Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06   

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https://dejure.org/2008,1354
BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06 (https://dejure.org/2008,1354)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2008 - I ZR 62/06 (https://dejure.org/2008,1354)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2008 - I ZR 62/06 (https://dejure.org/2008,1354)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Kopierläden II

    UrhG § 54a Abs. 2, § 54d Abs. 2 (F: 25. 7. 1994); § 54h Abs. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kopierläden II - Der Inhaber eines Kopierladens hat die urheberrechtliche Vergütung für das Betreiben von Fotokopiergeräten grundsätzlich auch dann zu zahlen, wenn er eine Selbstbedienung ausgeschlossen und seine Angestellten angewiesen hat, nur urheberrechtlich nicht ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Kopierläden II

  • Telemedicus

    Kopierläden II

  • IWW
  • JurPC

    UrhG § 54a Abs. 2; § 54d Abs. 2 (F: 25.7.1994); § 54h Abs. 1
    "Kopierläden II"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht des Inhabers eines Kopierladens bei Ausschluss der Selbstbedienung und Anweisung einer Vervielfältigung von ausschließlich urheberrechtlich nicht geschützten Werken; Durchsetzungspflicht der den Verwertungsgesellschaften zustehenden ...

  • debier datenbank

    Kopierläden II

    §§ 54a Abs. 2, 54d Abs. 2, 54h Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 54a Abs. 2; ; UrhG § 54d Abs. 2; ; UrhG § 54h Abs. 1

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Kopierläden II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht des Inhabers eines Kopierladens bei Ausschluss der Selbstbedienung und Anweisung einer Vervielfältigung von ausschließlich urheberrechtlich nicht geschützten Werken; Durchsetzungspflicht der den Verwertungsgesellschaften zustehenden ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kopierläden II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Vergütung für das Betreiben von Fotokopiergeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Urheberrechtliche Geräteabgabe bei Geräten in einem Kopierladen - Copycenter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kopierläden und die Urheberrechtsvergütung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kopierladen schuldet volle Urheberrechtsvergütung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nachzahlung für urheberrechtliche Gerätevergütung für Fotokopierer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur urheberrechtliche Vergütungspflicht für das Betreiben von Fotokopiergeräten

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Kopierläden II

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nachzahlung für urheberrechtliche Fotokopierer-Vergütung

  • gewrs.de PDF, S. 39 (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Vergütung für Kopiergeräte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betreibervergütung für Kopiergeräte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nachzahlung für urheberrechtliche Fotokopierer-Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1353
  • MDR 2009, 579
  • GRUR 2009, 480
  • MMR 2009, 290 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 075
  • K&R 2009, 264
  • ZUM 2009, 405
  • afp 2009, 310
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06
    Die Vergütungspflicht nach § 54a UrhG a.F. knüpft nicht an die tatsächliche Nutzung, sondern nur an die mögliche Nutzung des Gerätes für nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG zulässige Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Vorlagen an (vgl. BGHZ 121, 215, 221 - Readerprinter; BGHZ 140, 326, 331 f. - Telefaxgerät, m.w.N.).

    Sind Geräte - wie hier die Fotokopiergeräte - zur Vornahme von Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks bestimmt, löst dies die gesetzliche Vermutung aus, dass diese Geräte entsprechend ihrer Zweckbestimmung auch zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG verwendet werden (BGHZ 121, 215, 220 f. - Readerprinter, m.w.N.).

    Sie kann durch den Gegenbeweis entkräftet werden, dass die Geräte tatsächlich nicht oder nur in geringerem Umfang zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG verwendet werden (vgl. BGHZ 121, 215, 220 f. - Readerprinter, m.w.N.).

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06
    Nach § 54a Abs. 2 UrhG a.F. hat der Urheber einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung unter anderem gegen den Betreiber eines Gerätes, das - wie ein Fotokopiergerät (vgl. BGHZ 140, 326, 329 - Telefaxgeräte) - zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG durch Ablichtung eines Werkstücks bestimmt ist und in einer Einrichtung betrieben wird, die - wie ein Kopierladen - Geräte für die Herstellung von Ablichtungen entgeltlich bereit hält.

    Die Vergütungspflicht nach § 54a UrhG a.F. knüpft nicht an die tatsächliche Nutzung, sondern nur an die mögliche Nutzung des Gerätes für nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG zulässige Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Vorlagen an (vgl. BGHZ 121, 215, 221 - Readerprinter; BGHZ 140, 326, 331 f. - Telefaxgerät, m.w.N.).

