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   LG Hamburg, 07.07.2009 - 312 O 142/09   

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https://dejure.org/2009,1308
LG Hamburg, 07.07.2009 - 312 O 142/09 (https://dejure.org/2009,1308)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.2009 - 312 O 142/09 (https://dejure.org/2009,1308)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 312 O 142/09 (https://dejure.org/2009,1308)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bleibt die Abmahnung in der Firewall hängen, geht dies zu Lasten des Abgemahnten / Die Abmahnung als "Wohltat”

  • openjur.de

    §§ 93, 91 ZPO

  • webshoprecht.de

    Zugang und Beweislast bei einer per E-Mail ausgesprochenen Abmahnung

  • aufrecht.de

    Abmahnung per E-Mail zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast für einen nicht erfolgten Zugang einer Abmahnung (hier: E-mail-Abmahnung)

  • kanzlei.biz

    Von der Abmahnung als "Wohltat"...

  • info-it-recht.de

    Eine Abmahnung, die per E-Mail übermittelt wird, ist wirksam zugegangen, auch wenn sie von einer Firewall abgefangen wird

  • rechtsanwaltmoebius.de PDF
  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zeitpunkt des Zugangs einer Abmahnung bei Nutzung einer Firewall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG
    Abmahnung kann auch per E-Mail zugestellt werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abmahnung per E-Mail? Gefälschte Abmahnungen im Fokus.

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    LG Hamburg zum Zugang der Abmahnung per E-Mail

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Versendung von Abmahnung per E-Mail ausreichend

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zugang einer Email, Risiko des Zugangs einer Abmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Adressat beweispflichtig für Nicht-Zugang der Abmahnungs-E-Mail

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Abmahnung per E-Mail zulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abzocke von Verbrauchern durch gefälschte Abmahnungen per E-Mail

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abmahnung per Email möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Durch Firewall geblockte E-Mails müssen regelmäßig gesichtet werden, um erhebliche Kosten zu vermeiden!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen per Email sind zulässig und können auch bei Eingang im SPAM-Ordner als zugegangen gelten

  • drboese.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wirksam per E-Mail kündigen - ohne Wenn und Aber

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abmahnung kann ausschließlich per E-Mail erfolgen - Kein Postversand oder Faxversand notwendig - Risiko des Verlustes einer E-Mail aufgrund der Filterung von E-Mails durch eine Firewall liegt allein beim Abgemahnten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnung per E-Mail

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnungen per Email sind zulässig und können auch bei Eingang im SPAM-Ordner als zugegangen gelten

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Muss der Zugang der Abmahnung nachgewiesen werden?

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung per E-Mail: Firewall und Spam-Filter müssen kontrolliert werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 654
  • K&R 2010, 207
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2009 - 312 O 142/09
    Auch wenn nicht festgestellt werden kann, ob das Abmahnschreiben dem Beklagten zugegangen ist oder nicht, ist für eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO kein Raum (BGH, GRUR 2007, 629).
  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2009 - 312 O 142/09
    Denn von einem Zugang ist auszugehen, wenn eine Willenserklärung und dementsprechend eine geschäftsähnliche Handlung so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGHZ 67, 271, 275; BGH, NJW 2004, 1320, 1321).
  • LG Hamburg, 09.01.2007 - 416 O 307/06

    Beweislast für den Zugang einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2009 - 312 O 142/09
    Nach zutreffender Ansicht trägt das Risiko, dass die Abmahnung auf dem Postweg verloren geht, der Abgemahnte, da es sich bei der Abmahnung letztlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt, der auf diese Weise Gelegenheit erhält, die Angelegenheit kostengünstig beizulegen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 09.01.2007, Az. 416 O 307/06, Rz. 18 zit.n. juris).
  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2009 - 312 O 142/09
    Denn von einem Zugang ist auszugehen, wenn eine Willenserklärung und dementsprechend eine geschäftsähnliche Handlung so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGHZ 67, 271, 275; BGH, NJW 2004, 1320, 1321).
  • BGH, 06.10.2022 - VII ZR 895/21

    Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

    (1) Zum Teil wird angenommen, dass eine E-Mail dem Empfänger unmittelbar in dem Zeitpunkt zugeht, in dem sie abrufbereit in seinem elektronischen Postfach eingegangen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12, NZBau 2012, 460, juris Rn. 50; LG Hamburg, Urteil vom 7. Juli 2009 - 312 O 142/09, MMR 2010, 654, juris Rn. 19; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 81. Aufl., § 130 Rn. 7a; Bierekoven in Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 3. Aufl., § 26 E-Commerce und Fernabsatzrecht Rn. 24; Holzbach/Süßenberger in Moritz/Dreier, Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2. Aufl., Abschnitt C Rn. 169; Hoeren/Sieber/Holznagel/Kitz, Handbuch Multimedia-Recht, Teil 13.1 Rn. 101; MünchKommBGB/Einsele, 9. Aufl., § 130 Rn. 18 f.; Wertenbruch, JuS 2020, 481, 485; Herwig, MMR 2001, 145, 146; Taupitz/Kritter, JuS 1999, 839, 842; Heun, CR 1994, 595, 598).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12

    Prozesskostenhilfe - Bewerber - Diskriminierung - Erfolgsaussicht - Zugang einer

    Auch die Entscheidung des LG Hamburg (07.07.2009 - 312 O 142/09 - juris) kann ebenfalls eine andere Entscheidung nicht rechtfertigen, da sie gleichfalls zum Ausnahmetatbestand des § 93 ZPO ergangen ist (a. a. O. Rn. 17).
  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 71/12

    Vertrag über die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses:

    Hiernach war der Kläger gehalten, nach Zugang der Rechnung vom 17. Dezember 2009 (siehe zum Zugang bei Verwendung elektronischer Medien z.B. LG Berlin, WM 2010, 1121, 1122 zur Abrufbarkeit über ein vom Absender eingerichtetes Internetkonto ["online-banking"]; OLG München, Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12, juris Rn. 50; LG Hamburg MMR 2010, 654; AG Meldorf NJW 2011, 2890, 2891 jeweils zur E-Mail) unverzüglich zu reagieren und entweder die dauerhafte Verbindung seines Routers mit dem Internet zu unterbinden oder sogleich in den reinen Pauschaltarif der Beklagten zu wechseln.
  • AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1601/10

    Korrektur einer Online-Bestellung

    Dementsprechend gehe eine im Postfach bereit liegende E-Mail erst zu dem Zeitpunkt zu, zu dem mit einer Kenntnisnahme üblicherweise gerechnet werden könne (LG Hamburg, MMR 2010, 654; MüKo-Einsele, § 130 BGB, Rn. 19).
  • LG Stuttgart, 14.06.2016 - 26 O 23/16

    Unfall: Kfz-Haftpflichtversicherung Verzugsschaden verspätete Zahlung

    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob für den Zugang eines Anhangs der eMail zusätzlich nachgewiesen werden muss, dass bei objektiver Würdigung die versandte eMail und der dazugehörige Anhang nicht dazu geeignet sind, den berechtigten Anschein einer Spam-eMail, einer Fälschung oder eines Virus zu erwecken (vgl. Wietzorek, MMR 2007, S. 156 ff.; Hoppe in der Anmerkung zum Urteil des Landgericht Hamburg, MMR 2010, S. 654 ff.), denn diese Voraussetzungen liegen vor.
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