Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 21.01.2008

Rechtsprechung
   LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07   

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https://dejure.org/2008,536
LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07 (https://dejure.org/2008,536)
LG München I, Entscheidung vom 19.06.2008 - 7 O 16402/07 (https://dejure.org/2008,536)
LG München I, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 7 O 16402/07 (https://dejure.org/2008,536)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Eltern haften für ihre Kinder" -Eltern haften, für durch ihre minderjährigen Kinder über einen bereitgestellten Internetanschluss begangenen Rechtsgutsverletzungen, wegen Aufsichtspflichtverletzung, wenn keine stichhaltigen Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Belehrung ...

  • openjur.de

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Kinder: Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht

  • aufrecht.de

    Eltern haften für von ihren Kindern begangene Urheberrechtsverletzungen im Internet

Kurzfassungen/Presse (28)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    "Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet"

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    "Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet"

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Internet-PC als "gefährlicher Gegenstand" - Eltern können für Urheberrechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder haften. Belehrung und Überwachung notwendig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung: Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kinder durch Videouploads

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kinder durch Videouploads

  • wb-law.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Urheberrechtsverletzungen im Internet: Eltern haften nicht für Ihre Kinder

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet

  • drbuecker.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Eltern haften nicht für ihre Kinder, sofern sie diese ordnungsgemäß belehrt und entsprechend überwacht haben

  • heise.de (Pressebericht, 25.06.2008)

    Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder

  • heise.de (Pressebericht, 25.06.2008)

    Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eltern haften auch im Internet für ihre Kinder

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Mithaftung der Eltern für Internet-Rechtsverletzungen der Kinder

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Abofallen: Eltern haften für ihre Kinder

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Haftungsprobleme im Rahmen der Internetnutzung

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    "Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet"

  • nennen.de (Kurzinformation)

    Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet?

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Internet: Eltern haften für ihre Kinder!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Internet: Eltern haften für ihre Kinder!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eltern haften für ihre Kinder- auch im Internet

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Elterliche Aufsichtspflicht gilt auch für das Internet

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Elterliche Aufsichtspflicht gilt auch für das Internet

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mithaftung der Eltern für Internet-Rechtsverletzungen der Kinder

  • 123recht.net (Kurzinformation, 14.7.2008)

    Filesharing - Eltern haften für ihre Kinder

Besprechungen u.ä. (3)

  • drbuecker.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Eltern haften nicht für ihre Kinder, sofern sie diese ordnungsgemäß belehrt und entsprechend überwacht haben

  • afs-rechtsanwaelte.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 3.7.2008)

    Internet - Eltern haften für ihre Kinder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 619
  • MIR 2008, Dok. 193
  • ZUM 2008, 805
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Hamburg, 25.01.2006 - 308 O 58/06

    Urheberrecht: Störerhaftung des Inhabers des Internet-Anschlusses für das

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Bezüglich der erlaubten Nutzung des Internets durch andere Personen hafteten die Eltern - bei minderjährigen Familienangehörigen nach der einschlägigen Rechtssprechung (vgl. OLG Hamburg, 10.5.2006, Az. 5 W 61/06; LG Hamburg, 21.4.2006, Az. 308 O 139/06 = MMR 2007, 131; 25.1.2006, Az. 308 O 58/06 = MMR 2006, 700) nach den Grundsätzen der Störerhaftung.

    Eine einweisende Belehrung ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern (so auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131; vgl. Leistner/Stang, WRP 2008, 533, 548 ff. mwN), da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss - soweit keine "Flat-Rate" vereinbart worden ist - nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen.

    Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt (so im Ergebnis auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131).

  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Bezüglich der erlaubten Nutzung des Internets durch andere Personen hafteten die Eltern - bei minderjährigen Familienangehörigen nach der einschlägigen Rechtssprechung (vgl. OLG Hamburg, 10.5.2006, Az. 5 W 61/06; LG Hamburg, 21.4.2006, Az. 308 O 139/06 = MMR 2007, 131; 25.1.2006, Az. 308 O 58/06 = MMR 2006, 700) nach den Grundsätzen der Störerhaftung.

