Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/2000, 14 U 74/00   

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https://dejure.org/2001,4726
OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/2000, 14 U 74/00 (https://dejure.org/2001,4726)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.04.2001 - 14 U 74/2000, 14 U 74/00 (https://dejure.org/2001,4726)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. April 2001 - 14 U 74/2000, 14 U 74/00 (https://dejure.org/2001,4726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung; Zahnarzt; Ätere Methode; Behandlungsalternative; Aufklärungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 284; ; BGB a. F. § 288; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Pflicht zur Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden bei Zahnimplantaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt, Unzureichende Risikoaufklärung bei Durchführung einer älteren Behandlungsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1286
  • MedR 2002, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00
    Für die für den Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 852 Abs. 1 BGB maßgebliche Kenntnis der Klägerin vom Schadenseintritt ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sie von dem Abweichen vom ärztlichen Standard erfuhr (vgl. u. a. BGH NJW 1995, 776, 777).
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00
    Eine Aufklärung ist jedoch dann erforderlich, wenn Behandlungsalternativen zu jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. BGHZ 116, 379, 385: BGHZ 102, 17, 22 ff).
  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 40/91

    Aufklärungspflicht bei Blutübertragung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00
    Eine Aufklärung ist jedoch dann erforderlich, wenn Behandlungsalternativen zu jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. BGHZ 116, 379, 385: BGHZ 102, 17, 22 ff).
  • OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 157/97

    Eingliedern einer Prothese bei fortgeschrittenem Knochenabbau des Kiefers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00
    Auch unter Berücksichtigung des entfernt vergleichbaren Falles, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 25.02.1998 (NJW-RR 99, 388, 390) zu Grunde lag, hält der Senat unter Abwägung aller Gesichtspunkte ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 DM für angemessen.
  • OLG München, 04.08.1994 - 4 U 752/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00
    Es kann dahingestellt bleiben, ob dann, wenn ein vorgenommener ärztlicher Eingriff mangels wirksamer Einwilligung sich als rechtswidrig darstellt, der Eingriff als solcher aber ärztlichem Standard entsprach, die unzureichende Aufklärung nicht zu einem Honorarverlust führt (vgl. OLG Köln, RR 99, 674 f.; OLG München VersR 1996, 233).
  • OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03

    Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum

    Der Honoraranspruch entfällt aber auch bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht nur dann, wenn die Dienstleistung wegen unzureichender Bemühung um den Heilerfolg unbrauchbar war (OLG Köln NJW-RR 1999, 674; OLG Stuttgart VersR 2002, 1286; KGR 1996, 195; Laufs/Uhlenbruck/Kern a.a.O. Rdnr. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.04.2012 - 1 BvR 3071/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

    Insbesondere wurde die zugrundeliegende Rechtsfrage bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden; die obergerichtliche Rechtsprechung ist nicht einheitlich (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. April 1999 - 1 U 615/98-112 -, OLGR 2000, S. 401; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2003 - 8 U 18/02 -, VersR 2003, S. 1579; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. April 2010 - 22 U 153/08 -, juris, Tz. 30 (obiter dictum); OLG Köln, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 5 U 147/97 -, VersR 2000, S. 361; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. April 2001 - 14 U 74/00 -, VersR 2002, S. 1286; OLG Nürnberg, Urteil vom 8. Februar 2008 - 5 U 1795/05 -, MDR 2008, S. 554).
  • OLG Naumburg, 06.06.2013 - 1 U 108/12

    Zahnarzthaftung bei prothetischer Versorgung: Inhaltliche Anforderungen an die

    Fehlerhafte Zahnbehandlungen schwereren Ausmaßes haben in der Vergangenheit zu Schmerzensgeldbeträgen zwischen 5.000,00 und 8.000,00 EUR geführt (OLG Frankfurt, 8 U 108/05 v. 7. August 2007; LG Wiesbaden, 7 O 2/94 v. 5. Dezember 1994; LG Freiburg, 2 O 575/03 v. 8. Januar 2007; OLG Stuttgart, 14 U 74/00 v. 17. April 2011; OLG Hamm, I-3 U 205/10 v. 30. Mai 2011).
  • OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03

    Verpflichtung des Zahnarztes zur Äuflklärung über verschieden in Betracht

    Zur Aufklärung über die Art des Eingriffs gehört u.a. dann auch eine Aufklärung über Behandlungsalternativen, wenn eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Beanspruchungen des Patienten bzw. Risiken für den Patienten besteht (vgl. allgemein nur Spindler in: Bamberger/ Roth, Komm. z. BGB, 2003, § 823 Rn. 625, 628 m.w.N.; für die Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen bei der Versorgung mit Zahnersatz vgl. OLG Köln VersR 1999, 1498, 1499; OLG Stuttgart NJWE-VHR 1997, 134; dass. VersR 2002, 1286, 1287).
  • OLG Nürnberg, 25.07.2008 - 5 U 124/08

    Arzthaftung: Täuschung über die Qualifikation des Operateurs einer

    Auch muss ein bei der Klägerin verbleibender (nicht rückabwickelbarer) Vorteil nicht ausgeglichen werden, denn einen solchen Vorteil hat die Klägerin - anders als ein Patient, der sich einem medizinisch indizierten und halbwegs erfolgreichen Eingriff unterzieht (Senat NJW-RR 04, 1543 und OLGR 08, 322; OLG Stuttgart VersR 02, 1286; OLG Köln NJW-RR 99, 674) - nicht.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2006 - 8 U 43/04

    Zur Kürzung des ärztlichen Vergütungsanspruchs

    Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass ein (Zahn-)Arzt, der schuldhaft eine völlig unbrauchbare Leistung erbringt, den Anspruch auf die Vergütung verliert und das bereits gezahlte Honorar erstatten muss (vgl. Senat, VersR 2001, 1380 - dort allerdings verneint -, sowie Urt. v. 10.10.2002 - 8 U 16/02 -, Urt. v. 05.06.2003 - 8 U 100/02 - [ebenfalls verneint] u. Urt. v. 11.09.2003 - 8 U 107/02 - s. a. OLG Frankfurt, VersR 1996, 1150; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1267; OLG Stuttgart, OLGReport Stuttgart 2002, 172).
  • AG Darmstadt, 05.01.2011 - 301 C 123/09

    Zahnärztliche Aufklärung: Aufklärungspflicht über psychisch dominierte

    Der Honoraranspruch der Kläger ist auch nicht wegen fehlerhafter Aufklärung des Beklagten entfallen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2001, 14 U 74/2000).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.04.2002 - 5 U 63/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9637
OLG Hamburg, 10.04.2002 - 5 U 63/01 (https://dejure.org/2002,9637)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.2002 - 5 U 63/01 (https://dejure.org/2002,9637)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 2002 - 5 U 63/01 (https://dejure.org/2002,9637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Irreführende Werbung für Pigmentiergeräte und Pigmentierfarben als Medizinprodukte unter Hervorhebung einer erteilten CE-Kennzeichnung; Tatbestandsmerkmal einer "medizinischen Zweckbestimmung"; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch i.S.d. § 3 des ...

  • Judicialis

    MPG § 3 Abs. 1 lit. a; ; MPG § 3 Abs. 1 lit. b; ; MPG § 3 Abs. 1 lit. c; ; UWG § 3; ; EG-Vertrag Art. 234 Abs. 2; ; EG-Vertrag Art. 234 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Zur Irreführung bei werblicher Bezugnahme auf ein vom TÜV erteiltes Zertifikat als Medizinprodukt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 360
  • MedR 2002, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2002 - 5 U 63/01
    Hierzu hat der EuGH in den verbundenen Rechtssachen Morson gegen Niederlande u.a. mit Urteil vom 27.10.1982 (Slg. 1982, 3723, 3734) ausgesprochen, dass in summarischen und eilbedürftigen Verfahren den aus den Anforderungen des Art. 177 a.F. ( = Art. 234 n.F) fließenden Anforderungen Genüge getan ist, wenn in einem ordentlichen Verfahren zur Hauptsache eine erneute Prüfung jeder im summarischen Verfahren nur vorläufig entschiedenen Frage des Gemeinschaftsrechts möglich ist.
  • OLG München, 22.11.2001 - 6 U 1859/01

    Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Übereinstimmungen im

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2002 - 5 U 63/01
    In der rechtlichen Bewertung teilt der Senat die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Hamburg in der angefochtenen Entscheidung vom 20.09.2000 (dort allerdings zum Teil im Ergebnis offen gelassen) sowie des OLG München in dem - beiden Parteien bekannten und als Anlage JS 23 eingereichten - Urteil vom 22.11.01 in dem Rechtsstreit 6 U 1859/01.
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Art. 267 Abs. 1 AEUV ist hiernach dadurch Genüge getan, dass den Parteien noch ein Hauptsacheverfahren zur Verfügung steht, in dem die Vorlagepflicht uneingeschränkt gilt (vgl. a. OLG Saarbrücken, OLGR 2001, 453, 454; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 360).

