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   OLG Hamburg, 29.09.2010 - 5 U 9/09   

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https://dejure.org/2010,1059
OLG Hamburg, 29.09.2010 - 5 U 9/09 (https://dejure.org/2010,1059)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.09.2010 - 5 U 9/09 (https://dejure.org/2010,1059)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. September 2010 - 5 U 9/09 (https://dejure.org/2010,1059)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Sevenload - Zur Haftung eines Videoportalbetreibers für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern eingestellte Inhalte.

  • openjur.de

    §§ 19a, 16, 97 Abs. 1 UrhG; § 7 Abs. 1 TMG
    Zur Haftung des Betreibers eines Videoportals für durch Nutzer mittels des Einstellens von Videos begangene Urheberrechtsverletzungen

  • Justiz Hamburg

    Sevenload

    § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG, § 7 Abs 1 TMG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Prüfungspflichten und Störerhaftung eines Plattformbetreibers für Musikvideos

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 16, 19a UrhG
    Keine Haftung für fremde Inhalte durch Videoportal-Betreiber

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung von Sevenload

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Videoportalbetreiber sevenload.de haftet nicht als Störer für von Nutzern hochgeladene urheberrechtswidrige Inhalte

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Eingeschränkte Haftung des Betreibers einer Unterhaltungsplattform

  • heise.de (Pressebericht)

    Fremdhaftung - Verantwortung für von Nutzern eingestellte Inhalte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urheberrechtsverletzungen auf dem Internet-Videoportal

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eingeschränkte Haftung des Betreibers einer Unterhaltungsplattform

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Sevenload haftet für Rechtsverletzungen seiner User erst ab Kenntnis

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Haftung von Videoplattformen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung von Sevenload für Urheberrechtsverletzungen ab Kenntniserlangung

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Videoplattform sevenload haftet nicht für nutzergenerierte Inhalte

  • socialmediarecht.de (Kurzinformation)

    (embedded) Videos - Wer haftet bei Rechtsverletzungen?

Besprechungen u.ä.

  • retosphere.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Anforderungen der Störerhaftung des Host Providers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 49
  • MIR 2010, Dok. 162
  • K&R 2011, 56
  • ZUM 2011, 500
  • afp 2011, 485
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2010 - 5 U 9/09
    Für die Verletzung absoluter Rechte, um die es vorliegend geht, gelten nämlich weiterhin die Grundsätze der Störerhaftung ( BGH GRUR 2010, 633 Rn.19 - Sommer unseres Lebens ).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist ( zuletzt BGH GRUR 2010, 633 Rn.19 - Sommer unseres Lebens ).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2010 - 5 U 9/09
    Eine täterschaftliche Haftung der Antragsgegnerin durch Unterlassen von Prüfungspflichten kommt auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Verkehrspflichten in entsprechender Anwendung der Entscheidung "jugendgefährdende Medien bei ebay" in Betracht ( BGH GRUR 07, 890 ).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2010 - 5 U 9/09
    Erst dann, wenn der Betreiber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird, muss er das konkrete Angebot unverzüglich sperren und dafür Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt ( GRUR 2004, 860, 864 Rn.19 - Internetversteigerung I ).
  • OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06

    Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2010 - 5 U 9/09
    Das Landgericht hat in Anlehnung an die Entscheidung "Chefkoch" des Senats ( GRUR-RR 2008, 230 ) die Auffassung vertreten, dass die Antragsgegnerin die von den Nutzern hochgeladenen Musikvideos als eigene Inhalte im Sinne des § 7 Abs. 1 TMG im Internet anbiete und damit Täterin einer Urheberrechtsverletzung sei.
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2010 - 5 U 9/09
    Die Entscheidung "Chefkoch" des Senats ist nach Verkündung des landgerichtlichen Urteils durch den Bundesgerichtshof bestätigt worden ( GRUR 2010, 616 - marions-kochbuch.de ).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

    Bereits in seiner Entscheidung "Sevenload" (Senat MMR 2011, 49 - Sevenload) hatte sich der Senat in einer vergleichbaren Sachverhaltsgestaltung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Plattform, auf die Nutzer ebenfalls u.a. Musikvideos hochladen können, nach den Kriterien, die der Senat in der Entscheidung "Chefkoch" und der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "marions-kochbuch.de" aufgestellt hatten, als Täter verantwortlich ist.
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Der erkennende Senat hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass eine Strukturierung der Inhalte nicht für die Annahme eines Zueigenmachens genügt (OLG Hamburg MMR 2011, 49, 50 - Sevenload).

