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   OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 126/12   

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OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 126/12 (https://dejure.org/2013,3986)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2013 - 6 U 126/12 (https://dejure.org/2013,3986)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 6 U 126/12 (https://dejure.org/2013,3986)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 242 BGB

  • Justiz Hessen

    § 242 BGB
    Rechtsmissbräuchliche Eintragung einer "Spekulationsmarke"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Anmeldung von Marken auf Vorrat und mit dem Ziel, andere Marktteilnehmer zu behindern, ist rechtsmissbräuchlich

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beispielfall einer rechtsmissbräuchlichen Spekulationsmarke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtsmissbräuclichkeit der Anmeldung von Marken "auf Vorrat" für künftige Kunden einer Markenagentur

  • kanzlei.biz

    Markeneintragung von "Spekulationsmarken" unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8
    Rechtsmissbräuclichkeit der Bevorratung von Marken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Markenanmeldung: Kein Unterlassungsanspruch aus Vorratsmarke beim Fehlen eines nachvollziehbaren Geschäftsmodells

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch durch Spekulationsmarke

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit der Eintragung einer Spekulationsmarke

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Eintragung von "Spekulationsmarken"

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Markenanmeldungen zur Behinderung Dritter sind rechtsmissbräuchlich

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur rechtsmissbräuchlichen Eintragung einer Spekulationsmarke

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur rechtsmissbräuchlichen Eintragung einer Spekulationsmarke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anmeldung einer Marke als "Spekulationsmarke" ist rechtsmissbräuchlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ansprüche aus reinen "Spekulationsmarken" sind rechtsmissbräuchlich

  • it-recht-kanzlei.de (Auszüge und Zusammenfassung)

    Studieren geht über spekulieren - zur rechtsmissbräuchlichen Eintragung von Spekulationsmarken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berufung auf Spekulationsmarke ist nicht zulässig

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Vorgehen aus Spekulationsmarke rechtsmissbräuchlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Vorrats"-Marken rechtsmißbräuchlich, wenn kein Geschäftsmodell

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 211
  • MarkenR 2013, 151
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 126/12
    (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 86/12

    Kaufappell ohne Rechtsformzusatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 126/12
    Insoweit muss sich die Antragstellerin entgegenhalten lassen, dass sie vor dem hiesigen Eilverfahren beim Senat bereits ein Verfahren gegen die Fa. F GmbH wegen vermeintlich markenverletzender Nutzung der Marke "M6" der Antragstellerin anhängig gemacht hatte (6 U 86/12) und dass die Antragstellerin die Antragsgegnerin wegen Nutzung der Marke "M7" abgemahnt hat, was als Indiz für eine Bevorratung zur Behinderung und Erzielung von Schadensersatzansprüchen gewertet werden kann.
  • LG Hamburg, 11.08.2016 - 416 HKO 111/16

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch, Rechtsmissbräuchlichkeit wegen

    Von einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung der formalen Rechtsstellung im Einzelnen ist auszugehen, wenn der Markeninhaber eine Vielzahl von Marken für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen anmeldet, keinen ernsthaften Willen hat, die Marke im eigenen Geschäftsbetrieb oder für Dritte aufgrund eines bestehenden oder potentiellen Beratungskonzepts zu nutzen und die Marken im Wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen zu überziehen (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2013, 211, 212 - Spekulationsmarke).

    Wie bereits vom OLG Frankfurt a.M. (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2013, 211, 212 - Spekulationsmarke) und dem Landgericht Köln im Urteil vom 21.04.2016 (AG 2) ausgeführt, ist auch dem hiesigen auf dem Gebiet des Marken- und des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierten Gericht hinlänglich bekannt, dass Marken von Markenagenturen üblicherweise auf der Grundlage eines bestehenden Marketingkonzepts gemeinsam mit dem Kunden entwickelt werden.

    Relevant kann dies aber sein, wenn die Haftung für Gebühren oder bei Schadensersatzforderungen nach unberechtigten Abmahnungen limitiert werden soll (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 211, 212 - Spekulationsmarke).

    Beispielsweise hat das OLG Frankfurt a.M. die Tätigkeit der C.- T. Limited bezüglich der Wortmarke "FURIOSO", welche mittlerweile gelöscht worden ist, nach einer Gesamtbetrachtung des Geschäftsmodells und des Firmenkonstrukts, als rechtsmissbräuchlich eingestuft (GRUR-RR 2013, 211 ff. - Spekulationsmarke).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 6 U 9/13

    Rechtsmissbräuchliche Anmeldung einer "Spekulationsmarke"

    Ergänzend werden die Erwägungen wiederholt, die der Senat in einer zum Nachteil der Klägerin ergangenen Eilentscheidung vom 7.2.2013 mit parallel gelagertem Sachverhalt angestellt hat (Az: 6 U 126/12):.

    Wenn der Geschäftsführer der Antragstellerin dort als Inhaber einer " ...well recognized European Trademark Agency..." bezeichnet wird, so lassen sich daraus keine Schlussfolgerungen ableiten, weil nicht ersichtlich ist, auf welcher Tatsachengrundlage diese Aussage in den Vertrag aufgenommen worden ist...." (OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 211, 212 - Furio).

