Weitere Entscheidung unten: OLG München, 23.01.2012

Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2012 - KZR 13/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37643
BGH, 06.11.2012 - KZR 13/12 (https://dejure.org/2012,37643)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2012 - KZR 13/12 (https://dejure.org/2012,37643)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2012 - KZR 13/12 (https://dejure.org/2012,37643)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 GWB, § 21 Abs 2 GWB
    Wettbewerbsbeschränkung: Kontaktaufnahme eines Herstellers mit Händler als unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung

  • webshoprecht.de

    Unzulässige Einflussnahme eines Herstellers auf die Preisgestaltung eines Händlers

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachfrage des Herstellers beim Händler, warum die Preisempfehlung deutlich unterschritten werde, kann bereits unzulässige Einflussnahme sein

  • Wolters Kluwer

    Frage der Ausübung unzulässigen Drucks bei Zurechtweisung eines Abnehmers durch seinen Lieferanten wegen des Verkaufs von Waren weit unter der unverbindlichen Preisempfehlung

  • info-it-recht.de

    Unzulässige Einflussnahme eines Herstellers (hier: Preisgestaltung des Händlers; Internetvertrieb von Rucksäcken und Schulranzen)

  • online-und-recht.de

    Kontaktaufnahme eines Herstellers mit Händler als unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung: Kontaktaufnahme eines Herstellers mit Händler als unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1; GWB § 21 Abs. 1; GWB § 21 Abs. 2
    Frage der Ausübung unzulässigen Drucks bei Zurechtweisung eines Abnehmers durch seinen Lieferanten wegen des Verkaufs von Waren weit unter der unverbindlichen Preisempfehlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nichteinhaltung der unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch bloße Kontaktaufnahme eines Herstellers mit Händler

  • heise.de (Pressebericht, 19.04.2013)

    Preisempfehlungen des Herstellers müssen unverbindlich bleiben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch bloße Kontaktaufnahme eines Herstellers mit Händler

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtswidriger Druck auf Online-Preisgestaltung bei Schulränzen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kartellrechtswidrige Druckausübung auf einen Internethändler zur Einhaltung der UVP

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Verkauf gemäß der UVP kann vom Hersteller nicht verlangt werden

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Müssen sich Online-Händler an die UVP des Herstellers halten?

  • franchiserecht-blog.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Druck zur Umgehung des Preisbindungsverbotes

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kartellrechtswidrige vertikale Preisabsprachen

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Herstellerdruck auf die Preise? BGH-Urteil hat auch Auswirkungen auf den Cross-Border-Vertrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 655
  • GRUR-RR 2013, 182
  • MMR 2013, 163
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - U (Kart) 3/20
    Ob ein normrelevanter Nachteil angedroht wird, beurteilt sich stets nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 6.11.2012, KZR 13/12 "UVP für Rucksäcke", Rn. 5; Senat, Urteil vom 18.9.2019, VI - U(Kart) 3/19 Rn. 25; vgl. auch Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, Band 1: Deutsches Kartellrecht, 13. Auflage, 2018, § 21 Rn. 58; Roth in FK, § 21 Rn. 167).

    Vielmehr ist die Annahme eines normwidrig ausgeübten Drucks auf die Preisgestaltung erst dann gerechtfertigt, wenn die Würdigung der umfassend in Betracht zu ziehenden Umstände des Einzelfalls ergibt, dass der Erklärungsempfänger die Äußerungen seines Gegenübers bei objektiver und vernünftiger Betrachtung dahin verstehen darf, dass von ihm ein bestimmtes Preisbildungsverhalten erwartet wird und er für den Fall der Nichterfüllung dieser Erwartung einen Nachteil zu besorgen hat (Senat, Urteil vom 18.9.2019, VI - U(Kart) 3/19 Rn. 25; Nothdurft in Langen/Bunte, a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6.11.2012, KZR 13/12 "UVP für Rucksäcke" Rn. 5 f.).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - U (Kart) 3/19

