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   VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97   

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VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97 (https://dejure.org/1999,3642)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 (https://dejure.org/1999,3642)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. April 1999 - 9 S 2529/97 (https://dejure.org/1999,3642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufnahme in den Krankenhausplan - geplante Umwandlung einer Vorsorgeeinrichtung und Rehabilitationseinrichtung in ein Akutkrankenhaus

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufnahme in den Krankenhausplan - geplante Umwandlung einer Vorsorgeeinrichtung und Rehabilitationseinrichtung in ein Akutkrankenhaus Teil I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 1141 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1141 ArztR 1999, 281 (Ls.)
  • MedR 2000, 139
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94

    Aufnahme in den Krankenhausplan - einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97
    Die von der Klägerin hiergegen eingelegte Beschwerde ist vom Senat mit Beschluß vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 - zurückgewiesen worden.

    Hierauf ist sie sowohl vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil (amtlicher Umdruck S. 10 oben) als auch vom erkennenden Senat in dem im Eilverfahren ergangenen Beschluß vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 (amtlicher Umdruck S. 6) - hingewiesen worden.

    Der Klägerin war seit Jahren und zwar auch aus den bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidungen (siehe z.B. den im Eilverfahren ergangenen Beschluß des erkennenden Senats vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, Seite 6 des amtlichen Umdrucks) bekannt, welche Nachweise zur Belegung ihrer Leistungsfähigkeit von ihr noch erwartet werden, insbesondere nachdem sie diese Nachweise hinsichtlich der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung mit Schriftsatz vom 25.10.1996 eingereicht hat.

    Der Klägerin dürfte deshalb insoweit auch nach nachgewiesener Leistungsfähigkeit nur ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zustehen (siehe auch die Ausführungen des erkennenden Senats im Beschluß vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, S. 7ff. des amtlichen Umdrucks).

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97
    Bei den nach § 8 Abs. 1 S. 3 KHG zu treffenden Entscheidungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.12.1986 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318), die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 12.06.1990 - BVerfGE 82, 209 = DVBl. 1990 S. 989) insoweit gebilligt worden ist und der sich der Senat angeschlossen hat (siehe Urteil vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92 - m.w.N.), zwischen zwei Entscheidungsstufen zu differenzieren.

    Bei der über diese Eignung (Bedarfsgerechtigkeit i.e.S.) zu treffenden Entscheidung müssen auf der ersten Entscheidungsstufe die Ziele der Krankenhausplanung noch außer Betracht bleiben, da diese erst auf der zweiten Entscheidungsstufe bei der Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 18.12.1986, a.a.O.).

    Der Senat weist insoweit jedoch darauf hin, daß viel dafür spricht, daß der Beklagte zutreffend davon ausgeht, bei einem psychiatrischen Fachkrankenhaus sei grundsätzlich auf einen regionalen Einzugsbereich abzustellen (so auch im Urteil des BVerwG vom 18.12.1986, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97
    Bei den nach § 8 Abs. 1 S. 3 KHG zu treffenden Entscheidungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.12.1986 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318), die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 12.06.1990 - BVerfGE 82, 209 = DVBl. 1990 S. 989) insoweit gebilligt worden ist und der sich der Senat angeschlossen hat (siehe Urteil vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92 - m.w.N.), zwischen zwei Entscheidungsstufen zu differenzieren.

    Dem Beklagten dürfte insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ein planerischer Gestaltungsfreiraum zukommen (Beschluß vom 12.06.1990, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1995 - 9 S 2821/92

    Zur Aufnahme einer Rheumaklinik in den Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97
    Bei den nach § 8 Abs. 1 S. 3 KHG zu treffenden Entscheidungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.12.1986 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318), die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 12.06.1990 - BVerfGE 82, 209 = DVBl. 1990 S. 989) insoweit gebilligt worden ist und der sich der Senat angeschlossen hat (siehe Urteil vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92 - m.w.N.), zwischen zwei Entscheidungsstufen zu differenzieren.

    Daß dies zulässig ist, wird inzwischen wohl auch vom Beklagten nicht mehr in Abrede gestellt (siehe auch Urteil des Senats vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92; Gegenstand dieses Verfahrens war ebenfalls das Begehren einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung, mit einem Teil der Betten für die Akutversorgung in den Krankenhausplan aufgenommen zu werden, was vom beklagten Land insoweit auch nicht beanstandet worden ist).

