Rechtsprechung
LG Stuttgart, 16.07.2007 - 17 O 243/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Filesharing - Wer sich aufgrund eines Zahlendrehers (in der Zugangskennung) in einemstaatsanwaltschaftlichen Auskunftsersuchen unberechtigt eines Unterlassungsanspruchsberühmt, gibt dem Abgemahnten nach Ablauf der Frist zur Abstandnahme Anlass zur Erhebungeiner negativen ...
- aufrecht.de
Negative Feststellungsklage bei unberechtigter Abmahnung wegen Filesharing
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Abmahnung einer falschen IP-Adresse
- datenschutz.eu
- wbs-law.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 256 Abs. 1 ZPO
Gegen unberechtigte Filesharing-Abmahnung kann negative Feststellungsklage erhoben werden / Streitwert von 60.000 EUR - wb-law.de (Kurzinformation)
Neues Urteil in Sachen Filesharing
- heise.de (Pressebericht, 12.10.2007)
Falscher Anschluss unter dieser IP-Nummer
- heise.de (Pressebericht, 12.10.2007)
Falscher Anschluss unter dieser IP-Nummer
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abmahnung und die falsche IP-Adresse
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Fehlerhafte IP-Ermittlung bei Abmahnung wg. P2P-Urheberrechtsverletzung
- wekwerth.de (Kurzinformation)
Negative Feststellungsklage gegen Filesharing-Abmahnung möglich
- beck.de (Leitsatz)
Negative Feststellungsklage gegen versehentliche Anschuldigung von Markenrechtsverletzungen im Internet
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Negative Feststellungsklage gegen Filesharing-Abmahnung möglich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fehlerhafte IP-Ermittlung bei Abmahnung wg. P2P-Urheberrechtsverletzung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Filesharing-Abmahnung: Klage auf Feststellung nicht bestehender Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche möglich - Teilnehmer an einer Tauschbörse falsch ermittelt
Papierfundstellen
- MMR 2008, 63
- MIR 2007, Dok. 379
- K&R 2007, 666
Wird zitiert von ... (2)
- AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
Als Rechtsanwalt durfte er nicht davon ausgehen, dass die Aufrechterhaltung eines ehrkränkenden Vorwurfs allein deswegen zulässig ist, weil die Staatsanwaltschaft in einem weitgehend standardisierten und gerade deswegen fehlerträchtigen Verfahren (siehe nur die dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalte, die den Entscheidungen AG München, B.v. 5.9.2007, 161 C 20711/07 (Anlage B5, Bl. 160f d.A.) und LG Stuttgart, Urt.v. 11.7.2007, 17 O 243/07 (Anlage, Bl. 164ff d.A.) zugrunde lagen) den Namen der Klägerin als Inhaberin eines Anschlusses angegeben hat, der über die IP-Nummer ermittelt worden ist (…vgl. zu den hohen Anforderungen an einen unvermeidbaren Rechtsirrtum bei Rechtsanwälten auch BGH, Urt.v. 12.5.1992, NJW 1992, S. 2014ff).In diesem Falle hätten sich die Beklagten selbst dann, wenn sie den Unterlassungsanspruch oder eine entsprechende negative Feststellungsklage sofort anerkannt hätten, nicht damit verteidigen können, dass sie keinen Anlass zur Klagerhebung gegeben haben (…vgl. LG Hamburg, Urt.v. 28.8.1991, NJW-RR 1993, S. 173, 174; OLG Hamburg, B.v. 14.1.1994, Magazindienst 1994, S. 464, zitiert nach juris, vgl. auch LG Stuttgart, Urt.v. 11.7.2007, 17 O 243/07 (Anlage, Bl. 164ff d.A.) zu Fällen der behaupteten Urheberrechtsverletzung).
- AG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 31 C 1753/07 17 0 243/07, lag ein Zahlendreher im Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft vor, wodurch der Provider, für den dies nicht zu erkennen war, den Anschlussinhaber zu einer falschen IP mitteilte.