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   LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06   

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LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06 (https://dejure.org/2007,1595)
LG Köln, Entscheidung vom 18.07.2007 - 28 O 480/06 (https://dejure.org/2007,1595)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 28 O 480/06 (https://dejure.org/2007,1595)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 19 a, 97, 105 UrhG; 670, 683 Abs. 1 BGB
    Abmahnkosten für Filesharing-Abmahnung auch für Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung erstattungsfähig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenerstattungsanspruch des abmahnenden Unterlassungsgläubigers bei P2P-Urheberrechtsverletzungen an Musiktiteln

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    5.000,- EUR Abmahnkosten bei P2P-Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    5.000,- EUR Abmahnkosten bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • beck.de (Leitsatz)

    Erstattung von Anwaltskosten einer (Massen-)Abmahnung wegen P2P-Urheberrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Höhe der Abmahnkosten bei P2P-Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Filesharing: Tonträgerhersteller haben Anspruch auf Kostenerstattung für Beauftragung eines Anwalts zur Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Angabe eines Streitwerts von 10.000 € pro Titel zulässig

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 126
  • MIR 2007, Dok. 348
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06
    Für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag ist insoweit von Bedeutung, dass der Abmahnende nicht selbst über hinreichende eigene Sachkunde und Möglichkeiten zur zweckentsprechenden Verfolgung eines unschwer zu erkennenden Verstoßes verfügen darf, da die Einschaltung eines Rechtsanwalts dann ggf. nicht "erforderlich" im Sinne des § 670 BGB sein kann (BGH, NJW 2004, 2448).

    Die Kammer verkennt nicht, dass den Entscheidungsgründen der - selbst nur zu dem ganz engen Ausnahmefall einer Selbstbeauftragung eines Rechtsanwalts zur Verfolgung (ausgerechnet) eines Verstoßes gegen die Berufsordnung der Rechtsanwälte ergangenen - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2004 (NJW 2004, 2448) vielfach der allgemeine Grundsatz entnommen wird, dass bei Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung, die damit (theoretisch) in der Lage sind, typische Verstöße ohne anwaltlichen Rat zu erkennen, ein Ersatz von Abmahnkosten ausscheiden soll (vgl. etwa Köhler, in: Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 9 Rn. 1.29).

  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06
    Diese ist für den Unterlassungsanspruch materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1209; BGH NJW 1995, 132).
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04

    Abschreckender Streitwert

    Auszug aus LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06
    Dieser Umstand hat auch den Gesetzgeber inzwischen bewogen, tätig zu werden und die einschlägigen Gesetze zu verschärfen, um derartigen Rechtsverletzungen wirksam entgegen zu wirken und die Rechtsstellung der Urheber und der Inhaber von Nutzungsrechten zu stärken (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 20 U 194/00

    Abmahnung von Markenrechtsverletzungen - Kostenerstattung - Serienabmahnung in

    Auszug aus LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06
    Greifen kann dieser Aspekt freilich in Ausnahmefällen, in denen standardmäßig immer nur ein und derselbe Verstoß ganz routinemäßig für den einzigen Berechtigten mittels "Textbausteinen" abgemahnt wurde (vgl. bspw. für die routinemäßige Abmahnung des Vertriebs des "ftp-Explorers" in Serienabmahnungen OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.2.2001 - 20 U 194/00, NJW-RR 2002, 122).
  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06
    Sie wird nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur durch die festgestellte Rechtsverletzung vermutet und kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt werden (vgl. statt aller LG Hamburg ZUM 2006, 661).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 6 W 18/00
    Auszug aus LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06
    Insoweit handelt es sich jedoch nicht um ein "einseitiges Rechtsgeschäft", auf das § 174 BGB Anwendung finden könnte (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.7.2000 - Az. 6 W 18/00).
  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06
    Die Entscheidung des BGH liegt indes nach Auffassung der Kammer (vgl. insoweit bereits die Urteile vom 20.07.2005 - 28 S 2/05 und 23.11.2005 - 28 S 6/05 m.w.N) nur auf der Linie der zu Recht zurückhaltenden Rechtsprechung zu Fachverbänden mit eigener und gerade zur satzungsgemäß gebotenen Verfolgung von Wettbewerbsverstößen im Kern bereits bestimmter Rechtsabteilung (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.1984 - l ZR 45/82, GRUR 1984, 691 m. Anm. Jacobs).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2000 - 20 W 37/00

    Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung bei wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06
    Zwar ist die Anwendbarkeit von § 174 BGB auf eine anwaltliche Abmahnung in Rechtsprechung Literatur umstritten (vgl. einerseits OLG Köln, WRP 1985, 360 f.; andererseits OLG Düsseldorf, WRP 2001, 52 f.; zum Ganzen: Busch, GRUR 2006, 477 ff. m. w. N.).
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

    Auszug aus LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06
    Die Entscheidung des BGH liegt indes nach Auffassung der Kammer (vgl. insoweit bereits die Urteile vom 20.07.2005 - 28 S 2/05 und 23.11.2005 - 28 S 6/05 m.w.N) nur auf der Linie der zu Recht zurückhaltenden Rechtsprechung zu Fachverbänden mit eigener und gerade zur satzungsgemäß gebotenen Verfolgung von Wettbewerbsverstößen im Kern bereits bestimmter Rechtsabteilung (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.1984 - l ZR 45/82, GRUR 1984, 691 m. Anm. Jacobs).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06
    Denn derjenige, der vom Störer die Beseitigung einer Störung bzw. Unterlassung verlangen kann, hat nach ständiger Rechtsprechung im Urheberrecht grundsätzlich über dieses Institut einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. §§ 683 S. 1, 670 BGB, soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002, 1494).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

  • BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens

  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 889/08

    Haftung für Filesharing durch Familienangehörige

    In der Sache 28 O 480/06 führte die Kammer folgendes aus:.
  • LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 603/09

    Zahlungsanspruch aufgrund von möglichem Filesharing bezüglich eines

    Da es sich um eine Urheberrechtsverletzung mithin also um eine schwierige Materie handelt (vgl. LG Köln, MMR 2008, 126), ist eine weitere Herabsetzung der Gebühr nicht angezeigt.
  • LG Hamburg, 29.04.2008 - 312 O 913/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Wirksamkeit einer Abmahnung ohne

    Teilweise wird angenommen, dass auch eine vom Schuldner mangels Vorlage der Vollmacht zurückgewiesene Abmahnung wirksam ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.07.2001, Az. 6 W 132/01 Rz. 4, zit.n.juris; LG Köln, Urteil vom 18.07.1007, Az. 28 O 480/06 Rz. 23 zit.n.juris m.w.N.), nach einer anderen Auffassung ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung als eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung § 174 BGB analog anzuwenden, so dass die Abmahnung ohne die Vorlage der Originalvollmacht unwirksam ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2006, Az. 20 U 22/06, Rz. 19 ff., zit.n.juris m.w.N.).
  • AG Frankfurt/Main, 04.02.2009 - 29 C 549/08
    Der Berechnung zugrunde gelegte Gegenstandswert von 10.000,- EUR ist nicht zu beanstanden (vgl. LG Köln, Urt. V. 18.07.2007, Az.: 28 O 480/06, MMR 2008, 126, 128).
  • AG Frankfurt/Main, 22.01.2009 - 29 C 549/08

    Haftung des Anschlussinhabers eines dezentralen Netzwerks für Lizenzgebühren bei

    Der der Berechnung zugrunde gelegte Gegenstandswert von 10 000,- EUR ist nicht zu beanstanden (vgl. LG Köln, Urt V. 18.07.2007, Az.: 28 O 480/06, MMR 2008, 126, 128).
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