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   LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06   

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LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06 (https://dejure.org/2008,567)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2008 - 308 O 42/06 (https://dejure.org/2008,567)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2008 - 308 O 42/06 (https://dejure.org/2008,567)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Veröffentlichung von Fotos auf einer Website ist keine stillschweigende Einwilligung in dessen Nutzung durch Dritte (per Thumbnail)

  • JurPC

    Urheberrechtsverletzung durch "thumbnails"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereithalten von urheberrechtlich geschützten Bildern als "thumbnails" in der Datenbank einer Bildersuchmaschine zum Zwecke des Abrufs von Ergebnislisten aufgrund einer Suchanfrage als öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG); Beurteilung ...

  • kanzlei.biz

    Bildersuche bei Google

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Bildersuche Suchmaschine Haftung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Thumbnails

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 19a, 23, 24, 44a, 51, 58, 97, 120 Abs. 2 Nr. 2 UrhG

  • buskeismus.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzungen durch Google-Bildersuche

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Google-Bildersuche verletzt das Urheberrecht

  • heise.de (Pressebericht, 14.10.2008)

    Googles Bildersuche ist urheberrechtswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 17.10.2008)

    Gericht begründet Bildersucheverbot gegen Google

  • heise.de (Pressebericht, 14.10.2008)

    Googles Bildersuche ist urheberrechtswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 17.10.2008)

    Bildersucheverbot gegen Google

  • faz.net (Pressebericht)

    Urheberrecht - Der Täter heißt Google

  • taz.de (Pressebericht)

    Ärger für Googles Bildersuche

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Google-Bildersuche urheberrechtswidrig

  • ilex-recht.de (Rechtsprechungsübersicht)

    "Thumbnails" verletzen Urheberrecht, Haftung trotzdem fraglich

  • baumgartenbrandt.de (Kurzinformation)

    Bildersuche von Google verletzt das Urheberrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Google Bildersuche verstößt gegen geltendes Urheberrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google-Bildersuche urheberrechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Urheberrechtsstreit um Google-Bildersuche - Google darf urheberrechtlich geschützte Comiczeichnungen nicht mehr anzeigen

Besprechungen u.ä. (3)

  • drbuecker.de (Kurzanmerkung)

    Urheberrecht - Google muss wieder eine Niederlage bei der Bildersuche hinnehmen

  • suchradar.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Urheberrecht im Internet - Oder: Warum darf Google Bilder klauen? (RA Dr. Martin Schirmbacher)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weitere Niederlage für Google an der Thumbnail-Front

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 55
  • K&R 2008, 759
  • ZUM 2009, 315
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (35)

  • OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07

    Thumbnails bei Suchmaschinen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06
    An diesen Ausführungen hält die Kammer fest (zustimmend Ott, ZUM 2007, 112, 125; Schack, Anmerkungen zu OLG Jena, MMR 2008, 141, der allerdings in der bloßen Verkleinerung des Werkes keine Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG erblickt; im Ergebnis mit abweichender Begründung ebenso OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 224, wonach die Anzeige der thumbnails nicht ein öffentliches Zugänglichmachen des Originalwerkes im Sinne des § 19a UrhG, sondern einen Eingriff in ein unbenanntes Verwertungsrecht nach § 15 Abs. 2 UrhG darstelle, vgl. zur entsprechenden Wertung im US-amerikanischen Recht Perfect 10 v. Amazon.com , Fd 3d., 701 ff. (9th Cir. 2007): thumbnails als " direct infringement ").

    Da er die Werke weder selbst im Internet öffentlich zugänglich gemacht noch Dritten das Recht zum öffentlichen Zugänglichmachen eingeräumt hat, ist eine (konkludente) Einwilligung in die streitgegenständliche Nutzung schon nicht denkbar (vgl. den insoweit abweichen Sachverhalt OLG Jena GRUR-RR 2008, 223 ff. - Thumbnails).

    Voraussetzung der Privilegierung nach § 51 Nr. 2 UrhG ist zunächst, dass es sich bei dem zitierenden Werk um ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk im Sinne der §§ 1, 2 Abs. 1 und 2 UrhG handelt (vgl. BGH GRUR 2002, 313 - Übernahme nicht genehmigter Zitate ; Schricker in Schricker UrhG, 3. Aufl. § 51 Rn. 20; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, § 51 Rn. 6; anders nunmehr OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 225; dagegen Schack MMR 2008, 414).