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97
    Darüber hinaus ist bedeutsam, ob die nach medizinischen Erkenntnissen erforderliche personelle, räumliche und medizinische Ausstattung vorhanden ist (BVerwG, Urteil vom 26.03.1981, BVerwGE 62 S. 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1991 - 9 S 2500/90

    Zum Aufnahmeantrag einer psychiatrischen Klinik in den Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat damit den mißverständlichen Satz des § 8 Abs. 2 S. 1 KHG, ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan und in das Investitionsprogramm bestehe nicht, auf den im Satz 2 geregelten Fall der notwendigen Auswahl zwischen mehreren bedarfsgerechten leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern beschränkt (siehe Urteil des Senats vom 21.03.1991 - 9 S 2500/90 - m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 20.11.2001 - 9 K 155/00

    Aufnahme in Krankenhausplan - Psychotherapeutische Medizin

    Nach ständiger Rechtsprechung (u. a. BVerwG, Urteil vom 18.12.1986, NJW 1987, 2318; BVerfG, Beschluss vom 12.06.1990, BVerfGE 82, 209, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92 und Urteil vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 - m.w.N.) ist hierbei zwischen zwei Entscheidungsstufen zu differenzieren.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat damit den missverständlichen Satz des § 8 Abs. 2 Satz 1 KHG, wonach ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan und in das Investitionsprogramm nicht bestehe, auf den im Satz 2 geregelten Fall der notwendigen Auswahl zwischen mehreren bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern beschränkt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.1999, a.a.O. m.w.N.).

    Dass dies zulässig ist, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in mehreren Entscheidungen bestätigt (Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 - Urteil vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92 - Urteil vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 -).

    Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf der 1. Stufe müssen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 -) insofern hinreichend konkretisierte Pläne vorgelegt werden, aus denen sich insbesondere die Zahl der zu beschäftigenden Fachärzte und anderen Ärzte im Verhältnis zur geplanten Bettenzahl und die weitere personelle sowie räumliche und medizinisch-technische Ausstattung ergibt.

    Ein hinreichend konkretisiertes Raumprogramm (wie es jedenfalls bei genauen, von einem Architekturbüro gefertigten Raumplänen angenommen werden kann, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.1999, a.a.O.), fehlt in gleicher Weise, wie ein Plan über Standort und Verfügbarkeit der genannten apparativen Möglichkeiten, ebenso ein konkreter Personalstellenplan.

    Auch würde der mangelnde Nachweis der Leistungsfähigkeit bereits die Abweisung der Klage insoweit in vollem Umfang rechtfertigen (so VGH Baden-Württemberg Urteil vom 23.04.1999, a.a.O.), insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich vorliegend um den Antrag einer bislang als nicht förderungsfähig eingestuften Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung handelt, die erst in den Krankenhausplan aufgrund einer teilweisen Betriebsumstellung aufgenommen werden soll und in einem solchen Fall tendenziell größere Unsicherheiten bei der Beurteilung der Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Kostengünstigkeit des neuen Krankenhauses bestehen, die zu dessen Lasten gehen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -).

    Bei der über diese Eignung (Bedarfsgerechtigkeit im engeren Sinne) zu treffenden Entscheidung müssen jedoch auf der 1. Entscheidungsstufe die Ziele der Krankenhausplanung noch außer Betracht bleiben, da diese erst auf der 2. Entscheidungsstufe bei der Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern zu berücksichtigen sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92 - und Urteil vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 - BVerwG, Urteil vom 18.12.1986, NJW 1987, 2318).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06

    Klagebefugnis eines Krankenhausträgers gegen die Aufnahme von Betten eines

    Zur Beantwortung der Frage, ob ein ungedeckter Bettenfehlbestand besteht, sind gegenüberzustellen auf der einen Seite der Bedarf und auf der anderen Seite die in den dafür geeigneten Krankenhäusern vorhandenen oder auch nur erst geplanten Betten (vgl. Urteil des Senats vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 -, MedR 2000, 139).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2001 - 9 S 772/01

    Fehlender Anordnungsgrund für Schutz gegen Aufnahme eines Konkurrenten in

    Im Jahr 1999 ist die Klinik mit einer kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung mit 30 vollstationären Betten und 10 tagesklinischen Plätzen in den Krankenhausplan aufgenommen worden, nachdem der Senat das Land hierzu mit Urteil vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 - verpflichtet hatte.

