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   OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05   

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OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05 (https://dejure.org/2005,4905)
OLG München, Entscheidung vom 27.10.2005 - 29 U 2151/05 (https://dejure.org/2005,4905)
OLG München, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 29 U 2151/05 (https://dejure.org/2005,4905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kopierstation

    § 54a Abs. 1 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "CD-Kopierstationen"; Vergütungspflicht für CD-Kopierstationen; Höhe der angemessenen Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Vergütungspflicht für CD-Kopierstation

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 411 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 126
  • GRUR-RR 2008, 464 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 160 (Ls.)
  • MMR 2005, 847
  • ZUM 2006, 60
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 30.05.1997 - 6 U 162/95

    Voraussetzungen der Verdoppelung der Vertreibervergütung für Fotokopiergeräte

    Auszug aus OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05
    Zwar tritt die Verdoppelung der Vergütung nicht bei bloßer Verletzung der Auskunftspflicht ohne vorangegangenes Auskunftsverlangen ein (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1263, 1264 zum gleich gelagerten Fall der Betreibervergütung gemäß § 54a Abs. 2 UrhG ).
  • OLG Stuttgart, 11.05.2005 - 4 U 20/05

    Urheberrechtsschutz: Geräte-Abgabepflicht für Drucker

    Auszug aus OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05
    aaa) Die Formulierung in § 54a Abs. 1 UrhG "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" stellt auf die vergleichbare vervielfältigende Wirkung ab und nicht auf ein der Ablichtung vergleichbares Verfahren (vgl. OLG Stuttgart, MMR 2005, 700).
  • BGH, 14.04.1978 - I ZR 111/76

    Anforderungen an vergütungsfreie Herstellung "einzelner" Vervielfältigungsstücke

    Auszug aus OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05
    Jedenfalls in diesem Rahmen sieht der Senat keine Veranlassung zu einer anderen Bewertung als der des Bundesgerichtshofs, dass die Herstellung von mehr als sieben Vervielfältigungen auf einmal als unzulässig angesehen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1978, 474, 476 - Vervielfältigungsstücke).
  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05
    Dies rechtfertigt die Annahme, dass auch eine Verwendung, die - insgesamt gesehen - nur einen geringen Umfang einnimmt, zur Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 UrhG führt (vgl. BGH, GRUR 1999, 928, 930 - Telefaxgeräte).
  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

    Auszug aus OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05
    Die Vermutung erstreckt sich auch darauf, dass die Geräte entsprechend ihrer Zweckbestimmung auch - wie nach § 54a Abs. 1 UrhG weiter erforderlich - zum persönlichen oder sonstigen eigenen Gebrauch im Sinne des § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG verwendet werden (vgl. BGH, GRUR 1993, 553, 554 f. - Readerprinter).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05
    Geht es darum, wie ein bei Schaffung des Gesetzes noch nicht bekannter technischer Vorgang urheberrechtlich zu beurteilen ist, kann die Antwort häufig nicht allein anhand der Begriffe gefunden werden; vielmehr ist zu fragen, ob der in Rede stehende Vorgang funktional dem entspricht, was der Gesetzgeber als regelungsbedürftig angesehen hat (vgl. BGH, GRUR 2002, 246, 247 - Scanner).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05

    Kopierstationen

    Das Berufungsgericht hat - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Parteien - lediglich den Feststellungsausspruch dahin abgeändert, dass die Verpflichtung zur Zinszahlung entfällt (OLG München GRUR-RR 2006, 126).
  • OLG München, 10.05.2007 - 29 U 1638/06

    Kopienversand Subito

    Mit dieser Auslegung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Auffassung, dass mit der ähnlichen Formulierung "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" in § 54a Abs. 1 UrhG auch digitale Vervielfältigungsverfahren erfasst werden (vgl. Senat GRUR-RR 2006, 126 [127] - CD-Kopierstationen; GRUR-RR 2006, 121 [122 f.] - PCs).
  • OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05

    Vergütungspflicht von PCs; Höhe der angemessenen Vergütung

    Die Formulierung in § 54a Abs. 1 UrhG "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" stellt auf die vergleichbare vervielfältigende Wirkung ab und nicht auf ein der Ablichtung vergleichbares Verfahren (vgl. Senat MMR 2005, 847, 848 m. Anm. Hoeren; OLG Stuttgart ZUM 2005, 565, 566 f.).
  • LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
    a) Zwar hat der BGH in Einzelfällen dennoch Ausnahmen von der pauschalen Vergütungspflicht nach Anlage II zu § 54d I UrhG gemacht, wenn neuartige Geräte sich derart von den der pauschalen Geräteabgabe zu Grunde liegenden Vorstellungen entfernt hatten, dass eine Vergütungshöhe nach den pauschalen Sätzen der Anlage nicht mehr angebracht schien (BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte, Rn. 10; ebenso OLG München, GRUR-RR 2006, 121 für PCs; GRUR-RR 2006, 126 für CD-Kopierstationen; ; vgl. auch Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 54d UrhG) .
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