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   LG Bonn, 29.12.2006 - 3 O 236/06   

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https://dejure.org/2006,4749
LG Bonn, 29.12.2006 - 3 O 236/06 (https://dejure.org/2006,4749)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.12.2006 - 3 O 236/06 (https://dejure.org/2006,4749)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. Dezember 2006 - 3 O 236/06 (https://dejure.org/2006,4749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nr. 8 Abs. 1 AGB-Banken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung einer Stornobuchung durch die Bank bei einer Kontogutschrift infolge einer mit ausgespähter PIN und TAN vorgenommenen Überweisung im Online-Banking; Rückgängigmachen einer infolge einer phishingmail getätigten Überweisung

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 462
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 338/03

    Zeitpunkt des Eingangs eines überwiesenen Betrages bei der Empfängerbank

    Auszug aus LG Bonn, 29.12.2006 - 3 O 236/06
    Diese kommt in der sogenannten "Nachdisposition" zum Ausdruck, mit der die Bank dem Kunden die Daten der Gutschrift - auf dem Kontoauszug oder auf andere Weise - zugänglich macht und dadurch zu erkennen gibt, dass sie einen bestimmten Betrag bewusst aufgrund eines bestimmten Überweisungsauftrages gutgeschrieben hat und sich daran festhalten lassen will (vgl. BGH, NJW 2005, 1771; Nobbe, in: Hopt (Hrsg.), Bankrechtstag 2004, S. 16 f.; Schimansky, in: ders. u.a., Bankrechts-Handbuch, § 47 Rn. 30; Meder in: Derleder/Knops/Bamberger (Hrsg.), Handbuch des deutschen und europäischen Bankrechts, § 38 Rn. 34, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04

    Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch

    Auszug aus LG Bonn, 29.12.2006 - 3 O 236/06
    Die Gutschrift der Beklagten ist dem Zeugen nämlich nicht als Leistung zuzurechnen, weil er der Beklagten keinen Auftrag zur Überweisung erteilt hat und es damit an einer Leistungsbestimmung seinerseits fehlt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 3213, 3214 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07

    Bereicherungsanspruch einer Bank: Rückzahlungsanspruch bei einer Fehlbuchung

    Die entsprechenden Gutschriften waren nämlich den geschädigten Kunden nicht als Leistung zuzurechnen, weil sie der Klägerin keinen Auftrag zur Überweisung erteilt hatten und es damit an einer Leistungsbestimmung fehlte (vgl. BGH NJW 2005, 3231, 3214 m.w.N., auch LG Bonn MMR 2007, 462-463).
  • LG Karlsruhe, 05.10.2007 - 3 O 47/07

    Bereicherungsanspruch einer Bank: Anspruch gegen einen Bankkunden wegen Phishings

    Diese Regelung ist nach allgemeiner Ansicht weder überraschend, noch benachteiligt sie den Bankkunden unangemessen, §§ 305 c Abs. 1, 307 BGB (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, WM 2006, 2078; LG Hamburg, CR 2006, 783; LG Bonn, Urt. v. 29.12.2006, 3 O 236/06; Baumbach/Hopt, aaO.; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., Rn. 2.445 und 4.401; Schimanski u.a., aaO., Rn. 14; Canaris, Bankvertragsrecht, 3. Aufl., Rn. 451; vgl. a. BGH WM 1983, 907).
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