Weitere Entscheidung unten: OLG München, 15.05.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.08.2014 - 5 W 14/14   

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https://dejure.org/2014,21087
OLG Hamburg, 13.08.2014 - 5 W 14/14 (https://dejure.org/2014,21087)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.08.2014 - 5 W 14/14 (https://dejure.org/2014,21087)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. August 2014 - 5 W 14/14 (https://dejure.org/2014,21087)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 312g Abs 2 BGB vom 10.05.2012, Art 246 § 1 Abs 1 Nr 4 Halbs 1 BGBEG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Pflichtangaben eines Online-Händlers über wesentliche Merkmale einer Ware (hier: Sonnenschirm)

  • webshoprecht.de

    Pflichtangaben eines Online-Händlers über wesentliche Merkmale einer Ware - hier: Sonnenschirm

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Pflicht zur Angabe von "wesentlichen Warenmerkmalen" im Onlinehandel / Sonnenschirme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der "wesentlichen Merkmale der Ware" gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 erster Halbsatz EGBGB

  • kanzlei.biz

    Zur Angabe der wesentlichen Warenmerkmale im Fernabsatz

  • info-it-recht.de

    Zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware i. S. d. § 312g Abs. 2 BGB i.V. m. Art. 246 § 1 Abs, 1 Nr. 4 erster Halbsatz EGBGB (hier: Sonnenschirme)

  • online-und-recht.de

    Pflichtangaben eines Online-Händlers über wesentliche Merkmale einer Ware

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "wesentlichen Merkmale der Ware" gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 erster Halbsatz EGBGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • paloubis.com (Kurzinformation)

    Angabe wesentlicher Merkmale auf Check-Out-Seite

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Weiterempfehlungsfunktion von eBay wird abgemahnt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wesentliche Merkmale der Ware im Fernabsatz

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Erste Rechtsprechung zur neuen Verbraucherrechterichtlinie im e-Commerce (VRRL)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wesentliche Warenmerkmale im Fernabsatz

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Button-Lösung in Shops: Wie muss die Bestellübersicht im Warenkorb gestaltet werden?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Jetzt auch noch bei eBay: Abmahnung der Empfehlungsfunktion durch die Kanzlei Dr. Bahr

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Fehlende Angabe der wesentlichen Merkmale ist Abmahngrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung von Onlinehändlern wegen Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe wesentlicher Merkmale der Ware

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Bestellabschlusseite im E-Commerce muss vollständig sein

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang der Informationspflicht über wesentliche Warenmerkmale im Check-Out von Online-Shops

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 818
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1582/18

    Angabe von wesentlichen Eigenschaft der angebotenen Ware auf Bestellseite eines

    a) Ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, liegt nur dann vor, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt, nicht aber, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar sind oder aber sogar nur - wie vorliegend - über einen Link auf einer vorgeschalteten Internetseite erreichbar sind (Palandt-Grüneberg, BGB, 78. Aufl. § 312 j Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 3; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 2015, 1453 Tz. 16).

    b) Bei dem Material des Stoffes, dem Material des Gestells und dem Gewicht bei Sonnenschirmen sowie beim Material bei Bekleidungsstücken handelt es sich auch um wesentliche Eigenschaften der Waren im Sinne des Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, was hinsichtlich des Materials des Stoffes und des Gestells bei Sonnenschirmen und dem Material bei Bekleidungsstücken auch von der Beklagten nicht in Zweifel gezogen wird (vgl. auch OLG Köln, BeckRS 2016, 119172, Tz. 39; OLG Hamm, Beschluss vom 14.03.2017, Az. 4 W 34/16, 4 W 35/16, juris, dort Tz. 19 - Warenkorbansicht; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 7).

  • OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19

    Informationspflichten beim Vertrieb von Konsumgütern an Verbraucher im Internet

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist es anerkannt, dass ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, nur dann vorliegt, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt, nicht aber, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar oder aber sogar nur über einen Link auf einer vorgeschalteten Intemetseite erreichbar sind (OLG München, Urteil vom 31.01.2019, Aktenzeichen 29 U1582/18, juris Rn. 30 ff; Palandt-Grüneberg, BGB, 79. Aufl. § 312j Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 3; OLG Köln, NJW-RR 2015, 1453 Tz. 16).
  • OLG Hamm, 14.03.2017 - 4 W 34/16

    Ordnungsmittel; Unterlassungsgebot; Reichweite; wesentliche Eigenschaften;

    Zu den wesentlichen Eigenschaften iSd Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB bei einem Sonnenschirm (tlw. entgegen OLG Hamburg, MMR 2014, 818).