    Denn durch eine nicht zwingende Maßnahme darf das Eilverfahren nicht verzögert werden (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2001, 453, 454; OLG Frankfurt, GRUR Int. 2001, 771, 774; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 360; Berneke, a.a.O., Rdnr. 153 mit w. Nachw.).

  • LG Hamburg, 12.08.2020 - 416 HKO 114/20

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung für ein Medizinprodukt: Rechtliche

    Da die Vorschrift des § 3 Nr. 1 MPG die europäischen Vorgaben aus der Richtlinie EG/42/93 umsetzt (siehe BT-Drs. 12/6991, S. 1; BT-Drs. 14/6281, S. 1; BT-Drs. 16/12258, S. 1), sind bei der Frage, ob in den genannten Materialien eine medizinische Ausrichtung durch den Hersteller erfolgt, neben den Kriterien aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Hinweise aus der von der Europäischen Kommission herausgegebenen Leitlinie 2.1/6 zur Einschränkung und Auslegung der Richtlinie (MEDDEV Guidline 2.1/6) zu berücksichtigen (EuGH, Urt. v. 7.12.2017 - C-329/16, EuZW 2018, 166, 167; OLG Hamburg, Urt. v. 10.4.2002 - 5 U 63/01, GRUR-RR 2002, 360, 361; OLG Hamburg, Urt. v. 24.9.2009 - 3 U 42/09, BeckRS 2011, 05027).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2021 - 6 U 212/19

    Werbung eines Unternehmens mit "jahrelanger Erfahrung"

    Die Einstufung als Medizinprodukt erfordert die Ausrichtung auf einen medizinischen Zweck (OLG Hamburg, Urteil vom 10.4.2002 - 5 U 63/01, juris Rn 11; OLG München, Urteil vom 22.11.2001 - 6 U 1859/01, juris Rn 45).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2006 - 11 TaBV 58/06

    Keine einstweilige Verfügung bei übereinstimmend erklärter Beendigung einer

    Deswegen hat er auch bereits mehrfach entschieden, dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich vorlagepflichtige Gerichte auf eine Vorlage verzichten können, wenn in einem ordentlichen Hauptsacheverfahren eine erneute Prüfung möglich ist (EuGH Urteil vom 24.05.1977, RS 107 aus 76; 27.10.1982 RS 35/82; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht, 10.04.2002 - 5 U 63/01 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 136/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11246
OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 136/00 (https://dejure.org/2002,11246)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2002 - 3 U 136/00 (https://dejure.org/2002,11246)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 3 U 136/00 (https://dejure.org/2002,11246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Irreführung durch Werbeaussagen; Bewerbung von Arzneimitteln mit Ergebnissen verschiedener Studien; Fehlende Quellenangaben; "Gutachten" i.S.d. § 6 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG); Abrufbarkeit der Studienergebnisse bei Zulassungsbehörden oder pharmazeutischem ...

  • Judicialis

    HWG § 3; ; HWG § 6 Nr. 1; ; UWG § 1; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de

    HWG § 3 § 6 Nr. 1; UWG § 1 § 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 365
  • MedR 2002, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 6 W 43/21

    Fachinformation keine ausreichende Fundstellenangabe bei der Werbung mit Studien

    Verlangt wird vielmehr die unmittelbare Angabe der in § 6 HWG aufgeführten Daten, also dass die Veröffentlichung und die Fundstelle genannt werden (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 365 f.).

    (2) Klinischen Studien, Feldstudien oder Compliance-Studien fallen in den Anwendungsbereich des § 6 Nr. 1 HWG, ohne dass es einer abschließenden Prüfung bedürfte, ob sie Gutachtencharakter haben, da die werbliche Verwertung der dort getätigten Beobachtungen bzw. dort gewonnenen Ergebnisse auf jeden Fall Zeugnischarakter haben (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 365 - Quellenangaben; LG Baden-Baden MD 2007, 601; Fezer/Büscher/Obergfell, Lauterkeitsrecht: UWG, 3. Aufl., Lebensmittel-, Kosmetik- und Heilmittelwerbung, Rn 496; BeckOK HWG/Reese, 5. Ed. 1.2.2021, HWG § 6 Rn 45 - 47).

  • OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Arzneimittel oder Medizinprodukte mit einer

    Die Werbung mit unveröffentlichten Studien, ohne diesen Umstand offenzulegen, ist wettbewerbswidrig, da diese dem angesprochenen Fachpublikum nicht ohne weiteres zur selbstständigen Überprüfung zur Verfügung stehen (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 365 f. - Quellenangaben).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 6 U 373/22

    Erdungsbetttuch - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für

    cc) Soweit die Werbung den Bezug des beworbenen Produkts auf wissenschaftliche Veröffentlichungen und Studien herstellt, verstößt sie insoweit, ohne dass es auf die Frage der Irreführung ankommt, bereits - wie dem Senat aufgrund des jeweils einheitlichen Streitgegenstandes zur Entscheidung obliegt - gegen § 6 Nr. 2 HWG, als Marktverhaltensregelung gemäß § 3a UWG (vgl. OLG Frankfurt a.M., PharmaR 2021, 604, 605 f.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 365), nach der eine Werbung unzulässig ist, wenn auf wissenschaftliche Veröffentlichungen Bezug genommen wird, ohne dass aus der Werbung hervorgeht, ob die Veröffentlichung das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, den Gegenstand oder ein anderes Mittel selbst betrifft, für die geworben wird, und ohne dass der Name des Verfassers, der Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Fundstelle genannt werden.

    Es genügt nicht allein, dass etwaige Studienergebnisse bei dem Unternehmer abgerufen werden können (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 365; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2021, 1203 Rn. 12).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 351/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7586
OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 351/01 (https://dejure.org/2002,7586)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2002 - 3 U 351/01 (https://dejure.org/2002,7586)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 3 U 351/01 (https://dejure.org/2002,7586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Werbung für homöopathisches Arzneimittel mit Anwendungsgebiet ; Zulassung in Übereinstimmung mit geltende Arzneimittelmonographie; Fiktiv zugelassenes Mittel ; Irreführende Werbung bei Wirkungslosigkeit ; Unterdosierung der Wirkstoffe ; Begriff "die ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; HWG § 3

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 3; HWG § 3
    Zulässigkeit einer Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel mit Anwendungsgebiet, für das es in Übereinstimmung mit der geltenden Arzneimittelmonographie zugelassen ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2002, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 351/01
    Auch der Bundesgerichtshof, der dies unter dem Gesichtspunkt der von Amts wegen zu berücksichtigenden Prozeßführungsbefugnis zu prüfen hatte, hat das getan (GRUR 2000, 438 - L-Carnitin; GRUR 2001, 176 - Myalgien).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 351/01
    Besondere Umstände, die ausnahmsweise zu einem anderen Ergebnis führen (BGH WRP 1999, 643 - Hormonpräparate), werden nicht vorgetragen.
  • OLG Hamburg, 01.07.1999 - 3 U 96/98

    Unterlassung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 351/01
    Diese Art von Umstrittenheit führt jedenfalls nicht zu einer Irreführung (vgl. Urteil des Senats vom 01.07.1999, Magazindienst 1999, 969; PharmaR 2000, 221 - Lagrida).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 12/98

    Myalgien - HWG - Werbung mit Fremdwörtern

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 351/01
    Auch der Bundesgerichtshof, der dies unter dem Gesichtspunkt der von Amts wegen zu berücksichtigenden Prozeßführungsbefugnis zu prüfen hatte, hat das getan (GRUR 2000, 438 - L-Carnitin; GRUR 2001, 176 - Myalgien).
  • OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 70/02

    Zu irreführenden Werbeaussagen, die nicht auf tragfähige Studien gestützt sind

    So hat der Senat eine Werbung für ein homöopathisches Mittel zum Abnehmen gebilligt, weil es für das Anwendungsgebiet alimentäre Fettsucht zugelassen war, die konkrete Werbung aber insoweit verboten, als dort ein "Fett verbrennen" behauptet wurde, denn aus der Zulassung ergab sich nicht, daß sich die alimentäre Fettsucht gerade durch "Fett verbrennen" bekämpfen läßt (PharmaR 2002, 287, LRE 43, 272).
  • OLG München, 24.02.2022 - 29 U 7517/20

    Werbung für ein homöopatisches Mittel zur Bekämpfung von Mittelohrbeschwerden

    Vielmehr ist etwa die Werbung mit Anwendungsgebieten zulässig, sofern sie nicht irreführend erfolgt (OLG Hamburg PharmR 2002, 287).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01 NV ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9752
LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01 NV ER (https://dejure.org/2002,9752)
LSG Berlin, Entscheidung vom 30.01.2002 - L 9 KR 982/01 NV ER (https://dejure.org/2002,9752)
LSG Berlin, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - L 9 KR 982/01 NV ER (https://dejure.org/2002,9752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel; Festbetragsfestsetzungen und Bestimmung der Festbeträge; Berechnung von Festbeträgen durch Regressionsgleichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 653
  • MedR 2002, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
    Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, sich die zu Grunde liegenden Normen aber als verfassungswidrig erweisen sollten, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl die Normen mit höherrangigem Recht in Einklang stünden (BVerfGE 94, 334, 347; 98, 139, 144; 99, 57, 66 sowie LSG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 1999, L 9 B 127/99 KR ER m.w.N., NZS 2000, S. 510 ff).

    Müssen die für eine vorläufige Regelung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwerwiegend sein, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen, so darf der Senat von seiner Befugnis, gemäß § 35a Abs. 7 SGB V den Vollzug einer Rechtsverordnung nach § 35a Abs. 1 SGB V auszusetzen, in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG nur dann Gebrauch machen, wenn die einstweilige Anordnung zum gemeinen Wohl dringend geboten wäre (vgl. BVerfGE 85, 167, 171; 94, 334, 347; 1, 85, 86).

  • BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51

    Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
    Müssen die für eine vorläufige Regelung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwerwiegend sein, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen, so darf der Senat von seiner Befugnis, gemäß § 35a Abs. 7 SGB V den Vollzug einer Rechtsverordnung nach § 35a Abs. 1 SGB V auszusetzen, in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG nur dann Gebrauch machen, wenn die einstweilige Anordnung zum gemeinen Wohl dringend geboten wäre (vgl. BVerfGE 85, 167, 171; 94, 334, 347; 1, 85, 86).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 454/91

    Befristung - Kündigung - Mutterschutz - Akademie derWissenschaften der DDR -

    Auszug aus LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
    Müssen die für eine vorläufige Regelung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwerwiegend sein, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen, so darf der Senat von seiner Befugnis, gemäß § 35a Abs. 7 SGB V den Vollzug einer Rechtsverordnung nach § 35a Abs. 1 SGB V auszusetzen, in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG nur dann Gebrauch machen, wenn die einstweilige Anordnung zum gemeinen Wohl dringend geboten wäre (vgl. BVerfGE 85, 167, 171; 94, 334, 347; 1, 85, 86).
  • BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des

    Auszug aus LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
    Geht es um die Aussetzung des Vollzuges von Rechtsnormen, ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 81, 53 ff).
  • BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft

    Auszug aus LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
    Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug einer Rechtsnorm entstehen, werden im Allgemeinen die Aussetzung zum gemeinen Wohl nicht begründen können (vgl. BVerfGE 7, 175, 179; 56, 396, 407).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81

    Agent

    Auszug aus LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
    Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug einer Rechtsnorm entstehen, werden im Allgemeinen die Aussetzung zum gemeinen Wohl nicht begründen können (vgl. BVerfGE 7, 175, 179; 56, 396, 407).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
    Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, sich die zu Grunde liegenden Normen aber als verfassungswidrig erweisen sollten, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl die Normen mit höherrangigem Recht in Einklang stünden (BVerfGE 94, 334, 347; 98, 139, 144; 99, 57, 66 sowie LSG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 1999, L 9 B 127/99 KR ER m.w.N., NZS 2000, S. 510 ff).
  • LSG Berlin, 17.12.1999 - L 9 B 127/99

