Rechtsprechung
ArbG Aachen, 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- LawCommunity.de
Fristlose Kündigung eines Systemadministrators
- JurPC
Unberechtigter Zugriff auf E-Mails durch einen Administrator
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung nach Öffnen einer ohne Erlaubnis nicht an einen Systemadministrator gerichteten e-Mail; Weiterbeschäftigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache; Missbrauch übertragener Befugnisse und technischen Möglichkeiten als Kündigungsgrund
- czarnetzki.eu
Zugriff auf e-Mails durch Systemadministrator und außerordentliche Kündigung
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 626
Fristlose Kündigung des Systemadministrators eines Versicherers wegen unerlaubten Zugriffs auf E-Mail-Verkehr seines Vorgesetzten L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- heise.de (Pressebericht, 22.01.2006)
Unberechtigter Zugriff auf E-Mail rechtfertigt fristlose Kündigung eines Admins
- heise.de (Pressebericht, 22.01.2006)
Unberechtigter Zugriff auf E-Mail rechtfertigt fristlose Kündigung eines Admins
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wer in E-Mails schnüffelt, fliegt!
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kündigungsgrund bei geheimem E-Mail-Lesen durch Admin
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei E-Mail-Einsichtnahme
- beck.de (Leitsatz)
Fristlose Kündigung eines Systemadministrators wegen unerlaubten Öffnens einer E-Mail
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kündigungsgrund bei geheimem E-Mail-Lesen durch Admin
Besprechungen u.ä. (2)
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§ 626 Abs. 1 BGB
Fristlose Kündigung des Administrators durch unberechtigten Zugriff auf E-Mails - ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)
Fristlose Kündigung eines Systemadministrators bei unbefugten Zugriff auf E-Mails
Papierfundstellen
- VersR 2006, 819
- MMR 2006, 702
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Auszug aus ArbG Aachen, 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04
Solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Kündigungssachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen zügig durchführt, ist die Ausschlussfrist gehemmt (BAG Urteil vom 31.03.1993, NZA 1994, 409). - BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
Auszug aus ArbG Aachen, 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04
Andererseits soll der Kündigungsberechtigte nicht zur hektischen Eile angetrieben werden (BAG Urteil vom 15.11.1995 - NZA 1996, 419). - BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 463/79
Auszug aus ArbG Aachen, 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04
Nach herrschender Auffassung rechtfertigt der Missbrauch von Zugriffsrechten regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung (BAG Urteil vom 25.11.1981 - 7 AZR 463/79).
- LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
Fristlose Kündigung eines EDVAdministrators
a) In der Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - einheitlich davon ausgegangen, dass der Missbrauch von Zugangsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt (vgl. LAG München 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - Arbeitsgericht Aachen 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - OVG Nordrhein-Westfalen 13.10.2006 - 1 A 4365/05. PVB). - LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10
Verschlüsselungstechnik für den elektronischen Schriftverkehr des …
Davon abgesehen aber wird in der Rechtsprechung einheitlich davon ausgegangen, dass der Missbrauch von Zugangsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (LAG München 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - Arbeitsgericht Aachen 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - OVG Nordrhein-Westfalen 13.10.2006 - 1 A 4365/05 - PV sowie das Urteil der erkennenden Kammer vom 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09). - LAG Hamm, 12.04.2013 - 13 Sa 1686/12
Außerordentliche Kündigung eines IT-Administrators - Nutzung behördlicher Daten …
In dem Zusammenhang entspricht es zutreffender Rechtsprechung, dass der Missbrauch von anvertrauten Daten durch einen Arbeitnehmer geeignet ist, die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen ( BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 463/79 - AuA 2006, 745; LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 - NZA-RR 2010, 579; LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - CR 2010, 269; ArbG Aachen, 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - MMR 2006, 702 ).