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   OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08   

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https://dejure.org/2008,5543
OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08 (https://dejure.org/2008,5543)
OLG München, Entscheidung vom 16.10.2008 - 29 U 1669/08 (https://dejure.org/2008,5543)
OLG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 29 U 1669/08 (https://dejure.org/2008,5543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Unlauterkeit des Angebots von Sportwetten im Internet in der Zeit bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags

  • aufrecht.de

    Sportwetten im Internet waren vor dem Glücksspielstaatsvertrag nicht unlauter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des beanstandeten Verhaltens zur Zeit seiner Begehung als Voraussetzung eines auf Wiederholungsgefahr gestützten Unterlassungsanspruchs; Lauterkeit der beanstandeten Wettbewerbshandlung aufgrund der Unwirksamkeit des in Bayern errichteten ...

  • Judicialis

    EG Art. 43; ; EG Art. 49; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; StGB § 284; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots von Sportwetten im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 76 (Ls.)
  • MMR 2009, 195
  • DÖV 2009, 132
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08
    Das Angebot von Sportwetten im Internet war auch in dem Übergangszeitraum von der Sportwetten-Entscheidung des BVerfG am 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 nicht unlauter.

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006 (NJW 2006, 1261 ff.) für die Rechtslage in Bayern entschieden, dass das hier errichtete staatliche Wettmonopol in seiner damaligen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung und die dadurch begründete Beschränkung der Vermittlung von Sportwetten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellten und deshalb mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren sind (BVerfG, a. a. O., - Sportwetten Tz. 79, 119).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.), zumal die Frage der Unlauterkeit des Angebots von Sportwetten in der Zeit bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags für die Zukunft keine Bedeutung mehr hat (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1719 Tz. 5; Ball in: Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 543 Rz. 5a).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 22/05

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.), zumal die Frage der Unlauterkeit des Angebots von Sportwetten in der Zeit bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags für die Zukunft keine Bedeutung mehr hat (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1719 Tz. 5; Ball in: Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 543 Rz. 5a).
  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

    Auszug aus OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08
    Solche Feststellungen sind dem einzelnen Rechtsunterworfenen jedenfalls subjektiv unzumutbar; die hieraus folgenden Unsicherheiten schließen daher eine Strafbarkeit aus (OLG München [5. Strafsenat] NJW 2008, 3151 [3152 f.]).
  • VerfGH Bayern, 25.09.2008 - 16-VII-06

    Einstellung eines Popularklageverfahrens zum Glücksspielwesen

    Auszug aus OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08
    Die Nichtanwendbarkeit des § 284 StGB führt deshalb nicht nur für die Zeit vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu, dass ein entsprechendes Verhalten kein unzulässiges Handeln im Wettbewerb darstellt (vgl. dazu BGH, a. a. O., - ODDSET Tz. 22), sondern auch für die Zeit danach bis zur gesetzlichen Neuregelung durch den Glückspielstaatsvertrag (vgl. BayVerfGH, Entscheidung v. 25. September 2008 - 16-VII-06, juris, dort Tz. 33).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08
    Von einem einheitlichen Lebenssachverhalt ist ungeachtet weiterer Erläuterungen, Berichtigungen und neuen Tatsachenvortrags auszugehen, wenn der Kern des in der Klage angeführten Sachverhalts unverändert bleibt (vgl. BGH GRUR 2008, 186 - Telefonaktion Tz. 15 m. w. N.).
  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08
    § 284 StGB ist nach dem Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. August 2007 - 4 StR 62/07 (NJW 2007, 3078 ff.) auf die in der Zeit vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ohne Vorliegen einer behördlichen Genehmigung betriebene gewerbliche Vermittlung von Sportwetten aus verfassungsrechtlichen Gründen wegen Unzumutbarkeit nicht anwendbar (vgl. BGH, a. a. O., Tz. 12, 20 und 22).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08
    Es sei auch weiterhin ungeklärt, ob die Strafvorschrift des § 284 StGB im Hinblick auf die Entscheidungen Gambelli (NJW 2004, 139 ff.) und Placanica (NJW 2007, 1515 ff.) des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften überhaupt noch auf das Veranstalten von Glücksspielen Anwendung finde.
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

    Auszug aus OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08
    Will er einen weiteren Streitgegenstand in den Prozess einführen, muss er zweifelsfrei deutlich machen, dass er einen neuen prozessualen Anspruch verfolgt; neuer Sachvortrag genügt als solcher nicht (vgl. BGH GRUR 2006, 960 - Anschriftenliste Tz. 20; m. w. N.).
  • EuGH, 15.10.2007 - C-410/07

    Happel - Verbindung

    Auszug aus OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08
    hilfsweise, den Rechtstreit bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in den verbundenen Rechtssachen C-316/07, C-358/07, C-360/07, C-409/07 und C-410/07 sowie in der sich aus den Vorlagefragen gemäß Beschluss der Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 30. Januar 2008 ergebenden Rechtssache auszusetzen,.
  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 189/05

    Freundschaftswerbung im Internet

  • EuGH, 15.10.2007 - C-409/07

    Avalon Service-Online-Dienste - Verbindung

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • OLG Köln, 30.01.2009 - 6 W 40/08

    Vollstreckung einer einstweiligen Verbotsverfügung

    Anderes kann schon deswegen nicht aus der als Anlage S 29 vorgelegten Entscheidung des OLG München vom 16.10.2008 - 29 U 1669/08 hergeleitet werden, weil in jenem Urteil nicht über den Kernbereich eines gerichtlichen Titels, sondern über den Streitgegenstand eines Verfahrens, in dem bestimmte Tathandlungen beanstandet worden sind, befunden worden ist.
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Zulässigkeit der Veranstaltung von Sportwetten

    Aus dem Urteil des OLG München vom 16.10.2008 - 29 U 1669/08 -, auf das sich die Beklagten berufen haben, ergibt sich keine andere rechtliche Beurteilung der Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs.
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07

    Verbot des Glücksspiels im Internet

    Doch selbst wenn dies festgestellt werden könnte und auf dieser Grundlage ein Wettbewerbsverstoß zu bejahen wäre, was sehr zweifelhaft erscheint (vgl. OLG München, Urteil vom 16.10.2008 - 29 U 1669/08 - Juris-Rn 44), so könnte angesichts der gesetzlichen Klarstellung durch das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages zum 01.01.2008 doch keine über dieses Datum fortwirkende Wiederholungsgefahr angenommen werden.
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 189/08

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, MMR 2009, 195).
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