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   VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07   

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VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07 (https://dejure.org/2009,3182)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2009 - 27 A 61.07 (https://dejure.org/2009,3182)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 27 A 61.07 (https://dejure.org/2009,3182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Telemedicus

    Zu den Anforderungen an die Beschlussfassung durch die KJM - Sex and the City

  • Telemedicus

    Zu den Anforderungen an die Beschlussfassung durch die KJM - Sex and the City

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanstandung der Fernsehfolge "Drei sind einer zuviel" aus der Serie "Sex and the City" wegen des Verstoßes gegen jugendschutzrechtliche Regelungen; Vorliegen einer Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder unter 12 Jahre hinsichtlich der Beurteilung des Inhalts einer ...

  • kanzlei.biz

    Sex and the City - keine Ausstrahlung vor 20:00 Uhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    "Sex and the City" nicht vor 20.00 Uhr

  • Telemedicus (Zusammenfassung)

    "Sex and the City"-Folge erst ab 20.00 Uhr zulässig

  • beck-blog (Zusammenfassung)

    Gerichtlich unüberprüfbarer Beurteilungsspielraum der KJM?

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Ausstrahlung der Serie "Sex and the City" vor 20:00 Uhr ist Jugendschutzverletzung

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    "Sex and the City" nicht vor 20.00 Uhr

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausstrahlung der Serie "Sex and the City" vor 20:00 Uhr ist Jugendschutzverletzung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Sex and the City" nicht vor 20.00 Uhr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jugendschutz: "Sex and the City" nicht vor 20.00 Uhr - Eine Folge der Serie war geeignet, Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren zu beeinträchtigen

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 496
  • K&R 2009, 285
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2008 - 10 LA 101/07

    Verletzung der Menschenwürde durch TV-Nachrichten- und Magazinsendung

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07
    Das OVG Lüneburg (Beschl. vom 20. Oktober 2008 - 10 LA 101/07) hat hierzu ausgeführt:.

    Damit liegt jedoch - was das OVG Lüneburg (Beschl. vom 20. Oktober 2008 - 10 LA 101/07 -, S. 6/7 des amtlichen Umdrucks [juris: RdNr.10,11]) in seinen Ausführungen zur Zulässigkeit des "Umlaufverfahrens" im KJM-Prüfausschuss nicht berücksichtigt - gerade kein "Umlaufverfahren" vor.

  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07
    (2) Auch das BVerwG hat im Jugendschutzrecht inzwischen seine frühere Auffassung aufgegeben, die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften unterliege einem Beurteilungsspielraum, und hat den Gehalt sowohl der wertenden Einschätzung eines Kunstwerks als auch - hier relevant - die Beurteilung des von ihm ausgehenden schädigenden Einflusses auf Jugendliche durch die Bundesprüfstelle als sachverständige Äußerung angesehen (BVerwGE 91, 211, 215).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07
    Zur Begründung hat das BVerwG ausgeführt, die Annahme eines Beurteilungsspielraums sei nicht mehr haltbar, nachdem das BVerfG (BVerfGE 83, 130 [137 f] - Mutzenbacher -) davon ausgegangen sei, dass sich Fachgerichte auf Seiten des Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen des verfahrensrechtlich Möglichen Gewissheit darüber zu verschaffen hätten, welchen Einfluss die konkrete Schrift ausüben könne.
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07
    "...Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. jüngst: Urteil vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 -, DVBl. 2008, 507 = NVwZ 2008, 658 m.w.Nachw.) enthält Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG einen Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit, der auf eine Ordnung zielt, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.
  • VG München, 04.11.2004 - M 17 K 02.5297

    Sendezeitbeschränkung wegen Ausstrahlung des Fernsehformates "Freakshow"

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07
    Die Auslegung eines derartigen unbestimmten Rechtsbegriffs ist daher vom Gericht voll überprüfbar (vgl. VG München, Urteil vom 4. November 2004 - M 17 K 02.5297 - zu § 4 Abs. 2 Nr. 3 JMStV [Leitsatz in juris], offengelassen von der Beschwerdeentscheidung des VGH München - Beschl. vom 22. März 2005, 7 CS 05.79 [juris]).
  • VGH Bayern, 22.03.2005 - 7 CS 05.79