    Somit liegt lediglich eine schwache "wirtschaftliche Vereinnahmung" der Nutzervideos durch die Beklagte zu 3) vor (vgl. dazu OLG Hamburg, MMR 2011, 49, 50).

  • LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10

    Störerhaftung von Youtube für Urheberrechtsverletzungen von Video-Uploadern

    Das Hanseatische Oberlandesgericht hat entschieden, dass seitens eines Videoportalbetreibers, der die von Nutzern hochgeladenen Inhalte vor ihrer Freischaltung nicht prüft, auch dann keine tatsächliche und nach außen sichtbare Übernahme von Verantwortung für den Inhalt übernommen wird, wenn eine Strukturierung der Inhalte vorgenommen wird (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 29.9.2010 - 5 U 9/09 - Sevenload, MMR 2011, 49).

    Somit liegt lediglich eine schwache "wirtschaftliche Vereinnahmung" der Nutzervideos durch die Beklagte vor (vgl. dazu OLG Hamburg, Urt. v. 29.9.2010, Az.: 5 U 9/09 - Sevenload, MMR 2011, 49/50).

  • LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11

    Keine Vorab-Prüfungspflicht von negativen Bewertungen auf einem

    Insgesamt kommt es dabei auf die Sichtweise eines "verständigen Internetnutzers" an (vgl. BGH GRUR 2010, 616 - marions-kochbuch.de; OLG Hamburg MMR 2011, 49).

    Im Rahmen der richtlinienkonformen Auslegung wandelt sich der Tatbestand des § 4 Nr. 8 UWG nämlich von einem reinen Handlungsdelikt ("Verbreiten") zu einem Unterlassungsdelikt, das den Unwert des Verhaltens allein an die Verletzung bestehender Verkehrssicherungspflichten anknüpft (vgl. entsprechend so - unausgesprochen - schon OLG Hamburg MMR 2011, 49, wo ebenfalls im Rahmen des Urheberrechts für den Tatbestand der "Vervielfältigung und Verbreitung" auf die Verletzung von Prüfungspflichten abgestellt wird).

  • LG München I, 30.06.2015 - 33 O 9639/14

    Urheberrechtliche Haftung der Betreiberin einer Plattform für Videoclips -

    Dasselbe gilt für die inhaltliche Strukturierung der Plattform, die nach den nicht widerlegten Angaben der Beklagten automatisiert und algorithmenbasiert und aufgrund der Angaben der einstellenden Nutzer erfolgt (vgl. dazu auch OLG Hamburg MMR 2011, 49 - Sevenload).
  • LG Düsseldorf, 21.03.2012 - 2a O 323/11

    Affiliate haftet nicht für markenrechtswidrige Werbung des Merchants, wenn er

    Besonderes Gewicht kommt dabei den Kriterien b) und c) zu: also der Intensität der Markierung der fremden Inhalte und dem Umfang der Rechtseinräumung an ihnen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 29.09.2010, 5 U 9/09 - sevenload.de, zitiert nach juris).

    Demgegenüber kommt der Übernahme der inhaltlichen (redaktionellen) Verantwortung für fremde Inhalte und dem Umfang der redaktionellen Kontrolle von fremden Inhalten eine eher untergeordnete Bedeutung zu, weil die Beantwortung dieser Frage in der Praxis regelmäßig sehr schwer handhabbar ist, soweit die beiden Punkte - wie vorliegend - zwischen den Parteien streitig sind (vgl. Wenn, Anmerkung zu OLG Hamburg, Urteil vom 29.09.2010 - 5 U 9/09 - sevenload.de, jurisPR - ITR 4/2011 Anm. 5).

  • LG Münster, 04.04.2013 - 8 O 314/11

    Anspruch auf Löschung eines auf einer Benutzerplattform im Internet eingestellten

    Gegen die Annahme des "zu Eigen-Machens" spricht schließlich, dass die Beklagte keine vorherige redaktionelle Kontrolle der einzustellenden Inhalte durchführte, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seiner Leitentscheidung vom 12.11.2009 allerdings gerade als maßgebliches Kriterium dieses Merkmals herausgestellt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.2009, Az. I ZR 166/07, juris Rn. 27; mit diesem Verständnis auch OLG G, Urt. v. 29.09.2010, Az. 5 U 9/09, juris Rn. 41).
  • LG Stuttgart, 26.04.2012 - 17 O 804/11
    Besonders Gewicht kommt dabei den Kriterien b) und c) zu, also der Intensität der Markierung der fremden Inhalte und dem Umfang der Rechtseinräumung an ihn (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 29. September 2010, Az.: 5 U 9/09 = ZUM 2011, 500 ff.).
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