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   OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07   

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OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07 (https://dejure.org/2007,1137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2007 - 4 U 132/07 (https://dejure.org/2007,1137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 4 U 132/07 (https://dejure.org/2007,1137)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Veröffentlichung ungeschwärzter Gerichtsentscheidungen - Die Mitteilung von Gerichtsentscheidungen- unter ungeschwärzter Namensnennung der Prozessvertreter auch der unterlegenen Partei - kann imEinzelfall noch von der Mitteilungs- und Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG ...

  • markenmagazin:recht

    § 823 BGB; § 1004 BGB
    Veröffentlichung ungeschwärzter Gerichtsentscheidungen

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 BGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Telemedicus

    Namensnennung in Urteilsdatenbanken zulässig

  • Telemedicus

    Namensnennung in Urteilsdatenbanken zulässig

  • webshoprecht.de

    Persönlichkeitsverletzung durch Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile im Internet

  • webshoprecht.de

    Fehlende Rechtsverletzung durch Veröffentlichung der Namen von Prozessvertretern im Internet

  • aufrecht.de

    Kein Eingriff in das Persönlichkeitsrechts des Anwalts durch ungeschwärztes Urteil im Internet

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts wegen Veröffentlichung von ungeschwärzten Urteilen und eines ungeschwärzten Schriftsatzes im Internet; Annahme eines betriebsbezogenen Eingriffs; Schutzumfang des Persönlichkeitsrechts; Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der ...

  • foren-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei namentlicher Nennung von Rechtanwälten in Urteilen

  • online-und-recht.de
  • datenschutz.eu

    Veröffentlichung von Urteilen unter Namensnennung der Anwälte

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen unter ungeschwärzter Namensnennung der Prozessvertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Keine Persönlichkeitsverletzung von Anwälten durch Urteilsveröffentlichung ohne Schwärzung der unterlegenen Prozessbeteiligten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten mangels Anonymisierung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 I, 1004 BGB
    Rechtsanwälte dürfen in Urteilsdatenbank mit Namen genannt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen mit Namensnennung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen mit Namensnennung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 640
  • MDR 2008, 1128
  • GRUR-RR 2008, 259 (Ls.)
  • MMR 2008, 547
  • MIR 2008, Dok. 035
  • K&R 2008, 186
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Dieses Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (vgl. BVerfGE 65, 1, 41ff; 72, 155, 170; 78, 77, 84).

    Deshalb muss der einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1, 43 ff.; 78, 77, 85 ff.; BGH NJW 1991, 1532).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Dieses Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (vgl. BVerfGE 65, 1, 41ff; 72, 155, 170; 78, 77, 84).

    Deshalb muss der einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1, 43 ff.; 78, 77, 85 ff.; BGH NJW 1991, 1532).

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Deshalb muss der einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1, 43 ff.; 78, 77, 85 ff.; BGH NJW 1991, 1532).
  • KG, 30.01.2007 - 9 U 131/06

    Namensnennung in Urteilsdatenbanken unzulässig

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Die von den Klägern für ihre Auffassung angeführte Entscheidung KG, Urt. v. 30.01.2007, Az. 9 U 131/06, gebietet demgegenüber keine andere Beurteilung, und zwar schon deshalb, weil es dort um einen nicht vergleichbaren Fall ging, nämlich einerseits um die Mitteilung der Prozessparteien (und nicht bloß der beteiligten Anwälte) und andererseits gerade um eine Auseinandersetzung aus dem Bereich der Privatsphäre, bei der entsprechend höhere Anforderungen an die Rechtfertigung etwaiger Eingriffe zu stellen sind.
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Der Eingriff muss sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten und über eine bloße Belästigung oder sozial übliche Behinderung hinausgehen (BGH NJW 2003, 1040; 2004, 356; Palandt-Sprau, 66. Aufl. 2007, § 823 Rn. 128 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Der Eingriff muss sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten und über eine bloße Belästigung oder sozial übliche Behinderung hinausgehen (BGH NJW 2003, 1040; 2004, 356; Palandt-Sprau, 66. Aufl. 2007, § 823 Rn. 128 f. m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Der Persönlichkeitsschutz verbietet hier jedenfalls schwerwiegende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht, insbesondere durch Stigmatisierung und Ausgrenzung (BGH NJW 2005, 592; Palandt-Sprau, a.a.O., § 823 Rn. 87, 118 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    Dieses Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (vgl. BVerfGE 65, 1, 41ff; 72, 155, 170; 78, 77, 84).
  • LG Bielefeld, 31.07.2007 - 15 O 52/07
    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07
    unter Abänderung des Urteils des LG Bielefeld vom 31.07.2007, Az.: 15 O 52/07,.
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07

    Voraussetzungen der Herabsetzung durch Veröffentlichung eines ungeschwärzten

    Die Parteien sind - anders als in der Parallelsache 4 U 132/07, in der es um die Ansprüche der klägerischen Prozessbevollmächtigten insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte ging - Mitbewerber, so dass nunmehr - insoweit abweichend - die Regelungen des UWG Anwendung finden.
  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 20 VA 14/15

    Anforderungen an Erteilung einer anonymisierten Urteilsabschrift nach § 299 II

    Dieses Recht ist aber nicht schrankenlos gewährleistet, der Einzelne hat, weil er seine Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltet, keine absolute, uneingeschränkte Herrschaft über seine Daten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2007 Az. 4 U 132/07, zitiert nach juris, Rn. 49).
  • LG Bielefeld, 05.11.2008 - 18 O 34/08

    Rechtsmissbrauch, weil der Anwalt mit dem Kläger verwandt ist?

    127) lässt die Entscheidung des Verordnungsgebers, die Weiterverwendung des alten lückenhaften Musters zur Belehrung des Verbrauchers für eine Übergangszeit bis zum 1.10.2008 zu gestatten, den Schluss zu, dass der Verordnungsgeber die Informationsinteressen des Verbrauchers jedenfalls während dieses Übergangszeitraumes gegenüber dem Schutz des Vertrauens der Verwender des bislang gültigen Musterwiderrufsbelehrung, mit der Verwendung dieses Musters den gesetzlichen Anforderungen genügt zu haben, zurückstellt (zustimmend Föhlisch MMR 2008, 547).
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