    Sendezeitbeschränkung "I want a famous face"

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07
    Die Auslegung eines derartigen unbestimmten Rechtsbegriffs ist daher vom Gericht voll überprüfbar (vgl. VG München, Urteil vom 4. November 2004 - M 17 K 02.5297 - zu § 4 Abs. 2 Nr. 3 JMStV [Leitsatz in juris], offengelassen von der Beschwerdeentscheidung des VGH München - Beschl. vom 22. März 2005, 7 CS 05.79 [juris]).
  • VG Augsburg, 31.07.2008 - Au 7 S 08.659

    Beurteilungsspielraum der KJM / Anforderungen an Posendarstellungen

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07
    Ein Beurteilungsspielraum der KJM wird teilweise (vgl. etwa Schulz-Held, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RdNr. 63, 68 zu § 20 JMStV, VG Augsburg, Beschl. vom 31. Juli 2008 - 7 S 08.659 - [juris]) aus der Weisungsungebundenheit der sachverständigen Mitglieder der KJM (§ 14 Abs. 6 JMStV) und einem Rückschluss aus § 20 Abs. 3 JMStV hergeleitet: Wenn die KJM Vorentscheidungen einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nur darauf überprüfen könne, ob "die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums" eingehalten worden seien, müsse der KJM ebenfalls Beurteilungsspielraum zustehen, wenn sie eigenständig tätig werde.
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 21.92

    Jugendgefährdung - Unmittelbare Anfechtungsklage - Antragsverfahren -

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07
    Diese setzt stets einen Austausch von Argumenten unter den Mitgliedern voraus, was nicht nur mündlich, sondern auch durch "Übersendung eines Entscheidungsentwurfs im Umlaufverfahren" erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 C 21/92 -, BVerwGE 91, 217, hier Randnummer 15 [juris]).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07
    Ein Beurteilungsspielraums ist nur in den Fällen anzuerkennen, in denen eine wertende Prüfung eines sachverständigen Gremiums zeitgebunden und unwiederholbar ist, so dass durch die Besonderheiten der Entscheidung selbst oder durch die Art und Weise, wie sie getroffen wurden, ein eigenes Urteil einer diese Entscheidung überprüfenden Stelle ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 84, 34 [50f]; 84, 59 [77] - beides zum Prüfungsrecht - ; allgemein zu den Voraussetzungen des Beurteilungsspielraums vgl. Kopp-Schenke, VwGO. 15. Aufl., RdNr. 24 - 25 zu § 114 VwGO).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07
    Ein Beurteilungsspielraums ist nur in den Fällen anzuerkennen, in denen eine wertende Prüfung eines sachverständigen Gremiums zeitgebunden und unwiederholbar ist, so dass durch die Besonderheiten der Entscheidung selbst oder durch die Art und Weise, wie sie getroffen wurden, ein eigenes Urteil einer diese Entscheidung überprüfenden Stelle ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 84, 34 [50f]; 84, 59 [77] - beides zum Prüfungsrecht - ; allgemein zu den Voraussetzungen des Beurteilungsspielraums vgl. Kopp-Schenke, VwGO. 15. Aufl., RdNr. 24 - 25 zu § 114 VwGO).
  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599

    MTV - I want a famous face

    Die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 5 Abs. 1 JMStV setzt eine Bewertung des jeweiligen Angebots auf eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen und damit einen spezifischen Sachverstand voraus (VG Berlin v. 28.1.2009, MMR 2009, 496 ff. - Juris).

    Der Schluss, der KJM und der Beklagten müsse ebenfalls ein Beurteilungsspielraum zustehen, verkennt bereits, dass der in § 20 Abs. 3 JMStV verwendete Begriff lediglich den Entscheidungsfreiraum der Freiwilligen Selbstkontrolle, die die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eigenverantwortlich überwachen sollen, gegenüber der öffentlich-rechtlichen Medienaufsicht sichern soll (VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.).