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg, MMR 2014, 818), zu den wesentlichen Eigenschaften eines Sonnenschirms gehöre auch dessen Gewicht, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • LG Berlin, 07.11.2023 - 91 O 69/23

    Zur Frage, wo die wesentlichen Eigenschaften der Ware (Textilmaterialangabe) im

    a) Ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, liegt nur dann vor, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt, nicht aber, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar sind oder aber sogar nur - wie vorliegend - über das Anklicken der Produktdetailseite ohne eindeutigen Hinweis darauf, dass sich hier die Materialzusammensetzung befindet (Palandt-Grüneberg, BGB, 82. Aufl. § 312j Rn. 7; OLG München, GRUR-RR 2019, 265; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 3; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 2015, 1453 Tz. 16).

    b) Bei dem Material des Stoffes, dem Material des Gestells und dem Gewicht bei Sonnenschirmen sowie beim Material bei Bekleidungsstücken handelt es sich auch um wesentliche Eigenschaften der Waren im Sinne des Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB (OLG München, GRUR-RR 2019, 265 (bestätigt doch BGH vom 28.11.19 zu I ZR 43/19 - juris; vgl. auch OLG Köln, BeckRS 2016, 119172, Tz. 39; OLG Hamm, Beschluss vom 14.03.2017, Az. 4 W 34/16, 4 W 35/16, juris, dort Tz. 19 - Warenkorbansicht; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 7).

  • LG Arnsberg, 14.01.2016 - 8 O 119/15

    Zur korrekten Versandkostenangabe des Onlinehändlers bei eBay & Co.

    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung der Klägerin an, dass zumindest Angaben zum Material, der Stoffbeschaffenheit, der Größe und des Gewichts erforderlich sind, wobei sich aus einem veröffentlichtem Beschluss des OLG Hamburg (MMR 2014, 818) ergibt, dass dieses jedenfalls Angaben zum Material des Bezugsstoffs und zum Material des Gestells für erforderlich erachtet, die hier, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, nicht gemacht werden.
  • OLG Köln, 10.06.2016 - 6 U 143/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mittels einer

    Insoweit überzeugen weder die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Hamburg (MMR 2014, 818, Juris-Tz. 5 ff.), in der darauf abgestellt wird, welche Eigenschaften der Verkäufer selbst für so wesentlich erachtet, dass er sie einer Erwähnung wert findet, noch die von der Beklagten herangezogene Ansicht des Gutachterausschusses für Wettbewerbsfragen (WRP 2015, 844), der vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Hamburg umfassend Stellung zu der Frage genommen hat, in welchem Umfang die wesentlichen Merkmale der bestellten Ware auf der letzten Seite im Bestellprozess eines Onlineshops aufgeführt werden müssen, und der dabei lediglich auf die Identifizierbarkeit des Produkts abstellt und es als ausreichend erachtet, wenn auf der Bestellseite die Produktüberschrift mit Bild wiederholt und dann auf die Produktbeschreibungsseite verlinkt wird.
  • LG Hamburg, 26.01.2016 - 312 O 482/15

    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel: Voraussetzungen einer

    Andernorts, z.B. in der Produktübersicht, gemachte Angaben sind insoweit ohne Bedeutung (OLG Hamburg, CR 2015, 261).
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23168
OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13 (https://dejure.org/2014,23168)
OLG München, Entscheidung vom 15.05.2014 - 6 U 3500/13 (https://dejure.org/2014,23168)
OLG München, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 6 U 3500/13 (https://dejure.org/2014,23168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei.biz

    Vollständige Angabe der Identität und Anschrift bei Eigenwerbung zwingend erforderlich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Hinweis auf McDonald's-Webseite reicht nicht

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Informationspflichten bei Angebotswerbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hinweis auf McDonalds-Webseite nicht ausreichend für wettbewerbsrechtliche Informationspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Impressum und Informationsangaben in der Werbung - Informationspflichten gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

