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   EuG, 14.06.2001 - T-357/99 und T-358/99   

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https://dejure.org/2001,10762
EuG, 14.06.2001 - T-357/99 und T-358/99 (https://dejure.org/2001,10762)
EuG, Entscheidung vom 14.06.2001 - T-357/99 und T-358/99 (https://dejure.org/2001,10762)
EuG, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - T-357/99 und T-358/99 (https://dejure.org/2001,10762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Wörter UNIVERSALTELEFONBUCH und UNIVERSALKOMMUNIKATIONSVERZEICHNIS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    Telefon & Buch / HABM (UNIVERSALTELEFONBUCH)

  • EU-Kommission PDF

    Telefon & Buch VerlagsgmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c
    Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können - Wörter UNIVERSALTELEFONBUCH" und ...

  • EU-Kommission

    Telefon & Buch VerlagsgmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

    Gemeinschaftsmarke - Wörter UNIVERSALTELEFONBUCH und UNIVERSALKOMMUNIKATIONSVERZEICHNIS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldungen von Gemeinschaftswortmarken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle); Eintragungen als Marken für die Wörter UNIVERSALTELEFONBUCH und UNIVERSALKOMMUNIKATIONSVERZEICHNIS ; Bestehen eines Freihaltebedürfnisses; Grundsätze der ...

  • Wolters Kluwer

    Anmeldungen von Gemeinschaftswortmarken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle); Eintragungen als Marken für die Wörter UNIVERSALTELEFONBUCH und UNIVERSALKOMMUNIKATIONSVERZEICHNIS ; Bestehen eines Freihaltebedürfnisses; Grundsätze der ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 40/94/EWG Art. 38; ; Verordnung Nr. 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2001, 973
  • MarkenR 2001, 324
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus EuG, 14.06.2001 - T-357/99
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97 (Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779, Randnrn.
  • EuG, 08.07.1999 - T-163/98

    Procter & Gamble / OHMI (BABY-DRY)

    Auszug aus EuG, 14.06.2001 - T-357/99
    Das absolute Eintragungshindernis des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 ist in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen zu beurteilen, für die die Eintragung des Zeichens beantragt wurde (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98, Procter & Gamble/HABM, BABY-DRY, Slg. 1999, II-2383, Randnrn.
  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein Freihaltungsbedürfnis auch dann anzunehmen, wenn die fragliche Bezeichnung gegenwärtig noch nicht als Sachangabe verwendet wird, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft zu erwarten ist (vgl EuG MarkenR 2001, 324, 326 Tz 29 ff - UNIVERSALTELEFONBUCH - BGH MarkenR 2001, 363, 365 - REICH UND SCHOEN - mit weiteren Nachweisen; HABM MarkenR 2001, 85, 86 - TELE AID, Althammer/Ströbele MarkenR, 6. Aufl., § 8 Rdn 75).

    aa) So wird aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise, insbesondere auch des maßgeblichen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl hierzu und zum veränderten Verbraucherleitbild BGH IZR 54/96, Urteil vom 19.9.2001 - Warsteiner III), durch die Bezeichnung "OEKOLAND" sofort und ohne weiteres Nachdenken ausschließlich ein konkreter und direkter Bezug zu den beanspruchten Dienstleistungen hergestellt (vgl hierzu zB EuG MarkenR 2001, 324, 326 UNIVERSALTELEFONBUCH).

  • EuGH, 05.02.2004 - C-326/01

    Telefon & Buch / HABM

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Juni 2001 in den Rechtssachen T-357/99 und T-358/99 (Telefon & Buch/HABM [Universaltelefonbuch und Universalkommunikationsverzeichnis], Slg. 2001, II-1705), mit dem das Gericht die Klagen gegen zwei Entscheidungen der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. Oktober 1999 abgewiesen hat, mit denen die Eintragung der Wörter "Universaltelefonbuch" und "Universalkommunikationsverzeichnis" als Gemeinschaftsmarken abgelehnt wurde (Sachen R 351/1999-3 und R 352/1999-3), wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    1 Die Telefon & Buch VerlagsgmbH (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 27. August 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 14. Juni 2001 in den Rechtssachen T-357/99 und T-358/99 (Telefon & Buch/HABM [Universaltelefonbuch und Universalkommunikationsverzeichnis], Slg. 2001, II-1705, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Klagen gegen zwei Entscheidungen der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden: Amt) vom 21. Oktober 1999 abgewiesen hat, mit denen die Eintragung der Wörter "Universaltelefonbuch" und "Universalkommunikationsverzeichnis" als Gemeinschaftsmarken abgelehnt wurde (im Folgenden: streitige Entscheidungen).