    Ergänzend wird auf die obigen Ausführungen des Senats aus der Parallelentscheidung vom 7.2.2013 verwiesen (6 U 126/12).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17

    Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verletzung einer Unions-Bildmarke

    Auch die ungezielte Anmeldung von Marken in der Absicht, sie nicht selbst zu nutzen, sondern Dritte mit Schadenersatzforderungen zu überziehen, stellt sich als bösgläubig dar (Senat, BeckRS 2015, 9116 - FURIOSO; OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 211, 212 - Furio).

    Die Nutzung einer Marke setzt aber ein Marketingkonzept voraus, dass auf das zu kennzeichnende Produkt abgestimmt ist; weswegen erfolgreiche Marketingagenturen neue Marken für die entsprechenden Produkte oder Geschäftsideen zusammen mit ihren Kunden und passend zum Vermarktungskonzept entwickeln (vgl. auch OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 211, 212 - Furio).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2015 - 20 U 58/14

    Begriff der Böswilligkeit einer Markenanmeldung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 10

    Auch die ungezielte Anmeldung von Marken in der Absicht, sie nicht selbst zu nutzen, sondern Dritte mit Schadensersatzforderungen zu überziehen, stellt sich als bösgläubig dar (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 211, 212 - Furio).

    Von daher bilden alle vom Willen des Geschäftsführers der Klägerin umfassten Markenanmeldungen im Hinblick auf die Intention eine Einheit, gleichgültig, ob sie von ihm für sich oder für eine der von ihm geführten Gesellschaften angemeldet worden sind (i. Erg. a. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 211, 212 - Furio).

    Die Nutzung einer Marke setzt ein Marketingkonzept voraus, das auf das zu kennzeichnende Produkt abgestimmt ist; weswegen erfolgreiche Marketingagenturen neue Marken für die entsprechenden Produkte oder Geschäftsideen zusammen mit ihren Kunden und passend zum Vermarktungskonzept entwickeln (vgl. a. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 211, 212 - Furio).

  • LG München I, 20.10.2017 - 21 O 5904/14

    Urheberrechtliche Schadensersatzansprüche betreffend die öffentliche

    Dass die Klägerin ohne nachvollziehbares Geschäftsmodell ... "bevorraten" würde, um gezielt unberechtigte Nutzer abmahnen zu können (vgl. Insoweit zum Markenrecht: BGH, Beschluss vom 02.04.2009, Az. I ZB 8/06 - Ivadal; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2010, Az. 20 U 199/09 - Spekualtationsmarke; OLG Frankfurt/Main, Urteil om 07.02.2012, Az. 6 U 126/12 - Furio), ist für das Gericht gerade aufgrund der durch die Klägerin vorgelegten (anonymisierten, aber teilweise auch ungeschwärzten) Lizenzverträge nicht erkennbar bzw. wahrscheinlich.
  • OLG Hamburg, 22.06.2017 - 3 U 223/16

    Athlete Wheels - Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung

    Das Oberlandesgericht Frankfurt habe bereits ein Verfahren der C. ... Ltd. wegen der Marke "Furioso" als rechtsmissbräuchlich eingestuft (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 211).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 6 U 38/22

    Benutzung eines Zeichens in herkunftshinweisender Weise nach Art ein Zweitmarke

    Das alles reicht indes nicht aus, die Bösgläubigkeit zu belegen (EuG T-167/15, GRUR-Prax 2016, 301 - Neuschwanstein; EuGH C-488/16 P = BeckRS 2018, 20528; BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp; BeckRS 2011, 11393 - LEV; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 211 - Furio; OLG Düsseldorf GRUR-Prax 2010, 553 - Hawk).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 6 U 305/21
    Davon kann man ausgehen, wenn der Markeninhaber eine Vielzahl von Marken für unterschiedliche Waren und Dienstleistungen anmeldet, keinen ernsthaften Willen hat, die Marke im eigenen Geschäftsbetrieb oder für Dritte aufgrund eines bestehenden oder potentiellen Beratungskonzepts zu nutzen und die Marken im Wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritten, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Klasse E; Senat, Entscheidung vom 7.2.2013, 6 U 126/12 - Furio - Rn. 6, juris).
  • LG Hamburg, 06.01.2017 - 416 HKO 165/16

    Markenrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch wegen bösgläubiger Markenanmeldung

    Von einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung der formalen Rechtsstellung im Einzelnen ist z. B. auszugehen, wenn der Markeninhaber, welcher eine Vielzahl von Marken für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen anmeldet, keinen ernsthaften Willen hat, die Marke im eigenen Geschäftsbetrieb oder für Dritte aufgrund eines bestehenden oder potentiellen Beratungskonzepts zu nutzen, und die Marken im Wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2013, 211, 212 - Spekulationsmarke).
  • LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
    Sie kann allerdings relevant sein, wenn die Haftung für Gebühren- oder Schadensersatzforderungen bei unberechtigten Abmahnungen limitiert werden soll (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 211).
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