Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06   

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OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06 (https://dejure.org/2007,29583)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.03.2007 - 2 U 159/06 (https://dejure.org/2007,29583)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. März 2007 - 2 U 159/06 (https://dejure.org/2007,29583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unerbetene Telefonwerbung: Einwilligung in Telefon- oder Telefaxwerbung bei Angabe der Telefon- oder Telefaxnummer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer unzumutbaren Belästigung und Unlauterbarkeit durch eine Werbung unter Verwendung von Faxgeräten ohne ausdrückliche oder konkludente Einwilligung eines Adressaten; Zulässigkeit einer Telefax-Werbung mit Einwilligung eines Gewerbetreibenden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Faxwerbung für virtuelles Branchenverzeichnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04

    Wettbewerbsrecht: Telefonwerbung bei privaten Versicherungsnehmern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    d) Einwilligung ist das ausdrückliche oder auch konkludent vorliegende Einverständnis des Adressaten (OLG Frankfurt GRUR 2005, 964 [dort zur Telefonwerbung bezüglich des zur Telefaxwerbung insoweit identischen Tatbestandsmerkmales]; Köhler a.a.O. § 7, 72 i.V.m. 43 und 51; Ohly a.a.O. § 7, 46; Ubber a.a.O. § 7, 162).

    Dementsprechend ist auch das sog. Nachbearbeiten von Kunden, die etwa von einem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben und nach den Gründen für den Widerruf befragt werden, nicht von dem ursprünglichen Einverständnis gedeckt (OLG Frankfurt GRUR 2005, 964/965; Köhler a.a.O. § 7, 53; Ohly a.a.O. 46; vgl. auch Thüringer OLG a.a.O. [juris Tz. 34]).

    Entgegen der Wertung der Klägerin ist auch bei Vorliegen des Tatbestandes des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG die weitere Kontrolle an allen Tatbestandsmerkmalen des § 3, mithin auch der Bagatellgrenze, erforderlich (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 7, 70; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 2005, 964, 965).

  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03

    Telefax-Werbung II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    a) Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist eine unzumutbare Belästigung und damit gemäß Abs. 1 i.V.m. § 3 UWG eine Unlauterbarkeit anzunehmen bei einer Werbung unter Verwendung von Faxgeräten, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt (den hohen belästigenden Charakter auch gegenüber Gewerbetreibenden schon nach altem Recht bekräftigt nochmals BGH NJW 2006, 3781/3782 - Telefax-Werbung II ).

    Angesichts des hohen Lästigkeitsgrades und des Massenphänomens (vgl. BGH NJW 2006, 3781, 3782) ist schon im Hinblick auf das Allgemeininteresse von einer Überschreitung der Bagatellgrenze auszugehen (OLG Frankfurt a.a.O. 965), wobei von der von der Beklagten ins Feld geführten, angeblich bestehenden Geschäftsbeziehung angesichts der rechtlichen Unmaßgeblichkeit dieses Gesichtspunktes keine Schwächung der unlauteren Wettbewerbshandlung in ihrer Geeignetheit ausgeht, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    Dazu gehören etwa eine Vertragsverlängerung oder -erweiterung, eine Wiederaufnahme der Vertragsbeziehung oder eine weitere Bestellung (BGH GRUR 1995, 220 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung V) .
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    Damit ist ausgeschlossen, dass ein Kläger bei entsprechend weiter Fassung seines Unterlassungsbegehrens ohne Kostenrisiko einen Unterlassungsprozess durch Vortrag immer neuer gleichartiger (etwa auch neu ermittelter oder durch weitere Testkäufe provozierter) Verletzungshandlungen verschleppen kann (BGH GRUR 2006, 421 [Tz. 26] - Markenparfümverkäufe ).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 55/88

