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   OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06   

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https://dejure.org/2007,1058
OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06 (https://dejure.org/2007,1058)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.07.2007 - 2 U 862/06 (https://dejure.org/2007,1058)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 2 U 862/06 (https://dejure.org/2007,1058)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Telemedicus

    Zur Meinungsäußerung in Internetforen

  • beckmannundnorda.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Die Bezeichnung eines Dritten als Betrüger in einem Internetforum kann eine zulässige Meinungsäußerung sein

  • JurPC

    BGB §§ 823, 1004; TDG § 11 a.F.
    Tatsachenbehauptungen, subjektive Meinungsäußerungen, Werturteile und unzulässige Schmähkritik bei Äußerungen in einem Internetforum

  • aufrecht.de

    Zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers, "Achtung Betrüger unterwegs!"

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Betrüger" = Meinungsäußerung, keine Tatsachenbehauptung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen den Betreiber eines Internetforums auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte; Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen, subjektiven Meinungsäußerungen, Werturteilen und unzulässiger Schmähkritik; Anforderungen zur Annahme einer perönlichkeitsverletzenden ...

  • foren-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Keine Haftung eines Foren-Betreibers für rechtswidrige fremde Eintragung bis zur Kenntniserlangung

  • online-und-recht.de
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823, 1004 BGB

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • RA Kotz

    Forenbetreiber: Kein Unterlassungsanspruch gegen diesen nach Meinungsäußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen, subjektiven Meinungsäußerungen, Werturteilen und unzulässiger Schmähkritik im Rahmen eines Internet-Forums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines Forums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Betreiber eines Forums ist nicht zur Überwachung verpflichtet, muss aber bei Kenntnis die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Forenhaftung]

  • heise.de (Pressebericht, 28.08.2007)

    Meinungsfreiheit in Internetforen gestärkt

  • heise.de (Pressebericht, 28.08.2007)

    Meinungsfreiheit in Internetforen gestärkt

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von Internetforum wegen Forenbeitrag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Meinungsfreiheit im Internet - Kritische Einschätzungen erlaubt - "Schmähkritik" nicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung eines Forum-Betreibers für rechtswidrige Äußerungen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Auch ausfallende Kritik in Internetforen zulässig

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung des Betreibers eines Meinungsforums

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung eines Forum-Betreibers für rechtswidrige Äußerungen

  • 123recht.net (Kurzinformation, 6.12.2007)

    Meinungsäußerung in Internetforen

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 29.2.2008)

    Haftung für Einträge in Internet Foren, Weblogs, Blogs oder Gästebüchern // Überblick zur Rechtsprechung Stand Februar 2008

Besprechungen u.ä.

  • beckmannundnorda.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Die Bezeichnung eines Dritten als Betrüger in einem Internetforum kann eine zulässige Meinungsäußerung sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 54
  • MIR 2007, Dok. 320
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06
    In der öffentlichen Auseinandersetzung muss auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht (BVerfG NJW 1991, 95, 96).

    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW-RR 1995, 301; NJW 2000, 1036, 1038; NJW 2005, 279, 283).

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06
    Der Betreiber eines Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 - OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581).

    Der Betreiber eines Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (BGH Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 - OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581).

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05

    Zur Störerhaftung des Betreibers eines Meinungsforums

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06
    Der Betreiber eines Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 - OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581).

    Der Betreiber eines Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (BGH Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 - OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581).

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW-RR 1995, 301; NJW 2000, 1036, 1038; NJW 2005, 279, 283).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW-RR 1995, 301; NJW 2000, 1036, 1038; NJW 2005, 279, 283).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW-RR 1995, 301; NJW 2000, 1036, 1038; NJW 2005, 279, 283).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06
    Bei der Abwägung ist dabei unter anderem zu berücksichtigen, ob die Äußerung im öffentlichen Meinungskampf aufgestellt worden, in dem eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede besteht (BGH NJW 1993, 1845, 1846) und ob sie gegenüber unbeteiligten Dritten aufgestellt worden ist.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06
    Eine gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB zu unterlassende rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung stellen Meinungsäußerungen nur dann, wenn die Belange des Betroffenen durch ihren ehrverletzenden Gehalt in einem mit der Ausübung grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit nicht mehr zu rechtfertigenden Maß tangiert sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW-RR 1995, 301; NJW 2000, 1036, 1038; NJW 2005, 279, 283).
  • OLG Koblenz, 06.02.2014 - 3 U 1049/13