  • OLG München, 18.12.2003 - 29 U 3930/03

    Urheberrechtlicher Auskunfts- und Vergütungsanspruch bei Bereitstellung von

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06
    Sie hängt nicht davon ab, ob der Kunde oder der Betreiber die Kopien anfertigt, und gilt daher gleichermaßen für Kopierläden mit Selbstbedienung wie mit Personalbedienung (OLG München GRUR 2004, 324, 325 ; Dreier in Dreier/Schulze aaO § 54c Rdn. 5; Schricker/Loewenheim aaO § 54a UrhG Rdn. 16; Lüft in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 54c UrhG Rdn. 5).
  • BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91

    Keine Grundrechtsverletzung durch Vergütungspflicht für Betreiber von

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06
    Dieses Beweisangebot gehe nicht so weit, wie der vom Bundesverfassungsgericht für möglich erachtete Gegenbeweis durch eine umfassende Kontrolle während einer Stichprobenzeit unter Vorlage sämtlicher Überstücke der Kopien an die Verwertungsgesellschaft (vgl. BVerfG GRUR 1997, 123, 124 - Kopierladen I; GRUR 1997, 124, 125 - Kopierladen II), bei der die Verwertungsgesellschaft die Möglichkeit habe, anhand der vorgelegten Überstücke effektiv zu kontrollieren, ob es sich bei den kopierten Vorlagen um urheberrechtlich geschützte Werke gehandelt habe oder nicht.
  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch in anderen Fällen, in denen ein registriertes beziehungsweise über eine entsprechende behördliche Erlaubnis verfügendes Inkassounternehmen in einem streitigen gerichtlichen Verfahren als Kläger aus abgetretenem Recht des Kunden eine Forderung geltend gemacht hat, die Berechtigung dieser Vorgehensweise nicht in Zweifel gezogen und die Aktivlegitimation des Inkassounternehmens bejaht (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. Oktober 2000 - XI ZR 273/99, WM 2000, 2423 unter II 1 c; vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, NJW 2009, 1353 Rn. 7; siehe auch OLG Hamburg, Urteil vom 11. Juni 1999 - 1 U 162/97, juris Rn. 69).
  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19

    Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei

    Dem steht bereits der Umstand entgegen, dass weder der Bundesgerichtshof noch das Bundesverfassungsgericht in Fällen, in denen ein registriertes beziehungsweise über eine entsprechende behördliche Erlaubnis verfügendes Inkassounternehmen in einem streitigen gerichtlichen Verfahren als Kläger aus abgetretenem Recht des Kunden eine Forderung geltend gemacht hat, die Berechtigung dieser Vorgehensweise und die Aktivlegitimation des Inkassounternehmens in Zweifel gezogen haben (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. Oktober 2000 - XI ZR 273/99, WM 2000, 2423 unter II 1 c; vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, NJW 2009, 1353 Rn. 7; BVerfG, NJW 2002, 1190).
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10

    PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät

    Die Verwertungsgesellschaften dürfen die nach § 54h Abs. 1 UrhG nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche allerdings auf von ihnen gegründete Gesellschaften bürgerlichen Rechts zur Geltendmachung übertragen, die selbst keine Verwertungsgesellschaften, sondern lediglich Inkassogesellschaften sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, GRUR 2009, 480 Rn. 10 = WRP 2009, 462 - Kopierläden II, mwN).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 43/11

    Digitales Druckzentrum

    a) Die Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 2, § 54a Abs. 1 UrhG aF, § 54c Abs. 1, § 54 Abs. 1 UrhG knüpft nicht an die tatsächliche Nutzung, sondern an die mögliche und wahrscheinliche Nutzung des Gerätes für nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG (aF) zulässige Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Vorlagen an (vgl. zu § 54a Abs. 2, § 54a Abs. 1 UrhG aF BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, GRUR 2009, 480 Rn. 15 = WRP 2009, 462 - Kopierläden II, mwN).

    Sie kann durch den Nachweis entkräftet werden, dass mit diesen Geräten tatsächlich keine oder nur in einem so geringen Umfang Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG angefertigt worden sind, dass keine Betreibervergütung geschuldet ist (vgl. BGH, GRUR 2009, 480 Rn. 18 - Kopierläden II, mwN; vgl. zu § 54 Abs. 1 UrhG aF Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 33 ff. - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 266/15

    Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien; Anspruch des

    Die Verwertungsgesellschaften dürfen die nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche aber auf eine von ihnen gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Geltendmachung übertragen, die selbst keine Verwertungsgesellschaft, sondern lediglich eine Inkassogesellschaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, GRUR 2009, 480 Rn. 10 = WRP 2009, 462 - Kopierläden II; Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 19 = WRP 2012, 954 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät; Urteil vom 20. Februar 2013 - I ZR 189/11, GRUR 2013, 1037 Rn. 13 = WRP 2013, 1357 - Weitergeltung als Tarif; vgl. auch § 3 VGG).
  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 189/11

