Rechtsprechung
   OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Der Betreiber einer Online-Handelsplattform kann ab Eintritt der Störerhaftung nach § 101a UrhG auskunftspflichtig sein. Zu einer Störerhaftung des Diensteanbieters im Sinne des § 11 TDG kann es erst im Hinblick auf Rechtsverletzungen kommen, die einer Rechtsverletzung nachfolgen, von der dem Diensteanbieter Kenntnis verschafft wurde.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen, insbesondere der Negativauskunft

  • JurPC

    UrhG § 2, § 23, § 101a; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 242, § 812; TDG § 2, § 4, § 8, § 11; TDDSG § 3, § 5, § 6; Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.07.2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation Art. 6; Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums Art. 8;
    Haftung von eBay als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen

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  • foren-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Haftung von eBay als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen

  • linksandlaw.de

    Haftung von eBay - Auskunftsanspruch gegen Störer

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für Urheberrechtsverletzungen von Anbietern - Störerhaftung; Auskunftspflicht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ansprüche gegen Internet-Auktionshaus bei Urheberrechtsverletzung

Kurzfassungen/Presse (8)

  • RA Patrick Muller (Kurzmitteilung)

    Haftung von eBay

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Haftung von E-Bay für Urheberrechtsverletzungen durch Angebote Dritter - OLG München, Urteil vom 21.09.2006

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht des mithaftenden Plattformbetreibers bei Urheberrechtsverletzung

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  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    EBay haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Haftung des Betreibers einer Online Handelsplattform für Urheberrechtsverletzungen von Anbietern

  • it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Ebay haftet für Rechtsverletzungen Dritter

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Internetdienste-Anbieter über Namen und IP-Adressen von Rechtsverletzern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ebay kann als Störer für Urheberrechtsverletzungen durch Angebote Dritter auf Unterlassung und Auskunft in Anspruch genommen werden

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Grenzen der unrheberrechtlichen Störerhaftung des ausländischen Betreibers einer Online-Handelsplattform (zu OLG München vom 21.09.2006, Az.: 29 U 2119/06)" von WissMit. Timo Rosenkranz, original erschienen in: IPRax 10/2007, 524 - 527.

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2007, 419
  • MMR 2006, 739
  • BB 2006, 585
  • K&R 2006, 585



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Wird zitiert von ... (5)  

  • LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07  

    Keine Mitstörerhaftung des Usenet-Providers

    Zwar erfasst die Haftungsprivilegierung des TDG nach der Auffassung des BGH (vgl. BGH GRUR 2004, 860,862 - Internetversteigerung/Rolex) nicht auch den verschuldensunabhängigen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch, wobei diese Rechtssprechung auf den urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch (vgl. OLG München, MMR 2006, 739, 740 mwN) sowie das neue TMG (vgl. Hoeren, NJW 2007, 801, 805) ebenso anzuwenden sein dürfte.

    Der Geschädigte braucht sich nach der derzeitigen Rechtslage auch nicht auf das ,,Notice-and-take-down- Verfahren" verweisen zu lassen (BGH GRUR 2004, 860 - Internetversteigerung/Rolex; OLG München MMR 2006, 739, 741).

    Das OLG München hat in der Entscheidung MMR 2006, 739, 740 zusätzlich folgendes ausgeführt:.

  • LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07  

    Rapidshare.com - Haftung verschärft

    Dies besagt, dass nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung angesprochen sind und die Vorschrift nichts darüber besagt, ob ein Diensteanbieter nach den allgemeinen deliktsrechtlichen Maßstäben oder als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (BGH a.a.O.; OLG München MMR 2006, 739, 740).
  • LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07  

    "Rapidshare" - Einem Sharehoster obliegt eine verstärkte Prüfung von Inhalten

    Dies besagt, dass nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung angesprochen sind und die Vorschrift nichts darüber besagt, ob ein Diensteanbieter nach den allgemeinen deliktsrechtlichen Maßstäben oder als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (BGH a.a.O.; OLG München MMR 2006, 739, 740).
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  • LG München I, 14.05.2009 - 7 O 5535/09  

    Urheberrechtsverletzungen im Internet: Verpflichtung des Access-Providers zur

    Ein Rückgriff auf die allgemeine Regelung in § 28 Abs. 3 Nr. 1 BDSG - in einer Entscheidung zu § 101 a UrhG a. F. vom OLG München GRUR 2007, 419, 424 abgelehnt - wird in der Literatur teilweise für möglich gehalten (Nachweise zum Meinungsstand bei Czychowski aaO § 101 Rdn. 70; vgl. weiter Hoeren, NJW 2008, 3099, 3101).
  • AG Düsseldorf, 22.05.2007 - 57 C 13831/06  

    Zur Haftung des Providers für fremde Urheberrechtsverletzungen

    Diese Vorschriften finden keine Anwendung bei Unterlassungsansprüchen, da die Privilegierung nur für strafrechtliche und Schadensersatzansprüche gilt (BGH, GRUR 2004, 860, 862 - Internet-Versteigerung; OLG München, MMR 2006, 739, 740; Baumbach/Köhler/Bornkamm, UWG, 24.Aufl., § 8 Rz.2.28).
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