Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.06.2010 - I-4 U 24/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3447
OLG Hamm, 29.06.2010 - I-4 U 24/10 (https://dejure.org/2010,3447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.06.2010 - I-4 U 24/10 (https://dejure.org/2010,3447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - I-4 U 24/10 (https://dejure.org/2010,3447)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung und Forderung einer Vertragsstrafe ohne Verschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

  • blogspot.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung - Vertragsstrafe auch bei nicht schuldhafter Zuwiderhandlung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung Vertragsstrafe

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Abbedingung des Verschuldenserfordernisses in Unterlassungserklärung Rechtsmissbrauch

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verwirkung der Vertragsstrafe bei fehlendem Verschulden rechtsmissbräuchlich

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe für nicht verschuldete Verstöße rechtsmissbräuchlich?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Erstreckung der Vertragsstrafenregelung in Unterlassungserklärung auf nicht schuldhafte Verstöße ist rechtsmissbräuchlich

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm stoppt erneut Abmahner wegen Rechtsmissbrauch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Abmahnung

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Missbräuchliche Abmahnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 826
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09

    Kapitalanlage: Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung durch den Aufbau

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Gerichtsbekannt sind dem Senat die Verfahren 4 U 181/09 und 4 U 187/09 und 4 U 62/10 sowie zwei Beschwerdeverfahren, denen weitere Abmahnungen der Antragstellerin zugrunde lagen.

    Die Antragstellerin hat beispielsweise selbst im Verfahren 4 U 187/09 eine Vertragsstrafe geltend gemacht, nachdem der beanstandete Internetauftritt geändert wurde, aber auf andere Weise falsch sein sollte.

  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 4 U 197/09

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines Rückgabe- und eines Widerrufsrechts im

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Der Senat hat die Berufung durch Urteil vom 5. Januar 2010 (4 U 197/09) zurückgewiesen.

    Auch wenn der mögliche Rechtsmissbrauch zunächst weder im erstinstanzlichen Verfahren noch im Berufungsverfahren 4 U 197/09 zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht wurde, kann sich die Antragsgegnerin im laufenden Verfügungsverfahren jetzt immer noch auf einen solchen Rechtsmissbrauch berufen.

  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07

    Unrichtige Aufsichtsbehörde

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Der BGH sieht das in der Entscheidung WRP 2010, 100, 102 -Unrichtige Aufsichtsbehörde offenbar anders.
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    e) Angesichts dieser für einen Rechtsmissbrauch sprechenden Umstände wäre es Sache der Antragstellerin gewesen, darzutun, dass es ihr dennoch in erster Linie um die Wahrung des lauteren Wettbewerbs gegangen ist (BGH GRUR 2006, 243 -MEGA SALE; Fezer/Büscher, UWG, 2.Auflage, § 8 Rdn. 287).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs ebenso sein wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Da grundsätzlich von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen ist, ist es an sich Sache der Antragsgegnerin, Tatsachen für das Vorliegen eines Missbrauchs darzulegen und im Falle des Bestreitens Beweis dafür anzubieten (OLG Hamm MD 2007, 381, 382; KG WRP 2010, 129, 134).
  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 W 22/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass es insoweit aus der Sicht der Mitbewerberin um Verstöße von eher unterdurchschnittlichem Gewicht geht, die sie nicht besonders beeinträchtigen können (vgl. Beschluss des Senats vom 9. März 2010 -4 W 22/10).
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 4 U 181/09

    Klage eines Unternehmens zum Vertrieb von Ersatzteilen für landwirtschaftliche

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Gerichtsbekannt sind dem Senat die Verfahren 4 U 181/09 und 4 U 187/09 und 4 U 62/10 sowie zwei Beschwerdeverfahren, denen weitere Abmahnungen der Antragstellerin zugrunde lagen.
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 4 U 148/09

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Anders ist es auch nicht zu verstehen, dass auch dem Senat und dem damaligen Antragsgegner diese Klausel in einer von der X GmbH vorgeschlagenen Unterwerfungserklärung im Rechtsstreit 4 U 148/09 des Senats nicht aufgefallen und deshalb nicht zum Thema der Erörterungen dazu, ob ein Rechtsmissbrauch vorlag, gemacht worden ist.
  • OLG Hamm, 17.08.2010 - 4 U 62/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Gerichtsbekannt sind dem Senat die Verfahren 4 U 181/09 und 4 U 187/09 und 4 U 62/10 sowie zwei Beschwerdeverfahren, denen weitere Abmahnungen der Antragstellerin zugrunde lagen.
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

    Durch ein solches Verhalten wird der unzutreffende Eindruck erweckt, Unterwerfung und Kostenerstattung könnten zusammengehören und der Schuldner könne die Gefahr gerichtlicher Inanspruchnahme nur verhindern, wenn er neben der Unterlassungserklärung auch die Abmahnkosten umgehend erstattet (Senat, 4 U 24/10, 4 W 22/10).
  • OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener Fahrzeugteile

    Die Beklagten weisen zwar zutreffend darauf hin, dass das Fordern eines Vertragsstrafenversprechens auch für nicht schuldhaft begangene Verstöße ein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 29.06.2010 - I-4 U 24/10 -, BeckRS 2010, 20192; Senat, GRUR-RR 2011, 196).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 6 U 41/21

    Zahlungsanspruch aus einer Vertragsstrafe; Verstoß gegen eine

    Entgegen der Ansicht der Beklagten lässt sich auch daraus, dass das Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 29.06.2010 (I-4 U 24/10 - Anlage B38, Blatt 582 ff. d.A.) sowie das Landgericht Bielefeld im Urteil vom 26.01.2021 (15 O 26/19 - Anlage B28, Blatt 424 ff. d.A.) jeweils angenommen haben, der hiesige Kläger habe in den dortigen Streitfällen zu weit gefasste Unterlassungserklärungen begehrt, nicht auf ein insoweit standardmäßiges bzw. systematisches Vorgehen schließen.
  • LG Bielefeld, 30.11.2011 - 3 O 357/11

    Anforderungen an das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch

    Von einem solchen Gebührenerzielungsinteresse ist auszugehen, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Gläubiger kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung in einem ganz bestimmten Umfang haben kann und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt haben muss (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.06.2010, Az. 4 U 24/10, MMR 2010, 826).

    Auf eine etwaige Beeinträchtigung der Verbraucher kommt es insoweit nicht an (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.06.2010, Az. 4 U 24/10, MMR 2010, 826).

    (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.06.2010, Az. 4 U 24/10, MMR 2010, 826).

  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11

    Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer

    Es wird der falsche Eindruck erweckt, die Unterlassungserklärung und die Kostenerstattung gehörten zusammen und der Schuldner könne die Gefahr gerichtlicher Inanspruchnahme nur dadurch verhindern, dass er neben der Unterlassungserklärung auch die Abmahnkosten umgehend erstattet (vgl. Senat, 4 U 24/10).
  • LG Bochum, 30.01.2013 - 13 O 219/12

    Gebührenerzielungsinteresse als das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der

    Allein die Zahl der Abmahntätigkeiten vermag für sich allein noch keinen Missbrauch zu belegen (vgl. OLG Hamm - I-4 U 24/10, Urteil vom 29.06.2010).
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