    Schadensersatz wegen kartellgesetzwidriger Preisbindung bei dem Verkauf von

    Vielmehr ist die Annahme eines normwidrig ausgeübten Drucks auf die Preisgestaltung erst dann gerechtfertigt, wenn die Würdigung der umfassend in Betracht zu ziehenden Umstände des Einzelfalls ergibt, dass der Erklärungsempfänger die Äußerungen seines Gegenübers bei objektiver und vernünftiger Betrachtung dahin verstehen darf, dass von ihm ein bestimmtes Preisbildungsverhalten erwartet wird und er für den Fall der Nichterfüllung dieser Erwartung einen Nachteil zu besorgen hat (in diesem Sinne Langen/Bunte - Nothdurft , a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschluss v. 6. November 2012 - KZR 13/12 , NZKart 2013, 84 = GRUR-RR 2013, 182 Rzn. 5 f. - UVP für Rucksäcke [offenlassend, ob nach Übersendung einer unverbindlichen Preisempfehlung bereits jedes Gespräch des Lieferanten mit Händlern über deren Preisgestaltung als nach § 21 Abs. 2 GWB unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Händler angesehen werden kann]).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.01.2012 - 17 U 3527/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36105
OLG München, 23.01.2012 - 17 U 3527/11 (https://dejure.org/2012,36105)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2012 - 17 U 3527/11 (https://dejure.org/2012,36105)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 17 U 3527/11 (https://dejure.org/2012,36105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 163
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Landshut, 14.07.2011 - 24 O 1129/11

    Online-Banking: Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte

    Auszug aus OLG München, 23.01.2012 - 17 U 3527/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 14.07.2011, Az.: 24 O 1129/11, aufgehoben.
  • LG Köln, 30.07.2015 - 15 O 505/14

    Grobe Fahrlässigkeit bei Eingabe einer Vielzahl von TANs bei einem

    In der Rechtsprechung wurde bereits mehrfach entschieden, dass die Eingabe einer Vielzahl von TANs bei einem Pharming-Angriff als grob fahrlässig anzusehen ist (LG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.2014, 21 S 211/13; OLG München, Urt. v. 23.01.2012, 17 U 3527/11; LG Berlin, Urt. v. 08.11.2011, 21 O 80/11; für die Annahme - nach damaliger Rechtslage ausreichender - einfacher Fahrlässigkeit BGH, Urt. v. 24.04.2012, XI ZR 96/11).
  • AG Krefeld, 06.07.2012 - 7 C 605/11

    Schadensersatz gegen Bank wegen unberechtigter Abbuchungen nach erfolgtem

    Unter der hier gebotenen Gesamtschau der Umstände, insbesondere der völlig unüblichen Aufforderung zur Eingabe diverser TAN entgegen den Hinweisen der Beklagten und der der Klägerin merkwürdig erscheinenden Kontosperrung, ist ihr, die sie trotz der selbst vorgetragenen Zweifel mindestens diverse TAN eingegeben hat, daher grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen (vgl. OLG München, Urteil vom 23.1.2012 - 17 U 3527/11).
  • AG Köln, 20.01.2014 - 142 C 406/13

    Kein Anspruch auf Erstattung einer nicht autorisierten Überweisung bei

    Es handelte sich um eine deutlich von den üblichen Online Sitzungen abweichende Eröffnung (vgl. ähnlich OLG München, Urteil vom 23.01.2012 - 17 U 3527/11 zitiert nach juris).
  • AG Düsseldorf, 06.06.2013 - 37 C 13695/12

    Anspruch eines Kontoinhabers auf Ausgleich einer aufgrund nicht autorisierten

    Diese Erkenntnis hätte sich ihr auch aufgrund des erheblichen Zeitaufwandes, der mit der Eingabe von 120 TANs verbunden ist, aufdrängen müssen (vgl. OLG München, Urt. v. 23.01.2012, Az.: 17 U 3527/11, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 12.04.2022 - 12 O 202/21

    Wiedergutschrift von Kontobelastungen

    Wertet man die Rechtsprechung und Kommentarliteratur zu der Frage aus, ob die telefonische Weitergage von T.s ein Fall von grober Fahrlässigkeit ist, so wird dies im Regelfall bejaht (vgl. Maihold. a.a.O. Rn. 117; Münchener Kommentar, 2020, § 675 v. Rn. 54; BeckOK, 2021, § 675 I, Rn. 93; LG Köln, Urteil vom 30.07.2015, AZ 15 O 505/14; LG Köln, Urteil vom 10.09.2019. AZ 21 O 116/19; OLG München, Urteil vom 23.01.2012. Az 17 U 3527/11).
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