Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3343
OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13 (https://dejure.org/2014,3343)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.02.2014 - 12 U 336/13 (https://dejure.org/2014,3343)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 12 U 336/13 (https://dejure.org/2014,3343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • JurPC

    Angebotsbeendigung bei eBay

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen zum Zustandekommen eines Kaufvertrages auf der Internet-Auktionsplattform "eBay"; Rechtsfolgen der Streichung eines Verkaufsangebots

  • kanzlei.biz

    Vorzeitige Beendigung eines noch länger als 12 Stunden laufenden Auktionsangebots nur bei berechtigtem Grund

  • rabüro.de

    Zum Abschluss und zur Wirksamkeit eines Kaufvertrags bei einer Internetauktion

  • ra.de
  • RA Kotz

    Kaufvertragsschluss bei eBay - vorzeitiges Beenden von Angeboten kann teuer werden!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 145 ff.
    Zustandekommen eines Kaufvertrages auf der Internet-Auktionsplattform EBay

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rücknahme von Auktionsangeboten im Internet

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    ECommerce: ebay-AGB regeln auch das Geschäft zwischen Verkäufer und Käufer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer vorzeitigen Beendigung einer Versteigerung - eBay-Recht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Beendigung eines Angebots beim eBay-Kauf setzt berechtigenden Grund voraus

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - eBay -, Zugang einer Willenserklärung bei einer Auktion über das Internetportal eines online-Auktionshauses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorzeitige Beendigung eines Angebots beim eBay-Kauf setzt berechtigenden Grund voraus

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorsicht: 1-Euro-Falle bei eBay für Verkäufer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes - Beim unzulässigen frühzeitigen Auktionsabbruch kommt Kaufvertrag mit Höchstbietenden zustande

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 592
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
    Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl, s. BGH, Urt. v. 8.6.2011, Az.: VIII ZR 305/10).

    Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10 und LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12).

    Damit ist mit Zugang des entsprechenden Höchstgebots ein Kaufvertrag gemäß §§ 145ff. BGB zustande gekommen; ein Vertragsschluss gemäß § 156 BGB scheidet dagegen aus, da auf das Höchstgebot hin kein Zuschlag erfolgt (BGH, Urteil vom 07.11.2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129; Urteil vom 03.11.2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53; Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346; Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643).

    Das ist hier der Fall (BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643; Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 63/13, Juris).

    Ob die Beteiligten im Einzelfall von den Hinweisen zur Auktion tatsächlich Kenntnis genommen haben, ist für die Bestimmung des objektiven Erklärungswerts des Angebots (§§ 133, 157 BGB) unerheblich (BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643).

    b) Von der Instanzrechtsprechung wurde vor Erlass des Urteils des BGH vom 08.06.2011 (VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643, siehe oben I 1) überwiegend davon ausgegangen, dass die Wirksamkeit des durch das Einstellen eines Artikels auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründeten verbindlichen Angebots nur in den gesetzlich zulässigen Möglichkeiten, etwa mittels einer Anfechtung, wieder beseitigt werden kann (so OLG Oldenburg NJW 2005, 2556; OLG Koblenz MMR 2009, 630; KG NJW 2005, 1053; LG Koblenz MMR 2009, 419; LG Berlin MMR 2007, 802; LG Berlin NJW 2004, 2831).

    Lediglich in diesen Fällen liegen überhaupt die Voraussetzungen für eine denkbare vorzeitige Beendigung des Angebotes durch dessen "berechtigte" Rücknahme (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643) vor.

  • OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06

    Zur Wirksamkeit eines Auktions-Kaufvertrages bei niedrigem Höchstgebot

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
    Insoweit bedarf es vielmehr zusätzlich hinzutretender Umstände (BGH, Urteil vom 28.03.2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723; OLG Köln MMR 2007, 446; OLG Koblenz MMR 2009, 630).

    Ein Käufer, der in einem solchen Fall Erfüllung bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, handelt auch nicht treuwidrig (OLG Köln MMR 2007, 446).

  • OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09

    Klage auf Schadensersatz wegen der Ersteigerung eines Porsche für 5,50 Euro bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
    b) Von der Instanzrechtsprechung wurde vor Erlass des Urteils des BGH vom 08.06.2011 (VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643, siehe oben I 1) überwiegend davon ausgegangen, dass die Wirksamkeit des durch das Einstellen eines Artikels auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründeten verbindlichen Angebots nur in den gesetzlich zulässigen Möglichkeiten, etwa mittels einer Anfechtung, wieder beseitigt werden kann (so OLG Oldenburg NJW 2005, 2556; OLG Koblenz MMR 2009, 630; KG NJW 2005, 1053; LG Koblenz MMR 2009, 419; LG Berlin MMR 2007, 802; LG Berlin NJW 2004, 2831).

