kein Auskunftsanspruch gegen Access-Provider

  • Judicialis

    UrhG § 101 a

  • hessen.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101a
    Keine Pflicht des Internet-Access-Provider auf Mitteilung der Daten eines Rechte verletzenden Internetbenutzers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Muss Provider Adresse eines Internet-Nutzers mitteilen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Rechtsinhaber steht kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zu

  • heise.de (Pressebericht, 25.01.2005)

    Provider muss Identität eines Musik-Kopierers nicht preisgeben

  • heise.de (Pressebericht, 25.01.2005)

    Provider muss Identität eines Musik-Kopierers nicht preisgeben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Musikindustrie verfolgt Spur eines "Musikpiraten" - Internet-Provider muss Daten des Internet-Anbieters nicht nennen

  • doerre.com PDF (Pressemitteilung)

    Kein Auskunftsanspruch gegen den Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Kein Auskunftsanspruch gegen ISP

  • beck.de (Leitsatz)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Accessprovider

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch gegen ISP

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 101 a Abs. 1 und 3 UrhG; §§ 9 Abs. 1, 8 Abs. 2 TDG
    Keine Auskunftspflicht des Access-Providers über einen Kunden, der unberechtigt Musikdateien zum Herunterladen anbietet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 147
  • MMR 2005, 241
  • K&R 2005, 138
  • ZUM 2005, 324
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 51/04
    Auch eine Tätigkeit als Teilnehmerin der Urheberrechtsverletzung eines Dritten scheidet aus, weil die hier allein in Betracht zu ziehende Gehilfenstellung zumindest einen bedingten Vorsatz voraussetzt, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGHZ 148, 13 - Ambiente.de ).

    Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGHZ 148, 13, 17 - Ambiente.de; BGH GRUR 02, 618 - Meissner Dekor).

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 51/04
    Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGHZ 148, 13, 17 - Ambiente.de; BGH GRUR 02, 618 - Meissner Dekor).

    Die ab Kenntniserlangung bestehende Störerhaftung begründet indes lediglich einen Unterlassungsanspruch, aber keine Schadensersatz- und Auskunftsansprüche (BGH WRP 04, 1287, 1292 - Internet-Versteigerung; BGH GRUR 02, 618 - Meissner Dekor m.w.N.).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 51/04
    Die ab Kenntniserlangung bestehende Störerhaftung begründet indes lediglich einen Unterlassungsanspruch, aber keine Schadensersatz- und Auskunftsansprüche (BGH WRP 04, 1287, 1292 - Internet-Versteigerung; BGH GRUR 02, 618 - Meissner Dekor m.w.N.).
  • OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06

    Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für

    Verletzer im Sinne von § 101a Abs. 1 UrhG ist grundsätzlich auch der Störer, der ggf. schuldlos zu einer Urheberrechtsverletzung beigetragen hat; dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzesmaterialien (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie, BT-Drucks. 11/4792, S. 31; ebenso Schricker/Wild, Urheberrecht, 3. Aufl., § 101a, Rdn. 7; a.M. OLG Frankfurt ZUM 2005, 324, 326 f.).

    Zwar weicht der Senat von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 25.01.2005 - 11 U 51/04 = ZUM 2005, 324, 326 f.) ab, das in dem genannten Urteil die Auffassung vertreten hat, ein bloßer Störer sei nicht nach § 101a UrhG passivlegitimiert.

  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2007 - 3 O 526/07

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Sperrung des Zugangs zu pornographischen

    Als Access-Provider stellt die Antragsgegnerin zu 1. vielmehr lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz her und macht die dort öffentlich angebotenen Leistungen nicht selbst zugänglich (vgl. OLG-Frankfurt GRUR-RR 2005, 147 m. w. Nw.).
  • LG Flensburg, 25.11.2005 - 6 O 108/05

    Unterlassungsanspruch gegen Massenversand von E-Mails

    Insoweit besteht ab Kenntniserlangung die verschuldensunabhängige Störerhaftung, die einfache positive Kenntnis vom Verstoß voraussetzt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 147).
  • LG Berlin, 10.11.2005 - 27 O 616/05

    Überwachungs- und Sperrpflicht eines Host-Providers

    Eine Analogie scheitert im vorliegenden Fall auch, weil § 101 a UrhG nach seinem klaren Wortlaut einen Anspruch nur gegen den Verletzer selbst gewährt, nicht aber den bloßen Störer (vgl. OLG Frankfurt MMR 2005, 241, 242).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2008 - 34 O 117/07

    Begriff der "klaren Rechtsverletzung" im Rahmen der Störerhaftung einer

    Deshalb kommt ein Anspruch auf Drittauskunft gegenüber einem Störer nicht in Betracht, denn der Störer haftet nur auf Unterlassung, ohne selbst Verletzer zu sein (vgl. OLG Frankfurt, MMR 2005, 241, 243; Ingerl-Rohnke, MarkenG, § 19 Rdnr. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht