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   OLG Hamm, 13.10.2011 - I-4 U 99/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2913
OLG Hamm, 13.10.2011 - I-4 U 99/11 (https://dejure.org/2011,2913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.10.2011 - I-4 U 99/11 (https://dejure.org/2011,2913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - I-4 U 99/11 (https://dejure.org/2011,2913)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufsbelehrung: Hinweis auf BGB-InfoV wettbewerbswidrig und keine Bagatelle

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wird in der Widerrufsbelehrung wie nach alter Fassung auf die BGB-InfoV und nicht wie nach aktueller Fassung auf das EGBGB verwiesen, so ist dies wettbewerbswidrig und kein Bagatellverstoß

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss auf aktuell geltende Gesetze verweisen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Abmahngefahr: Alte Widerrufsbelehrung im Shop

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    IT-Recht: Betreiber eines Online-Shops wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung verurteilt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verwendung der alten Widerrufsbelehrung mit Verweis zu BGB-InfoV wettbewerbswidrig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verwendung der alten Widerrufsbelehrung mit Verweis zu BGB-InfoV wettbewerbswidrig

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Verwendung der alten Widerrufsbelehrung mit Verweis auf BGB-InfoV wettbewerbswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufsbelehrung mit Hinweis auf BGB-InfoV wettbewerbswidrig !

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine Widerrufsbelehrung mit Verweis auf die BGB-InfoV ist wettbewerbswidrig.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahngefahr bei Verwendung einer veralteten und ungültigen Widerrufsbelehrung (BGB-InfoV)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung der alten Widerrufsbelehrung mit Verweis auf BGB-InfoV wettbewerbswidrig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss auf aktuelle Gesetze verweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 29
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 105/06

    Unlauterer Wettbewerb; Fernabsatzvertrag: Beschränkung des Widerrufs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2011 - 4 U 99/11
    Nur mit diesen rechtlichen Instrumenten kann dem wichtigen Prüfungsrecht des Verbrauchers (arg. § 357 Abs. 3 S. 2 BGB) angemessen Rechnung getragen werden (OLG Hamburg WRP 2007, 1498).
  • OLG Hamm, 19.11.2013 - 4 U 65/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Denn sind die richtigen Vorschriften nicht angegeben und somit für den Verbraucher nicht auffindbar, ist es durchaus denkbar, dass dieser die Berechtigung eines Widerrufs in Zweifel zieht und insofern kein Risiko eingehen will, das sich aus seiner Sicht aus möglichen Folgen eines unberechtigten Widerrufs, wie z.B. Wertersatz- oder Schadensersatzansprüche, ergeben könnte (Senat, Urteil vom 13.10.2011 - 4 U 99/11).
  • OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 118/14

    Wettbewerbswidrigkeit fehlender Kennzeichnung von Elektroartikeln

    Das vom Kläger herangezogene Urteil des OLG Hamm vom 13.10.2011 (4 U 99/11) betraf dagegen eine Widerrufsbelehrung, in der auf eine auch inhaltlich abweichende Vorschrift Bezug genommen worden war (§ 3 BGB-InfoV statt Art. 246 § 1 Nr. 10 EGBGB, a. a. O. juris Tz. 24).
  • OLG Hamm, 23.05.2013 - 4 U 196/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veräußerung von Batterien, Akkus und Elektronikgeräten

    Soweit sich das Landgericht bei der Annahme einer Irreführung wohl von der Senatsentscheidung vom 13. Oktober 2011 -4 U 99/11 habe leiten lassen, liege kein vergleichbarer Fall vor.

    Das ist er sicher nicht, wenn nicht auf die gültige gesetzliche Regelung, sondern auf veraltete und damit falsche Vorschriften verwiesen wird, mit denen der Verbraucher nichts mehr anfangen kann (vgl. Senatsurteil vom 13.Oktober 2011 = 4 U 99/11 = MMR 2012, 29).

  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20

    Fehlende Spürbarkeit bei Auslegung einer Norm entgegen der Marktüblichkeit

    Spürbarkeit ist dann zu bejahen, wenn eine Beeinträchtigung der geschützten Interessen nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten kann (ebenso OLG Hamm MMR 2012, 29 (30); OLG Hamburg GRUR-RR 2017, 65 Rn. 96; OLG Stuttgart WRP 2018, 1252 Rn. 31).
  • LG Würzburg, 26.02.2019 - 1 HKO 336/19

    Erfolgloser Verfügungsantrag wegen Verstoßes gegen das Rauchverbot in Gaststätten

    Spürbarkeit ist dann zu bejahen, wenn eine Beeinträchtigung der geschützten Interessen nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten kann (ebenso OLG Hamm MMR 2012, 29 (30); OLG Hamburg GRUR-RR 2017, 65 Rn. 96; OLG Stuttgart WRP 2018, 1252 Rn. 31; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 37. Aufl. 2019, UWG § 3a Rn. 1.97-1.99).
  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13

    Wettbewerbsrecht, onelinehandel, Rechtsmissbrauch, unwirksame Klauseln,

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung des OLG Brandenburg in dem vorgenannten Urteil in vollem Umfang Bezug genommen, insbesondere auch, soweit das OLG Brandenburg seine Entscheidung von der des OLG Hamm (MMR 2012, 29) abgrenzt.
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