  • franchiserecht-blog.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht und Werbung in Franchisesystemen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 818
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13
    Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit wiederholt entschieden, mit der Verletzung der Informationspflicht des § 5a Abs. 3 UWG stehe fest, dass diese zu einer relevanten Fehlvorstellung des angesprochenen Verkehrs führe (vgl. BGH GRUR 2010, 852 Tz. 21 - Gallardo Spyder; GRUR 2010, 1142 Tz. 24 - Holzhocker; GRUR 2011, 82 Tz. 33 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; GRUR 2012, 842 Tz. 25 - Neue Personenkraftwagen; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 5a Rn. 57 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Auszug aus OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13
    Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit wiederholt entschieden, mit der Verletzung der Informationspflicht des § 5a Abs. 3 UWG stehe fest, dass diese zu einer relevanten Fehlvorstellung des angesprochenen Verkehrs führe (vgl. BGH GRUR 2010, 852 Tz. 21 - Gallardo Spyder; GRUR 2010, 1142 Tz. 24 - Holzhocker; GRUR 2011, 82 Tz. 33 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; GRUR 2012, 842 Tz. 25 - Neue Personenkraftwagen; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 5a Rn. 57 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13
    Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit wiederholt entschieden, mit der Verletzung der Informationspflicht des § 5a Abs. 3 UWG stehe fest, dass diese zu einer relevanten Fehlvorstellung des angesprochenen Verkehrs führe (vgl. BGH GRUR 2010, 852 Tz. 21 - Gallardo Spyder; GRUR 2010, 1142 Tz. 24 - Holzhocker; GRUR 2011, 82 Tz. 33 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; GRUR 2012, 842 Tz. 25 - Neue Personenkraftwagen; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 5a Rn. 57 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

    Auszug aus OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13
    Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit wiederholt entschieden, mit der Verletzung der Informationspflicht des § 5a Abs. 3 UWG stehe fest, dass diese zu einer relevanten Fehlvorstellung des angesprochenen Verkehrs führe (vgl. BGH GRUR 2010, 852 Tz. 21 - Gallardo Spyder; GRUR 2010, 1142 Tz. 24 - Holzhocker; GRUR 2011, 82 Tz. 33 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; GRUR 2012, 842 Tz. 25 - Neue Personenkraftwagen; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 5a Rn. 57 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13
    Das Tatbestandsmerkmal des Vertriebs von "Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt" ist nach der Rechtsprechung weit auszulegen (vgl. BGH GRUR 2007, 610 Tz. 17 - Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2007, 810 Tz. 14 - Krankenhauswerbung; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 1998, 489, 490 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 8 Rn. 3.38 m.w.N.; Bergmann/Goldmann a.a.O., § 8 Rn. 356 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13
    Das Tatbestandsmerkmal des Vertriebs von "Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt" ist nach der Rechtsprechung weit auszulegen (vgl. BGH GRUR 2007, 610 Tz. 17 - Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2007, 810 Tz. 14 - Krankenhauswerbung; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 1998, 489, 490 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 8 Rn. 3.38 m.w.N.; Bergmann/Goldmann a.a.O., § 8 Rn. 356 m.w.N.).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95

    Händlervereinigung - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13
    Es kommt vielmehr darauf an, dass dem Verband Unternehmer angehören, die auf dem betreffenden sachlichen und räumlichen Markt nach Anzahl und Gewicht ein gemeinsames Interesse der Angehörigen der betreffenden Branche repräsentieren, so dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2009, 692 Tz. 12 - Sammelmitgliedschaft VI; BGH a.a.O. - Sammelmitgliedschaft V, Tz. 18; BGH a.a.O. - Krankenhauswerbung, Tz. 15; BGH GRUR 1998, 170 - Händlervereinigung; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 8 Rn. 3.42a; Bergmann/Goldmann a.a.O., § 8 Rn. 350 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13
    Das Tatbestandsmerkmal des Vertriebs von "Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt" ist nach der Rechtsprechung weit auszulegen (vgl. BGH GRUR 2007, 610 Tz. 17 - Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2007, 810 Tz. 14 - Krankenhauswerbung; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 1998, 489, 490 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 8 Rn. 3.38 m.w.N.; Bergmann/Goldmann a.a.O., § 8 Rn. 356 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13
    Das Tatbestandsmerkmal des Vertriebs von "Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt" ist nach der Rechtsprechung weit auszulegen (vgl. BGH GRUR 2007, 610 Tz. 17 - Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2007, 810 Tz. 14 - Krankenhauswerbung; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 1998, 489, 490 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 8 Rn. 3.38 m.w.N.; Bergmann/Goldmann a.a.O., § 8 Rn. 356 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13
    Das Tatbestandsmerkmal des Vertriebs von "Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt" ist nach der Rechtsprechung weit auszulegen (vgl. BGH GRUR 2007, 610 Tz. 17 - Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2007, 810 Tz. 14 - Krankenhauswerbung; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 1998, 489, 490 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 8 Rn. 3.38 m.w.N.; Bergmann/Goldmann a.a.O., § 8 Rn. 356 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