  • EuG, 19.11.2009 - T-234/06

    DIE EINTRAGUNG DER MARKE "CANNABIS" FÜR GETRÄNKE, DIE HANF ENTHALTEN KÖNNEN, IST

    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, wird der Begriff "Cannabis" potenziell mit einem der Merkmale der in Rede stehenden Waren in Verbindung gebracht werden, wenn dies vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten ist (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 14. Juni 2001, Telefon & Buch/HABM [UNIVERSALTELEFONBUCH und UNIVERSALKOMMUNIKATIONSVERZEICHNIS], T-357/99 und T-358/99, Slg. 2001, II-1705, Randnrn.
  • BPatG, 13.12.2001 - 25 W (pat) 169/01
    Hierbei muss auch ein neuer Begriff noch nicht zwangsläufig Unterscheidungskraft aufweisen oder von einem Freihaltebedürfnis als Sachbegriff ausgenommen sein (vgl zB EuG MarkenR 2001, 324, 326 Tz 31 - UNIVERSALTELEFONBUCH; Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl., § 8 Rdn 21 und Rdn 142).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein Freihaltebedürfnis auch dann anzunehmen, wenn die fragliche Bezeichnung gegenwärtig noch nicht als Sachangabe verwendet wird, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft zu erwarten ist (vgl EuG MarkenR 2001, 324, 326 Tz 29 ff - UNIVERSALTELEFONBUCH - BGH MarkenR 2001, 2001, 363, 365 - REICH UND SCHOEN mit weiteren Nachweisen; vgl auch HABM MarkenR 2001, 82, 84 - CARCARD; HABM MarkenR 2001, 85, 86 - TELE AID, Althammer/Ströbele MarkenR, 6. Aufl., § 8 Rdn 75).

    So ist es auch hier, da aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise, insbesondere auch des maßgeblichen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers, durch die Bezeichnung "autopool" sofort und ohne weiteres Nachdenken ausschließlich ein konkreter und direkter Bezug zu den beanspruchten Dienstleistungen hergestellt (vgl hierzu zB EuG MarkenR 2001, 324, 326 UNIVERSALTELEFONBUCH), nicht jedoch zugleich ein individualisierender Betriebshinweis vermittelt wird, auch wenn für die Beurteilung der Unterscheidungskraft grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist (vgl BGH MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

  • EuG, 16.03.2006 - T-322/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DIE GEMEINSCHAFTSWORTMARKE

    Das Gericht hatte bereits Anlass, darauf hinzuweisen, dass "bespielte Speichermedien für Datenverarbeitungsanlagen und -geräte, insbesondere CD-ROMs" und "Druckereierzeugnisse, Nachschlagewerke, Branchenverzeichnisse" verschiedene Arten von Produkten erfassen, die Telefon- oder Kommunikationsverzeichnisse in elektronischer Form oder auf Papier enthalten können (Urteil des Gerichts vom 14. Juni 2001 in den Rechtssachen T-357/99 und T-358/99, Telefon & Buch/HABM [UNIVERSALTELEFONBUCH und UNIVERSALKOMMUNIKATIONSVERZEICHNIS], Slg. 2001, II-1705, Randnr. 26).
  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 127/01

