Rechtsprechung
LG Bonn, 29.12.2006 - 3 O 236/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Nr. 8 Abs. 1 AGB-Banken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung einer Stornobuchung durch die Bank bei einer Kontogutschrift infolge einer mit ausgespähter PIN und TAN vorgenommenen Überweisung im Online-Banking; Rückgängigmachen einer infolge einer phishingmail getätigten Überweisung
- undrecht.info
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- zbb-online.com (Leitsatz)
AGB Bk/AGB-Spk Nr. 8. 1
Stornierung einer Überweisungsgutschrift - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Verbraucher bleibt auf Schaden durch weitergeleitetes Geld sitzen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Verbraucher bleibt auf Schaden durch weitergeleitetes Geld sitzen -
- beck.de (Leitsatz)
Stornorecht der Bank bei Phishing
Papierfundstellen
- MMR 2007, 462
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2005 - XI ZR 338/03
Zeitpunkt des Eingangs eines überwiesenen Betrages bei der Empfängerbank
Auszug aus LG Bonn, 29.12.2006 - 3 O 236/06
Diese kommt in der sogenannten "Nachdisposition" zum Ausdruck, mit der die Bank dem Kunden die Daten der Gutschrift - auf dem Kontoauszug oder auf andere Weise - zugänglich macht und dadurch zu erkennen gibt, dass sie einen bestimmten Betrag bewusst aufgrund eines bestimmten Überweisungsauftrages gutgeschrieben hat und sich daran festhalten lassen will (vgl. BGH, NJW 2005, 1771;… Nobbe, in: Hopt (Hrsg.), Bankrechtstag 2004, S. 16 f.;… Schimansky, in: ders. u.a., Bankrechts-Handbuch, § 47 Rn. 30;… Meder in: Derleder/Knops/Bamberger (Hrsg.), Handbuch des deutschen und europäischen Bankrechts, § 38 Rn. 34, jeweils m.w.N.). - BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04
Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch …
Auszug aus LG Bonn, 29.12.2006 - 3 O 236/06
Die Gutschrift der Beklagten ist dem Zeugen nämlich nicht als Leistung zuzurechnen, weil er der Beklagten keinen Auftrag zur Überweisung erteilt hat und es damit an einer Leistungsbestimmung seinerseits fehlt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 3213, 3214 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
Bereicherungsanspruch einer Bank: Rückzahlungsanspruch bei einer Fehlbuchung …
Die entsprechenden Gutschriften waren nämlich den geschädigten Kunden nicht als Leistung zuzurechnen, weil sie der Klägerin keinen Auftrag zur Überweisung erteilt hatten und es damit an einer Leistungsbestimmung fehlte (vgl. BGH NJW 2005, 3231, 3214 m.w.N., auch LG Bonn MMR 2007, 462-463). - LG Karlsruhe, 05.10.2007 - 3 O 47/07
Bereicherungsanspruch einer Bank: Anspruch gegen einen Bankkunden wegen Phishings …
Diese Regelung ist nach allgemeiner Ansicht weder überraschend, noch benachteiligt sie den Bankkunden unangemessen, §§ 305 c Abs. 1, 307 BGB (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, WM 2006, 2078; LG Hamburg, CR 2006, 783; LG Bonn, Urt. v. 29.12.2006, 3 O 236/06;… Baumbach/Hopt, aaO.;… Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., Rn. 2.445 und 4.401;… Schimanski u.a., aaO., Rn. 14;… Canaris, Bankvertragsrecht, 3. Aufl., Rn. 451; vgl. a. BGH WM 1983, 907).