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Meinungsäußerung als rechtswidrige

    Eine gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB zu unterlassende rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung stellt eine Meinungsäußerung nur dann dar, wenn die Belange des Betroffenen durch ihren ehrverletzenden Gehalt in einem mit der Ausübung grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit nicht mehr zu rechtfertigenden Maß tangiert sind (in Anknüpfung an BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998, 1 BvR 1531/96, NJW 1999, 1322, 1324; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Juli 2007, 2 U 862/06, ZUM-RD 2007, 522 ff. = MMR 2008, 54 f.; Beschluss vom 28. August 2008, 2 U 1557/07, NJW-RR 2009, 920 ff. = MMR 2009, 434).

    Bei der Äußerung jemand sei korrupt handelt es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine subjektive Meinungsäußerung, denn damit soll nicht zum Ausdruck gebracht werden, die betreffende Person sei wegen der betreffenden Straftatbestände bereits verurteilt worden (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Juli 2007, 2 U 862/06, Juris Rn. 15).

    Denn der Beklagte will damit erkennbar nicht zum Ausdruck bringen, der Kläger sei wegen vorstehend genannter Straftatbestände bereits verurteilt worden (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007 - 2 U 862/06 -, Juris Rn. 15).

    38 Eine gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB zu unterlassende rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung stellt eine Meinungsäußerung nur dann dar, wenn die Belange des Betroffenen durch ihren ehrverletzenden Gehalt in einem mit der Ausübung grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit nicht mehr zu rechtfertigenden Maß tangiert sind (BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 153/96 - NJW 1999, 1322, 1324; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 U 862/06 - ZUM-RD 2007, 522 ff. = MMR 2008, 54 f.; Beschluss vom 28.08.2008 - 2 U 1557/07 - NJW-RR 2009, 920 ff. = MMR 2009, 434).

    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfG, Beschluss vom 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89 - BVerfGE 82, 272; BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92 - BGH; Urteil vom 10.11.1994 - I ZR 216/92 - NJW-RR 1995, 301; Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99 - NJW 2000, 1036, 1038; Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03 - NJW 2005, 279, 283; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 U 862/06 - ZUM-RD 2007, 522 ff., Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 16.12.2013 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 30.01.2014 - 3 U 1287/13).

    Die Äußerung des Beklagten, dieses Verhalten eines Zuchtrichters als korrupt zu bezeichnen, stellt sich in diesem Zusammenhang noch als Ausdruck zulässiger Meinungsäußerungsfreiheit dar und überschreitet nicht schon die Grenze in die unzulässige Schmähkritik (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92 - Soldaten sind Mörder -BVerfGE 93, 266 = NJW 1995, 3303 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007, aaO; Juris Rn. 16).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen

    Eine Meinungsäußerung stellt daher nur dann eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung dar, wenn die Belange des Betroffenen durch ihren ehrverletzenden Gehalt in einem mit der Ausübung grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit nicht mehr zu rechtfertigenden Maß tangiert sind (BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 153/96 - NJW 1999, 1322, 1324; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 U 862/06 - ZUM-RD 2007, 522 ff. = MMR 2008, 54 f.; Beschluss vom 28.08.2008 - 2 U 1557/07 - NJW-RR 2009, 920 ff. = MMR 2009, 434; Beschluss vom 16.12.2013 - 3 U 1287/13, zitiert nach juris Rdn.33).
  • AG Bremen, 31.08.2018 - 9 C 45/18

    Negative Kundenbewertungen im Internet - Löschungsanspruch?

    Satz 1. macht deutlich, dass der Beklagte lediglich sein Empfinden ausdrücken möchte; eine Straftat soll der Klägerin ersichtlich nicht unterstellt werden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007, 2 U 862/06, juris; BGH, Urt. v. 16.12.2014, VI ZR 39/14, juris).
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