    Weitergeltung als Tarif

    Die Verwertungsgesellschaften dürfen die nach § 54h Abs. 1 UrhG nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche aber auf von eine ihnen gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Geltendmachung übertragen, die selbst keine Verwertungsgesellschaft, sondern lediglich eine Inkassogesellschaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, GRUR 2009, 480 Rn. 10 = WRP 2009, 462 - Kopierläden II; Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 19 = WRP 2012, 954 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 21/16

    Anspruch auf Gerätevergütung bei Inverkehrbringen eines "Musik-Handys"

    Die Verwertungsgesellschaften dürfen die nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche aber auf eine von ihnen gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Geltendmachung übertragen, die selbst keine Verwertungsgesellschaft, sondern lediglich eine Inkassogesellschaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, GRUR 2009, 480 Rn. 10 = WRP 2009, 462 - Kopierläden II; Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 19 = WRP 2012, 954 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät; Urteil vom 20. Februar 2013 - I ZR 189/11, GRUR 2013, 1037 Rn. 13 = WRP 2013, 1357 - Weitergeltung als Tarif).
  • AG Bonn, 27.11.2015 - 103 C 281/15

    Abrechnung von Mehrwertdiensten eines Mobilfunkanschlusses im sog.

    In dieser Konstellation trägt der Teilnehmernetzbetreiber das Risiko des Forderungsausfalls, macht die Forderung als eigene geltend und hat die Tarifhoheit (vgl. Rehm, Sassenberg, CR 2009, 290 -295; Geppert/Schütz, Beckscher TKG Kommentar, § 45h TKG Rn. 36; vgl. zudem zur konkreten Ausgestaltung: Internetveröffentlichung des "UAK Billing", am 25.11.2015 veröffentlicht und abgerufen unter: http://www.aknn.de/fileadmin/uploads/oeffentlich/Dokument_Abrechnungsverfahren_UAK_B_1.0.0.pdf).
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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 (721 Js 26995/08 - StA Darmstadt)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3853
LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 (721 Js 26995/08 - StA Darmstadt) (https://dejure.org/2008,3853)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 (721 Js 26995/08 - StA Darmstadt) (https://dejure.org/2008,3853)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 9 Qs 573/08 (721 Js 26995/08 - StA Darmstadt) (https://dejure.org/2008,3853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Akteneinsicht in Bagatellfällen - Wird lediglich eine Musikdatei im Wege des Filesharing bereitgehalten, handelt es sich regelmäßig um eine bagatellartige Rechtsverletzung, bei der sich die Aufdeckung der Identität des Inhabers einer IP-Adresse im Wege der ...

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Akteneinsicht bei Urheberrechtsverfahren

  • gewrs.de PDF, S. 53

    Akteneinsicht im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke durch Internet-Tauschbörsen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Recht auf Akteneinsicht in Bagatellfällen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Akteneinsicht bei Bagatellfällen

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine strafrechtliche Akteneinsicht bei P2P - Urheberrechtsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine strafrechtliche Akteneinsicht in P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Akteneinsicht bei einem Musiktitel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Filesharing: Keine Akteneinsicht bei einer Musikdatei

  • anwalt.de (Leitsatz)

    Abmahnung Filesharing: Keine Akteneinsicht bei einer Musikdatei

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine strafrechtliche Akteneinsicht in P2P-Urheberrechtsverletzungen

Verfahrensgang

  • StA Darmstadt - 721 Js 26995/08
  • LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 (721 Js 26995/08 - StA Darmstadt)

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 290 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 007
  • K&R 2009, 211
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter

    Auszug aus LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08
    7 Mit Beschluss vom 09.10.2008 (9 Qs 490/08) hat die Kammer entschieden, dass zur Beurteilung überwiegend schutzwürdiger Interessen zunächst die widerstreitenden Grundrechte der Beteiligten in Ansatz zu bringen sind.

    Weiterhin kann unentschieden bleiben, ob Akteneinsicht allein bei Rechtsverletzungen von "gewerblichem Ausmaß" im Sinne des § 101 UrhG n.F. zu gewähren ist (vgl. dazu Beschl. der Kammer v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08; zur Auslegung dieses Begriffes nunmehr noch OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08).

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

    Auszug aus LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08
    Weiterhin kann unentschieden bleiben, ob Akteneinsicht allein bei Rechtsverletzungen von "gewerblichem Ausmaß" im Sinne des § 101 UrhG n.F. zu gewähren ist (vgl. dazu Beschl. der Kammer v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08; zur Auslegung dieses Begriffes nunmehr noch OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08).
  • LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des

    Entsprechendes gilt für das Bereithalten von fünf Musikalben oder beim Anbieten von 50 einzelnen Musikstücken eines oder mehrerer Interpreten (Fortführung von LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 und von LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 u. a.).

