Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3209
OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05 (https://dejure.org/2006,3209)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.2006 - 6 U 200/05 (https://dejure.org/2006,3209)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 6 U 200/05 (https://dejure.org/2006,3209)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Telemedicus

    Beauftragtenhaftung des Merchant für seinen Affiliate

  • webshoprecht.de

    Zur Frage der Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG
    Merchant haftet für Markenverstöße des Affiliates auch dann, wenn er diesen per AGB zu rechtskonformem Verhalten anhält

  • aufrecht.de

    Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung von Meta-Tags als markenmäßige Benutzung; Markenrechtlich relevante Benutzungshandlung bei der Verwendung kennzeichenrechtlich geschützter Bezeichnungen in Meta-Tags ; Unterlassungsanspruch gegen den Betriebsinhaber

  • affiliateundrecht.de

    Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 7; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung des Merchants für seine Affiliates

  • beck.de (Leitsatz)

    Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung des Merchants für seine Affiliates

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 20.7.2006)

    § 14 MarkenG
    Advertiser haftet für Affiliate

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 622
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88

    Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05
    aa) Der Begriff des "Beauftragten" ist wie bei § 8 Abs. 2 UWG mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, zu verhindern, dass der Betriebsinhaber sich bei Wettbewerbsverstößen hinter mehr oder weniger von ihm abhängigen Dritten verstecken kann, weit auszulegen (BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag; BGH GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer zu § 8 Abs. 2 UWG; BGH WRP 2005, 1248, 1249 - Meißner Dekor II zu § 14 Abs. 7 MarkenG).

    Was Werbung angeht, gehören nach BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag zur normalen Tätigkeit eines mit dem Vertrieb von Waren befassten Unternehmens die Auftragsvergabe für Werbemaßnahmen, nicht dagegen die Ausführungen der einzelnen für die Durchführung der Werbung erforderlichen Maßnahmen, so dass ein Dritter, der - wie etwa eine Werbeagentur oder ein ständig mit Werbeaufgaben für das Unternehmen befasster Handelsvertreter - die Auftragsvergabe für das Unternehmen übernimmt, als Beauftragter im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG in Betracht kommt, nicht dagegen ein Unternehmen, das nur einen bestimmten Anzeigenauftrag ausführt.

    Das Landgericht dürfte allerdings den von der Beklagten bereits erstinstanzlich gezogenen Vergleich mit der im Urteil des Bundesgerichtshofs in der Rechtssache "Anzeigenauftrag" (GRUR 1990, 1039 ff.) beurteilten Situation eines Zeitungsverlegers missverstanden haben, indem es gemeint hat (Seite 11 des Urteils), die Beklagte sehe sich als Zeitungsverlag, dem es nicht zuzumuten sei, jede Werbung der xxxx-o. GmbH zu überprüfen.

    Für die Beurteilung der Frage, ob die xxxx-o. GmbH als Beauftragte der Beklagten gehandelt hat, kommt es - wie sich aus dem zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1990, 1039, 1041) ergibt - nicht darauf an, ob sie als "Publisher" einem Verleger aus der Offline-Welt ähnelt.

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05
    aa) Der Begriff des "Beauftragten" ist wie bei § 8 Abs. 2 UWG mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, zu verhindern, dass der Betriebsinhaber sich bei Wettbewerbsverstößen hinter mehr oder weniger von ihm abhängigen Dritten verstecken kann, weit auszulegen (BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag; BGH GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer zu § 8 Abs. 2 UWG; BGH WRP 2005, 1248, 1249 - Meißner Dekor II zu § 14 Abs. 7 MarkenG).

    Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Einfluss der Inhaber des Unternehmens sich tatsächlich gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich hätte sichern können und müssen (BGH GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht 24. Aufl. § 8 UWG Rdn. 2.41; Fezer/Büscher, UWG § 8 Rdn. 176).

    Den Gegensatz dazu bildet eine rein private Tätigkeit, deren Ergebnis nur dem Handelnden selbst und nicht auch dem Betriebsinhaber zugute kommt (BGH GRUR 1963, 434, 435 - Reiseverkäufer; BGH GRUR 1963, 438, 439 - Fotorabatt; BGH GRUR 1995, 605, 608 - Franchise-Nehmer).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05
    Seine Entscheidung weiche im übrigen von den einzigen einschlägigen Entscheidungen der Landgerichte Hamburg und Frankfurt ab (LG Hamburg, Urteil vom 3. August 2005, Bl. 303 ff. d.A.; LG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2005, Bl. 415 ff. d.A.) und sei mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 11. März 2004, GRURInt 2005, 66 ff. - Internet-Versteigerung) nicht in Einklang zu bringen.

    c) Soweit sich die Beklagte zur Begründung ihrer Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in der Rechtssache "Internet-Versteigerung" (BGH, Urteil vom 11. März 2004, GRURInt 2005, 66 ff.) beruft, hat ihr Vorbringen schon deshalb keinen Erfolg, weil diesem Urteil ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, auf dessen Grundlage die Annahme einer Haftung als Betriebsinhaber von vornherein nicht in Betracht kam.