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
    Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, sich die zu Grunde liegenden Normen aber als verfassungswidrig erweisen sollten, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl die Normen mit höherrangigem Recht in Einklang stünden (BVerfGE 94, 334, 347; 98, 139, 144; 99, 57, 66 sowie LSG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 1999, L 9 B 127/99 KR ER m.w.N., NZS 2000, S. 510 ff).
  • LSG Berlin, 30.07.2001 - L 9 B 201/01

    Rechtsmittel gegen Festsetzung eines Festbetrages für ein vertriebenes

    Auszug aus LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
    Die an die zivilrechtliche Rechtsprechung anknüpfenden europarechtlichen Einwände gegen die Festbetragsfestsetzung sind im Einzelnen erheblich umstritten, eine rechtliche Klärung - insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof - ist nicht erfolgt (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Juli 2001 - L 9 B 201/01 KR ER - m.w.N.).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi II

    Auszug aus LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
    Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, sich die zu Grunde liegenden Normen aber als verfassungswidrig erweisen sollten, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl die Normen mit höherrangigem Recht in Einklang stünden (BVerfGE 94, 334, 347; 98, 139, 144; 99, 57, 66 sowie LSG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 1999, L 9 B 127/99 KR ER m.w.N., NZS 2000, S. 510 ff).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.10.2001 - 1 U 7/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7350
OLG Brandenburg, 10.10.2001 - 1 U 7/01 (https://dejure.org/2001,7350)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2001 - 1 U 7/01 (https://dejure.org/2001,7350)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 1 U 7/01 (https://dejure.org/2001,7350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Abhängigkeit durch unsachgemäße Medikation; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast; Abhängigkeitspotenzial des Medikaments Diazepam; Aufklärung über Nebenwirkungen

  • Judicialis

    ZPO §§ 515 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für einen materiellen und immateriellen Schadensersatz aus fehlerhafter ärztlicher Behandlung und deren Folgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2002, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2001 - 1 U 7/01
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung des Arztes und deren Ursächlichkeit für einen Körper- bzw. Gesundheitsschaden trägt grundsätzlich der Geschädigte bzw. der Anspruchsteller (s. BGHZ 89, 263 ff.; 99, 391 ff.; BGH NJW 1987, 705 ff.; 1998, 2949 ff; MünchKomm/Mertens, BGB, 3. Aufl. 1997, § 823 Rdnr. 406).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 158/82

    Erweiterung der Vertragshaftung des Arztes durch Vertragsschluß mit dritten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2001 - 1 U 7/01
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung des Arztes und deren Ursächlichkeit für einen Körper- bzw. Gesundheitsschaden trägt grundsätzlich der Geschädigte bzw. der Anspruchsteller (s. BGHZ 89, 263 ff.; 99, 391 ff.; BGH NJW 1987, 705 ff.; 1998, 2949 ff; MünchKomm/Mertens, BGB, 3. Aufl. 1997, § 823 Rdnr. 406).
  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2001 - 1 U 7/01
    Auch die nach Ablauf der Begründungsfrist eingegangene Erweiterung der Berufung ist zulässig, nachdem sich die Erweiterung im Rahmen der ursprünglichen Berufungsbegründung hält (vgl. BGHZ 88, 360, 364).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2001 - 1 U 7/01
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung des Arztes und deren Ursächlichkeit für einen Körper- bzw. Gesundheitsschaden trägt grundsätzlich der Geschädigte bzw. der Anspruchsteller (s. BGHZ 89, 263 ff.; 99, 391 ff.; BGH NJW 1987, 705 ff.; 1998, 2949 ff; MünchKomm/Mertens, BGB, 3. Aufl. 1997, § 823 Rdnr. 406).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9769
OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01 (https://dejure.org/2002,9769)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2002 - 3 U 331/01 (https://dejure.org/2002,9769)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 3 U 331/01 (https://dejure.org/2002,9769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Werbung für Arzneimittel mitÄußerungen Dritter außerhalb der Fachkreise; Festlegung von Mindestanforderungen für Werbung durch Richtlinie 92/28/ Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG); Abstellen der Richtlinie auf konkrete Gefährdung ; Umschreibung ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; HWG § 11 Nr. 1; ; Richtlinie 92/28/EWG Art. 5

