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   OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 W 10/10   

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https://dejure.org/2010,1688
OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,1688)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.2010 - 5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,1688)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,1688)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    § 357 Abs. 2 BGB; §§ 4 Nr. 11, 8, 3 UWG

  • openjur.de

    § 357 Abs. 2 BGB; §§ 3, 8, 4 Nr. 11 UWG
    Zur Unzulässigkeit einer vom dispositiven Gesetzeswortlaut abweichenden Kostentragungspflicht i.S.v. § 357 Abs. 2 BGB

  • Justiz Hamburg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 357 Abs 2 S 2 BGB
    Wettbewerbsverstoß bei Internetversandhandel via eBay: Inhaltsanforderung an die Information über die Kosten der Warenrücksendung im Falle des Widerrufs - Belehrung in AGB

  • webshoprecht.de

    Notwendigkeit einer gesonderten Vereinbarung der 40-Euro-Klausel für die Rücksendekosten

  • aufrecht.de

    Kostentragung für Rücksendung nur bei entsprechender Vereinbarung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hinweis zur Widerrufsmöglichkeit und Vereinbarung zur Kostentragungspflicht für Rücksendekosten trennen!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Belehrung in AGB"; Formularmäßige Vereinbarung der Abwälzung die Rücksendekosten auf den Verbraucher

  • info-it-recht.de

    Übernahme der Rücksendekosten in den Widerrufsfolgen (40-Euro-Vereinbarung) nur mit vertraglicher Auferlegung dieser Kostentragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Belehrung in AGB"; Formularmäßige Vereinbarung der Abwälzung die Rücksendekosten auf den Verbraucher

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 133; 157; 305 c; 307 Abs. 1 S. 2; 357 Abs. 2 S. 2 BGB
    40-EUR-Klausel in Widerrufsbelehrung nur bei gesonderter vertraglicher Vereinbarung zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rücksendekosten bei Online-Verträgen müssen ausdrücklich vereinbart werden

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    40-Euro-Regelung muss doch vertraglich vereinbart werden

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Online-Handel: Rechtsprechung befürwortet zunehmend die doppelte Verwendung der 40-Euro-Regelung

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtssicherheit für Amazon-Händler?

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorläufiges Ende im Streit um die 40,- Klausel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rücksendekosten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahngefahr "40-EURO-Klausel" // Rechtsunsicherheit durch unheitliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

Besprechungen u.ä. (4)

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Bei Fernabsatzverträgen Klausel über Rücksendekosten nur bei expliziter Regelung wirksam

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werden

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vier Oberlandesgerichte verlangen doppelte 40-Euro-Klausel

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    "40 - Belehrung" setzt vertragliche Vereinbarung voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 320
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Dortmund, 26.03.2009 - 16 O 46/09

    Die Information entsprechend der 40-Euroklausel in der Widerrufsbelehrung ist

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 W 10/10
    Diese zutreffende Auffassung (vgl. z. B. LG Dortmund, 16 O 46/09, Urt. vom 26.03.2009) teilt auch der Senat.
  • OLG Hamm, 23.05.2013 - 4 U 196/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veräußerung von Batterien, Akkus und Elektronikgeräten

    Dem entspricht es, dass der Verbraucher in solchen Widerrufsbelehrungen, mit denen er die Aufklärung über gesetzlich vorgegebene Rechte und Folgen verbindet, auch kein einseitiges Vertragsangebot zu seinem Nachteil erwartet (vgl. Senat, NJW-RR 2010, 1193 =Urteil vom 2. März 2010 -4 U 180/09; Senat, MMR 2010, 684 = Urteil vom 30. März 2010 -4 U 212/09; OLG Hamburg MMR 2010, 320).

    Das kann der Fall sein, wenn die Klausel einmal in einer separaten Widerrufsbelehrung und das andere Mal in einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt ist, die sich erneut mit den allgemeinen Widerrufsfolgen befasst und die der Verbraucher nur als eine gleichlautende Wiederholung der schon zuvor erfolgten Widerrufsbelehrung ansieht (vgl. OLG Hamburg, MMR 2010, 320).

  • OLG Brandenburg, 22.02.2011 - 6 U 80/10

    Widerrufsrecht im Verbrauchervertrag: Wirksamkeit der Angabe der Rücksendekosten

    Das Oberlandesgericht Hamm hat das Erfordernis einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bejaht, ebenso haben das Oberlandesgericht Stuttgart (MMR 2010, 284), das Oberlandesgericht Hamburg (MMR 2010, 320) und das Oberlandesgericht Koblenz (K&R 2010, 353) entschieden.
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