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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08   

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https://dejure.org/2009,1987
OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2009,1987)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.03.2009 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2009,1987)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. März 2009 - 5 U 35/08 (https://dejure.org/2009,1987)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • aufrecht.de

    Erstattung von anwaltlichen Abmahnkosten nach vorheriger Abmahnung durch einen Wettbewerbsverband

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Die zweite Chance"; Kostenpflicht einer auf eine Verbandsabmahnung erfolgten Anwaltsabmahnung

  • kanzlei.biz

    Streit der Obergerichte zu Anwaltsabmahnungen durch Wettbewerbsverbände

  • info-it-recht.de

    Kein Erstattungsanspruch anwaltlicher Abmahnkosten, wenn Wettbewerbsverein selbst zuvor abmahnte

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2

  • sewoma.de

    Keine doppelte Erstattung von Abmahnkosten, wenn erste Abmahnung erfolglos

  • kanzlei.biz

    Streit der Obergerichte zu Anwaltsabmahnungen durch Wettbewerbsverbände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 12 Abs. 1 S. 2
    "Die zweite Chance"; Kostenpflicht einer auf eine Verbandsabmahnung erfolgten Anwaltsabmahnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die zweite Chance

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2; 12 Abs. 1 S. 2 UWG
    Wettbewerbsverein hat nicht Anspruch auf doppelte Erstattung der Abmahnkosten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverband darf nicht Kosten für zweifache Abmahnung verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anwalts-Abmahnung nach eigener Abmahnung eines Wettbewerbsverbands nicht erstattungsfähig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten bei vorheriger eigener Abmahnung durch einen Interessenverband

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverein bekommt nach eigener Abmahnung nicht die Kosten einer beauftragten anwaltlichen Zweitabmahnung erstattet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 103
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06

    Wettbewerbsrecht; Schadensersatz: Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
    Zwar hat lediglich das OLG Düsseldorf im Urteil vom 16.12.2008 (I-20 U 36/08 [Anl K 6]) einen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung neben einem Anspruch auf Kostenerstattung für eine eigene Abmahnung des dort klagenden Verbandes zugesprochen; in den durch die Urteile der Oberlandesgerichte München vom 13.11.2008 (29 U 3592/08 [Anl K 4]) und Brandenburg vom 4.4.2007 (7 U 175/06 [Anl K 5]) entschiedenen Fällen war - soweit ersichtlich - eine Kostenpauschale für die eigene Abmahnung gar nicht bzw. nicht rechtzeitig geltend gemacht worden.

    Das hierfür angeführte Argument, dass in solchen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe eine adäquate und im Rahmen der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Folge sei (vgl. Brandenburgisches OLG vom 4.4.2007 - 7 U 175/06, UA S.5 [Anl K 5]), lässt sich nach Überzeugung des Senates nicht mit den oben dargestellten Grundsätzen vereinbaren.

  • LG Hamburg, 31.01.2008 - 315 O 767/07

    Der Kläger ist der älteste Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.1.2008, Az. 315 O 767/07, wird zurückgewiesen.

    die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 31.1.2008, Aktenzeichen 315 O 767/07, zu verurteilen, an ihn - den Kläger - weitere EUR 899, 40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06

    Abmahnkostenersatz

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
    Die oben dargestellten Grundsätze entsprechen zudem seit Jahren ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt z.B. BGH GRUR 2008, 928, 929 - Abmahnkostenersatz).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt IV

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
    Anders als die Mitbewerber müssen Wettbewerbsvereine im Sinne von § 8 III Nr. 2 UWG, deren Tätigkeit die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs nach der Satzung einschließt, zur Erfüllung des Satzungszwecks sachlich und personell so ausgestattet sein, dass sie durchschnittlich schwierige Abmahnungen ohne anwaltliche Hilfe mit eigenen Kräften bearbeiten können (vgl. BGH GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung; BGH GRUR 2004, 448 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV); zu derartigen Verbänden zählt der hiesige Kläger unbestritten.
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
    Zwar hatte der Bundesgerichtshof in der in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung "Fotowettbewerb" (GRUR 1970, 189, 190) in der Tat ausgeführt [Hervorhebung durch den Senat]: .
  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
    Anders als die Mitbewerber müssen Wettbewerbsvereine im Sinne von § 8 III Nr. 2 UWG, deren Tätigkeit die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs nach der Satzung einschließt, zur Erfüllung des Satzungszwecks sachlich und personell so ausgestattet sein, dass sie durchschnittlich schwierige Abmahnungen ohne anwaltliche Hilfe mit eigenen Kräften bearbeiten können (vgl. BGH GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung; BGH GRUR 2004, 448 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV); zu derartigen Verbänden zählt der hiesige Kläger unbestritten.
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg WRP 2009, 1569).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14

    AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des

    Ebenso wie für eine auf eine erfolglose erste Abmahnung folgende zweite, nachfassende (vgl. BGHZ 149, 371, 375 = GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354, Rz. 8 f. - Kräutertee; OLG Hamburg, WRP 2009, 1569; a.A. zuvor OLG Brandenburg, WM 2008, 418) können Rechtsanwaltskosten dann nicht als notwendig angesehen werden, wenn der Auftrag an einen Rechtanwalt erteilt wurde, nachdem die entscheidenden Rechtsfragen bereits gegenüber einem Dritten geklärt wurden (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. September 2014 - 2 U 178/13, GRUR-RR 2015, 164, bei juris Rz. 36 f.; vgl. zur Obliegenheit, ein Abschlussschreiben selbst zu verfassen OLG Köln, WRP 2000, 226, 230, u.H. auf BGH, GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung).
  • LG Leipzig, 04.02.2010 - 8 O 1799/09

    Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmung

    Die von der Beklagten angesprochene Entscheidung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.03.2009 ( Az: 5 U 35/08 ) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13

    Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer

    Ebenso wie für eine auf eine erfolglose erste Abmahnung folgende zweite, nachfassende (vgl. BGHZ 149, 371, 375 = GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; Bornkamm, a.a.O., Rn. 97a, u.H. auf BGH, GRUR 2010, 354, Rz. 8 f. - Kräutertee; OLG Hamburg, WRP 2009, 1569; a.A. zuvor OLG Brandenburg, WM 2008, 418) können Rechtsanwaltskosten dann nicht als notwendig angesehen werden, wenn der Auftrag an einen Rechtanwalt erteilt wurde, nachdem die entscheidenden Rechtsfragen bereits gegenüber einem Dritten geklärt wurden (vgl. zur Obliegenheit, ein Abschlussschreiben selbst zu verfassen OLG Köln, WRP 2000, 226, 230 u.H. auf BGH, GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung).
  • OLG Dresden, 14.07.2010 - 12 U 357/10

    Geltendmachung einer Abmahnpauschale sowie vorprozessualer Anwaltskosten bei

    Was die geltend gemachten vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten anbelangt, verkennt die Argumentation der Beklagten, dass es vorliegend nicht um Fragen der - etwa missbräuchlichen - Mehrfachabmahnung (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 21.01.2010, I ZR 47/09, NJW 2010, 1208 f., zitiert nach [...]; BGH, Urteil vom 17.01.2002, I ZR 241/99, BGHZ 149, 371 ff., zitiert nach [...]; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11.03.2009, 5 U 35/08, WRP 2009, 1569 ff., zitiert nach [...]) oder etwa darum geht, ob der Kläger gehalten sein mag, sich in personeller und sachlicher Hinsicht so auszustatten, dass sich für typische und durchschnittlich schwierige Abmahnungen die Einschaltung eines Rechtsanwalts erübrigt (so: BGH, Urteil vom 12.04.1984, I ZR 45/82, NJW 1984, 2525 f., zitiert nach [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.2009 - 6 W 60/09   

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https://dejure.org/2009,12696
OLG Köln, 03.06.2009 - 6 W 60/09 (https://dejure.org/2009,12696)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.2009 - 6 W 60/09 (https://dejure.org/2009,12696)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 6 W 60/09 (https://dejure.org/2009,12696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 5 Abs. 2 S. 2 Pkw-EnVKV; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
    Angebot eines neuen Pkw bei mobile.de ohne Angaben zum Benzinverbrauch ist wettbewerbswidrig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Internet-Neufahrzeugwerbung muss gemäß PKW-EnVKV Leitfaden über CO²-Emissionen enthalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Reklame für neue KFZ muss auf Kraftstoffverbrauch nach PKW-EnVKV hinweisen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Fehlen des Hinweises auf den "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch" bei Neufahrzeugwerbung im Internet ist abmahnbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 103
  • K&R 2010, 61
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 14.02.2007 - 6 U 217/06

    Kraftfahrzeug mit Tageszulassung als Neuwagen - Wettbewerbsverstoß bei fehlenden

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2009 - 6 W 60/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 19.01.2007 - 6 U 143/06 - und vom 14.02.2007 - 6 U 217/06 [WRP 2007, 680 = MD 2007, 594 = OLGR 2007, 404]) handelt es sich bei den Vorgaben für die Werbung in § 5 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Anlage 4 um Marktverhaltensregeln (§ 4 Nr. 11 UWG).
  • OLG Köln, 29.05.2015 - 6 U 177/14

    Anforderungen an den Inhalt der Werbung eines Automobilherstellers auf einem

    c) Mit der zutreffenden Begründung des Landgerichts ist davon auszugehen, dass die in §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV geregelten Informationspflichten Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellen, die ihre Grundlage im Unionsrecht, insbesondere in der Richtlinie 1999/94/EG vom 13.12.1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (EG-Abl. Nr. L 12/16), haben (vgl. nur BGH NJW 2012, 227 Tz. 16 - Neue Personenkraftwagen; Senat, Beschl. v. 3.6.2009 - 6 W 60/09, MMR 2010, 103; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 11.131a).

    Bei den in der Werbung anzugebenden Werten zu Kraftfahrstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen handelt es sich um auf das Unionsrecht zurückgehende verbraucherschützende Informationen, die stets wesentlich sind und deren Vorenthaltung damit auch stets spürbar ist (BGH GRUR 2012, 842 Tz. 25 - Neue Personenkraftwagen; Senat, MMR 2010, 103).

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