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   OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 11 W 53/09, 11 W 54/09   

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https://dejure.org/2009,3230
OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 11 W 53/09, 11 W 54/09 (https://dejure.org/2009,3230)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.2009 - 11 W 53/09, 11 W 54/09 (https://dejure.org/2009,3230)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 2009 - 11 W 53/09, 11 W 54/09 (https://dejure.org/2009,3230)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Auskunftsanspruch auf Zuruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Pflicht des Internet-Providers zur Speicherung von Verbindungsdaten auf Zuruf; Erforderlichkeit richterlicher Gestattung hinsichtlich eines Auskunftsverlangens über Verkehrsdaten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Auskunftsanspruch auf Zuruf

    § 101 Abs. 2, Abs. 9 UrhG

  • info-it-recht.de

    Kein Anspruch des Rechteinhabers, dass Internet-Provider wg. Auskunft gemäß § 101 UrhG Verbindungsdaten auf Zuruf speichert

  • kanzlei.biz

    Kein Anspruch auf Speicherung auf Zuruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 2; UrhG § 101 Abs. 9
    Anspruch des Verletzten auf Speicherung von Verbindungsdaten auf Zuruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 101 UrhG, 113b TKG
    Keine Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorabverlangen des Rechteinhabers

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht Verbindungsdaten für künftige P2P-Verletzungsfälle zu speichern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch gewährt keine Pflicht zur Vorab-Speicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Vorab-Speicherung auf Zuruf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 91
  • MMR 2010, 109
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 11.03.2009 - 308 O 75/09

    Speicherpflicht für IP-Adressen "auf Zuruf"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 11 W 53/09
    Eine Verpflichtung des Internet-Providers auf Vorrat Daten zu speichern, ohne dass bereits eine Auskunftsverpflichtung feststeht, lässt sich der gesetzlichen Regelung dagegen nicht entnehmen (ebenso Schulze zur Wiesche, Anm. zu LG Hamburg, Urteil vom 11.3.2009 - 308 O 75/09, MMR 2009, 570, 574).

    Davon abgesehen wäre selbst eine Störerhaftung der Antragsgegnerin keine Grundlage für die von der Antragstellerin begehrte Regelung für eine ungewisse Zahl zukünftiger Fälle noch ungewisser Art. Denn dadurch würde allein durch den Zuruf der Antragstellerin eine Speicherungsverpflichtung begründet, ohne dass eine vorherige gerichtliche Prüfung des konkreten Einzelfalles im Gestattungsverfahren erfolgt wäre (ebenso Schulze zur Wiesche, Anm. zu LG Hamburg, Urteil vom 11.3.2009 - 308 O 75/09, MMR 2009, 570, 574).

  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09

    Zur Reichweite von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 11 W 53/09
    27 Zudem ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers die richterliche Gestattung der Auskunft über Verkehrsdaten Voraussetzung für den Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Internet-Provider (vgl. BT-Drucks 16/5048, S. 63; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.12.2008, 20 W 130/08, K&R 2009, 122; Senat, Beschluss vom 12.5.2009 - Az.: 11 W 21/09).

    Erst die Gestattung bewirkt, dass die Antragsgegnerin nicht mehr sanktionslos die Daten löschen darf, da sie sich in diesem Fall nach §§ 280 Abs. 1, 281 BGB i.V.m. § 101 Abs. 2 UrhG schadensersatzpflichtig machen würde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2008, 6 Wx 2/08, MMR 2008, 820; Senat, Beschluss vom 12.5.2009 - Az.: 11 W 21/09; Maaßen, MMR 2009, 511, 515 ).

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 11 W 53/09
    Erst die Gestattung bewirkt, dass die Antragsgegnerin nicht mehr sanktionslos die Daten löschen darf, da sie sich in diesem Fall nach §§ 280 Abs. 1, 281 BGB i.V.m. § 101 Abs. 2 UrhG schadensersatzpflichtig machen würde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2008, 6 Wx 2/08, MMR 2008, 820; Senat, Beschluss vom 12.5.2009 - Az.: 11 W 21/09; Maaßen, MMR 2009, 511, 515 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2009 - 20 W 130/08

    Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsersuchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 11 W 53/09
    27 Zudem ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers die richterliche Gestattung der Auskunft über Verkehrsdaten Voraussetzung für den Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Internet-Provider (vgl. BT-Drucks 16/5048, S. 63; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.12.2008, 20 W 130/08, K&R 2009, 122; Senat, Beschluss vom 12.5.2009 - Az.: 11 W 21/09).
  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 58/16

    Sicherung der Drittauskunft - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    In der Instanzrechtsprechung ist ein solcher Anspruch teilweise nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit behandelt worden (OLG Köln, GRUR-RR 2009, 9, 11; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379; OLG Hamm, MMR 2011, 193, 194; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 208) und teilweise ist über diese Ansprüche im Verfahren der einstweiligen Verfügung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung entschieden worden (OLG Hamburg, MMR 2010, 338; OLG Düsseldorf, MMR 2011, 546; für einen Anspruch auf Aufrechterhaltung von Verkehrsdaten für zukünftige Verletzungsfälle: OLG Frankfurt, MMR 2010, 62, 63; MMR 2010, 109; OLG München, MMR 2012, 764).

    b) Der an der Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechts nicht beteiligte Dritte ist in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG nicht nur zur Auskunftserteilung verpflichtet, sondern auch zum Unterlassen der Löschung von bei ihm vorhandenen Daten, die die Auskunftserteilung erst ermöglichen (OLG Köln GRUR-RR 2009, 9, 10; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 380; OLG Hamburg, MMR 2010, 338, 339; aA OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 91 f.; vgl. hierzu Wimmers in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 5. Aufl., § 101 UrhG Rn. 112; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl. § 101 Rn. 37).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 121/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    In Fortführung dieses Urteils hat sich der Senat in einer weiteren Entscheidung (Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10) der Auffassung der Oberlandesgerichts Frankfurt (GRUR-RR 2010, 91) angeschlossen, dass es mangels gesetzlicher Grundlage keinen Anspruch des Auskunftsgläubigers nach § 101 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UrhG auf die die Auskunft erst ermöglichende Speicherung gibt (so auch OLG Hamm GRUR-Prax 2011, 61).
  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 4 W 119/10

    § 101 UrhG - Keine Speicherung auf Zuruf

    Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch, nicht jedoch einen Anspruch auf eine den Anspruch erst ermöglichende Sicherung (OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 11 W 41/09; Beschl. v. 17.11.2009, Az. 11 W 54/09 = GRUR-RR 2010, 91; s.a. Maaßen, MMR 2009, 511, 515).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 118/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    In Fortführung dieses Urteils hat sich der Senat in einer weiteren Entscheidung (Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10) der Auffassung der Oberlandesgerichts Frankfurt (GRUR-RR 2010, 91) angeschlossen, dass es mangels gesetzlicher Grundlage keinen Anspruch des Auskunftsgläubigers nach § 101 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UrhG auf die die Auskunft erst ermöglichende Speicherung gibt (so auch OLG Hamm GRUR-Prax 2011, 61).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 20 U 136/10

    Umfang des Auskunftsanspruchs eines Urhebers über Verkehrsdaten

    Vor diesem allgemeinen Hintergrund teilt der erkennende Senat in Bezug auf die vorliegend zur Entscheidung stehende Frage die Auffassung der Oberlandesgerichts Frankfurt (GRUR-RR 2010, 91), dass es mangels gesetzlicher Grundlage keinen Anspruch des Auskunftsgläubigers nach § 101 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UrhG auf die die Auskunft erst ermöglichende Speicherung gibt (vgl. auch OLG Hamm GRUR-Prax 2011, 61).
  • OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11

    Auskunftspflicht des Internet-Providers: Anspruch des Rechteinhabers auf

    Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch, nicht jedoch einen Anspruch auf eine den Anspruch erst ermöglichende Sicherung (OLG Frankfurt/Main MMR 2010, 62 [63]; MMR 2010, 109; OLG Hamm MMR 2011, 193 [194]).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 124/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    In Fortführung dieses Urteils hat sich der Senat in einer weiteren Entscheidung (Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10) der Auffassung der Oberlandesgerichts Frankfurt (GRUR-RR 2010, 91) angeschlossen, dass es mangels gesetzlicher Grundlage keinen Anspruch des Auskunftsgläubigers nach § 101 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UrhG auf die die Auskunft erst ermöglichende Speicherung gibt (so auch OLG Hamm GRUR-Prax 2011, 61).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 123/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    In Fortführung dieses Urteils hat sich der Senat in einer weiteren Entscheidung (Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10) der Auffassung der Oberlandesgerichts Frankfurt (GRUR-RR 2010, 91) angeschlossen, dass es mangels gesetzlicher Grundlage keinen Anspruch des Auskunftsgläubigers nach § 101 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UrhG auf die die Auskunft erst ermöglichende Speicherung gibt (so auch OLG Hamm GRUR-Prax 2011, 61).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 128/12

    Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern

    In Fortführung dieses Urteils hat sich der Senat in einer weiteren Entscheidung (Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10) der Auffassung der Oberlandesgerichts Frankfurt (GRUR-RR 2010, 91) angeschlossen, dass es mangels gesetzlicher Grundlage keinen Anspruch des Auskunftsgläubigers nach § 101 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UrhG auf die die Auskunft erst ermöglichende Speicherung gibt (so auch OLG Hamm GRUR-Prax 2011, 61).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 143/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    In Fortführung dieses Urteils hat sich der Senat in einer weiteren Entscheidung (Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10) der Auffassung der Oberlandesgerichts Frankfurt (GRUR-RR 2010, 91) angeschlossen, dass es mangels gesetzlicher Grundlage keinen Anspruch des Auskunftsgläubigers nach § 101 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UrhG auf die die Auskunft erst ermöglichende Speicherung gibt (so auch OLG Hamm GRUR-Prax 2011, 61).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 126/12

    Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 142/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

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