    Insoweit bedarf es vielmehr zusätzlich hinzutretender Umstände (BGH, Urteil vom 28.03.2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723; OLG Köln MMR 2007, 446; OLG Koblenz MMR 2009, 630).

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
    Damit ist mit Zugang des entsprechenden Höchstgebots ein Kaufvertrag gemäß §§ 145ff. BGB zustande gekommen; ein Vertragsschluss gemäß § 156 BGB scheidet dagegen aus, da auf das Höchstgebot hin kein Zuschlag erfolgt (BGH, Urteil vom 07.11.2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129; Urteil vom 03.11.2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53; Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346; Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643).

    Ein im Wege einer Internetauktion zustande gekommener Kaufvertrag stellt einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b Abs. 1 Satz 1 BGB dar, bei dem einem Verbraucher (§ 13 BGB) ein Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB zusteht; § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB steht dem nicht entgegen, da kein Vertragsschluss gemäß § 156 BGB vorliegt (BGH, Urteil vom 03.11.2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53).

  • LG Bochum, 18.12.2012 - 9 S 166/12

    Anspruch eines Ersteigerers einer Internetauktion (hier: ebay) auf Übereignung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
    Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10 und LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12).

    Nach Erlass des vorgenannten BGH-Urteils wird durchwegs davon ausgegangen, dass auch ein berechtigter Grund im Sinne der eBay-Hinweise zur vorzeitigen Beendigung eines Angebots ausreicht (da insoweit unter Berücksichtigung der erläuternden Hinweise der eBay-Plattform ein die Bindungswirkung des Verkaufsangebotes einschränkender Vorbehalt vorliegt), ein derartiger berechtigter Grund indes auch vorliegen muss (LG Bochum MMR 2013, 443; LG Detmold MMR 2012, 371; LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012 - 18 O 314/11, Juris; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 22.09.2011 - 1 T 229/11, Juris; LG Coburg MMR 2005, 330; AG Hamm, Urteil vom 14.09.2011 - 17 C 157/11, Juris; OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013 - 2 U 94/13, Juris).

  • BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93

    Anforderungen an schlüssiges Klagevorbringen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
    Im Hinblick auf die Einlassung des Klägers hätte der Sachvortrag des Beklagten insoweit vielmehr der Ergänzung bedurft, da er infolge dieser Einlassung unklar geworden ist und nicht mehr den Schluss auf ein irrtümliches Angebot im Rahmen einer Internetauktion zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1995 - XII ZR 246/93, NJW-RR 1996, 56).
  • BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10

    Zur Internetauktion eines Vertu-Handys

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
    Insoweit bedarf es vielmehr zusätzlich hinzutretender Umstände (BGH, Urteil vom 28.03.2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723; OLG Köln MMR 2007, 446; OLG Koblenz MMR 2009, 630).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 166/11

    Neues Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz: Beeinflussung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
    In einem solchen Fall ist § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht einschlägig (BGH, Urteil vom 19.02.2004 - III ZR 147/03, MDR 2004, 678; Urteil vom 30.06.2006 - V ZR 148/05, MDR 2006, 1340; Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 166/11, MDR 2012, 487; Zöller/Heßler, ZPO 30. Aufl. § 531 Rn. 27; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2006 - V ZR 148/05

    Beurkundungsbedürftigkeit mündlich besprochener Umstände; Berücksichtigung neuer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
    In einem solchen Fall ist § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht einschlägig (BGH, Urteil vom 19.02.2004 - III ZR 147/03, MDR 2004, 678; Urteil vom 30.06.2006 - V ZR 148/05, MDR 2006, 1340; Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 166/11, MDR 2012, 487; Zöller/Heßler, ZPO 30. Aufl. § 531 Rn. 27; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
    In einem solchen Fall ist § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht einschlägig (BGH, Urteil vom 19.02.2004 - III ZR 147/03, MDR 2004, 678; Urteil vom 30.06.2006 - V ZR 148/05, MDR 2006, 1340; Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 166/11, MDR 2012, 487; Zöller/Heßler, ZPO 30. Aufl. § 531 Rn. 27; jeweils m.w.N.).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.09.2011 - 1 T 229/11

    Einstellung eines Verkaufsangebots in Ebay: Bindungswirkung des Angebots und

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

  • LG Berlin, 15.05.2007 - 31 O 270/05

    EBay-Auktion: Zustandekommen eines Kaufvertrags trotz vorzeitiger Beendigung des

  • OLG Hamm, 04.11.2013 - 2 U 94/13

    Wegen Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion führt nicht

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

  • LG Detmold, 22.02.2012 - 10 S 163/11

    Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages bei Abbruch einer Internetauktion

  • AG Kassel, 23.04.2009 - 421 C 746/09

    Anfechtung des Vertragsschlusses: Erklärungsirrtum bei Aktivierung der

  • AG Hamm, 14.09.2011 - 17 C 157/11

    Es entstehen Rechtsfolgen für den Anbieter gegenüber dem Meistbietenden bei

  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 63/13

    Internetauktion: Angebotsrücknahme durch Verkäufer bei möglicher

  • LG Koblenz, 18.03.2009 - 10 O 250/08

    Ansprüche aus Ersteigerung eines Porsche im Internet für 5,50 Euro nicht

  • LG Bonn, 05.06.2012 - 18 O 314/11

    Zulässigkeit der Angebotsrücknahme im Rahmen des Internetauktionshauses ebay gem.

