Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 16.09.2004

Rechtsprechung
   LG Paderborn, 30.11.2004 - 5 S 142/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12907
LG Paderborn, 30.11.2004 - 5 S 142/04 (https://dejure.org/2004,12907)
LG Paderborn, Entscheidung vom 30.11.2004 - 5 S 142/04 (https://dejure.org/2004,12907)
LG Paderborn, Entscheidung vom 30. November 2004 - 5 S 142/04 (https://dejure.org/2004,12907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    R-Gespräch

  • beck.de (Leitsatz)

    R-Gespräche

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch bei R-Gesprächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 480
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes

    Auszug aus LG Paderborn, 30.11.2004 - 5 S 142/04
    Davon geht offensichtlich auch der BGH [Urt. v. 04.03.2004 - III ZR 96/03] in seiner Entscheidung vom 04.03.2004 ( BGHZ 158, 201 ff.) aus, der das Sphärennsiko auf der Grundlage einer vergleichbaren Klauselfassung für den Fall der unbemerkten Dialerinstalltation im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in Anlehnung an § 16 Abs. 3 TKV der Klägerin zugewiesen hat.
  • LG Berlin, 11.07.2001 - 18 O 63/01

    Haftung des Telefonanschlußbesitzers trotz minderjährigem Benutzer

    Auszug aus LG Paderborn, 30.11.2004 - 5 S 142/04
    Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Telefonanschlussinhaber, der es einem in seinem Haushalt lebenden Minderjährigen in zurechenbarer Weise ermöglicht, sein Telefon zu nutzen, für die von dem Minderjährigen verursachten Telefongebühren haftet, und zwar auch dann, wenn es sich um die Inanspruchnahme sog. 0190-Nummern handelt, durch die ein Minderjähriger entgegen dem Willen des Anschlussinhabers Anrufe zu Mehrwertdiensten tätigt (vgl. auch LG Berlin, Urt. v. 11.07.2001 - 18 O 63/01 , ZAP 2002, 565 ff.) Es ist nämlich allein der Sphäre des Telefonanschlussinhabers zuzurechnen, wenn dem im gemeinsamen Haushalt lebenden Minderjährigen oder einem dazu nicht befugten Dritten die Nutzung der Telefonanlage tatsächlich möglich ist.
  • LG Paderborn, 03.02.2000 - 3 O 420/98
    Auszug aus LG Paderborn, 30.11.2004 - 5 S 142/04
    Auf Grund der von der Klägerin durchgeführten technischen Überprüfung des Anschlusses des Beklagten und des hierzu überreichten Protokolls mit Einzelgesprächsnachweisen streitet für die Richtigkeit der abgerechneten Telefonverbindungen der Anscheinsbeweis zu Gunsten der Klägerin ( LG Paderborn, Urt. v. 03.02.2000 - 3 O 420/98).
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    In der Minderzahl der veröffentlichten Entscheidungen (z.B.: AG Fürth/Odenwald MMR 2005, 489; AG Nettetal MMR 2005, 490; im Ergebnis auch LG Paderborn MMR 2005, 480; siehe ferner LG Berlin, Urteil vom 11. Juli 2001 - 18 O 63/01 - juris Rn. 38 ) wird der Rechtsstandpunkt vertreten, der Anschlussinhaber sei bei der mit der Gesprächsannahme abgegebenen Willenserklärung nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht wirksam vertreten (für den Fall, dass Anhaltspunkte für die missbräuchliche Nutzung des Anschlusses durch Minderjährige bestehen, im Ergebnis auch AG und LG Frankfurt am Main MMR 2005, 488 f).

    a) Es kann auf sich beruhen, ob entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch ein mittels Wahl einer Tastenkombination am Telefon geschlossener Vertrag über die Erbringung von Verbindungsdienstleistungen ein Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312b BGB ist (so z.B.: AG Braunschweig MMR 2004, 705, 706; Bamberger/Roth/Schmidt-Räntsch, BGB, § 312b Rn. 49; Fuchs ZIP 2000, 1273, 1274 f; Härting, Fernabsatzgesetz, § 1 Rn. 169; Lütcke, Fernabsatzrecht, § 312b Rn. 139; a.A.: LG Paderborn MMR 2005, 480 zumindest für die Annahme eines R-Gesprächs).

  • LG Flensburg, 16.09.2005 - 7 S 18/05

    Neues R-Gesprächs-Urteil

    Teilweise wird eine Zahlungspflicht des Anschlussinhabers aufgrund einer Anscheinsvollmacht mit unterschiedlichen Begründungen bejaht (AG Nettelal, Urteil vom 09.06.2004, MMR 2005, S. 490; AG Gelsenkirchen-Buer, Urteil vom 28.09.2004, MMR 2004, S. 825; AG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.06.2004 und LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.11.2004, MMR 2005, S. 488 f.; AG Fürth/Odw., Urteil vom 11.10.2004, MMR 2005, S. 489 f.; LG Paderborn, Hinweisbeschluss vom 30.11.2004, MMR 2005, S. 480).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 16.09.2004 - 315 O 755/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18123
LG Hamburg, 16.09.2004 - 315 O 755/03 (https://dejure.org/2004,18123)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.09.2004 - 315 O 755/03 (https://dejure.org/2004,18123)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. September 2004 - 315 O 755/03 (https://dejure.org/2004,18123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für Links auf Glücksspiel-Seiten

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung für «Sponsored Links» auf Internetglücksspielangebot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für Links auf Glücksspiel-Seiten

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 480
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2004 - 315 O 755/03
    Dies ist nämlich schon dann der Fall, wenn ein objektiv als Wettbewerbshandiung zu beurteilendes Verhalten in der Absicht erfolgt den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH, GRUR 2004, 693ff "Schöner Wetten", zitiert nach Juris).
  • LG Bielefeld, 17.08.2005 - 21 S 159/05

    Rechtsmißbrauch durch Konzernabmahnung

    Die Klägerin hat unstreitig durch diesen in der Vergangenheit in einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen unerlaubter Internetwerbung für nicht konzessionierte Online-Casinos in mindestens 30 Fällen Abmahnungen ausgesprochen, die zu Unterwerfungserklärungen der Schuldner bzw. zu entsprechenden Unterlassungsurteilen geführt haben, wobei sie z.T. aufgrund einer Ermächtigung der Spielbanken tätig geworden ist (vgl. u.a. OLG Hamburg, Beschluss vom 10.11.2004 - 3 U 171/04 - LG Hamburg, Urteil vom 02.03.2004 - 312 0 1037/03; Urteil vom 24.03.2004 - 315 0 28/04; Urteil vom 03.02.3005 - 325 0 839/04; Urteil vom 16.09.2004 - 315 0 755/03 - ).
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