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   OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12   

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https://dejure.org/2012,37801
OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12 (https://dejure.org/2012,37801)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.2012 - 29 U 1481/12 (https://dejure.org/2012,37801)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 2012 - 29 U 1481/12 (https://dejure.org/2012,37801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Boykott-Aufruf an Banken gegen Abofallen-Betreiber ist zulässig

  • JurPC

    "Abofallenbetreibern das Handwerk legen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Internetdienstleisters durch Aufforderung eine Bank zur Kündigung der Kontoverbindung durch eine Verbraucherzentrale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 823 Abs. 1 BGB
    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Internetdienstleisters durch Aufforderung eine Bank zur Kündigung der Kontoverbindung durch eine Verbraucherzentrale

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Abofallenbetreiberin das Handwerk legen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Boykott-Aufruf an Banken wg. Abofallen-Betreibern

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit des Boykottaufrufs einer Verbraucherzentrale gegenüber "Abofallen-Betreibern"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abofalle: Boykottaufruf einer Verbraucherzentrale

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbraucherzentrale bekämpft Abofallenbetreiber - Banken sollen deren Konten kündigen: So ein Boykottaufruf ist zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtmäßigkeit des Boykottaufrufs einer Verbraucherzentrale gegenüber "Abofallen-Betreibern"

  • kanzlei-rader.de (Kurzinformation)

    "Abofallenbetreibern das Handwerk legen” - Boykottaufruf - Mitteilung an die Banken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Banken dürfen zum Boykott von Abofallen-Betreibern aufgerufen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abofallen-Betreiber: Verbraucherzentrale darf Dritte zu Boykott-Aufrufen an Bank animieren

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zulässiger Boykottaufruf gegen Abofallen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Boykottaufruf eines Verbraucherschutzvereins gegen Betreiber einer Abofalle zulässig - Recht zur freien Rede rechtfertigt Eingriff in Gewerbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 398
  • MDR 2013, 165
  • GRUR-RR 2013, 125
  • MMR 2013, 130
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12
    Für die Eignung reicht es aus, wenn der gewünschte Erfolg durch die Maßnahme gefördert werden kann; es genügt bereits die abstrakte Möglichkeit einer Zweckerreichung (vgl. BVerfG NVwZ 2010, 1212 Tz. 103 m. w. N.; NJW 1985, 121 (123)).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 1 BvR 292/02

    Verfassungsrecht: Meinungsfreiheit; Boykottaufruf gegen Scientology

    Auszug aus OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12
    Schließlich müssen die Mittel der Durchsetzung des Boykottaufrufs verfassungsrechtlich zu billigen sein; das ist grundsätzlich der Fall, wenn der Aufrufende sich gegenüber dem Adressaten auf den Versuch geistiger Einflussnahme und Überzeugung beschränkt, also auf Mittel, die den geistigen Kampf der Meinungen gewährleisten, nicht aber, wenn zusätzlich Machtmittel eingesetzt werden, die der eigenen Meinung Nachdruck verleihen sollen und die innere Freiheit der Meinungsbildung zu beeinträchtigen drohen (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 200 (201) - Plakatieren für Scientology-Bewegung m. w. N.).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12
    Für die Eignung reicht es aus, wenn der gewünschte Erfolg durch die Maßnahme gefördert werden kann; es genügt bereits die abstrakte Möglichkeit einer Zweckerreichung (vgl. BVerfG NVwZ 2010, 1212 Tz. 103 m. w. N.; NJW 1985, 121 (123)).
  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

    Auszug aus OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12
    Sie führt aber auch nicht zur Unzulässigkeit des konkret angegriffenen Aufrufs, da es sich dabei nicht um vom Sachanliegen der Antragsgegnerin losgelöste Schmähkritik handelt (s. dazu BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, juris, dort Tz. 30 m. w. N.), sondern lediglich um überspitzte und polemische Ausführungen, die in der öffentlichen Auseinandersetzung zulässig sind (vgl. BVerfG NJW 2009, 3503 - NPD-Wahlplakate Rz. 3 m. w. N.).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12
    Auch insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Geschäftspraktiken der Antragstellerin wettbewerbsrechtlich unlauter und daher unzulässig sind, da sich Boykottaufrufe auch gegen rechtmäßiges Verhalten richten können (vgl. BVerfG, a. a. O., - Plakatieren für Scientology-Bewegung , passim; dazu schon BVerfGE 7, 198 ff. - Lüth ).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12
    Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb stellt einen offenen Tatbestand dar, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben; bei dieser Abwägung sind die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2008, 2110 - Gen-Milch Tz. 12 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung im Rahmen der

    Auszug aus OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12
    Sie führt aber auch nicht zur Unzulässigkeit des konkret angegriffenen Aufrufs, da es sich dabei nicht um vom Sachanliegen der Antragsgegnerin losgelöste Schmähkritik handelt (s. dazu BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, juris, dort Tz. 30 m. w. N.), sondern lediglich um überspitzte und polemische Ausführungen, die in der öffentlichen Auseinandersetzung zulässig sind (vgl. BVerfG NJW 2009, 3503 - NPD-Wahlplakate Rz. 3 m. w. N.).
  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Auszug aus OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12
    Es handelt sich damit um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, bei dem eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede spricht (vgl. BVerfG NJW 2010, 2193 - Ausländerrückführung Tz. 24; BGH a. a. O. - Gen-Milch Tz. 31; jeweils m. w. N.).
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