  • KG, 25.01.2005 - 17 U 72/04

    EBay-Auktion: Verbindliches Verkaufsangebot trotz vorzeitigen Abbruchs der

  • AG Nürtingen, 16.01.2012 - 11 C 1881/11

    Verlust eines bei einer eBay-Auktion angebotenen Artikels

  • LG Berlin, 20.07.2004 - 4 O 293/04

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Beendigung einer Online-Auktion über ebay

  • OLG Oldenburg, 28.07.2005 - 8 U 93/05

    Begründung eines verbindlichen Warenangebots durch Einstellen eines Angebots auf

  • LG Coburg, 06.07.2004 - 22 O 43/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung;

  • BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 90/14

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

    Das Berufungsgericht (OLG Nürnberg, MMR 2014, 592), hat im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 30.10.2014 - 28 U 199/13

    Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion

    Vor diesem Hintergrund ist mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte daran festzuhalten, dass ein im Rahmen einer ebay-Auktion wirksam gewordenes Verkaufsangebot nur bei Vorliegen eines berechtigenden Grundes widerrufen werden kann (OLG Nürnberg, Urt. 12 U 336/13 vom 26.02.2014; OLG Celle, Urt. 4 U 24/14 vom 09.07.2014).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2014 - 12 U 51/13

    Schadenersatz wegen Nichterfüllung im Rahmen einer Internet-"Versteigerung"

    Aufgrund des fehlenden Zuschlages durch einen Auktionator stellt sich die Transaktion nicht als Versteigerung i.S.v. § 156 BGB dar, sondern kommt nach den Regeln von Angebot und Annahme als Kaufvertrag zu Stande (vgl. BGH VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53; VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643; OLG Nürnberg vom 26.2.2014, 12 U 336/13, zitiert nach Juris).
  • OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14

    Rechtsfolgen des Handelns unter Nutzung eines fremden Accounts bei der

    Die Beendigung eines Angebots vor Ablauf der Dauer einer Auktion im Internetportal "eBay" setzt auch bei einer noch länger als 12 Stunden laufenden Auktion einen rechtfertigenden Umstand voraus, wie er in den weiteren Hinweisen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay in der Fassung bis zum 12. März 2014 näher erläutert wird (im Anschluss an OLG Nürnberg, Urteil vom 26. Februar 2014 - 12 U 336/13).

    (1) Dass und aus welchen Gründen auch im Fall einer - wie hier - noch 12 Stunden oder länger dauernden Auktion ein hierfür berechtigender Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots erforderlich ist, hat das OLG Nürnberg in seinem Urteil vom 26. Februar 2014 (12 U 336/13, juris Rn. 144 ff.) ausführlich dargestellt und begründet.

  • AG Darmstadt, 25.06.2014 - 303 C 243/13

    Entsprechend den erläuternden Hinweisen der Firma eBay zur vorzeitigen

    Dabei stellt die Einstellung eines Gegenstands zu Auktionszwecken bei einer Internetauktion in Verbindung mit der Freischaltung der Angebotsseite eine auf den Verkauf des angebotenen Gegenstands an denjenigen, der innerhalb des festgelegten Angebotszeitraums das Höchstgebot abgibt, gerichtete Willenserklärung dar und nicht lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (mithin keine bloße invitatio ad offerendum; vgl. dazu nur OLG Nürnberg, Urteil vom 26.2.2014 - 12 U 336/13 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 140).

    Gemäß § 145 BGB kann der Antragende die Bindungswirkung seines Angebots ausschließen; ebenso kann er sie einschränken, indem er sich den Widerruf vorbehält (vgl. so explizit BGH, Urteil vom 8.6.2011 - VIII ZR 305/10 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 17, sowie OLG Nürnberg, Urteil vom 26.2.2014 - 12 U 336/13 -, zitiert nach Juris, dort Leitsatz 2 sowie Rn. 141).

    Ob die Beteiligten im Einzelfall von den Hinweisen zur Auktion tatsächlich Kenntnis genommen haben, ist für die Bestimmung des objektiven Erklärungswert des Angebots (§§ 133, 157 BGB) unerheblich (vgl. so explizit BGH, Urteil vom 8.6.2011 - VIII ZR 305/10 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 22 f.; siehe ebenso nachfolgend auch OLG Nürnberg, Urteil vom 26.2.2014 - 12 U 336/13 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 142).