    Privilegiert ist durch § 58 Abs. 1 UrhG allein der Veranstalter der Ausstellung oder Versteigerung bzw. der Verkäufer, nicht jedoch ein Dritter wie die Beklagte (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223, 225; Schrader/Rautenstrauch, Urheberrechtliche Verwertung von Bildern durch Anzeige von Vorschaugrafiken (sog. "thumbnails") bei Internetsuchmaschinen, UFITA 2007, 761, 771 f.; Schack, Anmerkung zu OLG Jena, MMR 2008, 414, 415).

    Dies sind gewichtige Gründe, die nicht ohne weiteres hinter das Interesse der Allgemeinheit am Zugang zu den im Netz befindlichen Bildern gerade über den streitgegenständlichen Dienst der Beklagten zurücktreten (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223 ff. - Thumbnails; zum entgegengesetzten Ergebnis im US-amerikanischen Recht vgl. Perfect 10 v. Amazon.com , Fd 3d., 701 ff. (9th Cir. 2007), zumal bezweifelt werden kann, ob die Bildersuche gleichermaßen unabdingbar für eine strukturierte Internetnutzung ist wie die von der Beklagten angebotene (allgemeine) Websuche.

  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06
    aa) Die Vorschriften der §§ 44a ff. UrhG sind als Ausnahmetatbestände grundsätzlich eng auszulegen (GRUR 1968, 607 - Kandinsky I; GRUR 1983, 562 - Zoll- und Finanzschulen; GRUR 1994, 45 - Verteileranlagen; BGH GRUR 2001, 51 - Parfumflakon; BGH GRUR 2002, 963 - Elektronischer Pressespiegel; Melichar in Schricker, Vor §§ 45 ff. Rn. 15 f.; Lüft in Wandtke/Bullinger, UrhG, 2. Aufl. 2006, Vor §§ 44a ff.; Fromm in Nordemann/ Nordemann , Vor § 45 Rn. 3).

    Dies beruht im Kern auf dem Grundsatz, dass der Urheber tunlichst angemessen an der wirtschaftlichen Verwertung seiner Werke zu beteiligen ist und diese Beteiligung am ehesten durch Gewährung von Ausschließlichkeitsrechten verwirklicht werden kann (BGH GRUR 2001, 51, 52 - Parfümflakon).

    Dies soll jedoch allenfalls in seltenen Fällen möglich sein (BGH GRUR 1994, 1994, 45, 47 - Verteileranlagen; BGH GRUR 2001, 51, 52 - Parfümflakon mwN), insbesondere in den Fällen, in denen aufgrund technischer Entwicklung bislang privilegierte Nutzungstatbestände durch neue Nutzungsformen substituiert werden (BGH GRUR 2002, 963, 966 - elektronischer Pressespiegel).

    Zwar sind nach den vom BGH aufgestellten Grundsätzen eine Vervielfältigung oder ein öffentliches Zugänglichmachen zu Werbezwecken im Rahmen des von § 17 Abs. 2 UrhG privilegierten Weitervertriebs von urheberrechtlich geschützten Waren zulässig (BGH GRUR 2001, 51, 53 - Parfümflakon).

  • LG Hamburg, 05.09.2003 - 308 O 449/03

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Unterlassungsansprüche einer deutschen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06
    Das Bereithalten von urheberrechtlich geschützten Bildern als "thumbnails" in der Datenbank einer Bildersuchmaschine zum Zwecke des Abrufs von Ergebnislisten aufgrund einer Suchanfrage stellt ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, das nicht durch urheberrechtliche Schrankenbestimmungen gedeckt ist und für das der Betreiber der Bildersuchmaschine als Täter haftet (Fortführung der Kammerrechtsprechung zum Urteil vom 5.9.2003, GRUR-RR 2004, 313 ff. - thumbnails).

    a) Die Kammer hat zur Nutzung von thumbnails in den Trefferlisten einer Bildersuchmaschine bereits mit Urteil vom 5.9.2004 ausgeführt (vgl. GRUR-RR 2004, 313, 316):.