    "Telefonwerbung III"; Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    Eine konkludente Einwilligung ist noch nicht ohne weiteres anzunehmen, wenn der Angerufene - und nichts anderes gilt jeweils für den Faxadressaten - in einer geschäftlichen Beziehung zum Anrufer steht (Köhler a.a.O. § 7, 53; so schon BGH GRUR 1990, 280 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung III ; GRUR 1989, 753 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung II ; vgl. auch Thüringer OLG MD 2006, 776 [juris Tz. 28]; Mankowski a.a.O. § 7, 61 [ebenfalls zur Telefonwerbung]).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    e) Die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung trägt der Werbende (Köhler a.a.O. § 7, 72 i.V.m. 44; Ohly a.a.O. § 7, 43 und 50; so schon zum alten Recht BGH NJW 2004, 1655, 1657 - E-Mail-Werbung ; vgl. auch Mankowski a.a.O. § 7, 65).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    aa) Dies ist der Fall, wenn sich das Erstgericht mit dem Beweisergebnis nicht umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat (so BGHZ 162, 317 [juris Tz. 14] bei weit eingeschränkterer revisionsrechtlicher Überprüfung insoweit), und die erstinstanzliche Beweiswürdigung (deshalb) nicht zu überzeugen vermag (BGH NJW 2005, 1583, 1584).
  • LG Stuttgart, 31.08.2006 - 38 O 17/06

    Wettbewerbswidrige Telefaxwerbung: Wegfall der Wirkung einer Empfängerzustimmung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    Das Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom 31.08.2006 - Aktenzeichen 38 O 17/06 KfH - wird aufgehoben.
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87

    Telefonwerbung II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    Eine konkludente Einwilligung ist noch nicht ohne weiteres anzunehmen, wenn der Angerufene - und nichts anderes gilt jeweils für den Faxadressaten - in einer geschäftlichen Beziehung zum Anrufer steht (Köhler a.a.O. § 7, 53; so schon BGH GRUR 1990, 280 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung III ; GRUR 1989, 753 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung II ; vgl. auch Thüringer OLG MD 2006, 776 [juris Tz. 28]; Mankowski a.a.O. § 7, 61 [ebenfalls zur Telefonwerbung]).
  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 196/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens: Wirksamkeit

    Hieraus ergibt sich, dass diese - ebenso wie eine Einwilligung nach § 183 BGB - grundsätzlich nicht allein durch Zeitablauf erlischt (vgl. OLG Stuttgart, BeckRS 2007, 10540; OLG Köln, GRUR-RR 2013, 219, 221; LG Berlin, BeckRS 2012, 08644; Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 35. Aufl., § 7 Rn. 148 und 186; jurisPK-UWG/Koch, 4. Aufl., § 7 Rn. 245 und 376; Schöler in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 7 Rn. 243).
  • AG München, 14.02.2023 - 161 C 12736/22

    Unzulässige E-Mail-Werbung nach Erlöschen einer ursprünglich erteilten

    Hieraus ergibt sich, dass diese - ebenso wie eine Einwilligung nach 183 BGB - grundsätzlich nicht al/eia durch Zeitablau erliscnt (vgl. OLG Stuttgart, BeckRS 2007, 10540; OLG Köln, GRUR-RR 2013, 219, 221; LG Berlin, BeckRS 2012, 08644; Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 35. Aufl., 7 Rn. 148 und 186; jurisPK-UWG/Koch, 4. Aufl., 7 Rn. 245 und 376; Schöler in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., 7 Rn. 243).

    Gegen ein Erlöschen der Einwilligung wenden sich das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2007 - 2 U 159/06 -, juris Rz. 34) bei einem Zeitraum von einem Jahr und drei Monaten sowie das OLG Köln bei einem Zeitraum von einem Jahr und vier Monaten (OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2012 - I-6 U 69/12 juris Rz. 15).

  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 4 U 219/08

    Wettbewerbswidrigkeit der Übermittlung von Telefaxschreiben werbenden Inhalts

    So liegt, wenn ein Unternehmen nur auf Grund eines Anrufs seine Faxnummer angibt, eine Einwilligung in eine Faxwerbung dann nicht vor, wenn dabei der werbliche Zweck der Anfrage nicht ausdrücklich offen gelegt worden ist (vgl. zutr. OLG Stuttgart WRP 2007, 854 red. Ls.; Köhler, a.a.O., § 7 Rn. 187).
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 2/10