    Vielmehr müssen die der Entscheidung der KJM zugrunde liegenden Erwägungen, die hier in die Bescheidsbegründung eingeflossen sind, als sachverständige Aussagen begriffen werden, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordert, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern (BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329

    Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4

    Die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 5 Abs. 1 JMStV setzt eine Bewertung des jeweiligen Angebots auf eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen und damit einen spezifischen Sachverstand voraus (VG Berlin v. 28.1.2009, MMR 2009, 496 ff. - Juris).

    Der Schluss, der KJM und der Beklagten müsse ebenfalls ein Beurteilungsspielraum zustehen, verkennt bereits, dass der in § 20 Abs. 3 JMStV verwendete Begriff lediglich den Entscheidungsfreiraum der Freiwilligen Selbstkontrolle, die die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eigenverantwortlich überwachen sollen, gegenüber der öffentlich-rechtlichen Medienaufsicht sichern soll (VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.).

    Vielmehr müssen die der Entscheidung der KJM zugrunde liegenden Erwägungen, die hier in die Bescheidsbegründung eingeflossen sind, als sachverständige Aussagen begriffen werden, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordert, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern (BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 11 B 10.12

    Jugendmedienschutzrechtliche Aufsichtsmaßnahme gegenüber Rundfunkveranstalter;

    Die Klägerin hat auf entsprechende, durch die voneinander abweichenden, für den Senat nicht hinreichend nachvollziehbaren Angaben zur Länge der verschiedenen Schnittfassungen veranlasste Nachfrage im Termin der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass die von ihr ausgestrahlte Fassung der Folge mit derjenigen übereinstimmte, die - zusammen mit drei weiteren Folgen der Serie (vgl. Parallelverfahren VG 27 A 61.07 - rechtskräftig, VG 27 A 63.07 = OVG 11 B 15.12, VG 27 A 64.07 = OVG 11 B 11.12) - im April 2006 von der FSK gem. § 14 JuSchG für die Altersstufe "ab 12 Jahre" freigegeben worden war (vgl. die von den Obersten Landesjugendbehörden unter dem 27. April 2006 als eigene Entscheidung übernommene Freigabebescheinigung zur Prüf-Nr. VV 20579 DVD).
  • VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 64.07

    "Sex and the City" - Rechtliche Bedeutung von KJM-Jugendschutzbewertungen

    aa) Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen (zur Begriffsbestimmung vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 1 JMStV) zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen - geschweige denn hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 3 JMStV verstößt -, kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris, Rn. 37 ff., sowie BayVGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BV 09.2513 -, juris, Rn 32 ff., jeweils m.w.N.).

    Die mögliche Wirkung auf bereits gefährdungsgeneigte Kinder und Jugendliche ist angemessen zu berücksichtigen (vgl. 3.1.2 der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes [Jugendschutzrichtlinien - JuSchRiL] vom 8./9. März 2005, abgedruckt in Hahn/Vesting, a.a.O., Anhang zu § 15 JMStV; Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009, a.a.O., Rn. 44; Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, a.a.O., § 5 JMStV, Rn. 12; a.M. Erdemir, a.a.O., Rn. 8 f., nach dem auf das durchschnittlich entwickelte Kind bzw. den durchschnittlich entwickelten Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppe abzustellen ist).

    Diese sachverständigen Aussagen im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen, erfordert denselben Aufwand, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachtlicher Äußerungen zu erschüttern (vgl. Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009, a.a.O., Rn. 40 f., und BayVGH, a.a.O., Rn 45 f., jeweils m.w.N.).

  • VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07

    Jugendmedienschutz und Sendezeitbeschränkung

    aa) Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen (zur Begriffsbestimmung vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 1 JMStV) zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen - geschweige denn hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 3 JMStV verstößt -, kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris, Rn. 37 ff., sowie BayVGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BV 09.2513 -, juris, Rn. 32 ff., jeweils m.w.N.).

