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   KG, 04.04.2008 - 5 W 51/08   

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https://dejure.org/2008,8621
KG, 04.04.2008 - 5 W 51/08 (https://dejure.org/2008,8621)
KG, Entscheidung vom 04.04.2008 - 5 W 51/08 (https://dejure.org/2008,8621)
KG, Entscheidung vom 04. April 2008 - 5 W 51/08 (https://dejure.org/2008,8621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückhalten der Beschwerdebegründung im markenrechtlichen Eilverfahren; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch uneiliges weiteres Verhalten des Antragstellers bei zunächst hinreichend zeitnaher Verfahrenseinleitung; Verlust der Möglichkeit des schnellstmöglichen ...

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 935; ZPO § 940
    Zurückhalten der Beschwerdebegründung im markenrechtlichen Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1230
  • GRUR-RR 2008, 368 (Ls.)
  • MarkenR 2008, 219
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in

    Auszug aus KG, 04.04.2008 - 5 W 51/08
    Das vom Gesetz grundsätzlich anerkannte Interesse des Gläubigers eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs an der sofortigen Unterbindung des beanstandeten Verhaltens muss vielmehr auch dann zurücktreten, wenn aus anderen Gründen, insbesondere wegen des prozessualen Verhaltens des Antragstellers und wegen der schutzwürdigen Belange des Antragsgegners, ein Bedürfnis für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ausnahmsweise nicht anerkannt werden kann (OLG Frankfurt a.a.O.; vgl. ferner OLG Celle OLG-Rep 2008, 168, juris-Rdn. 4; OLG Hamburg GRUR 2007, 614; Hess a.a.O. Rdn. 89.2).
  • OLG Celle, 10.12.2007 - 13 U 176/07

    Erforderlichkeit einer Interessenabwägung im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen

    Auszug aus KG, 04.04.2008 - 5 W 51/08
    Das vom Gesetz grundsätzlich anerkannte Interesse des Gläubigers eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs an der sofortigen Unterbindung des beanstandeten Verhaltens muss vielmehr auch dann zurücktreten, wenn aus anderen Gründen, insbesondere wegen des prozessualen Verhaltens des Antragstellers und wegen der schutzwürdigen Belange des Antragsgegners, ein Bedürfnis für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ausnahmsweise nicht anerkannt werden kann (OLG Frankfurt a.a.O.; vgl. ferner OLG Celle OLG-Rep 2008, 168, juris-Rdn. 4; OLG Hamburg GRUR 2007, 614; Hess a.a.O. Rdn. 89.2).
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    a) Soweit sich die Antragstellerin auf eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG stützt und dazu eine Reihe von älteren Entscheidungen des Senats zitiert (so z. B. GRUR-RR 2002, 309, 310 - Zerowatt), neigt der Senat mittlerweile - in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung im Vordringen begriffener Auffassung - dazu, die analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG im Markenrecht abzulehnen (Senat, MMR 2013, 43, 44 - proconcept-werbung.de; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146, 147 - E-Sky; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 1096; OLG München, GRUR 2007, 174 - Wettenvermittlung; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 12 Rn. 3.14; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, § 54 Rn. 19 ff.; zweifelnd Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, vor §§ 14-19d Rn. 194 ff.; a. A. z. B. KG, KGR 2008, 551).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach

    Nur ausnahmsweise kann daher etwas anderes gelten, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, das die Frist zweckwidrig ohne Grund ausgenutzt und so zu erkennen gegeben wird, dass die Sache dem Anspruchsteller nicht eilig sei (vgl. auch OLG Köln, WRP 1980, 503; OLG Düsseldorf, NJWE-WettbR 1997, 27, 28; Köhler, a.a.O., m.w.N.; s. auch OLG Karlsruhe, WRP 2005, 1188, 1189; OLG Celle, GRUR-RR 2008, 441, 442; KG, GRUR-RR 2008, 368; Traub, GRUR 1996, 709, 710 f., m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23

    Kein Verfügungsgrund bei Nichtbegründung einer sofortige Beschwerde gegen

    Dieser Möglichkeit des schnellstmöglichen Erreichens des Rechtsschutzziels hat sich die Antragstellerin begeben, indem sie dem Landgericht die Gründe ihrer Beschwerde vorenthalten hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 04.04.2008 - 5 W 51/08, juris-Rn. 7).
  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 86/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

    Auch ohne analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG auf markenrechtliche Unterlassungsansprüche (dagegen u.a. OLG München, GRUR 2007, 174; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 54 Rn. 19 ff.; Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 3.14; dafür KG, MarkenR 2008, 219; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 14 Rn. 1081 ff.; offen lassend Senat, GRUR-RR 2003, 187; GRUR 2005, 1070; WRP 2010, 1413) sind die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO zu bejahen.
  • KG, 20.09.2016 - 5 W 147/16

    Selbstwiderlegung im Beschwerdeverfahren - Lauterkeitsrechtliches Eilverfahren:

    Die aus § 12 Abs. 2 UWG folgende Dringlichkeitsvermutung kann dabei nicht nur durch zögerliche Verfahrenseinleitung, sondern auch dann widerlegt sein, wenn der Antragsteller (nach zunächst hinreichend zeitnaher) Verfahrenseinleitung durch ein späteres Verhalten zu erkennen gibt, dass die Sache für ihn nicht (mehr) eilig ist (Senat, KGR Berlin 2008, 551 f; Hess, aaO, § 12 Rn. 121 ff mwN).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11

    Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und

    Zwar hat der Senat die sehr streitige Frage, ob § 12 Abs. 2 UWG im Markenrecht - und zwar für Unterlassungsansprüche - (analoge) Anwendung finden könne (vgl. dafür: KG MarkenR 2008, 219 [juris Tz. 4]; GRUR-RR 2004, 303 [juris Tz. 34]; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2008, 346 [juris Tz. 16]; HansOLG Hamburg [5.
  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 87/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

    Auch ohne analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG auf markenrechtliche Unterlassungsansprüche (dagegen u.a. OLG München, GRUR 2007, 174; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 54 Rn. 19 ff.; Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 3.14; dafür KG, MarkenR 2008, 219; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 14 Rn. 1081 ff.; offen lassend Senat, GRUR-RR 2003, 187; GRUR 2005, 1070; WRP 2010, 1413) sind die glaubhaft gemachten Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO gegeben.
  • LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    Die Dringlichkeit bedurfte gemäß § 12 Absatz 2 UWG, der analog auch für den markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gilt (vgl. KG MD 2010, 951; KG KGR Berlin 2008, 551) keiner Glaubhaftmachung durch die Antragstellerinnen.
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