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   VG Stuttgart, 06.02.2013 - 8 K 1993/12   

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https://dejure.org/2013,2719
VG Stuttgart, 06.02.2013 - 8 K 1993/12 (https://dejure.org/2013,2719)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06.02.2013 - 8 K 1993/12 (https://dejure.org/2013,2719)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 8 K 1993/12 (https://dejure.org/2013,2719)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • JurPC

    Keine Vergnügungssteuerpflicht für Internet-Café

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Personal-Computer in einem Internet-Café

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Vergnügungssteuer auf Personal-Computer in Internet-Café

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 9; GG Art. 105 Abs. 2a
    Bundesverfassungsrecht; Steuer - Spielgerätesteuer; Vergnügungssteuer; Computer; Internet-Café

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Vergnügungssteuerpflicht für PCs in Internet-Café

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Vergnügungssteuer auf PCs im Internet-Café

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Vergnügungssteuer auf PCs im Internet-Café

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Vergnügungssteuer auf PCs im Internet-Café

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Vergnügungssteuer auf PCs im Internet-Café, die nicht zum Spielen bereitgehalten werden - Fehlende Ermächtigungsgrundlage zur Heranziehung eines Internetcafé-Betreibers zur Vergnügungssteuer

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 734
  • MMR 2013, 339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.02.2013 - 8 K 1993/12
    Bei der Spielgerätesteuer handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08 -, Juris, m.w.N.) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 10.12.2009 - 9 C 12.08 -, juris, m.w.N.) um eine Aufwandsteuer, die auf der Grundlage des Art. 105 Abs. 2 a GG gemäß § 1, § 2 Abs. 1, § 9 Abs. 4 KAG für Baden-Württemberg durch Satzung begründet werden kann, solange und soweit sie nicht mit bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig ist.

    Ob eine als Vergnügungssteuer erhobene Abgabe örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ist und die Länder dafür die Gesetzgebungskompetenz haben, bestimmt sich aber nicht nach ihrer Bezeichnung, sondern nach ihrem Steuertatbestand, ihrem Steuermaßstab und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2009, a.a.O.).

    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.12.2009, a.a.O.) vorträgt, es sei für die Besteuerung unerheblich, ob auf dem PC tatsächlich gespielt werde, verkennt sie, dass fehlende technische Möglichkeiten es nach dieser Rechtsprechung zwar rechtfertigen können, bei der Wahl des Steuermaßstabes auf den Wahrscheinlichkeitsmaßstab abzustellen.

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.02.2013 - 8 K 1993/12
    Bei der Spielgerätesteuer handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08 -, Juris, m.w.N.) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 10.12.2009 - 9 C 12.08 -, juris, m.w.N.) um eine Aufwandsteuer, die auf der Grundlage des Art. 105 Abs. 2 a GG gemäß § 1, § 2 Abs. 1, § 9 Abs. 4 KAG für Baden-Württemberg durch Satzung begründet werden kann, solange und soweit sie nicht mit bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig ist.

    Die Vergnügungssteuer in der Form der herkömmlichen Spielautomaten- oder Spielgerätesteuer ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss v. 03.09.2009, a.a.O.) den Aufwandsteuern im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG zuzuordnen, da sie die Leistungsfähigkeit des Spielers erfassen soll, der sich an einem Gerät vergnügt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 14 A 1554/07

    Vergnügungssteuerpflicht für Personal Computer

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.02.2013 - 8 K 1993/12
    Ein PC könnte allenfalls dann ein vergnügungssteuerpflichtiges Spielgerät darstellen, wenn er gewerblich einem Spielemöglichkeiten nachsuchenden Publikum zu Spielzwecken angeboten würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.03.2005 - 6 C 11/04 -, juris, zu § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO, OVG NRW, Beschl. v. 25.11.2009 - 14 A 1554/07 -, juris, und VG Braunschweig, Beschl. v. 10.07.2003 - 5 B 286/03 -, juris).
  • VG Braunschweig, 10.07.2003 - 5 B 286/03

    Aufstellungsort; Bestimmtheit; Internet; Multifunktionalität; PC;

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.02.2013 - 8 K 1993/12
    Ein PC könnte allenfalls dann ein vergnügungssteuerpflichtiges Spielgerät darstellen, wenn er gewerblich einem Spielemöglichkeiten nachsuchenden Publikum zu Spielzwecken angeboten würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.03.2005 - 6 C 11/04 -, juris, zu § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO, OVG NRW, Beschl. v. 25.11.2009 - 14 A 1554/07 -, juris, und VG Braunschweig, Beschl. v. 10.07.2003 - 5 B 286/03 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 11.01.2016 - 2 L 1537/15

    Vergnügungssteuer, Personalcomputer, Internet-PC, Gaststätte,

    vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 6. Februar 2013 - 8 K 1993/12 -, Jurisdokument, Rdnr. 29; a.A. wohl OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 9 ME 451/07 - Jurisdokument, allerdings für Spielhallen-PC.
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