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   OLG München, 22.12.2005 - 6 W 2181/05   

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https://dejure.org/2005,12082
OLG München, 22.12.2005 - 6 W 2181/05 (https://dejure.org/2005,12082)
OLG München, Entscheidung vom 22.12.2005 - 6 W 2181/05 (https://dejure.org/2005,12082)
OLG München, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 6 W 2181/05 (https://dejure.org/2005,12082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Telefon-Gewinnspiel als unerlaubtes Glückspiel

  • mehrwertdiensteundrecht.de (Kurzinformation/Volltext)

    Gewinnspiele bei 9 Live wettbewerbsgemäß

  • mehrwertdiensteundrecht.de

    Gewinnspiele bei 9 Live wettbewerbsgemäß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 5, 6 § 5 Abs. 2
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Fernsehgewinnspiels mit gebührenpflichtigen Telefonanruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewinnspiele bei 9 Live wettbewerbsgemäß und nicht strafbar

  • beck.de (Leitsatz)

    Fernsehgewinnspiel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewinnspiele bei 9 Live wettbewerbsgemäß und nicht strafbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 225
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Teilnahmeentgelte von höchstens 0, 50 EUR sind glücksspielrechtlich unerheblich (OLG München, MMR 2006, 225; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 284 Rn. 6; MünchKommStGB/Groeschke/Hohmann, § 284 Rn. 8; Bolay, MMR 2009, 669, 670).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    Teilnahmeentgelte von höchstens 0, 50 EUR sind glücksspielrechtlich unerheblich (OLG München, MMR 2006, 225; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 284 Rn. 6; MünchKommStGB/Groeschke/Hohmann, § 284 Rn. 8; Bolay, MMR 2009, 669, 670).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Teilnahmeentgelte von höchstens 0, 50 EUR sind glücksspielrechtlich unerheblich (OLG München, MMR 2006, 225; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 284 Rn. 6; MünchKommStGB/Groeschke/, § 284 Rn. 8; Bolay, MMR 2009, 669, 670).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 189/08

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Teilnahmeentgelte von höchstens 0, 50 EUR sind glücksspielrechtlich unerheblich (OLG München, MMR 2006, 225; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 284 Rn. 6; MünchKomm.StGB/Groeschke/Hohmann, § 284 Rn. 8; Bolay, MMR 2009, 669, 670).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 43/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Teilnahmeentgelte von höchstens 0, 50 EUR sind glücksspielrechtlich unerheblich (OLG München, MMR 2006, 225; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 284 Rn. 6; MünchKommStGB/Groeschke/, § 284 Rn. 8; Bolay, MMR 2009, 669, 670).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung;

    Soweit in der Rechtsprechung und in der Literatur in Bezug auf Telefongewinnspiele, bei denen die Teilnehmer maximal 0, 50 EUR pro Anruf aufwenden müssen, die Glücksspieleigenschaft mangels des Erreichens der Erheblichkeitsschwelle auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Möglichkeit der Mehrfachteilnahme besteht, verneint worden ist (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 12.5.2005 - 3 S 308/04 -, MMR 2005, 547, juris; OLG München, Beschl. v. 22.12.2005 - 6 W 2181/05 -, MMR 2006, 225, juris; Bolay, MMR 2009, 669, 670), lässt sich daraus unabhängig von der Frage nach der grundsätzlichen Vergleichbarkeit derartiger Spiele mit den hier streitgegenständlichen Cent-Auktionen jedenfalls nicht der Rückschluss ziehen, dass die streitgegenständlichen Cent-Auktionen mangels Erheblichkeit des Einsatzes kein Glücksspiel darstellen.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10

    Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot

    Die Grenze, bis zu der noch von einem ganz unbeträchtlichen Einsatz auszugehen ist, dürfte in Anlehnung an die strafgerichtliche Rechtsprechung, vgl. OLG München, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 6 W 2181/05 -, Juris; LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 12. Mai 2005 - 3 S 308/04 -, Juris, und unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber in anderem Zusammenhang vorgenommenen Grenzziehung (vgl. § 8a Abs. 1 Satz 6 Hs. 1 des Rundfunkstaatsvertrags - RStV) bei 0, 50 Euro liegen.
  • VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10

    Werbeverbot für Glücksspiele über das Internet

    Soweit der BGH davon ausgeht, bei Gewinnspielen im Sinne des § 8a RStV handle es sich nicht um solche nach dem GlüStV und die dortigen Teilnahmeentgelte von höchstens 0, 50 EUR seien glücksspielrechtlich unerheblich (BGH, Urteile v. 28.09.2011 - I ZR 30/10 -, juris Rn. 74 ff. und - I ZR 92/09 -, MDR 2012, 358, juris Rn. 67 ff. unter Hinweis auf OLG München, MMR 2006, 225; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 284 Rn. 6; MünchKommStGB/Groeschke/Hohmann, § 284 Rn. 8; Bolay, MMR 2009, 669, 670), trifft er keine Aussage dazu, ob es sich bei derartigen im Internet angebotenen Spielen um Glücksspiel handelt.
  • FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15

    Rücknahme von Flaschen und Verpackungen gegen Ausgabe von Losen als Lotterie

    Inzwischen wird in Rechtsprechung und Literatur - vor allem bei zufallsabhängigen Telefongewinnspielen, bei denen die Teilnehmer maximal 0, 50 EUR pro Anruf leisten müssen - die Glücksspieleigenschaft verneint und ein Unterhaltungsspiel angenommen (vgl. z. B. LG Freiburg, Urteil vom 12.05.2005 - 3 S 308/04, Multimedia und Recht (MMR) 2005, 547; OLG München MMR 2006, 225).
  • LG München I, 28.07.2005 - 17 HKO 13392/05
    Hinweis: Die Entscheidung wurde durch das OLG München (Beschl. v. 22.12.2005 - Az: 6 W 2181/05) bestätigt.
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