Weitere Entscheidung unten: OLG München, 23.10.2014

Rechtsprechung
   LG Bochum, 06.08.2014 - I-13 O 102/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21473
LG Bochum, 06.08.2014 - I-13 O 102/14 (https://dejure.org/2014,21473)
LG Bochum, Entscheidung vom 06.08.2014 - I-13 O 102/14 (https://dejure.org/2014,21473)
LG Bochum, Entscheidung vom 06. August 2014 - I-13 O 102/14 (https://dejure.org/2014,21473)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Widerrufsbelehrung muss Kontaktdaten - auch Telefonnummer, sofern vorhanden - enthalten

  • JurPC

    Widerrufsbelehrung nach neuem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit von Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse in einem Widerrufsformular

  • kanzlei.biz

    E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer müssen in die Widerrufsbelehrung

  • ra.de
  • dopatka.eu
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: Telefonnummer muss erwähnt werden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: Alles muss rein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss neben der Postanschrift eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und eine Faxnummer enthalten

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Telefon & E-Mail gehören in Widerrufsbelehrung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mail-Adresse, Fax- und Telefonnummer gehören in Widerrufsbelehrung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: E-Mail Adresse, Telefon- und Fax-Nummer sind anzugeben!

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    ECommerce: Widerrufsbelehrung muss alle Kontaktdaten des Unternehmers enthalten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Muss die Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss Kontaktdaten enthalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss Kontaktdaten enthalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse gehören in fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Abmahnung: Müssen Fax, Telefon und E-Mail-Adresse in die neue Widerrufsbelehrung?

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    #Wettbewerbsrecht, #E-Commerce: auch Kleinternehmer dürfen abmahnen

  • anwalt.se (Kurzinformation)

    Verbraucherrechterichtlinie 2014 - Widerrufsbelehrung: E-Mail Adresse, Telefon- und Fax-Nummer sind zwingend anzugeben!

  • schadenfixblog.de (Auszüge)

    Widerrufsbelehrung: Telefonnummer muss erwähnt werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Angabe von E-Mail-Adresse, Telefonnummer und der Fax-Nummer soweit verfügbar in Widerrufsbelehrung des Onlinehändlers zwingend

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Unvollständige Widerrufsbelehrung kann Wettbewerbsverstoß sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    E-Mail, Telefon- oder Faxnummer gehören beim Online-Handel in die Widerrufsbelehrung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse enthalten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Telefon- u. Faxnummer sowie E-Mailadresee gehören in Widerrufsbelehrung

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist Pflichtangabe

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer muss jetzt in die Widerrufsbelehrung

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse enthalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: E-Mail, Fax- und Telefonnummer angeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefon- u. Faxnummer sowie E-Mail-Adresse gehören in Widerrufsbelehrung

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Gehören E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer tatsächlich in die Widerrufsbelehrung?

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mail-Adresse, Fax- und Telefonnummer gehören zwingend in die Widerrufsbelehrung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 70
  • MMR 2015, 111 (Ls.)
  • K&R 2014, 824
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 34 U 231/15

    Haftung der Gründungsgesellschafterin, der Treuhandgesellschaft und des

    An den Widerruf eines Vertrages dürften keine höheren Anforderungen gestellt werden als an seinen Abschluss (Hinweis auf Urteil des LG Bochum vom 06.08.2014 - 13 O 102/14).

    Die Ausführungen zum Urteil des LG Bochum vom 06.08.2014 - 13 O 102/14 - sind nicht einschlägig, da sich das zitierte Urteil mit den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung nach der ab dem 13.06.2014 geltenden Gesetzesfassung befasst, nach der der Widerruf nunmehr formlos erklärt werden kann (vgl. BeckOK BGB/Müller-Christmann, Stand: 1.11.2014, § 355 Rn. 13).