  • BGH, 22.03.1963 - Ib ZR 161/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05
    Den Gegensatz dazu bildet eine rein private Tätigkeit, deren Ergebnis nur dem Handelnden selbst und nicht auch dem Betriebsinhaber zugute kommt (BGH GRUR 1963, 434, 435 - Reiseverkäufer; BGH GRUR 1963, 438, 439 - Fotorabatt; BGH GRUR 1995, 605, 608 - Franchise-Nehmer).
  • BGH, 24.04.1963 - Ib ZR 109/61

    Reiseverkäufer

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05
    Den Gegensatz dazu bildet eine rein private Tätigkeit, deren Ergebnis nur dem Handelnden selbst und nicht auch dem Betriebsinhaber zugute kommt (BGH GRUR 1963, 434, 435 - Reiseverkäufer; BGH GRUR 1963, 438, 439 - Fotorabatt; BGH GRUR 1995, 605, 608 - Franchise-Nehmer).
  • LG München I, 24.06.2004 - 17 HKO 10389/04

    Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05
    Dem steht allerdings die ganz herrschende Meinung gegenüber, die bei der Verwendung von Meta-Tags eine kennzeichenmäßige Benutzung bejaht (OLG Hamburg, MMR 2000, 546, 547; OLG Karlsruhe MMR 2004, 256, 257; LG München I NJW-RR 2001, 550 und MMR 2004, 689, 690; Ingerl/Rohnke, MarkenG 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 83; Jung-Weiser in: Ubber, Markenrecht im Internet S. 185; differenzierend OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 118, 119; Heim CR 2005, 200 ff.; offengelassen in OLG Köln GRUR-RR 2003, 42, 43).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 6 U 112/03

    Markenrechtsverletzung im Internet: Mitverantwortlichkeit des Registrars von

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05
    Dem steht allerdings die ganz herrschende Meinung gegenüber, die bei der Verwendung von Meta-Tags eine kennzeichenmäßige Benutzung bejaht (OLG Hamburg, MMR 2000, 546, 547; OLG Karlsruhe MMR 2004, 256, 257; LG München I NJW-RR 2001, 550 und MMR 2004, 689, 690; Ingerl/Rohnke, MarkenG 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 83; Jung-Weiser in: Ubber, Markenrecht im Internet S. 185; differenzierend OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 118, 119; Heim CR 2005, 200 ff.; offengelassen in OLG Köln GRUR-RR 2003, 42, 43).
  • OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02

    Benutzung einer Wort/Bildmarke als Internet-Link - "Anwalt-Suchservice" im

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05
    Dem steht allerdings die ganz herrschende Meinung gegenüber, die bei der Verwendung von Meta-Tags eine kennzeichenmäßige Benutzung bejaht (OLG Hamburg, MMR 2000, 546, 547; OLG Karlsruhe MMR 2004, 256, 257; LG München I NJW-RR 2001, 550 und MMR 2004, 689, 690; Ingerl/Rohnke, MarkenG 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 83; Jung-Weiser in: Ubber, Markenrecht im Internet S. 185; differenzierend OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 118, 119; Heim CR 2005, 200 ff.; offengelassen in OLG Köln GRUR-RR 2003, 42, 43).
  • OLG München, 06.04.2000 - 6 U 4123/99

    Benutzung einer Marke durch Verwendung des Markennamens als Suchwort im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05
    Dem steht allerdings die ganz herrschende Meinung gegenüber, die bei der Verwendung von Meta-Tags eine kennzeichenmäßige Benutzung bejaht (OLG Hamburg, MMR 2000, 546, 547; OLG Karlsruhe MMR 2004, 256, 257; LG München I NJW-RR 2001, 550 und MMR 2004, 689, 690; Ingerl/Rohnke, MarkenG 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 83; Jung-Weiser in: Ubber, Markenrecht im Internet S. 185; differenzierend OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 118, 119; Heim CR 2005, 200 ff.; offengelassen in OLG Köln GRUR-RR 2003, 42, 43).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03

    Keine Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05
    Es ist zwar richtig - und damit hat das Landgericht sich auch auseinandergesetzt -, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2003 und 2004 (MMR 2004, 257 ff. und GRUR-RR 2004, 353 ff.) die kennzeichenmäßige Benutzung bei der Verwendung von Meta-Tags verneint hat.
  • LG München I, 20.09.2000 - 7 HKO 12081/00

