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   LG Bonn, 11.04.2006 - 11 O 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7302
LG Bonn, 11.04.2006 - 11 O 9/06 (https://dejure.org/2006,7302)
LG Bonn, Entscheidung vom 11.04.2006 - 11 O 9/06 (https://dejure.org/2006,7302)
LG Bonn, Entscheidung vom 11. April 2006 - 11 O 9/06 (https://dejure.org/2006,7302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zu den Anforderungen an die Darstellung von Koppelungsangeboten (hier in einem Werbeprospekt). Ist bei einem Koppelungsangebot für Telefongeräte der Fußnotentext nicht deutlich lesbar, in dem sich Angaben zu Preisbestandteilen befinden, liegt hierin ein Verstoß gegen §§ ...

  • openjur.de

    Koppelungsangebot, deutliche Lesbarkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 3, 4 Nr. 4, 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Koppelungsangebot, deutliche Lesbarkeit

  • aufrecht.de

    Wettbewerbswidrigkeit durch zu kleinen Fussnotentext

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Unlesbarkeit der Angaben zu Preisbestandteilen in einem Fußnotentext bei einem Koppelungsangebot für Telefongeräte mit den Vorschriften über unlauteren Wettbewerb

  • info-it-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 24.04.2006)

    Landgericht: Telekom muss Kleingedrucktes größer schreiben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu kleiner Fußnotentext bei DTAG-Werbeprospekt irreführend

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zu kleiner Fußnotentext bei Angabe von Handy-Tarifen

  • beck.de (Leitsatz)

    Deutliche Lesbarkeit von Koppelungsangeboten in Werbebroschüren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu kleiner Fußnotentext bei DTAG-Werbeprospekt irreführend

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 634
  • K&R 2006, 421
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus LG Bonn, 11.04.2006 - 11 O 9/06
    Wie der Kontext der vom Kläger dafür in Bezug genommenen Entscheidung BGH GRUR 2001, 453, 454 f. (TCM-Zentrum) zeigt, ändert der Umstand, dass zur Rechtfertigung des Klageantrags auf Presseartikel, Abbildungen o. dgl.
  • OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 U 92/02
    Auszug aus LG Bonn, 11.04.2006 - 11 O 9/06
    Die Entscheidung des OLG Schleswig MMR 2003, 750 ist nicht einschlägig.
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus LG Bonn, 11.04.2006 - 11 O 9/06
    Die zu den Werbepreisen "9,99 EUR" sowie "25 EUR sparen" gemachten Angaben sind unvollständig, wenn nicht gleichzeitig die weiteren Preisbestandteile so dargestellt werden, dass sie dem blickfangmäßig herausgestellten Preis eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sind (vgl. BGH GRUR 2006, 164, 166 (Aktivierungskosten II).
  • LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11

    Unterlassung von Werbung im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln des lauteren

    Zwar erschöpft sich in Anbetracht des verbraucherorientierten Schutzzweckes der §§ 3ff. UWG der Begriff der Lesbarkeit bei Leistungsbeschreibungen und Produkterläuterungen nicht darin, einzelne Wörter zu entziffern, sondern den Sinnzusammenhang des gesamten erläuternden Textes in seiner Bedeutung zu erfassen (vgl. dazu LG Bonn, Urteil vom 15.03.2011 - 11 O 116/11 - m.w.N.; LG Bonn, Urteil vom 11.04.2006 - 11 O 9/06 = MMR 2006, 634ff.).
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