Rechtsprechung
OLG Hamburg, 18.02.2015 - 7 W 24/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hamburg
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
Verstoß gegen einen Unterlassungstitel: Pflicht des Unterlassungsschuldners zum Vorgehen gegen Dritte bei weiterer Verbreitung eines Presseartikels - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein Unterlassungstitel gegen einen Redakteur verpflichtet diesen nicht, die Verbreitung eines Artikels durch Dritte zu unterbinden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Reichweite eines gegen einen angestellten Redakteur ergangenen Titels auf Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen in einem für den Arbeitgeber verfassten Artikel
- online-und-recht.de
Umfang der Löschungspflichten bei rechtswidrigen Internet-Äußerungen
- suchmaschinen-und-recht.de
Umfang der Löschungspflichten bei rechtswidrigen Internet-Äußerungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Reichweite eines gegen einen angestellten Redakteur ergangenen Titels auf Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen in einem für den Arbeitgeber verfassten Artikel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Umfang von Löschungspflichten im Internet
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Redakteur hat Verbreitung eines zu unterlassenen Beitrags durch Dritte nicht zu unterbinden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Redakteur hat Verbreitung eines zu unterlassenen Beitrags durch Dritte nicht zu unterbinden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Löschungspflichten bei rechtswidrigen Internet-Äußerungen
- beck.de (Kurzinformation)
Löschungspflichten bei rechtswidrigen Äußerungen durch Redakteure
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Webseiten-Betreiber: Umfang der Löschungspflicht nach Unterlassungerklärung wegen rechtswidrigen Äußerungen
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Unterlassungstitel gegen Redakteure
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.10.2014 - 324 O 380/14
- LG Hamburg, 15.12.2014 - 324 O 380/14
- OLG Hamburg, 18.02.2015 - 7 W 24/15
- LG Hamburg, 10.06.2015 - 324 O 380/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 998
- MDR 2015, 1441
- MMR 2015, 471
- K&R 2015, 419
- afp 2015, 260
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13
CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.2015 - 7 W 24/15
So ist derjenige, der die von ihm zu unterlassende Äußerung in das Internet gestellt hat, aufgrund des Unterlassungstitels dazu verpflichtet, alles im Rahmen des ihm Möglichen zu unternehmen, um sie auch wieder aus dem Internet zu entfernen (s. zuletzt BGH, Urt. v. 18.9. 2014, Az. I ZR 76/13 zum Umfang einer vertraglich übernommenen Unterlassungspflicht); deswegen kann der Schuldner, der einen Beitrag anderen Stellen zum Zweck der Veröffentlichung über deren Internetauftritte überlassen hat, aus dem Unterlassungstitel auch verpflichtet sein, im Rahmen des ihm Möglichen auf diese Stellen einzuwirken, den Beitrag von ihren Internetauftritten zu löschen.
Rechtsprechung
LG München I, 10.12.2014 - 21 S 2269/14 |
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Zum Schadensersatz bei Nichtnennung des Urhebers innerhalb CC-Lizenzen - Mouseover reicht zur Namensnennung nicht aus
Verfahrensgang
- AG München, 14.01.2014 - 155 C 29842/12
- LG München I, 10.12.2014 - 21 S 2269/14
Papierfundstellen
- MMR 2015, 471 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07
Testfundstelle
Auszug aus LG München I, 10.12.2014 - 21 S 2269/14
Ein Unterlassungsvertrag als Grundlage für die Vertragsstrafe ist spätestens am 21.09.2012 zustande gekommen, denn nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17.09.2009, AZ I ZR 217/07, Randziffer 21) ist die Unterwerfungserklärung ein unbefristetes Angebot und konnte daher am 21.09.2012 konkludent angenommen werden.