    Keine Verletzung der Marke Explorer durch Betrieb einer Link-Site unter

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 20 U 104/03

    Keine Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

  • LG Köln, 06.10.2005 - 31 O 8/05

    Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 34/02

    Zur Markenrechtsverletzung durch Verwendung einer fremden Wortmarke als Meta-Tag

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Der Zuwiderhandelnde muss daher für das Unternehmen oder den Betrieb tätig geworden sein; ein Handeln für einen Dritten oder im eigenen Interesse reicht nicht aus (vgl. zu § 8 Abs. 2 UWG: BGH, Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 92/04, GRUR 2007, 994 Tz. 19 = WRP 2007, 1356 - Gefälligkeit, m.w.N.; zu § 100 UrhG a.F.: OLG München GRUR-RR 2007, 345, 346, m.w.N.; zu § 14 Abs. 7 MarkenG: OLG Köln MMR 2006, 622, 624 = CR 2007, 184).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Köln MMR 2006, 622 = CR 2007, 184).
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2009 - 3 O 384/08

    Markenrechtsverletzung: Haftung des Betreibers einer Internetplattform für

    Außerdem muss der Betriebsinhaber einen bestimmenden Einfluss auf die rechtsverletzende Handlung haben, wobei ausreicht, dass er sich diesen Einfluss sichern könnte und müsste (vgl. BGH, GRUR 2005, 864 "Meißner Dekor II", juris-Rn. 20; OLG Köln, MMR 2006, 622, juris-Rn. 13; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 8 Rn. 2.41).

    Maßgeblich ist, dass der Beauftragte aufgrund eines Vertragsverhältnisses betriebliche Funktionen nach außen übernimmt und dabei die Interessen des Betriebsinhabers zu wahren hat (vgl. OLG Köln, MMR 2008, 477, juris-Rn. 13; OLG Köln, MMR 2006, 622, juris-Rn. 20; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 8 Rn. 2.44).

    Auch ein selbständiger Unternehmer kann dabei Beauftragter sein, so etwa beim Verhältnis Lieferant und Zwischenhändler, nicht jedoch beim Tätigwerden eines Zeitungsverlegers für Anzeigenkunden, es sei denn dieser übernimmt zusätzliche Geschäftsbesorgungsaufgaben, die dem Betriebsinhaber im Regelfall selbst obliegen, ähnlich einer Werbeagentur (vgl. BGH, GRUR 1990, 1039 "Anzeigenauftrag"; OLG Köln, MMR 2006, 622, juris-Rn. 14; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 8 Rn. 2.45; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., vor §§ 14-19, Rn. 25 f.).

    Die Beklagte nimmt vom Domain-Inhaber keinerlei Dienste in Anspruch, sondern erbringt vielmehr für diesen eine Dienstleistung, nämlich die unkomplizierte Bereitstellung von Werbe-Links zu einem bestimmten Stichwort (vgl. auch OLG Köln, MMR 2006, 622, juris-Rn. 27).

  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor

    Zwar haftet die Beklagte gemäß § 8 Abs. 2 UWG unmittelbar für solche Werbepartner (OLG Köln MMR 2006, 622 [juris Tz. 12 f]; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza a.a.O. § 8, 150; vgl. auch BGH GRUR 2009, 1167 [Tz. 21, 24 bis 27] - Partnerprogramm ; Büscher in Fezer a.a.O. § 8, 223).
  • LG Potsdam, 12.12.2007 - 52 O 67/07

    Haftung des Merchants für Spam eines Affiliates

    Die Kammer teilt die Auffassung, daß auch bei Affiliates, jedenfalls wenn das Verhältnis zum Händler wie im vorliegenden Fall ausgestaltet ist, die erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum betrieblichen Organismus des Händlers zu bejahen ist, zumal sich bei anderer Betrachtung der Händler bei Verstößen des Affiliates im Wettbewerb, der schließlich ihm zugute kommen soll, hinter diesem verstecken könnte; das von der Beklagten prognostizierte Aus dieses Geschäftsmodells braucht nicht weiter hinterfragt zu werden, da auch dies ein anderes Ergebnis nicht rechtfertigen würde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.05.2006, Az. 6 U 200/05; LG Berlin, MMR 2006, 118 f.).
  • LG Leipzig, 12.09.2006 - 5 O 1174/06

    Zulässigkeit der Verwendung von sogenannten AdWords bei der Suchmaschine Google;

    Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 08.02.2005 (Az. : 05 O 146/05 Vgl. MMR 2006, 622 ff.; bestätigt durch Urteil des OLG Dresden, Az.: 14 U 498/05 a. a. O., 2006, 326 f.) ausgeführt hat, fehlt es bei der bloßen Buchung bzw. Festlegung von AdWords im Zusammenhang mit dem Werbeangebot von Internetsuchmaschinen an einem unerlässlichen, tatbestandsmäßigen Merkmal einer Markenverletzungshandlung.
  • LG Flensburg, 24.09.2010 - 6 O 26/10

    Anruf eines Verbrauchers auf seinem privaten Telefonanschluss zwecks Angebots

    Dazu gehören auch solche Funktionen, die aus dem Betrieb ausgegliedert und auf andere Unternehmen übertragen sind, wie zum Beispiel der Bereich der Werbung (vgl. OLG Köln MMR 2006, 622; Köhler in Köhler/Bornkamm Rn. 2.41 ff. zu § 8 UWG m.w.N.).
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