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   LG Duisburg, 22.11.2000 - 21 S 92/00   

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https://dejure.org/2000,38615
LG Duisburg, 22.11.2000 - 21 S 92/00 (https://dejure.org/2000,38615)
LG Duisburg, Entscheidung vom 22.11.2000 - 21 S 92/00 (https://dejure.org/2000,38615)
LG Duisburg, Entscheidung vom 22. November 2000 - 21 S 92/00 (https://dejure.org/2000,38615)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MedR 2001, 213
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer

    Eine genaue Angabe dieser Kosten sei allerdings nicht erforderlich; es genüge, wie bei einem Kostenanschlag nach § 650 BGB, eine im wesentlichen zutreffende Angabe (OLG Jena, VersR 2002, 1499, 1500 f; LG Dortmund, VersR 2002, 1033, 1034; LG Duisburg, MedR 2001, 213, 214, jeweils zu § 22 Abs. 2 BPflV; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 496, 497 noch zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 56; zustimmend Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Erl. E 2.2; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377, 3378).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 375/02

    Voraussetzungen einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung; Mitteilung der

    Während die eine Auffassung mit dem Berufungsgericht einen detaillierten, auf den Einzelfall abgestellten Kostenanschlag entsprechend § 650 BGB fordert, in den auch die mutmaßlich in Ansatz zu bringenden Nummern der Gebührenordnung für Ärzte aufzunehmen sind (LG Dortmund VersR 2002, 1033, 1034; LG Duisburg MedR 2001, 213, 214, jeweils zu § 22 Abs. 2 BPflV; OLG Düsseldorf VersR 1999, 496, 497 zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 56; zustimmend Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Erl. E 2.2; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377, 3378), hält es die Gegenauffassung für ausreichend, wenn der Patient darauf hingewiesen wird, daß die Abrechnung des selbstliquidierenden Chefarztes nach der Gebührenordnung für Ärzte erfolgt.
  • OLG Brandenburg, 10.02.2004 - 11 U 73/03

    Vergütungsanspruch eines Arztes - Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung

    Erforderlich ist daher jedenfalls eine Aufklärung, die dem Patienten eine Vorstellung von den finanziellen Risiken vermittelt, die durch den Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung auf ihn zukommen können (Thüringisches OLG VersR 2002, 1499; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 401; LG Dortmund VersR 2002, 1033; LG Hagen RuS 2002, 433; LG Kiel ArztR 2001, 292; LG Duisburg MedR 2001, 213).
  • AG Winsen, 26.03.2002 - 16 C 254/02

    Wahlleistungsvereinbarung im Krankenhaus - Wirksamkeit?

    Demgegenüber betont das Landgericht Duisburg in seinem Urteil vom 22.11.2000 (21 S 92/00) Sinn und Zweck der Vorschrift der Information über die Entgelte "im einzelnen" sei es, dem Patienten eine - soweit möglich - vollständige Entscheidungsgrundlage dafür zu geben, ob er über die eigentlich schon in dem totalen Krankenhausaufnahmevertrag enthaltenen und über die allgemeinen Pflegesätze abgegoltenen ärztlichen Behandlungen hinaus weitere, oftmals nicht unerhebliche Kosten tragen will und um diese Entscheidung auf zutreffender Grundlage treffen zu können, müsse der Patient vor Abschluss der Vereinbarung möglichst genau wissen, welche in seinem konkreten Fall regelmäßig anfallenden besonderen Leistungen er erwarten könne und in welcher regelmäßigen Höhe Kosten hierdurch verursacht würden.
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