    Umfang des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Eine Werbung per Telefon oder Fax gegenüber Verbrauchern ist gemäß §§ 3, 7 Abs. 2, 8 Abs. 3 UWG vorbehaltlich der Einwilligung des Verbrauchers unzulässig (OLG Stuttgart WRP 2007, 854; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 ff.), gleichgültig ob es sich um Werbung durch ein Versicherungsunternehmen handelt oder -wie hierum einen Energielieferanten.
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 13 O 180/04 KfH I   

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https://dejure.org/2007,16851
LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 13 O 180/04 KfH I (https://dejure.org/2007,16851)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.2007 - 13 O 180/04 KfH I (https://dejure.org/2007,16851)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 13 O 180/04 KfH I (https://dejure.org/2007,16851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichterreichbarkeit eines Internetauftritts infolge einer Umstellung der Serveradresse; Notwendigkeit einer vorherigen Mitteillung über die Änderung; Werbung für einen "exklusiven Server" und eine "eigene" IP-Adresse; Gewährleistung einer bloß ...

  • webhosting-und-recht.de

    Erreichbarkeit 99% im Jahresdurchschnitt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Webhosting-Klausel "Erreichbarkeit 99% im Jahresdurchschnitt" rechtswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    Klauselkontrolle bei Nichterreichbarkeit einer Website

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Webhosting-Klausel "Erreichbarkeit 99% im Jahresdurchschnitt" rechtswidrig

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Düsseldorf, 27.10.2004 - 56 C 6812/03

    Anspruch auf Zahlung aus einem Internet-System-Vertrag in Form eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 13 O 180/04
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob zutreffende Anspruchsgrundlage bei Nichtabrufbarkeit gehosteter Inhalte im vorliegenden Fall die mietvertragliche Mängelhaftung nach § 536 a BGB ist (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2004 - 56 C 6812/03 - und AG Charlottenburg, MMR 02, 258 mit Anmerkung von Münster; Wulf, CR 04, 43; anders OLG Düsseldorf, MMR 03, 474 für exklusive Zuweisung eines bestimmten Servers) oder ob die Beklagte sich durch unterlassene Information der Klägerin nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig gemacht hat.
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02

    Rechtliche Qualifizierung eines Webhosting-Vertrages als Werkvertrag

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 13 O 180/04
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob zutreffende Anspruchsgrundlage bei Nichtabrufbarkeit gehosteter Inhalte im vorliegenden Fall die mietvertragliche Mängelhaftung nach § 536 a BGB ist (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2004 - 56 C 6812/03 - und AG Charlottenburg, MMR 02, 258 mit Anmerkung von Münster; Wulf, CR 04, 43; anders OLG Düsseldorf, MMR 03, 474 für exklusive Zuweisung eines bestimmten Servers) oder ob die Beklagte sich durch unterlassene Information der Klägerin nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig gemacht hat.
  • AG Hamburg-Barmbek, 21.11.2003 - 820 C 111/03
    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 13 O 180/04
    Die von der Klägerin beanstandete Unsicherheit der maßgeblichen Fassung der AGB bei Zustandekommen des Vertrages "mit der ersten Erfüllungshandlung" (5.2. der AGB) ist wohl nicht schon wegen fehlender Bestimmtheit der Voraussetzungen des Vertragsschlusses oder Verstoßes gegen § 307 BGB bedenklich, da sie letztlich nicht von der schuldrechtlichen Rechtslage abweicht, welche durchaus eine Annahme von Angeboten zum Vertragsschluss durch schlüssiges Handeln, zum Beispiel durch Versendung der Ware kennt (vgl. LG Essen, NJW-RR 03, 127; AG Hamburg - Barmbeck - NJW-RR 04, 1284).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 11.01.2002 - 208 C 192/01