    Zwar kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht (LG Darmstadt, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13 = MMR 2009, 52 m. zust. Anm. Bär; Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 m. zust. Anm. Sankol; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09; ebenso LG Stralsund, MMR 2009, 63).

    Wie die Kammer bereits entschieden hat, wird von einer solchen Bagatelle dann auszugehen sein, wenn über die inkriminierte IP-Adresse lediglich ein einziges Musikstück oder ein einziges Filmwerk nachweislich zum Herunterladen angeboten wurde (LG Darmstadt, Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 für einzelne Musikstücke; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09 für einzelne Filmwerke).

  • LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09

    Zum Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten bei Urheberrechtsverletzungen

    Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu fünf Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09; LG Darmstadt, MMR 2009, 290).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7467
LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06 (https://dejure.org/2009,7467)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.01.2009 - 324 O 867/06 (https://dejure.org/2009,7467)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - 324 O 867/06 (https://dejure.org/2009,7467)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 (analog) BGB
    Die automatische Zusammenfassung von Google-Suchergebnissen in Form von sog. snippets verstößt nicht gegen geltendes Recht / Zur Haftung für nachgelagerte Links

  • Telemedicus (Zusammenfassung)

    Keine Rechtsverletzung durch Google-Snippets

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchmaschinenergebnisse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Automatisierte Zusammenfassung von Suchergebnissen ("Snippets") stellt keine Persönlichkeitsverletzung dar - Unterlassungsanspruch bezüglich von Suchergebnissen besteht nicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06
    Die Beurteilungsgrundsätze aus der "Stolpe"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2006, 207 (209)) seien auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Die vom Bundesverfassungsgericht für den Fall mehrdeutiger Äußerungen aufgestellten Ausnahmegrundsätze in Bezug auf Unterlassungsansprüche (Beschluss vom 25.10.2005, AfP 2005, 544) sind deshalb in Bezug auf Internetsuchmaschinen nicht heranzuziehen.

    a) Die Kammer folgt dem Hanseatischen Oberlandesgericht darin, dass die "Stolpe"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2006, 207 (209)) nicht auf Ergebnislisten einer Suchmaschine ("Snippets") anzuwenden sind, da es einer Suchmaschine nicht ohne weiteres möglich ist, sich künftig eindeutig "auszudrücken".

    Im Rahmen seiner "Stolpe"-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere darauf abgestellt, dass im Rahmen des Unterlassungsanspruchs der Schutzbedarf für die individuelle Grundrechtsausübung geringer sei, als bei der Überprüfung von straf- oder zivilrechtlichen Sanktionen wegen in der Vergangenheit erfolgter Meinungsäußerungen, da zu berücksichtigen sei, dass der Äußernde die Möglichkeit habe, sich in der Zukunft eindeutig auszudrücken und damit zugleich klarzustellen, welcher Äußerungsinhalt der rechtlichen Prüfung einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu Grunde zu legen sei (BVerfG NJW 2006, 207 (208/209)).

  • OLG Hamburg, 20.02.2007 - 7 U 126/06

    Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

    Auszug aus LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06
    Das Hanseatische Oberlandesgericht hob die einstweilige Verfügung unter Abänderung des Urteils der Kammer auf und wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück (Az. 7 U 126/06, Anlage B 20).

    Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (324 O 993/05; 7 U 126/06), in dem es ebenfalls um die auch in diesem Verfahren streitgegenständlichen "Snippets" ging, folgendes ausgeführt:.

    (Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 20.2. 2007, 7 U 126/06, dort S. 3 bis 5).

  • BVerfG, 13.11.1992 - 1 BvR 708/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06
    Es müssten Gründe vorliegen, die an der Stichhaltigkeit der Meinungsumfrage zweifeln ließen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1461 (1461)).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06
    Ohne den Einsatz von Suchmaschinen wäre nämlich eine sinnvolle Nutzung der Informationsfülle im World Wide Web nicht möglich (vgl. auch BGH NJW 2003, 3406ff "Paperboy").
  • OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11

    Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 09.01.2009, Az.: 324 O 867/06, wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09   

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OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 (https://dejure.org/2009,7852)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 (https://dejure.org/2009,7852)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 1 Ws 42/09 (https://dejure.org/2009,7852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Genehmigungsfähigkeit eines eigenen Flachbildfernsehers mit Festplatte im Haftraum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 66 Abs. 2 NJVollzG; § 67 Abs. 1 NJVollzG; § 19 Abs. 2 StVollzG
    Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr unkontrollierter Informationsübermittlung [DVBT Empfänger] und wegen der Übersichtlichkeit des Haftraums [Flachbildschirm Fernsehgerät]

  • Wolters Kluwer

    Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr unkontrollierter Informationsübermittlung [DVBT Empfänger] und wegen der Übersichtlichkeit des Haftraums [Flachbildschirm Fernsehgerät]

  • Judicialis

    NJVollzG § 66 Abs. 2; ; NJVollzG § 67 Abs. 1; ; StVollzG § 19 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr unkontrollierter Informationsübermittlung [DVBT-Empfänger] und wegen der Übersichtlichkeit des Haftraums [Flachbildschirm- Fernsehgerät]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 190 (Ls.)
  • MMR 2009, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09
    Ebenso ist obergerichtlich bereits geklärt, dass die Erhebung eines Nutzungsentgelts für den Anschluss eigener Fernsehgeräte an die Satellitenanlage der Anstalt zulässig ist (vgl. OLG Jena StV 2006, 593) und dass die Versagung der Erlaubnis zum Besitz eines DVBT-Empfängers nicht das Grundrecht des Gefangenen auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG verletzt, da es sich bei der Regelung des § 70 Abs. 2 StVollzG - und damit auch des inhaltsgleichen § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG - um eine zulässige Inhaltsbestimmung eines Grundrechts durch den Gesetzgeber handelt und nicht um einen Eingriff in ein Freiheitsrecht (vgl. BVerfG ZfStrVo 1997, 367. OLG Celle NStZ 2002, 111).

    eine Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand abstrakt geeignet ist, die Sicherheit Anstalt zu gefährden, sofern diese Gefährdung nicht durch eine ordnungsgemäße Aufsicht unter Zuhilfenahme der gebotenen Kontrollmittel seitens der Justizvollzugsanstalt ausgeschlossen bzw. auf ein nicht mehr beachtliches Maß reduziert werden kann (vgl. BVerfG ZfStrVo 1997, 367. OLG Celle NStZ 2002, 111. OLG Hamm ZfStrVo 2001, 185).

  • OLG Celle, 14.08.2001 - 3 Ws 318/01

    Justizvollzugsanstalt; Freiheitsstrafe ; Videotextempfang;

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09
    Ebenso ist obergerichtlich bereits geklärt, dass die Erhebung eines Nutzungsentgelts für den Anschluss eigener Fernsehgeräte an die Satellitenanlage der Anstalt zulässig ist (vgl. OLG Jena StV 2006, 593) und dass die Versagung der Erlaubnis zum Besitz eines DVBT-Empfängers nicht das Grundrecht des Gefangenen auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG verletzt, da es sich bei der Regelung des § 70 Abs. 2 StVollzG - und damit auch des inhaltsgleichen § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG - um eine zulässige Inhaltsbestimmung eines Grundrechts durch den Gesetzgeber handelt und nicht um einen Eingriff in ein Freiheitsrecht (vgl. BVerfG ZfStrVo 1997, 367. OLG Celle NStZ 2002, 111).

    eine Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand abstrakt geeignet ist, die Sicherheit Anstalt zu gefährden, sofern diese Gefährdung nicht durch eine ordnungsgemäße Aufsicht unter Zuhilfenahme der gebotenen Kontrollmittel seitens der Justizvollzugsanstalt ausgeschlossen bzw. auf ein nicht mehr beachtliches Maß reduziert werden kann (vgl. BVerfG ZfStrVo 1997, 367. OLG Celle NStZ 2002, 111. OLG Hamm ZfStrVo 2001, 185).

  • OLG Koblenz, 21.07.2005 - 1 Ws 331/05

    Strafvollzug: Zulässige Größe eines Fernsehers im Haftraum

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09
    Die angefochtene Entscheidung weicht in der Frage, ob die Bildschirmdiagonale ein taugliches Kriterium zur Beurteilung der Sicherheitsgefährdung durch ein Fernsehgerät ist, von Entscheidungen des OLG Rostock (vgl. ZfStrVo 2005, 117) und des OLG Koblenz (vgl. ZfStrVo 2005, 298) ab.

    Die von der Antragsgegnerin als Maßstab gewählte Bildschirmdiagonale ist hierfür jedoch kein taugliches Kriterium (vgl. OLG Rostock ZfStrVo 2005, 117. OLG Koblenz ZfStrVo 2005, 298).

  • OLG Hamm, 24.03.1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94
    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 66 Abs. 2 Satz 1 NJVollzG stellt wie dasjenige in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. KG NStZ-RR 2004, 255. OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119.
  • OLG Jena, 11.07.2005 - 1 Ws 111/05

    StVollzG

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09
    Ebenso ist obergerichtlich bereits geklärt, dass die Erhebung eines Nutzungsentgelts für den Anschluss eigener Fernsehgeräte an die Satellitenanlage der Anstalt zulässig ist (vgl. OLG Jena StV 2006, 593) und dass die Versagung der Erlaubnis zum Besitz eines DVBT-Empfängers nicht das Grundrecht des Gefangenen auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG verletzt, da es sich bei der Regelung des § 70 Abs. 2 StVollzG - und damit auch des inhaltsgleichen § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG - um eine zulässige Inhaltsbestimmung eines Grundrechts durch den Gesetzgeber handelt und nicht um einen Eingriff in ein Freiheitsrecht (vgl. BVerfG ZfStrVo 1997, 367. OLG Celle NStZ 2002, 111).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 4 Ws 31/06