  • OLG Hamm, 27.04.2015 - 34 U 7/15

    Haftung des Gründungskommanditisten und der Treugebergesellschaft einer

    Das Textformerfordernis sei unzulässig, da an den Widerruf eines Vertrages keine höheren Anforderungen gestellt werden dürften als an seinen Abschluss (Hinweis auf Urteil des LG Bochum vom 6.8.2014 - 13 O 102/14, juris).
  • OLG Hamm, 14.04.2015 - 34 U 201/14

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers (Treugeberkommanditist) gegen die

    Das Textformerfordernis sei unzulässig, da an den Widerruf eines Vertrages keine höheren Anforderungen gestellt werden dürften als an seinen Abschluss (Hinweis auf Urteil des LG Bochum vom 6.8.2014 - 13 O 102/14, juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.10.2014 - 29 U 2626/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35830
OLG München, 23.10.2014 - 29 U 2626/14 (https://dejure.org/2014,35830)
OLG München, Entscheidung vom 23.10.2014 - 29 U 2626/14 (https://dejure.org/2014,35830)
OLG München, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 29 U 2626/14 (https://dejure.org/2014,35830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zuwiderhandlungen gegen Unterlassungsverpflichtung auf mehreren Handelsplattformen rechtfertigen mehrere Vertragsstrafen

  • online-und-recht.de

    Verstöße auf unterschiedlichen Online-Plattformen rechtfertigen Vertragsstrafe iHv. 13.000,- EUR

  • hkmw-rechtsanwaelte.de PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Gleichgelagerte Verstöße auf mehreren Handelsplattformen sind nicht als ein Einheit anzusehen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe für Verstöße auf mehreren Onlineplattformen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mehrere Vertragsstrafen wenn Verstöße auf unterschiedlichen Plattformen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vier eigenständige Vertragsstrafen, wenn Rechstverstöße auf unterschiedlichen Online-Plattformen

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Falsche Widerrufsbelehrung auf mehreren Plattformen, stellt mehrere Handlungen dar

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Haftungsfalle: Bei Verstoß gegen Unterlassungserklärung auf verschiedenen Plattformen drohen mehrere Vertragsstrafen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    E-Commerce: Vertragsstrafe bei mehrfacher Verletzung einer Unterlassungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 111
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener Fahrzeugteile

    Auszug aus OLG München, 23.10.2014 - 29 U 2626/14
    Die Angebote des Beklagten sehen eine Einverständniserklärung seiner Kunden mit der Regelung der Rücknahmekosten weder vor noch rechnet der Kunde an dieser Stelle des Angebots überhaupt mit einer einverständnisbedürftigen Vereinbarung, so dass eine vertragliche Vereinbarung hierüber nicht zustande kommen kann (vgl. hierzu auch OLG Hamm GRUR-RR 2014, 395).

    Vielmehr zeigt eine neuere Entscheidung des OLG Hamm (GRUR-RR 2014, 395), dass eine ähnlich wie hier gestaltete Klausel betreffend die Kosten des Rückversands nicht als Vertragsangebot bewertet werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 2 U 44/18

    Unterlassung und Zahlung von Vertragsstrafe

    Sie zeichnet sich durch einen engen Zusammenhang der Einzelakte und durch eine auch für Dritte äußerlich erkennbare Zugehörigkeit zu einer Einheit aus (Bornkamm in: Köhler/ Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 12 Rn. 1220; OLG München, MMR 2015, 111 = BeckRS 2014, 21628).

    Die einzelnen Zuwiderhandlungen haben nämlich auf drei verschiedenen Internet-Plattformen stattgefunden (vgl. OLG München, MMR 2015, 111 = BeckRS 2014, 21628; vgl. hierzu ferner OLG Hamm, MMR 2013, 100 = BeckRS 2012, 25508).

  • OLG München, 26.11.2020 - 29 U 5407/19

    Berufung, Auslegung, Wiedereinsetzung, Vertragsschluss, Unterlassung,

    Allerdings können in Auslegung der konkreten Vereinbarung nach §§ 133, 157 BGB mehrere gleichartige, zeitlich nicht zu weit auseinander liegende Einzelhandlungen eine Verletzung bilden, wenn sie als natürliche Handlungseinheit anzusehen sind (RGZ 112, 361, 367; BGH NJW 2018, 155 Rn. 36; GRUR 2015, 1021 Rn. 29; OLG München MMR 2015, 111 Rn. 10).
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