  • BGH, 18.04.2013 - I ZR 180/12

    Brandneu von der IFA

  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 24/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Anbieters von

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

  • OLG München, 31.03.2011 - 6 U 3517/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Unterlassen von Unternehmensangaben in der

  • OLG München, 17.10.2013 - 6 U 3929/12
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2013 - 1 U 41/12

    Unlauterer Wettbewerb: Pflicht zur Angabe von Identität und Anschrift des

  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 4 U 168/11

    Verbraucherschutz: Firma und Anschrift des Anbieters müssen in einem

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 15 U 100/14

    Begriff der Zustellung demnächst i.S. von § 167 ZPO

    Dies ist dann der Fall, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und den Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht (EuGH GRUR 2011, 930 - Konsumentenombudsmannen ./. Ving Sverige; BGH GRUR 2013, 1159 - Brandneu von der IFA; BGH GRUR 2014, 403 - DER NEUE; BGH GRUR 2014, 580 - Alpenpanorama im Heißluftballon; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.10.2012, 20 U 223/2011; OLG Stuttgart, Beschluss v. 20.12.2012, 2 W 32/12 - juris; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 121; OLG Saarbrücken WRP 2013, 940; OLG München MMR 2014, 818).

    Er soll wissen, mit wem er in Verkehr bzw. in geschäftlichen Kontakt tritt, wer sein potentieller Geschäftspartner ist und wie er diesen - auch und gerade im Rechtsverfolgungsfall - unmittelbar und ohne weitere Nachforschungen erreichen kann (BGH GRUR 2013, 1169 - Brandneu von der IFA; BGH GRUR 2014, 580 - Alpenpanorama im Heißluftballon; OLG München WRP 2011, 1213; OLG Hamm WRP 2012, 985; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.10.2012, 20 U 223/2011, BeckRS 2012, 24718; OLG Stuttgart, Beschluss v. 20.12.2012, 2 W 32/12 - juris; OLG Saarbrücken WRP 2013, 940; OLG Celle, Beschluss v. 29.10.2013, 13 W 79/13, BeckRs 2013, 21845; OLG Köln GRUR-RR 2013, 119; OLG Dresden, Urt. v. 11.02.2014, 14 U 1641/13, BeckRs 2014, 18825; OLG München MMR 2014, 818).

  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 194/14

    Fressnapf - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Voraussetzungen der

    Es kommt im Streitfall nicht darauf an, ob die Beklagte - wie das Berufungsgericht möglicherweise angenommen hat - mit ihrer Werbung darüber hinaus für die im Prospekt nicht im Einzelnen genannten Fressnapf-Märkte (auf der letzten Seite des Prospekts ist von über 1.100 Fressnapf-Märkten in Europa die Rede) gehandelt hat, gleichwohl aber lediglich zur Angabe von Namen und Anschrift der in der Nähe liegenden Fressnapf-Märkte verpflichtet war (vgl. auch OLG München, Urteil vom 15. Mai 2014 - 6 U 3500/13, juris Rn. 39; Köhler, WRP 2013, 1419, 1423 f.).
  • KG, 12.08.2020 - 5 U 105/19

    Wettbewerbsrechtlich unzulässiges Vorenthalten wesentlicher Informationen:

    Jedenfalls im Streitfall zu keiner anderen Beurteilung führt hier auch die von der Berufung angeführte Auffassung einer Kommissionsdienststelle in den "Leitlinien zur Umsetzung/Anwendung der Richtlinie 2005/29/EG Ober unlautere Geschäftspraktiken" vom 25. Mai 2016 (S. 86 f.), wonach im Einzelfall die Angabe des "Handelsnamens", anstatt der "offiziellen Bezeichnung" als Identitätsangabe hinreichend sein könnte, dass also beispielsweise ein Fast-Food-Anbieter seine Rechtsform (z.B. GmbH) nicht anzugeben brauche (a.M. OLG München MMR 2014, 818, 819 f.).
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