    51 Eine an den Wortlaut anknüpfende Auslegung der erläuternden Hinweise der Firma eBay zur (vorzeitigen) Beendigung eines Angebots legt damit bei verständiger Würdigung gem. den §§ 133, 157 BGB ohne weiteres ein Verständnis dergestalt nahe, das bei eBay-Auktionen eine Bindung des Verkäufers an sein Angebot nur in den letzten 12 Stunden der Auktion besteht und vorher das Angebot jederzeit ohne Vorliegen von Gründen zurückgezogen werden kann (vgl. so auch ersichtlich die Vorinstanz zu der Entscheidung des OLG Nürnberg vom 26.2.2014 - 12 U 336/13 -, namentlich LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.1.2013 - Az. 7 O 6876/12 -, zitiert nach Juris).

    Sofern die jüngste oberlandesgerichtliche Rechtsprechung demgegenüber einwendet, dass bei einer solchen Auslegung, wonach ein Anbieter bis zu 12 Stunden vor dem Ende der regulären Auktionszeit ohne jegliche weitere Voraussetzungen von seinem Angebot Abstand nehmen könnte, ein nicht einzuschätzendes Willkürmoment begründet würde, welches den Besonderheiten von Internetauktionen zuwiderlaufe, deren geordnete Durchführung verbindliche Verkaufsangebote voraussetze (vgl. so explizit OLG Nürnberg, Urteil vom 26.2.2014 - 12 U 336/13 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 153 f.), erscheint diese Erwägung des Verkehrsschutzes letztlich nicht als tragfähig und sachlich überzeugend.

    54 Der (ersichtlich primär ergebnisorientiert erfolgten) rechtlichen Wertung der jüngsten oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung steht zudem der Umstand entgegen, dass bei einer Unklarheit der erläuternden Hinweise der Firma eBay - das Oberlandesgericht Nürnberg spricht insoweit immerhin selbst von einer "missverständlichen" Hinweisabfassung von eBay, soweit danach ein Angebot, welches noch 12 Stunden oder länger laufe, ohne Einschränkungen vorzeitig beendet werden könne (vgl. dazu nur OLG Nürnberg, Urteil vom 26.2.2014 - 12 U 336/13 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 155; siehe dazu ferner auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2013 - I-22 U 54/13, 22 U 54/13 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 27, wonach die von eBay aufgezeigten Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots in Bezug auf die zeitliche Differenzierung nach Angeboten, die noch länger bzw. weniger als 12 Stunden laufen, "mindestens unzureichend bzw. unklar, wenn nicht sogar für den Nutzer irreführend" seien) - jedenfalls auch der Rechtsgedanke des § 305 c Abs. 2 BGB zur Anwendung zu bringen ist, wonach Zweifel bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders, hier also zu Lasten der Firma eBay, gehen, nicht aber zu Lasten des jeweiligen Nutzers des eBay-Auktionsportals.

    Im Übrigen belegt gerade der Umstand, dass die Vorinstanz zu dem Oberlandesgericht Nürnberg einen von der oberlandesgerichtlichen Entscheidung abweichenden Rechtsstandpunkt eingenommen hat und das Oberlandesgericht Nürnberg selbst die Revision gegen sein Urteil mit der Erwägung zugelassen hat, dass der Rechtsfrage, ob bei einer Internetauktion über das eBay-Portal der Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme, unter dem jedes Verkaufsangebot gemäß § 10 Abs. 1 S. 5 eBay-AGB stehe, im Falle einer noch länger als 12 Stunden dauernden Internetauktion bereits dann eingreife, wenn der Anbieter sein Angebot streiche, oder ob die Zulässigkeit einer Angebotsstreichung zusätzlich das Vorliegen eines berechtigten Grundes voraussetze, eine grundsätzliche Bedeutung zukomme (vgl. so explizit OLG Nürnberg, Urteil vom 26.2.2014 - 12 U 336/13 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 185), dass der Beklagte als bloßer Nutzer des eBay-Portals berechtigterweise auf den natürlichen Wortsinn der erläuternden Hinweise von eBay zur vorzeitigen Angebotsbeendigung, wonach bei einer Laufzeit von mehr als 12 Stunden bis zum regulären Laufzeitende das Angebot ohne Einschränkungen vorzeitig beendet werden könne, hat vertrauen dürfen.

  • AG Rheda-Wiedenbrück, 10.10.2019 - 3 C 54/19
    Nach st. Rechtsprechung stellt es gerade keinen Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots dar, wenn der Angebotsartikel - so wie angegeben - anderweitig verkauft, verschenkt oder sonst weitergegeben worden ist (OLG Nürnberg v. 26.02.2014 - 12 U 336/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht