Weitere Entscheidung unten: LG München I, 10.12.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.02.2015 - 7 W 24/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6101
OLG Hamburg, 18.02.2015 - 7 W 24/15 (https://dejure.org/2015,6101)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.2015 - 7 W 24/15 (https://dejure.org/2015,6101)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 7 W 24/15 (https://dejure.org/2015,6101)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Verstoß gegen einen Unterlassungstitel: Pflicht des Unterlassungsschuldners zum Vorgehen gegen Dritte bei weiterer Verbreitung eines Presseartikels

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Unterlassungstitel gegen einen Redakteur verpflichtet diesen nicht, die Verbreitung eines Artikels durch Dritte zu unterbinden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite eines gegen einen angestellten Redakteur ergangenen Titels auf Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen in einem für den Arbeitgeber verfassten Artikel

  • online-und-recht.de

    Umfang der Löschungspflichten bei rechtswidrigen Internet-Äußerungen

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Umfang der Löschungspflichten bei rechtswidrigen Internet-Äußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Reichweite eines gegen einen angestellten Redakteur ergangenen Titels auf Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen in einem für den Arbeitgeber verfassten Artikel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Umfang von Löschungspflichten im Internet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Redakteur hat Verbreitung eines zu unterlassenen Beitrags durch Dritte nicht zu unterbinden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Redakteur hat Verbreitung eines zu unterlassenen Beitrags durch Dritte nicht zu unterbinden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Löschungspflichten bei rechtswidrigen Internet-Äußerungen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Löschungspflichten bei rechtswidrigen Äußerungen durch Redakteure

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Webseiten-Betreiber: Umfang der Löschungspflicht nach Unterlassungerklärung wegen rechtswidrigen Äußerungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassungstitel gegen Redakteure

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 998
  • MDR 2015, 1441
  • MMR 2015, 471
  • K&R 2015, 419
  • afp 2015, 260
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.2015 - 7 W 24/15
    So ist derjenige, der die von ihm zu unterlassende Äußerung in das Internet gestellt hat, aufgrund des Unterlassungstitels dazu verpflichtet, alles im Rahmen des ihm Möglichen zu unternehmen, um sie auch wieder aus dem Internet zu entfernen (s. zuletzt BGH, Urt. v. 18.9. 2014, Az. I ZR 76/13 zum Umfang einer vertraglich übernommenen Unterlassungspflicht); deswegen kann der Schuldner, der einen Beitrag anderen Stellen zum Zweck der Veröffentlichung über deren Internetauftritte überlassen hat, aus dem Unterlassungstitel auch verpflichtet sein, im Rahmen des ihm Möglichen auf diese Stellen einzuwirken, den Beitrag von ihren Internetauftritten zu löschen.
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Rechtsprechung
   LG München I, 10.12.2014 - 21 S 2269/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,54126
LG München I, 10.12.2014 - 21 S 2269/14 (https://dejure.org/2014,54126)
LG München I, Entscheidung vom 10.12.2014 - 21 S 2269/14 (https://dejure.org/2014,54126)
LG München I, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 21 S 2269/14 (https://dejure.org/2014,54126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Schadensersatz bei Nichtnennung des Urhebers innerhalb CC-Lizenzen - Mouseover reicht zur Namensnennung nicht aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 471 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Auszug aus LG München I, 10.12.2014 - 21 S 2269/14
    Ein Unterlassungsvertrag als Grundlage für die Vertragsstrafe ist spätestens am 21.09.2012 zustande gekommen, denn nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17.09.2009, AZ I ZR 217/07, Randziffer 21) ist die Unterwerfungserklärung ein unbefristetes Angebot und konnte daher am 21.09.2012 konkludent angenommen werden.
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