    Eine einweisende Belehrung ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern (so auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131; vgl. Leistner/Stang, WRP 2008, 533, 548 ff. mwN), da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss - soweit keine "Flat-Rate" vereinbart worden ist - nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen.

    Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt (so im Ergebnis auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131).

  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Eine einweisende Belehrung ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern (so auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131; vgl. Leistner/Stang, WRP 2008, 533, 548 ff. mwN), da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss - soweit keine "Flat-Rate" vereinbart worden ist - nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen.

    Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt (so im Ergebnis auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131).

  • LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 76/06

    Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Eine Haftung der Beklagten zu 1 und 2 für das Verhalten ihres voll einsichtsfähigen Kindes scheide daher - unter Hinweis auf LG Mannheim, MMR 2007, 267 f. - aus.

    Die Ausführungen des Landgerichts Mannheim (MMR 2007, 267 f.), denen sich die Kammer im Urteil vom 4.10.2007 (CR 2008, 49, 51 re. Sp.) angeschlossen hat, stehen dem nicht entgegen, da in den beiden früher entschiedenen Fällen die Überlassung des Internetanschlusses an ein voll Geschäftsfähigen (an den volljährigen, noch zu Hause lebenden Sohn bzw. an einen Mitarbeiter) Streitgegenstand war.

  • LG München I, 25.09.2003 - 7 O 5013/03
    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Dies gilt auch für Minderjährige, jedenfalls ab dem 15. Lebensjahr (vgl. OLG Hamburg NJOZ 2007, 5761, 5763, im Hinblick auf eine 15jährige Internetnutzerin; ebenso: Urt. d. Kammer v. 25.9.2003, Az. 7 O 5013/03 = ZUM 2004, 150, für einen 14-Jährigen).

    Auch die weitreichenden Computer- und Internetkenntnisse, die die Beklagte zu 3 durch den IT-Kurs in der Schule erworben und die sie durch die Tat an den Tag gelegt hat, sprechen gegen das Fehlen der Einsicht, dass fremde Werke nicht einfach heruntergeladen und anderweitig online gestellt werden dürfen (urt. d. Kammer v. 25.9.2003 aaO S. 16 f.).

  • LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07

    Rechtmäßigkeit einer auf Urheberrecht gestützten Abmahnung; Bereithalten von

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Die Ausführungen des Landgerichts Mannheim (MMR 2007, 267 f.), denen sich die Kammer im Urteil vom 4.10.2007 (CR 2008, 49, 51 re. Sp.) angeschlossen hat, stehen dem nicht entgegen, da in den beiden früher entschiedenen Fällen die Überlassung des Internetanschlusses an ein voll Geschäftsfähigen (an den volljährigen, noch zu Hause lebenden Sohn bzw. an einen Mitarbeiter) Streitgegenstand war.
  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Nach der Rechsprechung des BGH bedürfen Minderjährige stets der Aufsicht (BGH NJW 76, 1145), lediglich deren Inhalt und damit der Entlastungsbeweis gem. Satz 2 richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (Palandt/Sprau aaO § 832 Rdn. 4).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Sowohl die verwendeten 70 Kinderfotos als auch die online gestellten Videos liegen vor, so dass die Reichweite der begehrten Auskünfte ermittelt werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 2379, 2380 li. Sp. unter II.1 - grau/magenta; GRUR 2000, 228 - Musical-Gala, betr. Bezugnahme auf Anlagen).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Der Klägerin steht auch der mit Antrag 2 geltend gemachte Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten gegen die Beklagte zu 3 als Teil des entstandenen Schadens bzw. nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 670 BGB) zu, da die vorgerichtliche Aufforderung an die Beklagte, weitere Rechtsverletzungen zu unterlassen, auch in deren Interesse lag (vgl. BGH GRUR 1970, 189, 190 - Fotowettbewerb; GRUR 1984, 129, 141 - shop-in-shop).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Sowohl die verwendeten 70 Kinderfotos als auch die online gestellten Videos liegen vor, so dass die Reichweite der begehrten Auskünfte ermittelt werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 2379, 2380 li. Sp. unter II.1 - grau/magenta; GRUR 2000, 228 - Musical-Gala, betr. Bezugnahme auf Anlagen).
  • BGH, 22.09.1983 - I ZR 166/81