    Strafprozessrecht: Informationsanspruch eines Untersuchungsgefangenen,

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits geklärt und entspricht überdies der Spruchpraxis des erkennenden Senats, dass der Besitz von DVBT-Empfängern eine die Versagung der Erlaubnis rechtfertigende abstrakte Gefahr für die Anstaltssicherheit darstellt, weil dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, einem Gefangenen unkontrolliert Informationen zu übermitteln, und diese Übermittlung weder technisch noch durch Kontrollmaßnahmen verhindert werden kann (so KG, Beschl. v. 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 [Vollz], Leitsatz in NStZ-RR 2007, 327. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 5. April 2007 - 3 Ws 162/07 [StVollz] - und v. 22. November 2006 - 3 Ws 10711072/06. ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. März 2006 - III-4 Ws 31/06 - die Untersuchungshaft betreffend).
  • KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06

    Strafvollzug: Versagung eines Digital-Analog-Umwandlers für ein im Haftraum

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits geklärt und entspricht überdies der Spruchpraxis des erkennenden Senats, dass der Besitz von DVBT-Empfängern eine die Versagung der Erlaubnis rechtfertigende abstrakte Gefahr für die Anstaltssicherheit darstellt, weil dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, einem Gefangenen unkontrolliert Informationen zu übermitteln, und diese Übermittlung weder technisch noch durch Kontrollmaßnahmen verhindert werden kann (so KG, Beschl. v. 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 [Vollz], Leitsatz in NStZ-RR 2007, 327. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 5. April 2007 - 3 Ws 162/07 [StVollz] - und v. 22. November 2006 - 3 Ws 10711072/06. ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. März 2006 - III-4 Ws 31/06 - die Untersuchungshaft betreffend).
  • KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03

    Gerichtliche Entscheidung über die Versagung einer Genehmigung für einen

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 66 Abs. 2 Satz 1 NJVollzG stellt wie dasjenige in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. KG NStZ-RR 2004, 255. OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119.
  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines

    Eine Versagung ist danach grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der Gegenstand abstrakt-generell geeignet ist, die Sicherheit der Vollzugsanstalt zu gefährden, sofern diese Gefährdung nicht durch eine ordnungsgemäße Aufsicht unter Zuhilfenahme der gebotenen Kontrollmittel seitens der Vollzugsanstalt ausgeschlossen bzw. auf ein nicht mehr beachtliches Maß reduziert werden kann (vgl. BVerfG, 31.03.2003, 2 BvR 1848/02, NJW 2003, 2447; OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 1 Ws 42/09 - mit weiteren Nachweisen, nach juris).
  • OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10

    Sicherungsverwahrung: Versagung des Besitzes eines eigenen Fernsehgeräts

    Eine Versagung ist danach grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der Gegenstand abstrakt-generell geeignet ist, die Sicherheit der Vollzugsanstalt zu gefährden, sofern diese Gefährdung nicht durch eine ordnungsgemäße Aufsicht unter Zuhilfenahme der gebotenen Kontrollmittel seitens der Vollzugsanstalt ausgeschlossen bzw. auf ein nicht mehr beachtliches Maß reduziert werden kann ( vgl. BVerfG, 31.03.2003, 2 BvR 1848/02, NJW 2003, 2447; OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 1 Ws 42/09 - mit weiteren Nachweisen, nach juris).

    Darüber hinaus kommt hier § 19 Abs. 2 StVollzG zum tragen ( OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 - ; KG Berlin, Beschluss vom 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - nach juris ).

  • OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug (Nintendo DS Lite)

    aa) Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG stellt - wie das gleichlautende in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG - einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senatsbeschluss v. 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 [StrVollz] = StraFo 2009, 172; KG NStZ-RR 2004, 255; OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119; OLG Koblenz StV 1981, 184).
  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

    Eine Versagung zur Nutzung eines Fernsehgerätes ist zwar gerechtfertigt, wenn die von dem Fernsehgerät ausgehende abstrakt-generelle Gefahr für die Sicherheit der Anstalt nicht durch eine ordnungsgemäße Aufsicht unter Zuhilfenahme der gebotenen Kontrollmittel seitens der Vollzugsanstalt ausgeschlossen bzw. auf ein nicht mehr beachtliches Maß reduziert werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2447, 2448; OLG Celle, NStZ-RR 2009, 190).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - Vollz (Ws) 11/14