    Die Beklagte war selbst Partei des "thumbnail"-Urteils der Kammer im Jahre 2004 (GRUR-RR 2004, 313, 316).

  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06
    Das bedeutet, dass das Verhalten der Beklagten eine nicht hinweg zu denkende Bedingung des Verletzungserfolgs ist und der Eintritt dieses Erfolgs bei objektiver Beurteilung auch nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt (BGH GRUR 1965, 104, 106 - Personalausweise).

    Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des BGH in Sachen Personalausweise (BGH GRUR 1965, 104 ff.) verweist, handelt es sich bei den dort angestellten Erwägungen der Sache nach um eine Einschränkung der weiten Störerhaftung gemäß § 1004 BGB für mittelbare Rechtsverletzungen.

  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06
    Zwar ist es danach nicht prinzipiell ausgeschlossen, die Grenzen der Schrankenbestimmungen der §§ 44a ff. UrhG im Einzelfall unter Berücksichtigung von Grundrechtspositionen Dritter weiter zu ziehen (vgl. BVerfG GRUR 2001, 149, 150 - Germania 3; BGH GRUR 2003, 956, 957 - Gies-Adler; Schricker in Schricker aaO § 51 Rz. 8 mwN).

    Treffen mehrere grundrechtlich geschützte Positionen aufeinander, so ist es zunächst Aufgabe des Richters, im Rahmen der Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Regelungen die Schranken des Grundrechtsbereichs der einen Partei gegenüber demjenigen der anderen Partei zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 30, 173 [197] = NJW 1971, 1645)." (BVerfG GRUR 2001, 149, 150 - Germania 3).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06
    Gleichzeitig grenzt der BGH die Tätigkeit der Versanddienste unter Verweis auf vorangehende Entscheidungen (BGH GRUR 1997, 459, - CB-infobank I und BGH GRUR 1997, 464 - CB-infobank II) scharf von der Nutzung durch Recherchedienste ab.

    Recherchedienste würden nicht als Hilfspersonen des Auftraggebers tätig werden, sondern seien selbst als Werknutzer zu qualifizieren, "weil sie ihre Bestände an Exemplaren geschützter Werke dazu verwendeten, ihre Auftraggeber mit Vervielfältigungen von Werken zu beliefern, die sie - auf Grundlage einer eigenen Recherche - selbst ausgewählt hätten (BGH GRUR 1999, 706, 709 f.; BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-infobank I).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06
    Zwar ist es danach nicht prinzipiell ausgeschlossen, die Grenzen der Schrankenbestimmungen der §§ 44a ff. UrhG im Einzelfall unter Berücksichtigung von Grundrechtspositionen Dritter weiter zu ziehen (vgl. BVerfG GRUR 2001, 149, 150 - Germania 3; BGH GRUR 2003, 956, 957 - Gies-Adler; Schricker in Schricker aaO § 51 Rz. 8 mwN).

    Außerhalb der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen ist demnach für eine allgemeine Güter- und Interessenabwägung kein Raum (BGH GRUR 2003, 956, 957 - Gies-Adler, großzügiger OLG Hamburg, GRUR 2000, 146, 147 - Berufungsschrift; KG NJW 1995, 3392, 3394 - Botho Strauss, offen gelassen KG GRUR-RR 2008, 188, 190 - Günter-Grass-Briefe).

  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83

    Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06
    Die Entlehnungsfreiheit des § 51 UrhG dient der Freiheit der geistigen Auseinandersetzung (BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum).

    Darüber hinaus muss das zitierte Werk überhaupt zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl. BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum ; BGH GRUR 1987, 34 - Liedtextwiedergabe I ; BGH GRUR 1987, 362, 364 - Filmzitat , KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33, 37 - Maschinenmensch ).