    shop-in-the-shop

  • OLG Hamburg, 13.09.2006 - 5 U 161/05

    Auch Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Eltern sind nach dieser Ansicht ferner verpflichtet, das Kind bei der Nutzung des Internets laufend zu überwachen und den Computer des Kindes regelmäßig zu überprüfen, selbst wenn kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass das Kind bei der Internetnutzung Rechte Dritter verletzt (vgl. OLG Köln, GRUR 2010, 173, 174; LG Hamburg, MMR 2006, 700; MMR 2007, 131 f.; CR 2006, 780, 782; LG München I, MMR 2008, 619, 621 f.; LG Düsseldorf, ZUM-RD 2011, 698, 699; vgl. auch Stang/Hühner, CR 2008, 342, 245; Rauer, K&R 2012, 532, 533; Hoffmann, MMR 2012, 391, 392).
  • LG Bielefeld, 04.03.2015 - 4 O 211/14

    12-jähriger wegen Filesharings zur Zahlung von ca. 1.300 Euro verurteilt

    Dies gilt auch für minderjährige Internetnutzer (OLG Hamburg NJOZ 2007, 5761, 5763, ebenso LG München MMR 2008, 619 m.w. Nachweisen).
  • OLG München, 18.12.2008 - 6 U 3881/08

    OLG München verneint umfassende Aufsichtspflicht der Eltern bei der

    Die Berufung der Beklagten zu 3) gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 19.06.2008, Az. 7 O 16402/07, wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Auf die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 19.06.2008, Az. 7 O 16402/07, in Ziffer 2. des Tenors dahingehend abgeändert, daß die Freistellungsverpflichtung der Beklagten zu 1) und 2) entfällt und die Klage gegen diese insgesamt abgewiesen wird.

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.01.2008 - 6 W 121/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25480
OLG Karlsruhe, 21.01.2008 - 6 W 121/07 (https://dejure.org/2008,25480)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.01.2008 - 6 W 121/07 (https://dejure.org/2008,25480)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 6 W 121/07 (https://dejure.org/2008,25480)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Streitwerts bei Zusendung von ungebetenen E-Mails

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 262
  • MMR 2008, 619
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der

    Während einige Gerichte die Zusendung von E-Mails lediglich mit dreistelligen Werten ansetzen (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262: 500 EUR bei einstweiliger Verfügung; KG, JurBüro 2002, 371: 350 EUR bei einmaliger Zusendung, einstweiliges Verfügungsverfahren; OLG Rostock, Beschluss vom 13.10.208, 5 W 147/08: 300 EUR bei Telefaxwerbung als Irrläufer, einstweiliges Verfügungsverfahren), gibt es andere Gerichte, die mehrere tausend Euro für angemessen halten.
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 9 W 23/13

    Streitwert einer Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben

    Bei einer Unterlassungsklage ist dabei insbesondere auch das Unterlassungsinteresse der Klägerin und damit ihre aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278).

    Ein Streitwert in der Größenordnung von unter 1.000,00 EUR - wie die Beklagte ihn in ihrer Beschwerde unter Hinweis auf verschiedene Gerichtsentscheidungen (z.B. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; KG Berlin, JurBüro 2002, 371) für gerechtfertigt erachtet - würde allerdings das Unterlassungsinteresse der Klägerin ebenfalls nicht angemessen berücksichtigen.

