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   BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99   

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https://dejure.org/2000,243
BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99 (https://dejure.org/2000,243)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.2000 - 1 BvR 547/99 (https://dejure.org/2000,243)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - 1 BvR 547/99 (https://dejure.org/2000,243)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verkennung der Bedeutung und Tragweite der Berufsfreiheit durch mit den gebotenen verfassungskonformen Einschränkungen nicht zu vereinbarender Auslegung und Anwendung zahnärztlicher Berufsordnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zahnarzt - Werbung - Werbeverbot - Berufsfreiheit - Berufsausübung - Meinungsfreiheit - Allgemeines Personlichkeitsrecht - Information

  • bzaek.de

    Auslegen von Faltblättern durch eine Zahnklinik; Behandler hatte Praxis im gleichen Haus

  • Judicialis

    HeilBerG § 31 Abs. 1; ; HeilBerG § 31 Abs. 2 Nr. 12; ; HeilBerG § 31; ; HeilBerG § 29; ; BO § 27 Abs. 1 Nr. 2; ; BO § 27 Abs. 1; ; BO § 27; ; UWG § ... 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßige Grenzen des Werbeverbots für Heilberufe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2734
  • MDR 2000, 1262
  • MedR 2000, 523
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).

    Das in § 27 Abs. 1 Nr. 2 BO normierte Duldungsverbot bewahrt das Werbeverbot vor Umgehung und ist als solches verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 85, 248 ); dabei steht das Duldungsverbot seinerseits wieder nur vermittelt durch das Werbeverbot in Beziehung zum Gesundheitsschutz.

    Dadurch entfernt es sich von dem Schutzgut so weit, dass es jedenfalls nicht generell Vorrang vor der Berufsausübungsfreiheit beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 85, 248 ).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BGH, 26.11.1998 - I ZR 179/96

    Implantatbehandlungen

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1998 - I ZR 179/96 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1998 - I ZR 179/96 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Bundesgerichtshof hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben (vgl. NJW 1999, S. 1784).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).

    Jedoch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass trotz dieses Verbots dem Arzt neben der auf seiner Leistung und seinem Ruf beruhenden Werbewirkung eine Reihe von Ankündigungen mit werbendem Charakter unbenommen ist (BVerfGE 71, 162 ).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
    Dementsprechend ist § 27 BO verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass nur berufswidrige Werbung unzulässig ist, die keine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1993, NJW 1993, S. 2988).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand besonderer Freiheitsgarantien sind (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand besonderer Freiheitsgarantien sind (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
    Insbesondere dürfen die Gerichte der Äußerung keinen Sinn beilegen, den sie nach ihrem Wortlaut objektiv nicht haben kann (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
    Insbesondere dürfen die Gerichte der Äußerung keinen Sinn beilegen, den sie nach ihrem Wortlaut objektiv nicht haben kann (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10

    Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes

    An einer sachlich zutreffenden und dem Laien verständlichen Informationswerbung besteht ein Allgemeininteresse (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2000 - 1 BvR 547/99 -, juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Berufswidrig ist Werbung, die keine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734).

    cc) Überdies haben die Gerichte nicht berücksichtigt, dass § 27 BO die Werbung für die ärztliche Tätigkeit des niedergelassenen Arztes betrifft und dass für Kliniken nicht dieselben Werbebeschränkungen gelten (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ; vgl. auch BGH, GRUR 1988, S. 841).

    Nennt eine Klinik die Namen ihrer Knie- und Wirbelsäulenspezialisten und benennt sie nicht nur ihre Fachabteilung, hält sie sich nicht mehr im Rahmen der bloßen Klinikwerbung, wenn damit zugleich den Benannten als niedergelassenen Ärzten Patienten zugeführt werden sollen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ).

  • BVerfG, 26.09.2003 - 1 BvR 1608/02

    Zur Werbung einer Zahnarzt-GmbH

    Für Kliniken gelten dagegen nicht dieselben Werbebeschränkungen (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ).

    Sofern die Eingriffe in der Klinik stattfinden und als klinische Leistungen abgerechnet werden, werden hiermit gewerbliche Umsätze erzielt (vgl. BVerfG, NJW 2000, S. 2734 ).

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