    Schadensersatz wegen Abschaltung vom Netz

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 13 O 180/04
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob zutreffende Anspruchsgrundlage bei Nichtabrufbarkeit gehosteter Inhalte im vorliegenden Fall die mietvertragliche Mängelhaftung nach § 536 a BGB ist (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2004 - 56 C 6812/03 - und AG Charlottenburg, MMR 02, 258 mit Anmerkung von Münster; Wulf, CR 04, 43; anders OLG Düsseldorf, MMR 03, 474 für exklusive Zuweisung eines bestimmten Servers) oder ob die Beklagte sich durch unterlassene Information der Klägerin nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig gemacht hat.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6465
OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06 (https://dejure.org/2007,6465)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.03.2007 - 5 U 75/06 (https://dejure.org/2007,6465)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. März 2007 - 5 U 75/06 (https://dejure.org/2007,6465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Surfen ohne Zeitlimit" - Enthält eine Werbung mehrere Äußerungen, so ist eine isolierte Betrachtung einer einzelnen Angabe nur dann zulässig und geboten, wenn sie vom Verkehr ohne Zusammenhang mit den übrigen wahrgenommen und verwendet wird.

  • aufrecht.de

    Einzelne Werbeaussagen, die in einem einheitlichen Zusammenhang eingebunden sind, werden wettbewerbsrechtlich nicht einzeln betrachtet

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit einer Beispielrechnung im Rahmen einer Werbung von Online-Dienstanbietern; Irreführung des potenziellen Kunden durch Nichtaufklärung über die tatsächlich anfallenden Kosten; Spielraum einer gerichtlichen Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit von ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 5 Abs. 1 § 5 Abs. 2 Nr. 2
    Wettbewerbsrechtliche Prüfung einzelner Werbeaussagen, die in einen einheitlichen Äußerungszusammenhang eingebunden sind - Surfen ohne Zeitlimit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Surfen ohne Zeitlimit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 136 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
    Das kann auch der Fall sein, wenn sich einzelne Angaben in einer einheitlichen Werbeschrift (z.B. einem Werbekatalog) befinden, aber weder sachlich noch äußerlich erkennbar miteinander verbunden sind (BGH GRUR 05, 438, 440 - Epson-Tinte; BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatatalog).

    Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).

    Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift oder einer sonstigen (äußerlich einheitlichen) Werbedarstellung selbst bei einer gewissen räumlichen Trennung (z.B. Abdruck auf verschiedenen Seiten eines umfangreichen Katalogs) gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst werden oder ob dies nicht der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte).

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
    Das kann auch der Fall sein, wenn sich einzelne Angaben in einer einheitlichen Werbeschrift (z.B. einem Werbekatalog) befinden, aber weder sachlich noch äußerlich erkennbar miteinander verbunden sind (BGH GRUR 05, 438, 440 - Epson-Tinte; BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatatalog).

    Ihre Beurteilung erfordert vielmehr eine Gesamtbetrachtung (BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatalog).

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
    Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).

    Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift oder einer sonstigen (äußerlich einheitlichen) Werbedarstellung selbst bei einer gewissen räumlichen Trennung (z.B. Abdruck auf verschiedenen Seiten eines umfangreichen Katalogs) gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst werden oder ob dies nicht der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte).

  • BGH, 03.07.1968 - I ZR 45/66

    Auslösung einer besonderen Gütevorstellung durch die Verwendung örtlicher

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
    Ein Erfahrungssatz, wonach z.B. ein Etikettenaufdruck mit längerem Text von dem Verbraucher nicht gelesen wird, existiert nicht (BGH GRUR 69, 277, 279 - Whisky).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 U 1/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
    Gleiches gilt, soweit die Klägerin sich auf das Senatsurteil vom 11.10.06 in der Sache 5 U 1/06 bezieht.
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93

    Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
    Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).
  • BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65

    Favorit II

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
    Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
    Das kann auch der Fall sein, wenn sich einzelne Angaben in einer einheitlichen Werbeschrift (z.B. einem Werbekatalog) befinden, aber weder sachlich noch äußerlich erkennbar miteinander verbunden sind (BGH GRUR 05, 438, 440 - Epson-Tinte; BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatatalog).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 155/98

