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   OLG Hamm, 22.03.2012 - I-4 U 194/11   

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https://dejure.org/2012,6324
OLG Hamm, 22.03.2012 - I-4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,6324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2012 - I-4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,6324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2012 - I-4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,6324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Zur Anfechtung einer Unterlassungserklärung

  • info-it-recht.de

    Unterlassungserklärung kann nicht angefochten werden (hier: Irrtum über die Wettbewerbswidrigkeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wenn der Erklärende irrig annimmt, einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung der strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • heise.de (Pressebericht, 29.05.2012)

    Unterlassungserklärung nicht anfechtbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Anfechtungsmöglichkeit einer abgegebenen Unterlassungserklärung

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ist kaum mehr anfechtbar

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kann man Unterlassungserklärungen anfechten?

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung einer irrtümlich abgegebenen Unterlassungserklärung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung kann grundsätzlich nicht angefochten werden

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Anfechtung von Unterlassungserklärungen

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 18 O 77/11
  • OLG Hamm, 22.03.2012 - I-4 U 194/11

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 538
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2012 - 4 U 194/11
    Denn danach reicht - anders als bei der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung - allein die objektiv unbegründete Abmahnung grundsätzlich nicht aus, Ansprüche des Abgemahnten zu begründen (BGH WRP 1965, 97 - Kaugummikugeln ; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl § 12 UWG Rn. 1.67, 1.78a).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2012 - 4 U 194/11
    Es ist bereits fraglich, ob die (allein) objektiv fehlerhafte Darstellung der Rechtslage in einer Abmahnung überhaupt den Vorwurf der Verletzung von - aus der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss des Unterlassungsvertrages resultierenden - Sorgfaltspflichten durch den Abmahnenden zu begründen vermag (so wohl OLG Karlsruhe OLGR CR 1998, 361 m. Anm. Mankowski EWiR § 1 UWG 12/98; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rn. 1.164, der sich jedoch auf BGH NJW 1998, 302 sowie NJW 1979, 1983 bezieht, die Fälle der hier nicht vorliegenden unredlichen Inanspruchnahme des Schuldners betreffen; a.A. u.a. ausdrücklich Ahrens-Achilles, 6. Aufl., Kap. 7 Rn. 38 Fn. 129; jurisPK-Hess, 2. Aufl., § 12 UWG Rn. 78).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2012 - 4 U 194/11
    Es ist bereits fraglich, ob die (allein) objektiv fehlerhafte Darstellung der Rechtslage in einer Abmahnung überhaupt den Vorwurf der Verletzung von - aus der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss des Unterlassungsvertrages resultierenden - Sorgfaltspflichten durch den Abmahnenden zu begründen vermag (so wohl OLG Karlsruhe OLGR CR 1998, 361 m. Anm. Mankowski EWiR § 1 UWG 12/98; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rn. 1.164, der sich jedoch auf BGH NJW 1998, 302 sowie NJW 1979, 1983 bezieht, die Fälle der hier nicht vorliegenden unredlichen Inanspruchnahme des Schuldners betreffen; a.A. u.a. ausdrücklich Ahrens-Achilles, 6. Aufl., Kap. 7 Rn. 38 Fn. 129; jurisPK-Hess, 2. Aufl., § 12 UWG Rn. 78).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.1998 - 6 U 141/97

    Anfechtung einer irrtümlich eingegangenen Unterlassungsverpflichtung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2012 - 4 U 194/11
    Es ist bereits fraglich, ob die (allein) objektiv fehlerhafte Darstellung der Rechtslage in einer Abmahnung überhaupt den Vorwurf der Verletzung von - aus der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss des Unterlassungsvertrages resultierenden - Sorgfaltspflichten durch den Abmahnenden zu begründen vermag (so wohl OLG Karlsruhe OLGR CR 1998, 361 m. Anm. Mankowski EWiR § 1 UWG 12/98; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rn. 1.164, der sich jedoch auf BGH NJW 1998, 302 sowie NJW 1979, 1983 bezieht, die Fälle der hier nicht vorliegenden unredlichen Inanspruchnahme des Schuldners betreffen; a.A. u.a. ausdrücklich Ahrens-Achilles, 6. Aufl., Kap. 7 Rn. 38 Fn. 129; jurisPK-Hess, 2. Aufl., § 12 UWG Rn. 78).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 6 U 217/11

    Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt "blindlings" den Aussagen des Gläubigers zu folgen (vgl. BGH, NJW 1995, 715, juris-Rn. 28, 31; OLG Hamm, MMR 2012, 538, juris-Rn. 51 f.; OLG Köln, GRUR 2001, 525, juris-Rn. 89).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung;

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt blindlings den Aussagen zu folgen (OLG Frankfurt a.a.O. 134; Achilles a.a.O. FN 151; vgl. auch OLG Hamm MMR 2012, 538/539).
  • LG Ulm, 15.10.2014 - 10 O 70/14
    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt blindlings den Aussagen des Gläubigers zu folgen (BGH NJW 1995, 715; OLG Hamm, MMR 2012, 538; OLG Köln, GRUR 2001, 525; Rieble, a.a.O.).
  • LG Ulm, 29.09.2014 - 10 O 70/14

    Zustimmung zur Aufhebung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsvertrags

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt blindlings den Aussagen des Gläubigers zu folgen (BGH NJW 1995, 715 [BGH 01.12.1994 - I ZR 139/92] ; OLG Hamm, MMR 2012, 538; OLG Köln, GRUR 2001, 525; Rieble, a.a.O.).
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