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   BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 39/96   

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https://dejure.org/1997,1082
BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 39/96 (https://dejure.org/1997,1082)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1997 - 6 RKa 39/96 (https://dejure.org/1997,1082)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1997 - 6 RKa 39/96 (https://dejure.org/1997,1082)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 80, 130
  • NJW 1998, 853 (Ls.)
  • MedR 1997, 515
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 39/96
    Zur Eignung für die vertragsärztliche Tätigkeit, wenn diese neben einer werksärztlichen Tätigkeit auf dem Betriebsgelände ausgeübt werden soll (Weiterentwicklung von BSG vom 15.3.1995 - 6 RKa 23/94 = BSGE 76, 59 [BSG 15.03.1995 - 6 RKa 23/94] = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1).

    § 20 Abs. 2 Zulassungsverordnung f. Kassenärzte (Ärzte-ZV) ist in dieser Auslegung, wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 76, 59, 63 [BSG 15.03.1995 - 6 RKa 23/94] = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1), mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.

    Das setzt zwingend voraus, daß er Inhalt und Umfang seiner ärztlichen Tätigkeit und den Einsatz der der Praxis zugeordneten sachlichen und persönlichen Mittel selbst bestimmt (vgl BSGE 76, 59, 64 [BSG 15.03.1995 - 6 RKa 23/94] = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1 S 7) und insoweit keiner maßgeblichen Einflußnahme durch andere unterliegt.

  • BSG, 16.03.1973 - 6 RKa 23/71
    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 39/96
    Wie der Senat bereits entschieden hat, sind grundsätzlich die Eigentumsverhältnisse an den Praxisräumen und der Geräte - bzw Materialausstattung der Praxis für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in eigener Praxis unerheblich (BSGE 35, 247, 250 = SozR Nr. 1 zu § 5 EKV-Ä).
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Zudem muss der Arzt die Befugnis haben, den medizinischen Auftrag nach eigenem Ermessen zu gestalten sowie über die räumlichen und sächlichen Mittel, ggf auch über den Einsatz von Hilfspersonal zu disponieren oder jedenfalls an der Disposition mitzuwirken (BSGE 35, 247, 250 = NJW 1973, 1435, 1436; BSGE 76, 59, 64 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1 S 7; BSGE 80, 130, 132 f = SozR 3-5520 § 20 Nr. 2 S 13) .
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 31/15 R

    Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut - Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines

    So scheidet etwa eine Verlegung aus, wenn der Vertragsarzt seine Praxis in das nahe seines bisherigen Praxisstandortes gelegene Werksgelände eines Unternehmens verlegen will und der freie Zugang aller Versicherten in die neue Praxis nicht gesichert ist (vgl BSG SozR 4-5520 § 24 Nr. 2 RdNr 16 unter Hinweis auf das zu § 20 Abs. 2 Ärzte-ZV ergangene Senatsurteil vom 19.3.1997, BSGE 80, 130 ff = SozR 3-5520 § 20 Nr. 2, eine Werksärztin betreffend) .
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Die Gefahr einer Vermischung der verschiedenen ärztlichen Tätigkeiten ist ferner bei einer werksärztlich tätigen Internistin angenommen worden, die zugleich auf dem Werksgelände vertragsärztlich tätig sein wollte (BSGE 80, 130 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 2; anders bei Ausübung der vertragsärztlichen Praxis auf dem Krankenhausgelände in gleichberechtigter Kooperation mit dem Krankenhaus, vgl BSGE 76, 59, 63 ff = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1 S 5 ff) bzw bei einem Sanitätsoffizier im Status eines strikten Dienstpflichten unterliegenden Berufssoldaten (Bayerisches LSG ArztR 1981, 5).

    Dabei könnte die Situation eintreten, dass die Klägerin über den Einsatz der ihrer Praxis zugeordneten sächlichen und personellen Mittel nicht mehr maßgeblich selbst in vollem Umfang bestimmen und damit die Praxis nicht mehr in dem gebotenen Maße eigenverantwortlich ausüben würde (vgl insoweit den Extremfall BSGE 80, 130 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 2 ; zum Fall der Abhängigkeit eines Zahnarztes von einem gewerblichen Zahnlabor vgl Schallen, Ärzte-ZV, 3. Aufl 2000, § 20 RdNr 405 unter Hinweis auf OLG Nürnberg MDR 1988, 861).

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