    Möbel-Umtauschrecht; Erfüllung des Umtauschverlangens

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
    Selbst wenn im Rahmen eines einheitlichen Textes in größeren Abständen einzelne Worte bei gleicher Größe der Lettern durch Fettdruck herausgehoben sind, ist die Annahme erfahrungswidrig, der durchschnittlich informierte und verständige Leser werde den normal gesetzten Zwischentext mit dem Auge überspringen und ausschließlich die herausgehobenen Textbestandteile wahrnehmen (BGH GRUR 00, 1106, 1107 - Möbel-Umtauschrecht).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
    Zwar ist gleichermaßen anerkannten, dass ein aufklärender Hinweis, der nur von denjenigen Interessenten zur Kenntnis genommen, die sich durch die - unrichtige - blickfangartige Herausstellung des Angebots mit den näheren Einzelheiten befassen und (erst am Ende der Produktinformationen) auf eine klein gedruckte klarstellende Angabe stoßen, nicht geeignet ist, die durch die herausgehobene (bildliche) Darstellung geschaffene Irreführung zu beseitigen (BGH WRP 03, 379, 380 - Preis ohne Monitor).
  • OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 193/04

    "Produkt des Jahres"

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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13393
LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07 (https://dejure.org/2007,13393)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2007 - 308 O 325/07 (https://dejure.org/2007,13393)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - 308 O 325/07 (https://dejure.org/2007,13393)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung des UseNet-Providers - Sofern ein UseNet-Provider nach Kenntniserlangung nicht hinreichend effiziente Maßnahmen ergreift, um erneute Rechtsverletzungen zu verhindern, kann er dadurch in einer die (Mit-) Störerhaftung begründenden Art und Weise an ...

  • aufrecht.de

    Haftung von Usenet-Zugangsdiensten

  • Wolters Kluwer

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung für die Zugangsvermittlung bei UseNet

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 136 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 269
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    Der Umfang dieser Prüfungspflichten bestimmt sich unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen sowie im Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar Handelnden (vgl. nur BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

    Das kann hier aber dahinstehen, da die Haftungsprivilegierung des TDG/TMG nicht den hier geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung urheberrechtlicher Verletzungshandlungen erfasst (vgl. BGH GRUR 2004, 860 ff. (S. 862) zum TDG).

    Gemäß Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 2000/31/EG müssen also Unterlassungsansprüche auch nach dieser Richtlinie nicht von dem in dieser Vorschrift formulierten Haftungsprivileg erfasst sein (vgl. BGH GRUR 2004, S. 860 ff. (S. 863)).

  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90

    Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    Zu den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast hat der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 1992 zum dortigen Az. 1 ZR 220/90 (NJW-RR 1993, 746, 747) das Folgende ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07

    Urheberrechtsverletzung: Haftung für die Zugangsvermittlung bei Usenet

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    Die Kammer bestätigt hiermit ihre Entscheidung vom 19.02.2007 (ZUM 2007, 492) auch für den Fall, dass der Zugangsvermittler zum UseNet das Auffinden von Musikdateien im Internet in der Bewerbung nicht besonders hervorhebt, und weicht insoweit von einem Urteil des Landgerichts München I vom 19.04.2007 (ZUM 2007, 496) mit einer parallelen Sachverhaltsgestaltung ab.
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    Der Antragsgegner zu 2 haftet als gesetzlicher Vertreter der Antragsgegnerin zu 1 jedenfalls seit der Abmahnung durch die Antragstellerin auf Unterlassung der beanstandeten Handlung aus dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1986, 248 ff. (S. 250-251)).
  • LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07

    Keine Mitstörerhaftung des Usenet-Providers

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    Die Kammer bestätigt hiermit ihre Entscheidung vom 19.02.2007 (ZUM 2007, 492) auch für den Fall, dass der Zugangsvermittler zum UseNet das Auffinden von Musikdateien im Internet in der Bewerbung nicht besonders hervorhebt, und weicht insoweit von einem Urteil des Landgerichts München I vom 19.04.2007 (ZUM 2007, 496) mit einer parallelen Sachverhaltsgestaltung ab.
  • LG Hamburg, 04.01.2005 - 312 O 753/04

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters über die Internet-Versteigerungsplattform