    Kein Markenschutz bei fehlender Unterscheidungskraft - BerlinCard

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein Freihaltungsbedürfnis auch dann anzunehmen, wenn die fragliche Bezeichnung gegenwärtig noch nicht als Sachangabe verwendet wird, eine solche Verwendung im Hinblick auf die genannten anderen Städtekarten aber jederzeit in Zukunft zu erwarten ist (vgl. EuG MarkenR 2001, 324, 326 Tz 29ff - UNIVERSALTELEFONBUCH - BGH MarkenR 2001, 2001, 363, 365 - REICH UND SCHOEN - mit weiteren Nachweisen).
  • BPatG, 11.10.2001 - 25 W (pat) 47/01
    Folgt danach auch für den zusammengesetzten Begriff "Online-Page" keine Festlegung als Sachangabe für das Internet, so gilt dies auch für den angemeldeten Gesamtbegriff selbst, der hinsichtlich des Wortes "Page" lediglich den Plural "Pages" beinhaltet, sprachüblich gebildet ist und sich ohne weiteres, insbesondere ohne analysierende Betrachtungsweise in seinem Bedeutungsgehalt ebenso unmittelbar erschließt wie "Online-Page" (vgl zu dieser Voraussetzung zB EuG MarkenR 2001, 324, 326 UNIVERSALTELEFONBUCH; zu Mehrwortmarken BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

    So ist es auch hier, da aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreisen, insbesondere auch des maßgeblichen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers, durch die angemeldete Bezeichnung sofort und ohne weiteres Nachdenken ausschließlich ein konkreter und direkter Bezug zu den beanspruchten Dienstleistungen hergestellt (vgl hierzu zB EuG MarkenR 2001, 324, 326 UNIVERSALTELEFONBUCH), nicht jedoch zugleich ein individualisierender Betriebshinweis vermittelt wird, auch wenn für die Beurteilung der Unterscheidungskraft grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist (vgl BGH MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

  • EuG, 03.06.2009 - T-189/07

    Frosch Touristik / OHMI - DSR touristik (FLUGBÖRSE) - Gemeinschaftsmarke -

    Hierzu ist festzustellen, dass zwar nach ständiger Rechtsprechung bei der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 geprüft werden muss, ob ein beschreibendes Zeichen von den beteiligten Verkehrskreisen gegenwärtig mit der betreffenden Warengruppe in Verbindung gebracht wird oder ob dies vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Juni 2001, Telefon & Buch/HABM [UNIVERSALTELEFONBUCH und UNIVERSALKOMMUNIKATIONSVERZEICHNIS], T-357/99 und T-358/99, Slg. 2001, II-1705, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BPatG, 18.10.2001 - 25 W (pat) 127/01
    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein Freihaltungsbedürfnis auch dann anzunehmen, wenn die fragliche Bezeichnung gegenwärtig noch nicht als Sachangabe verwendet wird, eine solche Verwendung im Hinblick auf die genannten anderen Städtekarten aber jederzeit in Zukunft zu erwarten ist (vgl EuG MarkenR 2001, 324, 326 Tz 29 ff - UNIVERSAL-TELEFONBUCH - BGH MarkenR 2001, 2001, 363, 365 - REICH UND SCHOEN - mit weiteren Nachweisen).
  • BPatG, 07.08.2002 - 25 W (pat) 138/01

    Telekanzlei

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein Freihaltungsbedürfnis auch dann anzunehmen, wenn die fragliche Bezeichnung gegenwärtig noch nicht als Sachangabe verwendet wird, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft zu erwarten ist (zur st Rspr vgl EuG MarkenR 2001, 324, 326 Tz 29 ff - UNIVERSALTELEFONBUCH - BGH MarkenR 2001, 363, 365 - REICH UND SCHOEN - mit weiteren Nachweisen).
  • BPatG, 02.05.2002 - 25 W (pat) 138/01
  • BPatG, 23.07.2014 - 26 W (pat) 561/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bullneck" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 25.10.2006 - 26 W (pat) 32/04
  • BPatG, 25.07.2002 - 25 W (pat) 267/01
  • BPatG, 16.05.2002 - 25 W (pat) 239/01
  • BPatG, 07.02.2002 - 25 W (pat) 56/01
  • BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01
  • EuG, 17.10.2019 - T-10/19

    United States Seafoods/ EUIPO (UNITED STATES SEAFOODS) - Unionsmarke -

  • BPatG, 25.04.2002 - 25 W (pat) 68/01
  • BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01
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