    Dem Senat ist bereits aus dem Verfahren 9 S 2529/97 bekannt, dass das Sozialministerium Baden-Württemberg hinsichtlich des Fachgebiets "Psychiatrie und Psychotherapie" davon ausgeht, dass im Land Baden-Württemberg kein bislang ungedeckter Fehlbedarf an Krankenhausbetten besteht.

    Zur Beantwortung der Frage, ob ein ungedeckter Bettenfehlbestand besteht, sind gegenüberzustellen auf der einen Seite der Bedarf und auf der anderen Seite die in den dafür geeigneten Krankenhäusern vorhandenen oder auch nur erst geplanten (so ausdrücklich der Senat im Urt. v. 23.04.1999, a.a.O.) Betten.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13

    Erhöhung der beantragten Planbetten im Rahmen der Verpflichtungsklage;

    Im Übrigen ist selbst die Zulässigkeit des Begehrens, die Umwandlung von Betten, die vom Versorgungsauftrag gemäß § 111 SGB V erfasst sind, in Betten für die Akutversorgung zu erreichen, nicht zweifelhaft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 - MedR 2000, 139; sowie vom 12.02.2013 - 9 S 1968/11 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2013 - 9 S 1968/11

    Aufnahme einer psychotherapeutischen Fachklinik in den Krankenhausplan;

    Die Zulässigkeit des Begehrens, die Umwandlung von Betten, die vom Versorgungsauftrag gemäß § 111 SGB V erfasst sind, in Betten für die Akutversorgung zu erreichen, ist im Übrigen nicht zweifelhaft (vgl. Senatsurteil vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 -, Juris; Nieders. OVG, Urteil vom 03.02.20111 - 13 LC 125/08 -, Juris, Rn. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt (BVerfG, Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/96 -, BVerfGE 82, 209 ); der Senat hat sich ihr angeschlossen (Senat, Urt. vom 21.03.1991 - 9 S 2500/90 - Urt. vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 -, DVBl 1999, 1141 Ls.).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 13 LC 125/08

    Gesonderte Ermittlung und Deckung des Bettenbedarfs für die Fachrichtungen

    Gegen die Zulässigkeit und grundsätzliche Förderungsfähigkeit eines solchen Vorhabens bestehen keine Bedenken (vgl. VGH BW, Urteil v. 23. April 1999 - 9 S 2529/97 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

    Dem steht insbesondere nicht entgegen, dass nur der Beklagte Berufung eingelegt hat, denn eine in schlüssiger Weise erklärte Anschlussberufung ist gemäß § 127 Abs. 2 VwGO zulässig, weil die Berufungsbegründungsfrist nicht zugestellt wurde (vgl. zur Klageerweiterung als Anschlussberufung etwa: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. November 2005 - Az.: 2 LB 4/05 -, ZFSH/SGB 2006, 109; VGH Hessen, Urteil vom 25. Januar 2005 - Az.: 2 UE 2890/04 -, zitiert nach juris.web; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 1999 - Az.: 9 S 2529/97 -, zitiert nach juris.web; BayVGH, Urteil vom 12. August 1998 - Az.: 3 B 94.3497 -, zitiert nach juris.web).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 100/13

    Auswahl um Versorgungsbedarf bei mehreren um ihn konkurrierenden Krankenhäusern;

    Im Übrigen ist selbst die Zulässigkeit des Begehrens, die Umwandlung von Betten, die vom Versorgungsauftrag gemäß § 111 SGB V erfasst sind, in Betten für die Akutversorgung zu erreichen, nicht zweifelhaft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 - MedR 2000, 139; sowie vom 12.02.2013 - 9 S 1968/11 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06

    Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines

    Zur Beantwortung der Frage, ob ein ungedeckter Bettenfehlbestand besteht, sind gegenüberzustellen auf der einen Seite der Bedarf und auf der anderen Seite die in den dafür geeigneten Krankenhäusern vorhandenen oder auch nur erst geplanten Betten (vgl. Urteil des Senats vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 -, MedR 2000, 139).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 9 S 2124/00

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsgerechtigkeit -

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2012 - 9 S 2770/10

    Aufnahme eines bloß im Entwurfsstadium existierenden Krankenhauses in den

  • VG Greifswald, 18.01.2024 - 3 A 190/23

    Anforderungen an die Konkretisierung der Leistungsfähigkeit eines geplanten

  • VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03

    Aufnahme der Ausweisung des Schwerpunktes Periphere Blutstammzelltransplantation;

  • VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7219/03

    Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan ; Auswahl zwischen

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