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   LG Hamburg, 27.10.2005 - 327 O 614/05   

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https://dejure.org/2005,22491
LG Hamburg, 27.10.2005 - 327 O 614/05 (https://dejure.org/2005,22491)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2005 - 327 O 614/05 (https://dejure.org/2005,22491)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 327 O 614/05 (https://dejure.org/2005,22491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Versandkostenangaben

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässig: Erstmalige Nennung der Versandkosten in über Link erreichbaren AGB

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 420
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 128/04

    "Versandkosten für ISDN-Karte"

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2005 - 327 O 614/05
    Im Vordergrund der zu beachtenden rechtlichen Vorgaben steht nach Auffassung der Kammer insoweit jedenfalls § 1 Abs. 6 PAngV (vgl. auch HansOLG GRUR-RR 2005, 236; MMR 2005, 467), der eine eindeutige Zuordnung der nach § 1 Abs. 2 PAngV erforderlichen Angaben fordert.

    Die Kammer sieht es als ebenfalls ausreichend an, wenn dem Benutzer unmittelbar neben den Abbildungen oder Preisangaben der Waren durch einen eindeutig und unmißverständlich zugeordneten Link der Zugriff auf diese Angaben ermöglicht wird (vgl.a. HansOLG, MMR 2005, 467).

  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 187/03

    Umsatzsteuer und Versandkosten nach der PreisangabenVO im Internetversandhandel

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2005 - 327 O 614/05
    Ein derartiger Hinwies wird den Anforderungen der PAngV von vornherein nicht gerecht (HansOLG, MD 2005, 49 (53) = GRUR-RR 2005, 27 ff.).
  • OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 17/04

    Informationspflichten bei Versandhandelswerbung

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2005 - 327 O 614/05
    Im Vordergrund der zu beachtenden rechtlichen Vorgaben steht nach Auffassung der Kammer insoweit jedenfalls § 1 Abs. 6 PAngV (vgl. auch HansOLG GRUR-RR 2005, 236; MMR 2005, 467), der eine eindeutige Zuordnung der nach § 1 Abs. 2 PAngV erforderlichen Angaben fordert.
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2005 - 327 O 614/05
    Zum einen ist diese Vorschrift auf Versandkosten nicht unmittelbar anwendbar, weil sie sich auf die "Preise" im engen Sinn bezieht, Versandkosten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1997, 479) und nach der Systematik de PAngV aber nicht als Preisbestandteile anzusehen sind.
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2005 - 327 O 614/05
    Bei der genannten Vorschrift der PAngV handelt es sich um wettbewerbsbezogene Normen (vgl. BGH GRUR 2004, 435 (436) - FrühlingsgeFlüge), weshalb sich ein Verstoß gegen jene Regelung zugleich als ein Wettbewerbsverstoß i.S. von §§ 3, 4 Nr. 11 UWG erweist.
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Eine unmittelbare Anwendung des § 4 Abs. 4 PAngV scheidet bereits deshalb aus, weil die nach § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben zusätzlich zu den Preisen zu machen sind und sich § 4 Abs. 4 PAngV nur auf die Art und Weise der Angaben von Preisen bezieht (vgl. LG Hamburg MMR 2006, 420; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 PAngV Rdn. 1; Rohnke, GRUR 2007, 381, 382).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07

    Wettbewerbsverstoß: Angabe von Liefer- und Versandkosten beim Internetauftritt

    Eine unmittelbare Anwendung des § 4 Abs. 4 PAngV scheidet bereits deshalb aus, weil die nach § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben zusätzlich zu den Preisen zu machen sind und sich § 4 Abs. 4 PAngV nur auf die Art und Weise der Angaben von Preisen bezieht (BGH, a.a.O., Tz. 29 u.H. auf LG Hamburg, MMR 2006, 420; Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., Rn. 1 zu § 4 PAngV; Rohnke, GRUR 2007, 381, 382).
  • LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Angaben zu der im Preis enthaltenen

    In der Rechtsprechung zu diesen Angaben im Internetversandhandel wird davon ausgegangen, dass gute Wahrnehmbarkeit der nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV erforderlichen Angaben vorliegt, wenn der Preis und seine Bestandteile sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung mit den Artikeln befindet oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen hingeführt wird (BGH, NJW 2003, 3055, 3056, 3057; OLG Hamburg, MD 2007, 444, 446; OLG Hamburg, Urteil vom 12.08.2004, Az. 5 U 187/03, Rz. 30 zit. nach juris; LG Hamburg, Urteil vom 27.10.2005, Az. 327 O 614/05).
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