  • rechtsportal.de

    Kein Entgegenstehen des Art. 5 der Richtlinie 92/28/EWG bei Werbung außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel mit Äußerungen Dritter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 363
  • MedR 2002, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 31.10.1994 - 25 U 5213/94

    Verbandsklagebefugnis von Wettbewerbsverbänden ; Pflichtangaben auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01
    Die Auslegung ergebe, daß eine Vollharmonisierung angestrebt sei und in Teilbereichen auch ermöglicht werde (so - nach Doepner, a.a.O., - auch KG PharmaR 1995, 125, 136).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01
    Besondere Umstände, die ausnahmsweise zu einem anderen Ergebnis führen (BGH WRP 1999, 643 - Hormonpräparate), werden nicht vorgetragen.
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 12/98

    Myalgien - HWG - Werbung mit Fremdwörtern

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01
    Auch der Bundesgerichtshof, der dies unter dem Gesichtspunkt der von Amts wegen zu berücksichtigenden Prozeßführungsbefugnis zu prüfen hatte, hat das getan (GRUR 2000, 438 - L-Carnitin; GRUR 2001, 176 - Myalgien).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01
    Auch der Bundesgerichtshof, der dies unter dem Gesichtspunkt der von Amts wegen zu berücksichtigenden Prozeßführungsbefugnis zu prüfen hatte, hat das getan (GRUR 2000, 438 - L-Carnitin; GRUR 2001, 176 - Myalgien).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung

    a) Teilweise wird vertreten, daß die Richtlinie 92/28/EWG lediglich Mindestanforderungen an die Werbung festlegt (zur Richtlinie 92/28/EWG: das Berufungsurteil in diesem Verfahren; ferner: OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 363, 364 sowie Urt. v. 27.6.2002 - 3 U 23/02, zitiert nach juris, Rdn. 43 ff.; Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, 2. Aufl. (2001), Einführung Rdn. 5a; zur Richtlinie 2001/83/EG: OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2004, 273).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.06.2001 - 14 U 81/2000, 14 U 81/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8137
OLG Stuttgart, 26.06.2001 - 14 U 81/2000, 14 U 81/00 (https://dejure.org/2001,8137)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.06.2001 - 14 U 81/2000, 14 U 81/00 (https://dejure.org/2001,8137)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 14 U 81/2000, 14 U 81/00 (https://dejure.org/2001,8137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2002, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92

    Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2001 - 14 U 81/00
    Der hier zu beurteilende Sachverhalt entspricht auch nicht demjenigen, wie er vom BGH am 2.11.1993 (NJW 1994, 793) zu entscheiden war.
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2001 - 14 U 81/00
    Da somit der lediglich angekündigte Feststellungsantrag noch immer vor dem Landgericht Ulm anhängig war, hat das Landgericht im Ergebnis ein Teilurteil erlassen, das wegen der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen unzulässig war (vgl. BGH NJW 2001, 155-157).
  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2001 - 14 U 81/00
    Da auch von einem Arzt nicht in jedem Fall verlangt werden kann, dass er alle medizinischen Veröffentlichungen alsbald kennt und beachtet (vgl. BGH NJW 1991, 1535, 1537), das krankenhaus, in welchem die Operation vorgenommen wurde, aber Facharztstandard vorhalten muss, hat der Senat mit dem Sachverständigen auch die Frage erörtert, ob die aus dem Zeitraum 1993 bis 1995 zitierten Veröffentlichungen zur Kenntnis eines auf diesem Gebiet chirurgisch tätigen Operateurs an einem Krankenhaus eines gehobenen Zuschnitts wie dem des krankenhauses gehöre.
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 18.01.2002 - 1 Bf 12/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28223
OVG Hamburg, 18.01.2002 - 1 Bf 12/01 (https://dejure.org/2002,28223)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2002 - 1 Bf 12/01 (https://dejure.org/2002,28223)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 1 Bf 12/01 (https://dejure.org/2002,28223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Regelung für beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit; Behilfefähigkeit der Mittel zur Durchführung der ärztlich verordneten künstlichen Ernährung; Beihilfe für Kosten eines Pumpenüberleitungssystems für Flüssignahrung und Verbandsset; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2002, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26006
OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01 (https://dejure.org/2002,26006)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.06.2002 - 6 A 11874/01 (https://dejure.org/2002,26006)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 6 A 11874/01 (https://dejure.org/2002,26006)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MedR 2002, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2001 - 6 A 11867/00

    Anspruch auf die Erteilung einer Approbation als psychologische

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Der Zweck des § 12 Abs. 4 Satz 3 PsychThG besteht darin, dass die im Vergleich zu den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes nicht ausreichende Ausbildung durch berufspraktische Erfahrung und Fortbildung ersetzt werden kann (Urteil des Senats vom 22. Mai 2001 - 6 A 11867/00.OVG -).

