Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.06.2006 - 6 U 114/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2867
OLG Brandenburg, 13.06.2006 - 6 U 114/05 (https://dejure.org/2006,2867)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.2006 - 6 U 114/05 (https://dejure.org/2006,2867)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 6 U 114/05 (https://dejure.org/2006,2867)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gesetzliche Vorschriften, die den Betreiber einer Internet-Plattform eines Auktionshauses verpflichten, Zugangsbeschränkungen (Altersverifikation) einzurichten, existieren bislang nicht. Einer derartigen Restriktion des Jugendschutzgesetzes unterliegen vielmehr nur die ...

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Auktionsplattform haftet nicht für die jugendgefährdenden Angebote ihrer Mitglieder

  • JurPC

    BGB §§ 12, 1004, 823; TDG § 11
    Störerhaftung von eBay

  • aufrecht.de

    Keine Prüfungspflicht von eBay für jugendgefährdende DVDs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Internet-Plattform in Form eines Auktionshauses auf die Vereitelung der Möglichkeit des Verkaufs von indizierter und jugendgefährdender Ware; Anwendbarkeit der Restriktionen des Jugendschutzgesetzes auf die Einrichter bzw. Betreiber einer ...

  • Wolters Kluwer
  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mitstörerhaftung - Keine von eBay für jugendgefährdende Bildträger (FSK 18-DVD)

  • info-it-recht.de
  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; StGB § 26; ; StGB § 27

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Angebote - Keine unmittelbare Überprüfungspflicht - eBay-Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung von eBay für FSK 18-DVD

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    EBay haftet nicht für rechtswidrige Angebote

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung des Betreibers einer Internetplattform wegen des Vertriebs indizierter Video-DVDs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung von eBay für FSK 18-DVD

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 617
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2006 - 6 U 114/05
    Die absoluten Rechte eines Herstellers von Waren - wie z. B. vom Bundesgerichtshof in dem Fall "Internet-Versteigerung" GRUR 2004, 860 entschieden - , sollten nicht besser gestellt werden als der Schutz Minderjähriger vor dem Absatz pornographischen Materials.

    Einem Diensteanbieter ist es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu prüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt sind (BGH, "Internetversteigerung", GRUR 2004, 860).

    Denn jedenfalls können nach der Rechtsprechung des BGH, die eine derartige Störerhaftung im Grundsatz noch anzunehmen scheint, Dritte, die ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt sind, nur dann als Störer in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine Überprüfung etwaiger Wettbewerbsverstöße ihrer Kunden zuzumuten war und sie ihrer Prüfungspflicht nicht nachgekommen sind (BGH, GRUR 2004, 860; GRUR 2003, 969).

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2006 - 6 U 114/05
    Es entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, daß neues Vorbringen in der zweiten Instanz, soweit es unstreitig bleibt, bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist (BGH, MDR 2005, 527).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2006 - 6 U 114/05
    Denn jedenfalls können nach der Rechtsprechung des BGH, die eine derartige Störerhaftung im Grundsatz noch anzunehmen scheint, Dritte, die ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt sind, nur dann als Störer in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine Überprüfung etwaiger Wettbewerbsverstöße ihrer Kunden zuzumuten war und sie ihrer Prüfungspflicht nicht nachgekommen sind (BGH, GRUR 2004, 860; GRUR 2003, 969).
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