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    a) Sofern die Antragsgegnerin zu 1 nach Kenntniserlangung nicht hinreichend effiziente Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass das streitgegenständliche Musikwerk erneut über ihren Dienst aus dem UseNet herunterladbar ist, wirkt sie damit in einer eine Störerhaftung im oben dargestellten Sinne begründenden Art und Weise an den von ihren Nutzern begangenen Rechtsverletzungen mit (vgl. auch Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12, Urteil vom 4. Januar 2005 zum Az: 312 O 753/04. Seite 16).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
    Zur Ausräumung dieser Vermutung wäre neben einer Einstellung des zu unterlassenden Verhaltens die Abgabe einer ernsthaften, unbefristeten, vorbehaltlosen und hinreichend strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung erforderlich gewesen (vgl. BGH GRUR 1990, 617, S. 624; Möhring/Nicolini/Lütje, UrhG, aaO., Rn. 120, 125; Schricker/Wild, aaO., § 97 Rn. 42; Dreier/Schulze, aaO. § 97 Rn. 41, 42), wie sie erfolglos verlangt worden ist.
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05

    Namensklau im Internet

    Diese Darlegungs- und Beweislast wird allerdings dadurch gemildert, dass die Beklagte insoweit eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 15.6.2007 - 308 O 325/07, juris Tz. 36-39).
  • OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07

    Haftung des Usenet-Providers für Urheberrechtsverletzungen

    "Diese Darlegungs- und Beweislast wird allerdings dadurch gemildert, dass die Bekl. insoweit eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. LG Hamburg, MMR 2008, 136 Rdnrn. 36-39).
  • LG Düsseldorf, 18.03.2009 - 12 O 5/09

    Buchhandel - Fotos - Urheberrechtsschutz

    Eine solche Verpflichtung ist wegen des grundrechtlich abgesicherten Rechts des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geboten (vgl. LG Hamburg, ZUM-RD 2008, 433).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16038
LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06 (https://dejure.org/2007,16038)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.03.2007 - 15 O 821/06 (https://dejure.org/2007,16038)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. März 2007 - 15 O 821/06 (https://dejure.org/2007,16038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vermutetes Interesse keine Rechtfertigung für E-Mail-Werbung

  • internetrecht-infos.de (Leitsatz)

    Ein vermutetes Interesse einer bestimmten Zielgruppe an der E-Mail-Werbung ist keine Rechtfertigung, da dies eine quasi einschränkungslose Zulassung dieser Werbeform bedeuten würde

  • internetrecht-infos.de (Leitsatz)

    Ein vermutetes Interesse einer bestimmten Zielgruppe an der E-Mail-Werbung ist keine Rechtfertigung, da dies eine quasi einschränkungslose Zulassung dieser Werbeform bedeuten würde

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Grundsätzlich kein "mutmaßliches Interesse" an unverlangter E-Mail-Werbung

  • beck.de (Leitsatz)

    Unverlangte E-Mail-Werbung mit allgemein interessierenden Themen

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
    Denn es muss berücksichtigt werden, dass Werbung per e-Mail den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt (BGH NJW 2004, 1655 = GRUR 2004, 517 zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von e-Mail-Werbung).
  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
    Entscheidend ist deshalb allein, ob im Einzelfall weitere, über den Sachbezug hinausgehende Umstände die Annahme rechtfertigen, der Empfänger werde gerade mit der konkret verwendeten Werbeform einverstanden sein (BGH NJW 1991, 2087 = BGHZ 113, 282 - Telefonwerbung IV).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04

    Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
    Die Betroffenen müssten ohnmächtig abwarten, ob Mitbewerber oder Verbände - naturgemäß abhängig von deren jeweiligen Interessen - tätig werden (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2004, 820 = RUM-RD 2004, 574 = RDV 2005, 27).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
    Ein bereits erfolgter rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen begründet eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 1994, 1281 = GRUR 1994, 394 - Bilanzanalyse).
  • AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05

    Wettbewerbswidrigkeit eMail berufsbezogen

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
    Der Ansicht des AG Dresden (NJW 2005, 2561 = GRUR-RR 2005, 398) ist nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23114
LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05 (https://dejure.org/2007,23114)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2007 - 17 O 554/05 (https://dejure.org/2007,23114)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 17 O 554/05 (https://dejure.org/2007,23114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Geräteabgabe für Multifunktionsgeräte

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 136 (Ls.)
  • ZUM 2007, 937
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
    Die Vergütungspflicht ist damit technologieneutral formuliert (BGH, NJW 1993, 2118 - Readerprinter; Schricker-Loewenheim, 3. Aufl., § 54a UrhG, Rn. 6; Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 54a UrhG, Rn. 4) und erfasst nicht nur klassische Fotokopiergeräte.

