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   OLG Nürnberg, 20.04.2006 - 5 U 456/06   

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https://dejure.org/2006,1876
OLG Nürnberg, 20.04.2006 - 5 U 456/06 (https://dejure.org/2006,1876)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.04.2006 - 5 U 456/06 (https://dejure.org/2006,1876)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. April 2006 - 5 U 456/06 (https://dejure.org/2006,1876)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beauftragung eines Anwalts per E-Mails; Fehlleitung einer E-Mail; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • RA Kotz

    Wiedereinsetzung: Keine nach fehlerhafter E-Mail-Versendung an Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1
    Verschulden bei Rechtsmittelauftrag per E-Mail - Glaubhaftmachung des Zugangs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelauftrag per E-Mail verschollen im Internet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Doppelt glaubhaft gemacht ist einmal zu viel!

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    E-Mails verschwinden nicht einfach

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 233, 236 Abs. 2 Satz 1
    Wegen eines Eingabefehlers nicht zugehende E-Mail

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Wichtige E-Mails unbedingt vom Empfänger bestätigen lassen

  • beck.de (Leitsatz)

    Auftrag zur Berufungseinlegung per E-Mail und Wiedereinsetzung

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Doppelt glaubhaft gemacht ist einmal zu viel!

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    E-Mails verschwinden nicht einfach

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    E-Mails verschwinden nicht einfach

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lässt sich der Zugang einer E-Mail glaubhaft machen? (IBR 2006, 1451)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2195
  • MDR 2006, 1199
  • MMR 2006, 684
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2002 - 23 U 92/02

    Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2006 - 5 U 456/06
    Der Mandant, der seinem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einen Rechtsmittelauftrag mit E-Mail zuleitet, handelt schuldhaft, wenn die E-Mail den Rechtsanwalt wegen eines Eingabefehlers nicht erreicht (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2002 - 23 U 92/02).

    Das mag theoretisch vorstellbar sein, die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses erscheint jedoch als derart gering, dass diese Möglichkeit bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Beklagtenvorbringens außer Acht gelassen werden muss (so auch OLG Düsseldorf NJW 2003, 833).

  • BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2006 - 5 U 456/06
    Nur ein ungewöhnlicher Verlauf muss unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten außer Betracht bleiben (BGH NJW 1998, 1870 m.w.N.).
  • VG Köln, 11.06.2007 - 25 K 2601/06

    Rückzahlung eines Ausbildungsförderungsdarlehens; Fristversäumnis hinsichtlich

    Ob insoweit zu fordern ist, dass der Absender die E-Mail mit einer Lese- oder Empfangsbestätigung versendet - eine solche Funktion halten praktisch alle E-Mail-Programme bereit - oder ob es schon ausreicht, wenn der Absender seine E-Mail-Ein- bzw. Ausgänge auf etwaige Fehlermeldungen kontrolliert, so wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Oktober 2002 - 23 U 92/02 -, a.a.O.; die Glaubhaftmachung eines solchen Vorbringens wäre allerdings jeweils noch gesondert zu prüfen, vgl. insoweit OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. April 2006 - 5 U 456/06 -, NJW 2006, 2195, kann für das vorliegende Verfahren offen bleiben.

    Da der Eingang der E-Mail-Nachricht beim BVA sich nicht feststellen lässt und das spurlose" Verschwinden einer E-Mail im Netz ausgesprochen unwahrscheinlich ist, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Oktober 2002 - 23 U 92/02 -, a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. April 2006 - 5 U 456/06 -, a.a.O., ist ein Eingabefehler der Klägerin, eine nicht ausreichende Kontrolle der Versendung oder ein sonstiges Versäumnis als mögliche Ursache für den nicht erfolgten Zugang der E-Mail zumindest ebenso wahrscheinlich wie eine andere Ursache.

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