    Erlaubnis eines Strafgefangenen zum Besitz eines TV-Geräts nach Verlegung in eine

    Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. OLG Celle StraFo 2009, 172 f. - Rn. 10 nach juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.7.2011 - 1 Ws 70/11, Rn. 26 nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08   

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LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08 (https://dejure.org/2009,12572)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2009 - 2a O 25/08 (https://dejure.org/2009,12572)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 2a O 25/08 (https://dejure.org/2009,12572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Frankfurt, 26.02.2008 - 6 W 17/08

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08
    Inwieweit diese Rechtsprechung auf die Fälle des AdWord/Keyword- Advertising übertragbar ist, ist in der Instanzrechtsprechung umstritten (für eine markenmäßige Benutzung: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71, 72 - Jette; OLG Stuttgart MMR 2007, 649 - PCB-Pool; gegen eine markenmäßige Benutzung OLG Köln MMR 2008 50f.; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2008, 304, 305 - Adword-Werbung; KG Berlin 5 U 186/07, Urteil vom 26.09.2008, zitiert nach juris; offen gelassen: OLG Düsseldorf WRP 2007, 440ff - Beta-Layout) und vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden.

    Ansonsten wäre für den Internetnutzer auch nicht nachvollziehbar, warum die Anzeige nicht in der Trefferliste selbst erscheint (OLG Köln MMR 2008, 50, 51; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2008, 304, 305 - Adword-Werbung; KG Berlin, 5 U 186/07, Urteil vom 26.09.2008., juris RN 40ff).

    Da somit eine markenmäßige Benutzung eines für einen Dritten geschützten Kennzeichens regelmäßig schon dann ausscheidet, wenn dieses Zeichen selbst als AdWord verwendet wird, gilt dies erst recht, wenn der Werbende, wovon auch im vorliegenden Fall auszugehen ist, ein anders lautendes AdWord, nämlich "X" angegeben hat, welches erst durch die Wahl der Option "weitgehend passende Keyword" von dem Betreiber der Suchmaschine dem fremden Kennzeichen zugeordnet wird (OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2008, 304, 305 - Adword-Werbung).

    Zum einen ist der Internetnutzer daran gewöhnt bei Eingabe eines Suchwortes aus einer Vielzahl von Treffern eine weitere Auswahl treffen zu müssen, zum anderen kann aus der Eingabe eines Suchbegriffs in eine Suchmaschine nicht ohne weiteres auf einen Kaufentschluss des Internetnutzers geschlossen werden (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2008, 304, 305 -Adword-Werbung; OLG Düsseldorf, a.a.O. Rz 30f.).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 20 U 79/06

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08
    Inwieweit diese Rechtsprechung auf die Fälle des AdWord/Keyword- Advertising übertragbar ist, ist in der Instanzrechtsprechung umstritten (für eine markenmäßige Benutzung: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71, 72 - Jette; OLG Stuttgart MMR 2007, 649 - PCB-Pool; gegen eine markenmäßige Benutzung OLG Köln MMR 2008 50f.; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2008, 304, 305 - Adword-Werbung; KG Berlin 5 U 186/07, Urteil vom 26.09.2008, zitiert nach juris; offen gelassen: OLG Düsseldorf WRP 2007, 440ff - Beta-Layout) und vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden.

    Der Internetnutzer nimmt daher nicht an, dass die Werbeanzeige von dem Unternehmen stammt, dessen Kennzeichen er als Suchwort eingegeben hat, sondern wird sie als unabhängige Werbung eines Dritten auffassen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2007, 204, zitiert nach BeckRS 2007 02259 Rz 27).

  • OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 48/07

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08
    Inwieweit diese Rechtsprechung auf die Fälle des AdWord/Keyword- Advertising übertragbar ist, ist in der Instanzrechtsprechung umstritten (für eine markenmäßige Benutzung: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71, 72 - Jette; OLG Stuttgart MMR 2007, 649 - PCB-Pool; gegen eine markenmäßige Benutzung OLG Köln MMR 2008 50f.; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2008, 304, 305 - Adword-Werbung; KG Berlin 5 U 186/07, Urteil vom 26.09.2008, zitiert nach juris; offen gelassen: OLG Düsseldorf WRP 2007, 440ff - Beta-Layout) und vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden.

    Ansonsten wäre für den Internetnutzer auch nicht nachvollziehbar, warum die Anzeige nicht in der Trefferliste selbst erscheint (OLG Köln MMR 2008, 50, 51; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2008, 304, 305 - Adword-Werbung; KG Berlin, 5 U 186/07, Urteil vom 26.09.2008., juris RN 40ff).