  • OLG München, 22.12.2016 - 6 W 1579/16

    Streitwertfestsetzung - Unerwünschte Werbe-E-Mails

    Das maßgebliche Interesse des Klägers/Antragstellers, der sich gegen die Zusendung von E-Mail-Werbung richtet, wird in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich bewertet (vgl. z.B. BGH, Beschl. v 30.11.2014 - VI ZR 65/04, juris: EUR 3.000,- betreffend die Zusendung einer E-Mail-Werbung an einen Rechtsanwalt durch einen Möbelhändler; Beschluss vom 20.5.2009 -1 ZR 218/07 - E-Mail-Werbung II: EUR 6.000,- (ohne Begründung); KG, Beschluss vom 9.8.2013 - 5 W 187/13, Magazindienst 2016, 43: EUR 7.500,- wenn die Zusendung von besonderer oder beruflicher Bedeutung (also nicht nur rein privat) ist; OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2013 - 9 W 23/13, MDR 2013, 999: EUR 4.000,-; Beschluss vom 17.10.2013 - 6 U 95/13, juris: EUR 100,- in einem besonderen Fall; Beschluss vom 9.12.2014 - 9 U 73/14, WRP 2015, 377: EUR 1.000,- bei einmaliger Zusendung einer E-Mail an einen Gewerbebetrieb; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.1.2008 - 6 W121/07, GRUR-RR 2008, 262: EUR 500,-).
  • OLG Köln, 22.05.2009 - 19 W 5/09

    Streitwert eines Verfahrens wegen unerwünschter E-Mail-Werbung

    Die Streitwertfestsetzung für ein Verfahren wegen unerwünschter E-Mail-Werbung ist zu orientieren an dem Interesse des Empfängers, durch entsprechende Werbung in Zukunft nicht belästigt zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 65/04, OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2008 - 6 W 121/07, beide zitiert nach Juris).
  • AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10

    Streitwert der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung

    Dem Gericht ist eine Vielzahl von in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zum Streitwert oder zum Gegenstandswert der Abwehr unverlangter E-Mail-Sendungen bekannt, die im Wesentlichen zwischen 500 EUR (z.B. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262, zit. nach Juris) und 10.000 EUR (OLG Koblenz, GRUR 2007, 352, zit. nach Juris) rangieren, wobei überwiegend als Begründung auf eigene Entscheidungen oder solche anderer Gerichte verwiesen wird; auch die Klägerin argumentiert mit Hinweisen auf Rechtsprechungsgewohnheiten.
  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten

    des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278).
  • LG Mannheim, 27.05.2008 - 2 O 33/08
    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21.1.2008 in der Sache 6 W 121/07 (2 O 253/07; auf Unterlassung der E-Mail-Zusendung gerichtete einstweilige Verfügung gegen die Geschäftsführer der Beklagten) trägt er vor, der Streitwert der Abmahnung sei allenfalls mit 500 EUR anzusetzen.

    Dass dieses Interesse höher zu bewerten sei als 500 EUR, habe der Kläger auf entsprechenden Hinweis nicht vorgetragen ( Beschluss vom 21.1.2008, Az.: 6 W 121/07 ).

  • LG Freiburg, 02.07.2015 - 3 S 233/14

    Wettbewerbswidrige Werbung via Internet: Kundenzufriedenheitsanfrage per Email;

    Nicht von Bedeutung ist das Interesse des Klägers am Unterbleiben von Wettbewerbshandlungen gegenüber potentiellen anderen Kunden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2008 - 6 W 121/07; AG Mülheim, Urteil vom 17.05.2011 - 27 C 2550/10 juris).
  • AG Bergisch Gladbach, 27.06.2011 - 63 C 86/11
    Vielmehr ist der Gegenstandswert anhand der Beeinträchtigung der Klägerin zu bemessen, die diese durch das Zusenden der unerbetenen Emails droht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2008, Az. 6 W 121/07 - zit. n. beck online).
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