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06
    aa) Die Vorschriften der §§ 44a ff. UrhG sind als Ausnahmetatbestände grundsätzlich eng auszulegen (GRUR 1968, 607 - Kandinsky I; GRUR 1983, 562 - Zoll- und Finanzschulen; GRUR 1994, 45 - Verteileranlagen; BGH GRUR 2001, 51 - Parfumflakon; BGH GRUR 2002, 963 - Elektronischer Pressespiegel; Melichar in Schricker, Vor §§ 45 ff. Rn. 15 f.; Lüft in Wandtke/Bullinger, UrhG, 2. Aufl. 2006, Vor §§ 44a ff.; Fromm in Nordemann/ Nordemann , Vor § 45 Rn. 3).

    Dies soll jedoch allenfalls in seltenen Fällen möglich sein (BGH GRUR 1994, 1994, 45, 47 - Verteileranlagen; BGH GRUR 2001, 51, 52 - Parfümflakon mwN), insbesondere in den Fällen, in denen aufgrund technischer Entwicklung bislang privilegierte Nutzungstatbestände durch neue Nutzungsformen substituiert werden (BGH GRUR 2002, 963, 966 - elektronischer Pressespiegel).

  • BGH, 07.03.1985 - I ZR 70/82

    "Liedtextwiedergabe"; Abdruck eines urheberrechtlich geschützten Liedtextes

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06
    Darüber hinaus muss das zitierte Werk überhaupt zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl. BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum ; BGH GRUR 1987, 34 - Liedtextwiedergabe I ; BGH GRUR 1987, 362, 364 - Filmzitat , KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33, 37 - Maschinenmensch ).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • LG München I, 10.01.2007 - 21 O 20028/05

    Urheberrechtsverletzung durch Frame

  • KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01

    Zulässigkeit nicht genehmigter Zitate aus einem Sprachwerk in einem anderen

  • OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07

    Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter

  • LG München I, 14.11.2002 - 7 O 4002/02

    Framing

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

  • BPatG, 30.04.2003 - 20 W (pat) 63/02

    Beschränkte Aufrechterhaltung eines Patents unter bestimmten Voraussetzungen

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

  • KG, 27.11.2007 - 5 U 63/07

    Günter-Grass-Briefe

  • BGH, 04.12.1986 - I ZR 189/84

    Filmzitat; Zitierfreiheit für Filmwerke

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

  • OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01

    Maschinenmensch

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 192/94

    Schadensersatzpflicht bei Sturz auf einer Treppe; 200 DM Schmerzensgeld für

  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62

    Begriff der Handlung

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91

    Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten

  • OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 34/99

    Veröffentlichung von Unterlagen aus dem Strafverfahren gegen den Regimekritiker

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BGH, 17.03.1983 - I ZR 186/80

    Zoll- und Finanzschulen

  • KG, 21.04.1995 - 5 U 1007/95

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung oder sonstigen Verbreitung von

  • OLG München, 20.03.2003 - 29 U 5494/02

    Aufsteller von CD-Kopierautomaten ist nicht Hersteller der

  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 88/89

    Explosionszeichnungen

  • OLG Hamburg, 18.12.1986 - 3 U 158/86
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 175/00

    Sender Felsberg

  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Diese Grundsätze sind auch bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, die ihren Sitz außerhalb der EG haben, heranzuziehen (LG Hamburg, MMR 2009, 55, 57 - Google-Bildersuche ).
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06

    Internet-Service-Provider haften für Urheberrechtsverletzungen durch

    Das Inhalt der Aussage des Zeugen K... in der mündlichen Verhandlung vom selben Tag im Parallelverfahren 308 O 42/06 wurde im Einvernehmen der Parteien zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung in dieser Sache gemacht.

    aa) Zur Haftung des Suchmaschinenbertreibers für die Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken in den Ergebnislisten einer Bildersuche hat die Kammer im gleichzeitig verkündeten Urteil im Parallelrechtsstreit zur Geschäftsnr 308 O 42/06 gegen den Suchmaschinenbetreiber folgendes ausgeführt.

    308 O 42/06 gegen den Suchmaschinenbetreiber hat die Kammer dazu folgendes ausgeführt:.

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 115/06
    Der Inhalt der Aussage des Zeugen Kxxxxxx in der mündlichen Verhandlung vom selben Tag im Parallelverfahren 308 O 42/06 wurde im Einvernehmen der Parteien zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung in dieser Sache gemacht.

    aa) Zur Haftung des Suchmaschinenbertreibers für die Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken in den Ergebnislisten einer Bildersuche hat die Kammer im gleichzeitig verkündeten Urteil im Parallelrechtsstreit zur Geschäftsnr 308 O 42/06 gegen den Suchmaschinenbetreiber folgendes ausgeführt.

