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   LG Hamburg, 06.01.2011 - 327 O 779/10   

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https://dejure.org/2011,16787
LG Hamburg, 06.01.2011 - 327 O 779/10 (https://dejure.org/2011,16787)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.01.2011 - 327 O 779/10 (https://dejure.org/2011,16787)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - 327 O 779/10 (https://dejure.org/2011,16787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • webshoprecht.de

    Zur Aufforderung des Verkäufers, die Ware bei Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts in der Originalverpackung zurückzusenden

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eine Bitte ist keine verbindliche Aufforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Rechtswahlklausel "Es gilt deutsches Recht, auch wenn im Ausland bestellt wird.” in AGB ist auch gegenüber Verbrauchern wirksam / Kein Wettbewerbsverstoß

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die AGB-Klausel Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden.” ist nicht wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rückversand nur in Originalkarton zulässig

  • heise.de (Pressebericht, 17.11.2011)

    Bitte um Rücksendung in Originalverpackung zulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    AGB-Onlineklausel zu Rückversand von Lebensmitteln nur in Originalkarton zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Originalverpackungs-Klausel in AGB rechtmäßig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht: Rücksendung in Originalverpackung kann nicht zur Bedingung gemacht werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler darf Kunden um Rücksendung in der Originalverpackung bitten

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Bitte zur Rücksendung in Originalverpackung ist zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bitte um Rücksendung in Originalverpackung: Keine Einschränkung des Widerrufsrechts!

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 06.01.2011 - 327 O 779/10
    Für die Beurteilung der Wirksamkeit ist das Recht maßgebend, das nach der Rechtswahlklausel angewendet werden soll, Art. 3 Abs. 5, 10 Abs. 1 ROM-I-VO (vgl. noch zum EGBGB: BGH, Urt. v. 26.10.1993 - XI ZR 42/93 = BGHZ 123, 380, zitiert nach juris, Tz. 14).
  • LG Dortmund, 08.05.2008 - 18 O 118/07

    Werbung für Waren im Internet ohne Anbieterkennzeichnung und ohne Berufung auf

    Auszug aus LG Hamburg, 06.01.2011 - 327 O 779/10
    Weder ergibt sich daraus eine Verpflichtung, noch eine Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrechts, noch ließe sich daraus ableiten, die Ware könne nur unbenutzt und unbeschädigt zurückgesandt werden (vgl. hierzu die anders gelagerten Fälle des LG Dortmund, Urt. v. 08.05.2008 - 18 O 118/07 und des LG Düsseldorf, Urt. v. 17.05.2006 - 12 O 496/05).
  • LG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 O 496/05

    Der Bejahung einer Wiederholungsgefahr bei einer erneuten Abmahnung steht es

    Auszug aus LG Hamburg, 06.01.2011 - 327 O 779/10
    Weder ergibt sich daraus eine Verpflichtung, noch eine Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrechts, noch ließe sich daraus ableiten, die Ware könne nur unbenutzt und unbeschädigt zurückgesandt werden (vgl. hierzu die anders gelagerten Fälle des LG Dortmund, Urt. v. 08.05.2008 - 18 O 118/07 und des LG Düsseldorf, Urt. v. 17.05.2006 - 12 O 496/05).
  • OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit deutschen

    Auszug aus LG Hamburg, 06.01.2011 - 327 O 779/10
    Aufgrund der Konzeption des § 8 Abs. 4 UWG als Ausnahmeregel, ist grundsätzlich von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen (vgl. Teplitzky, Kap. 13 Rdnr. 54; Hans. OLG, Urt. v. 19.02.2009 - 3 U 225/06, zitiert nach juris, Tz. 62; KG, Beschl. v. 25.1.2008 - 5 W 371/07 = GRUR-RR 2008, 212 - Fliegender Gerichtsstand).
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 06.01.2011 - 327 O 779/10
    Aufgrund der Konzeption des § 8 Abs. 4 UWG als Ausnahmeregel, ist grundsätzlich von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen (vgl. Teplitzky, Kap. 13 Rdnr. 54; Hans. OLG, Urt. v. 19.02.2009 - 3 U 225/06, zitiert nach juris, Tz. 62; KG, Beschl. v. 25.1.2008 - 5 W 371/07 = GRUR-RR 2008, 212 - Fliegender Gerichtsstand).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus LG Hamburg, 06.01.2011 - 327 O 779/10
    Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn die Abmahntätigkeit sich verselbstständigt, d.h. in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 05.10.2000 - I ZR 237/98, zitiert nach juris, Tz. 21 = GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner m.w.N.).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus LG Hamburg, 06.01.2011 - 327 O 779/10
    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs betrifft die Zulässigkeit des Unterlassungsantrags; seine Voraussetzungen sind daher von Amts wegen zu prüfen (BGH, Urt. v. 20.12.2001 -1 ZR 215/98 = GRUR 2002.715, 717 - Scanner-Werbung; Urt. v. 24.5. 2000 - I ZR 222/97 = GRUR 2001.78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche. 9. Auflg. 2007, Kap. 13 Rdnr. 54).
  • LG Hamburg, 02.09.2014 - 327 O 187/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines ausländischen Online-Bezahldienstes:

    Damit ist grundsätzlich auch die Rechtswahlklausel selbst einer AGB-Kontrolle unterworfen (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1071 und Urteil der Kammer veröffentlicht in MMR 2012, 96).
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