  • KG, 26.09.2008 - 5 U 186/07

    Kennzeichenverletzung: Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08
    Inwieweit diese Rechtsprechung auf die Fälle des AdWord/Keyword- Advertising übertragbar ist, ist in der Instanzrechtsprechung umstritten (für eine markenmäßige Benutzung: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71, 72 - Jette; OLG Stuttgart MMR 2007, 649 - PCB-Pool; gegen eine markenmäßige Benutzung OLG Köln MMR 2008 50f.; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2008, 304, 305 - Adword-Werbung; KG Berlin 5 U 186/07, Urteil vom 26.09.2008, zitiert nach juris; offen gelassen: OLG Düsseldorf WRP 2007, 440ff - Beta-Layout) und vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden.

    Ansonsten wäre für den Internetnutzer auch nicht nachvollziehbar, warum die Anzeige nicht in der Trefferliste selbst erscheint (OLG Köln MMR 2008, 50, 51; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2008, 304, 305 - Adword-Werbung; KG Berlin, 5 U 186/07, Urteil vom 26.09.2008., juris RN 40ff).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08
    Das Feststellungsinteresse entfällt jedoch nicht schon mit der bloßen Erhebung der auf die Durchsetzung desselben Anspruchs gerichteten Leistungsklage, sondern erst, sobald letztere einseitig nicht mehr zurückgenommen werden kann (BGH GRUR 2006, 217, 218 - Detektionseinrichtung I; NJW 1994, 3107, 3108 - Parallelverfahren II).

    Zwar besteht das Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage nicht mehr weiter, wenn im Verfahren über die Leistungsklage eine Sachentscheidung ergangen ist (BGH GRUR 2006, 217, 219- Detektionseinrichtung I).

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08
    Gründe für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Klägerin lassen sich auch nicht der von der Beklagten angeführten Entscheidung des BGH (GRUR 1994, 846=NJW 1994, 3107 - Parallelverfahren II) entnehmen.

    Das Feststellungsinteresse entfällt jedoch nicht schon mit der bloßen Erhebung der auf die Durchsetzung desselben Anspruchs gerichteten Leistungsklage, sondern erst, sobald letztere einseitig nicht mehr zurückgenommen werden kann (BGH GRUR 2006, 217, 218 - Detektionseinrichtung I; NJW 1994, 3107, 3108 - Parallelverfahren II).

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08
    Ein markenmäßiger Gebrauch setzt voraus, dass das von der Klägerin benutzte Zeichen aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise in einer Art und Weise benutzt wird, die der Verkehr als Ursprungsbezeichnung für die betroffenen Waren oder Dienstleistungen auffasst (BGH GRUR 2008, 254 - THE HOME STORE; EuGH GRUR 2007, 971 Rn 26 - Céline).
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08
    Ausgangspunkt war die Frage, ob der nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1987, 2680 - Parallelverfahren I; NJW 1997, 870; ebenso OLG Düsseldorf GRUR 1993, 159, 160 - RAVALGEN) geltende Ausnahmetatbestand eingreift, wonach ein Feststellungsinteresse trotz erfolgter mündlicher Verhandlung ausnahmsweise dennoch fortbesteht, wenn der Feststellungsrechtsstreit entscheidungsreif und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif ist.
  • BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05

    Zurücknahme der Berufung nach Verkündung eines Versäumnisurteils

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08
    Das eröffnet den Parteien wie zuvor die Möglichkeit zu Verfügungen über den Klagegegenstand und damit auch der hiesigen Beklagten (Klägerin in jenem Verfahren) erneut einseitig das Recht zu einer Klagerücknahme (vgl. BGH NJW 2006, 2124, 2125 zur Berufungsrücknahme) .
  • OLG München, 06.05.2008 - 29 W 1355/08

    Markenrechtsverletzung: Google-Adword-Werbung mit "weitgehend passenden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08
    Darüber hinaus wäre die Nutzung des rein beschreibenden Begriffs "X" als Keyword aber auch nach § 23 Nr. 2 MarkenG privilegiert, auch wenn sie auf Grund der Standardeinstellung "weitgehend passende Keywords" dazu führt, dass die Anzeige der Klägerin auch bei der Eingabe der Marke der Beklagten wegen des in ihr enthaltenen beschreibenden Bestandteils "Haus" erscheint (vgl. OLG München MMR 2008, 541; vorgehend LG München I, GRUR-RR 2008, 301, 302 - Posterlounge/Lounge Poster).
  • OLG Braunschweig, 11.12.2006 - 2 W 177/06

    Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - JETTE

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

  • LG München I, 10.04.2008 - 1 HKO 5500/08

    Markenrechtsverletzung: Google-Adword-Werbung mit "weitgehend passenden

  • LG Braunschweig, 28.05.2008 - 9 O 381/08

    Google AdWords sind Markenverletzung Option "weitgehend passende Keywords"

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

  • OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 2 U 23/07

    Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

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