    308 O 42/06 gegen den Suchmaschinenbetreiber hat die Kammer dazu folgendes ausgeführt:.

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    Der Inhalt der Aussage des Zeugen Kxxxxxx in der mündlichen Verhandlung vom selben Tag im Parallelverfahren 308 O 42/06 wurde im Einvernehmen der Parteien zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung in dieser Sache gemacht.

    aa) Zur Haftung des Suchmaschinenbertreibers für die Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken in den Ergebnislisten einer Bildersuche hat die Kammer im gleichzeitig verkündeten Urteil im Parallelrechtsstreit zur Geschäftsnr 308 O 42/06 gegen den Suchmaschinenbetreiber folgendes ausgeführt: 308 O 113/06 19.

    308 O 42/06 gegen einen Suchmaschinenbetreiber hat die Kammer folgendes ausgeführt.

  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2012 - 3 O 416/11

    Verletzung von Urheberrechten durch die Vervielfältigung von Fotoaufnahmen,

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 26.09.2008, MMR 2009, 55.
  • OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 221/08

    Urheberrechtsverletzung im Internet wegen der Verwendung von Comiczeichnungen in

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.9.2008, Az. 308 O 42/06, abgeändert.

    das Teil-Urteil des Landgerichts Hamburg, Az. 308 O 42/06, verkündet am 26.9.2008, zugestellt am 30.9.2008, mit Ausnahme des Tenors zu IV. [sc.

  • AG Hamburg, 27.09.2010 - 36A C 375/09

    Urheberrechtsverletzung durch Einbindung von RSS-Feeds

    Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 26.09.2008 (MMR 2009, 55, 57) zur Haftung als Täter wie folgt ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 13.03.2009 - 308 O 645/08

    Unsauberes Framing fremder Werke kann zum Urheberrechtsverstoß führen

    Denn anders als bei dem der Google-Entscheidung der Kammer (MMR 2009, 55, 57, dort unter lit. B.l.4.b) und c)) zugrundeliegenden Sachverhalt, nach dem der Nutzer über ein Thumbnail-Bild in der Bildersuche klar erkennbar auf das Bild der Originalseite geführt und dieses Bild deutlich abgegrenzt von der oberen Google-Leiste eigenständig und ohne jede Bewertung und Kommentierung eingestellt wird, ist der streitgegenständliche Lebenslauf bei der vorliegenden Fallgestaltung ohne jede optische Abgrenzung völlig in die Webseite des Antragsgegners und die Ausführungen unter der Überschrift "Fall ..." in einer Weise integriert, dass grundsätzlich eine urheberrechtlich relevante zustimmungsbedürftige Nutzung zu bejahen ist.
  • LG Hamburg, 21.10.2009 - 308 O 565/09

    Kein Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Google Bildersuche wegen unklarer

    Die Kammer hat dem Antragsteller in der Sache 308 O 42/06 einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Suchmaschine Google wegen der Nutzung von P...-Motiven in der Bildersuche zugestanden (LG Hamburg. MMR 2009, 55 - Google-Bildersuche) und in Parallelentscheidungen (unter anderen gegen die F... AG - 308 O 113/06) solche Ansprüche auch gegen Betreiber von Interauftritten als gegeben angesehen, die sich der Bildersuche von Google bedienen.
  • LG Hamburg, 16.10.2009 - 308 O 557/09

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Bildersuche

    Die Kammer hat dem Antragsteller in der Sache 308 O 42/06 einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Suchmaschine Google wegen der Nutzung von P...-Motiven in der Bildersuche zugestanden (LG Hamburg, MMR 2009, 55 - Google-Bildersuche) und in Parallelentscheidungen (unter anderen gegen die F... AG - 308 O 113/06) solche Ansprüche auch gegen Betreiber von Internetauftritten als gegeben angesehen, die sich der Bildersuche von Google bedienen.
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