    Anknüpfungspunkt ist damit die einem Gerät innewohnende Vervielfältigungsmöglichkeit, nicht aber die tatsächliche Nutzung (BGH, NJW 1993, 2118 - Readerprinter; OLG Stuttgart, a.a.O., S. 24; Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 54 UrhG, Rn. 5 Wandtke/Bullinger-Lüft, § 54a UrhG, Rn. 4), wobei hinzukommen muss, dass wahrscheinlich ist, dass mit Geräten aufgrund ihrer Zweckbestimmung auch urheberrechtlich relevantes Material vervielfältigt wird (Schricker-Loewenheim, 3. Aufl., § 54a UrhG, Rn. 7; BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte).

    c) Dass Multifunktionsgeräte nicht ausschließlich, sondern nur auch dazu benutzt werden (können), Vervielfältigungen vorzunehmen, ändert nichts an deren Vergütungspflicht (ebenso BGH, NJW 1993, 2118 - Readerprinter; BGH, NJW 2002, 964 - Scanner).

    a) Dem Gesetzgeber kommt im Bereich der Urheberabgaben ein weiter Ermessenspielraum zu, dem er auch mit Typisierungen und Generalisierungen gerecht werden kann (BVerfG, GRUR 1997, 123 - Kopierladen I; BGH, NJW 1993, 2118 - Readerprinter).

  • EuGH, 14.07.2005 - C-192/04

    Lagardère Active Broadcast - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
    Danach handelt es sich bei dem dort in Art. 8 II angeführten Begriff der "angemessenen Vergütung" zwar um einen Begriff des Gemeinschaftsrechts (EuGH, GRUR Int. 2005, 819 - Lagardère ; EuGH, GRUR 2003, 325 - SENA/NOS).

    Allerdings sieht auch diese Richtlinie angesichts der Territorialität der Schutzrechte nur ein Mindestmaß an Harmonisierung vor (EuGH, GRUR Int. 2005, 819 - Lagardère ).

    Diese haben dabei einen angemessenen Ausgleich der divergierenden Interessen herzustellen (EuGH, GRUR Int. 2005, 819 - Lagardère ; EuGH, GRUR 2003, 325 - SENA/NOS).

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
    Anknüpfungspunkt ist damit die einem Gerät innewohnende Vervielfältigungsmöglichkeit, nicht aber die tatsächliche Nutzung (BGH, NJW 1993, 2118 - Readerprinter; OLG Stuttgart, a.a.O., S. 24; Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 54 UrhG, Rn. 5 Wandtke/Bullinger-Lüft, § 54a UrhG, Rn. 4), wobei hinzukommen muss, dass wahrscheinlich ist, dass mit Geräten aufgrund ihrer Zweckbestimmung auch urheberrechtlich relevantes Material vervielfältigt wird (Schricker-Loewenheim, 3. Aufl., § 54a UrhG, Rn. 7; BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte).

    a) Zwar hat der BGH in Einzelfällen dennoch Ausnahmen von der pauschalen Vergütungspflicht nach Anlage II zu § 54d I UrhG gemacht, wenn neuartige Geräte sich derart von den der pauschalen Geräteabgabe zu Grunde liegenden Vorstellungen entfernt hatten, dass eine Vergütungshöhe nach den pauschalen Sätzen der Anlage nicht mehr angebracht schien (BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte, Rn. 10; ebenso OLG München, GRUR-RR 2006, 121 für PCs; GRUR-RR 2006, 126 für CD-Kopierstationen; ; vgl. auch Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 54d UrhG) .

    So hat auch der BGH für Telefaxgeräte mit festem Vorlagenglas und Scanner ohne Weiteres von der Festlegung einer niedrigeren Vergütung abgesehen und sie Fotokopiergeräten gleichgestellt (BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte; BGH, NJW 2002, 964 - Scanner).

