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   OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 6 W 157/08   

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https://dejure.org/2008,869
OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 6 W 157/08 (https://dejure.org/2008,869)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2008 - 6 W 157/08 (https://dejure.org/2008,869)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 6 W 157/08 (https://dejure.org/2008,869)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gegenabmahnung grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich - Allein der Umstand, dass ein Wettbewerber, der sich selbst mit einer Abmahnung konfrontiert sieht, den Abmahnenden im Rahmen einer Gegenabmahnung auf eigene Verstöße hinweist, rechtfertigt noch nicht die Annahme, ...

  • openjur.de

    § 8 UWG

  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 11 UWG, § 8 Nr 4 UWG, § 312c Abs 1 BGB, § 10 Abs 1 Nr 10 BGB-InfoV
    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch eines zuvor von dem Antragsgegner selbst Abgemahnten wegen fehlender Widerrufsbelehrung; Wiederholungsgefahr; Verzögerung des Eilverfahrens

  • Telemedicus

    Gegenabmahnung

  • Telemedicus

    Gegenabmahnung

  • webshoprecht.de

    Zur Wertung einer Abmahnung als "Gegenschlag" oder "Retourkutsche" als Rechtsmissbrauch

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beendigung des Wettbewerbsverstoßes beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr / Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich

  • JurPC

    Keine Rechtsmissbräuchlichkeit bei "Gegenschlag"

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gegenabmahnung ist nicht rechtmissbräuchlich

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Dringlichkeitsvermutung bei ca. 6 Monate zurückliegenden Wettbewerbsverstößen

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 4

  • kanzlei.biz

    Eilbedürftigkeit bei wechselseitiger Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Vermutung der Dringlichkeit einstweiligen gewerblichen Rechtsschutzes; Rechtsmissbräuchlichkeit des sog. Gegenschlages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abmahnung - Abmahnungskosten - Rechtsmissbrauch

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gegenabmahnung zulässig

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Recht zum Gegenschlag

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine Gegenabmahnung als Reaktion auf eine Abmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine Gegenabmahnung als Reaktion auf eine Abmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermutung der Dringlichkeit einstweiligen gewerblichen Rechtsschutzes; Rechtsmissbräuchlichkeit des sog. Gegenschlages

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbsrechtlicher "Gegenschlag"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Beantwortung einer Abmahnung mit Gegenabmahnung nicht rechtsmissbräuchlich

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Auszüge)

    Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gegenabmahnung zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Gegenabmahnung ist grundsätzlich zulässig

  • kanzlei.biz (Kurzanmerkung)

    Einstweilige Verfügung auch bei lang zurückliegenden Angeboten möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 564
  • MIR 2009, Dok. 086
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 08.08.2005 - 6 W 107/05

    Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Widerlegung des Verfügungsgrunds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 6 W 157/08
    Das vom Gesetz grundsätzlich anerkannte Interesse des Gläubigers eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs an der sofortigen Unterbindung des beanstandeten Verhaltens muss vielmehr auch dann zurücktreten, wenn aus anderen Gründen, insbesondere wegen des prozessualen Verhaltens des Antragstellers und wegen der schutzwürdigen Belange des Antragsgegners, ein Bedürfnis für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ausnahmsweise nicht anerkannt werden kann (Senat, Beschl. v. 08.08.2005 - 6 W 107/05 - Magazindienst 2006, 1175 - juris-Tz 5).

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich deshalb von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 8. August 2005 (6 W 107/05 - Magazindienst 2006, 1175) zugrunde lag.

  • KG, 09.11.2007 - 5 W 304/07

    Widerrufsfolgenbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Fernabsatz von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 6 W 157/08
    Die Werbung verstößt deshalb gegen § 4 Nr. 11 UWG (vgl. Senat, Beschl. v. 27. Mai 2008 - 6 W 49/08; KG, Beschl. v. 09.11.2007 - 5 W 304/07 - GRUR-RR 2008, 131 ff - juris-Tz 33 m.w.Nachw.; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 4, Rn 11.170).
  • KG, 18.12.2008 - 6 W 49/08
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 6 W 157/08
    Die Werbung verstößt deshalb gegen § 4 Nr. 11 UWG (vgl. Senat, Beschl. v. 27. Mai 2008 - 6 W 49/08; KG, Beschl. v. 09.11.2007 - 5 W 304/07 - GRUR-RR 2008, 131 ff - juris-Tz 33 m.w.Nachw.; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 4, Rn 11.170).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10

    Vertragsstrafenanspruch aus strafbewehrter Unterlassungserklärung: Überprüfung

    Insoweit kann nichts anderes gelten als für eine Abmahnung, die eine "Retourkutsche" auf eine vorherige Abmahnung des nun abgemahnten Mitbewerbers ist und bei der dieser Umstand allein nicht die Annahme rechtfertigt, sie sei rechtsmissbräuchlich (OLG Frankfurt MMR 2009, 564 f.; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rdnr. 4.24; Seichter, in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 8 Rdnr. 189).
  • LG München I, 13.08.2021 - 33 O 16380/18

    Werbung, Zulassung, Unterlassungsanspruch, Verbraucher, Unterlassung, Anlage,

    Denn unabhängig davon, dass eine Prozessführung als "Retourkutsche" als solches nicht notwendigerweise rechtsmissbräuchlich ist (für Abmahnung als Reaktion auf eine vorausgegangene Abmahnung: OLG Frankfurt MMR 2009, 564; OLG Köln WRP, 1385; OLG München WRP 2014, 591), und ungeachtet dessen, dass beim Angriff von Werbemaßnahmen durch einen etwaigen Mitbewerber typischerweise ein berechtigtes Interesse der Rechtsverfolgung gegeben ist (Feddersen, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Auflage, § 8c, Rn. 31), trägt der Einwand des Rechtsmissbrauchs hier auch deshalb nicht, weil die Rechtsverfolgung nicht nur die Interessen des Mittbewerbers, sondern auch die Interessen Dritter und der Allgemeinheit berührt, da eine Kontrolle von Werbemaßnahmen staatlicher Glückspielanbieter durch die staatlichen Lotteriegesellschaften selbst nicht stattfindet (OLG Hamburg GRUR-RR 2012, 21; BGH GRUR 2012, 411).
  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 8 O 140/10

    Werbung mit "Blitzversand" und Einfügung der eigenen Marke bei Amazon

    Der bloße Umstand, dass die Klägerin durch die vorangegangene Abmahnung der Beklagten dazu bewegt wurde, nun ihrerseits gegen die Beklagte vorzugehen, ist unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs nicht zu beanstanden (OLG Frankfurt MMR 2009, 564).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach

    a) Die nach § 12 Abs. 2 UWG zu vermutende Dringlichkeit kann nicht nur durch eine verzögerliche Antragstellung entfallen, auch durch eine verzögerliche Verfahrensführung (vgl. statt vieler OLG Frankfurt, MMR 2009, 564, 565).
  • LG Frankfurt/Main, 09.02.2011 - 8 O 120/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei einem vorgerichtlichen

    Der bloße Umstand, dass die Antragstellerin durch die vorangegangene Abmahnung der Antragsgegnerin dazu bewegt wurde, nun ihrerseits gegen die Antragsgegnerin vorzugehen, ist unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs nicht zu beanstanden (OLG Frankfurt MMR 2009, 564).
  • LG Frankfurt/Main, 20.01.2021 - 6 O 186/20
    Aus diesem Grund wird auch ein Rechtsmissbrauch für solche Fälle abgelehnt, in denen ein Wettbewerber, der sich mit einer Abmahnung konfrontiert sieht, den Abmahnenden auf eigene Verstöße hinweist (OLG Frankfurt am Main, MMR 2009, 564 f.).
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