    Die mögliche Wirkung auf bereits gefährdungsgeneigte Kinder und Jugendliche ist angemessen zu berücksichtigen (vgl. 3.1.2 der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes [Jugendschutzrichtlinien - JuSchRiL] vom 8./9. März 2005, abgedruckt in Hahn/Vesting, a.a.O., Anhang zu § 15 JMStV; Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009, a.a.O., Rn. 44; Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, a.a.O., § 5 JMStV, Rn. 12; a.M. Erdemir, a.a.O., Rn. 8 f., nach dem auf das durchschnittlich entwickelte Kind bzw. den durchschnittlich entwickelten Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppe abzustellen ist).

    Diese sachverständigen Aussagen im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen, erfordert denselben Aufwand, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachtlicher Äußerungen zu erschüttern (vgl. Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009, a.a.O., Rn. 40 f., und BayVGH, a.a.O., Rn 45 f., jeweils m.w.N.).

  • VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17

    Medienaufsichtsrechtliche Anordnungen zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen

    Die KJM, deren Entscheidungen und Begründungen insoweit als sachverständige Äußerungen anzusehen sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 -, juris Rn. 61 m. w. N.; zu § 5 Abs. 1 JMStV auch VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris Rn. 37 ff., 41), bewertet das T...-Angebot unter beispielhafter Darstellung von am 21. September 2016 frei zugänglichen, verlinkten Beiträgen, in denen A... mit anderen Darstellern u. a. in Vorschaubildern beim Anal- und Oralverkehr abgebildet wird, wobei die Geschlechtsmerkmale in Großaufnahme in den Bildmittelpunkt gerückt werden, oder in denen sexuelle Vorgänge unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt und diese überdeutlich, detailliert und unverfremdet gezeigt werden, als einfach pornografisch.

    Die KJM, deren Entscheidungen und Begründungen insoweit als sachverständige Äußerungen anzusehen sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2017, a. a. O., Rn. 35; VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris Rn. 37 ff., 41) hat hier unter beispielhafter Darstellung von am 21. September 2016 frei zugänglichen Texten bzw. eingebundenen Videos die Angebote als entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft, da sie eine sexual-ethische Desorientierung bei Kindern und Jugendlichen auslösen oder begünstigen könnten.

  • VG Kassel, 31.10.2013 - 1 K 391/12

    Beanstandung einer "Big-Brother"-Sendung

    Bei dieser Beurteilung kommt der KJM nach einhelliger Rechtsprechung (vgl. z.B. Bay.VGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BV 09.2513 -, juris, VG Berlin, Urteile vom 9. November 2011 - 27 A 63.07 -, juris sowie vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris, jeweils m.w.N.) kein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, so dass die Kammer nach Inaugenscheinnahme der fraglichen Sendung im Wege einer Vollprüfung zu entscheiden hatte, ob die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 JMStV vorliegen.

    Die mögliche Wirkung auf bereits gefährdungsgeneigte Kinder und Jugendliche ist angemessen zu berücksichtigen (vgl. 3.1.2 der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes [Jugendschutzrichtlinien - JuSchRiL] vom 8./9. März 2005, abgedruckt in Hahn/Vesting, a.a.O., Anhang zu § 15 JMStV; Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009, a.a.O., Rn. 44; Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, a.a.O., § 5 JMStV, Rn. 12; a.M. Erdemir, a.a.O., Rn. 8 f., nach dem auf das durchschnittlich entwickelte Kind bzw. den durchschnittlich entwickelten Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppe abzustellen ist).

  • VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 63.07

    Sendezeitbeschränkung für Fernsehserie

    aa) Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen (zur Begriffsbestimmung vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 1 JMStV) zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen - geschweige denn hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 3 JMStV verstößt -, kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris, Rn. 37 ff., sowie BayVGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BV 09.2513 -, juris, Rn. 32 ff., jeweils m.w.N.).