  • EuGH, 06.02.2003 - C-245/00

    SENA

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
    Danach handelt es sich bei dem dort in Art. 8 II angeführten Begriff der "angemessenen Vergütung" zwar um einen Begriff des Gemeinschaftsrechts (EuGH, GRUR Int. 2005, 819 - Lagardère ; EuGH, GRUR 2003, 325 - SENA/NOS).

    Diese haben dabei einen angemessenen Ausgleich der divergierenden Interessen herzustellen (EuGH, GRUR Int. 2005, 819 - Lagardère ; EuGH, GRUR 2003, 325 - SENA/NOS).

    Der EuGH selbst hat eine Verwendung variabler und fester Faktoren als zulässig erachtet (EuGH, GRUR 2003, 325 - SENA/NOS).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
    c) Dass Multifunktionsgeräte nicht ausschließlich, sondern nur auch dazu benutzt werden (können), Vervielfältigungen vorzunehmen, ändert nichts an deren Vergütungspflicht (ebenso BGH, NJW 1993, 2118 - Readerprinter; BGH, NJW 2002, 964 - Scanner).

    Entscheidend ist damit die funktionale und technische Gleichheit (BGH, NJW 2002, 964 - Scanner).

    So hat auch der BGH für Telefaxgeräte mit festem Vorlagenglas und Scanner ohne Weiteres von der Festlegung einer niedrigeren Vergütung abgesehen und sie Fotokopiergeräten gleichgestellt (BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte; BGH, NJW 2002, 964 - Scanner).

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 231/97

    Schiedsstellenanrufung; Umfang der Berufungsbegründung

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
    Zudem kommt es im vorliegenden Fall - wie noch ausgeführt werden wird - auf das Bestehen eines vertraglichen Anspruchs nicht an, weshalb auch aus diesem Grund die Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens nicht erforderlich ist (BGH, GRUR 2000, 872- Schiedsstellenanrufung; Schricker-Reinbothe, 3. Aufl., § 16 WahrnG, Rn. 3).

    Daher kann offen bleiben, ob überhaupt für vertragliche Ansprüche - und auch Ansprüche aus Gesamtverträgen - insgesamt die Anrufung der Schiedsstelle notwendig ist (vgl. BGH, GRUR 2000, 872 - Schiedsstellenanrufung; Wandtke/Bullinger-Gerlach, § 16 UrhWG, Rn. 8).

  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
    a) Allerdings ist die Klägerin als Unternehmen i.S.d. Art. 82 EG anzusehen (vgl. EuGH, GRUR Int. 1990, 622 - Ministère Public/ Tourni ).
  • EuGH, 03.02.1981 - 90/79

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
    Der EuGH hat daher folgerichtig die französische Reprographieabgabe unter Art. 90 EG eingeordnet (EuGH, GRUR Int. 1981, 631).
  • LG Stuttgart, 22.12.2004 - 17 O 299/04

    Urheberrecht: Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
    In einem vorhergehenden Verfahren vor der erkennenden Kammer (17 O 299/04), das zur Zeit beim Bundesgerichtshof anhängig ist, hatte die Klägerin bereits solche Ansprüche geltend gemacht, allerdings in der Höhe beschränkt auf 1, 5% des Herstellerabgabepreises sowie auf den Zeitraum bis einschließlich 2001.
  • OLG Hamburg, 03.12.1998 - 3 U 62/98
    Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
    Im Übrigen führte ein unbegründet niedriger Tarif für PC-Connect-Geräte nicht zu einer Anpassung der gesetzlichen Geräteabgabe; vielmehr wäre umgekehrt der zu niedrige Tarif anzupassen (dazu OLG Hamburg, ZUM 1999, 248).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 189/99

    Feststellungsinteresse II; Feststellungsinteresse bei Möglichkeit der Stufenklage

  • OLG Stuttgart, 06.07.2005 - 4 U 19/05

    Geräteabgabe für Multifunktionsgeräte

  • OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05

    "CD-Kopierstationen"; Vergütungspflicht für CD-Kopierstationen; Höhe der

  • OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05

    Vergütungspflicht von PCs; Höhe der angemessenen Vergütung

  • LG Bielefeld, 31.03.1995 - 4 O 493/94
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 210/86

    "Kopierwerk"; Ansprüche der GEMA gegenüber dem Betreiber eines Kopierwerks

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