    Die mögliche Wirkung auf bereits gefährdungsgeneigte Kinder und Jugendliche ist angemessen zu berücksichtigen (vgl. 3.1.2 der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes [Jugendschutzrichtlinien - JuSchRiL] vom 8./9. März 2005, abgedruckt in Hahn/Vesting, a.a.O., Anhang zu § 15 JMStV; Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009, a.a.O., Rn. 44; Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, a.a.O., § 5 JMStV, Rn. 12; a.M. Erdemir, a.a.O., Rn. 8 f., nach dem auf das durchschnittlich entwickelte Kind bzw. den durchschnittlich entwickelten Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppe abzustellen ist).

    Diese sachverständigen Aussagen im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen, erfordert denselben Aufwand, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachtlicher Äußerungen zu erschüttern (vgl. Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009, a.a.O., Rn. 40 f., und BayVGH, a.a.O., Rn 45 f., jeweils m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2015 - 13 A 1072/12

    Zulässigkeit einer medienaufsichtlichen Beanstandung gegenüber einem

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512 und 09.2513 -, juris Leitsatz 2 und 3, Rn. 32 ff.; VG München, Urteil vom 4. Juni 2009 - M 17 K 05.5329 -, ZUM 2010, 615 ff. = juris Leitsatz und Rn. 86 ff.; VG Berlin, Urteile vom 28. Januar 2009 - 27 A 61.07 -, MMR 2009, 496 ff. = juris, Leitsatz 4, Rn. 37 ff., und vom 9. November 2011 - 27 A 64.07 -, ZUM 2012, 417 ff. = juris Rn. 63 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 4. Januar 2012, a. a. O., Rn. 68 ff.; VG Münster, Urteil vom 12. Februar 2010, a. a. O., Rn. 29 ff.; VG Kassel, Urteil vom 31. Oktober 2013 - 1 K 391/12.KS -, juris Rn. 57; VG Osnabrück, Urteil vom 29. Januar 2010 - 4 A 62/09 -, juris Rn. 25; Liesching/Schuster, a. a. O., § 16 JMStV, Rn. 4; a. A. Hahn/Vesting, Beck' scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl., 2012, § 20 JMStV Rn. 63 ff.
  • VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.597

    Fernsehformat "MTV I want a famous face", Folge 1

    Die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 5 Abs. 1 JMStV setzt eine Bewertung des jeweiligen Angebots auf eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen und damit einen spezifischen Sachverstand voraus (VG Berlin v. 28.1.2009, MMR 2009, 496 ff. - Juris).

    2.2.1 Der Beklagten und der KJM dürften allerdings hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und 4 JMStV verstößt, kein Beurteilungsspielraum zukommen (so auch VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215

    Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer

  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.598

    Fernsehformat "MTV I want a famous face", Folge 2

  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.5848

    Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer

  • VG Berlin, 03.05.2012 - 27 A 341.06

    Begründungspflicht der KJM

  • VG Berlin, 25.09.2012 - 27 K 139.09

    Rechtswidrigkeit von KJM-Bewertungen aufgrund fehlender Plausibilität

  • VG München, 11.10.2012 - M 17 K 10.6273

    Beanstandung von Erotik-Teletexttafeln; Sendezeitbeschränkung; KJM als

  • VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 1608/09

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer unverschlüsselten Ausstrahlung von

  • VG Düsseldorf, 20.03.2012 - 27 K 603/11

    Beanstandung; Untersagung; Zeitpunkt; Entwicklungsbeeinträchtigung;

  • VG Berlin, 16.12.2010 - 27 L 355.10

    Jugendmedienschutz bei erotischer Kunst im Internet

  • VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601

    Keine Chance gegen die Anordnung einer Sendezeitbeschränkung

  • VG Berlin, 25.09.2012 - 27 A 248.08

    Vorlage einer Sendung nach ihrer Ausstrahlung bei der FSF

  • VG Berlin, 19.06.2012 - 27 A 71.08

    Begründungspflicht der KJM

  • VG Berlin, 19.06.2012 - 27 A 70.08

    Begründungspflicht der KJM

  • VG Osnabrück, 29.01.2010 - 4 A 62/09

    Entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung eines Internetangebotes

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