    Als in ihrem Vertrauen schutzwürdig hat er im Rahmen des § 12 Abs. 4 Satz 3 PsychThG nur solche Personen angesehen, die am 24. Juni 1997, dem Tag der Einbringung des Entwurfs des PsychThG in den Bundestag, ihre psychotherapeutische Beschäftigung aufgenommen hatten, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht als Psychotherapeuten tätig waren, die aber - ohne die Übergangsregelung - ihr berufliches Betätigungsfeld hätten aufgeben müssen (vgl. Urteil des Senats vom 22. Mai 2001 - 6 A 11867/00.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.08.2001 - 6 A 10273/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 8. August 2001 - 6 A 10273/01.OVG - entschieden, dass eine psychotherapeutische Vortätigkeit nur dann Grundlage des Vertrauensschutzes nach § 12 PsychThG sein kann, wenn es sich um eine erlaubte berufliche Betätigung handelte.

    Selbst wenn man - anders als der Senat in seinem Urteil vom 8. August 2001 - 6 A 10273/01.OVG - annimmt, es habe für eine psychotherapeutische Tätigkeit als Angestellte oder Beamtin i.S.d. § 12 Abs. 4 Satz 3 PsychThG nicht zwingend einer Erlaubnis nach dem HeilprG bedurft, weil die Klägerin nach ihren Angaben unter ärztlicher Aufsicht und Kontrolle als Psychotherapeutin arbeitete, besteht der geltend gemachte Anspruch nicht.

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Dies wird durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2000 (NJW 2000, 1779 ff.) bestätigt, das den Gesetzgeber für verpflichtet gehalten hat, eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen vorzusehen, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit bis zum In-Kraft-Treten des Psychotherapeutengesetzes am 1. Januar 1999 in erlaubter Weise ausgeübt haben.

    In seinem Beschluss vom 16. März 2000 (NJW 2000, 1779 ff.) hat es ausgeführt, der Gesetzgeber des Psychotherapeutengesetzes habe das bisherige Berufsfeld der psychotherapeutischen Heilpraktiker nicht geschlossen; vielmehr dürften diese in ihrer bisherigen Berufstätigkeit fortfahren, allerdings die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" bzw. "Psychologischer Psychotherapeut" nicht mehr führen.

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Die Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 PsychThG darf nämlich nicht isoliert, sondern nur mit Rücksicht auf ihren Regelungszweck und in dem Sinnzusammenhang betrachtet werden, in den sie gestellt ist (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 30. März 1993, NJW 1993, 2861).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82

    Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Das wäre der Fall gewesen, wenn sie ausschließlich nach ärztlicher Diagnosestellung und unter ärztlicher Leitung oder Kontrolle weisungsabhängig Psychotherapie betrieben hätte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1983, BVerwGE 66, 367 ff.).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 19.95

    Berufsrecht - Zahnärzte, Erteilung der Approbation aufgrund rumänischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1996, BVerwGE 102, 44 ff.) ist die Frage, ob die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist, der Verwaltungsbehörde nicht zur Letztentscheidung zugewiesen; vielmehr handelt es sich insofern um einen gerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff, der einen Vergleich des von dem jeweiligen Bewerber absolvierten konkreten Ausbildungsganges mit dem Ausbildungsstand erfordert, der aufgrund einer in Deutschland absolvierten Ausbildung erreicht wird.
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Das vom Schutzbereich des Art. 6 GG garantierte Zusammenleben von Eltern und Kindern in häuslicher Gemeinschaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 1988, BVerfGE 79, 203 ) ist indessen nicht betroffen.
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Deshalb ist Art. 6 Abs. 1 GG auch in seiner Eigenschaft als wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat Ehe und Familie zu schützen und zu fördern hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. August 1999, NVwZ 2000, 59), durch die Versagung der Approbation nicht berührt.
  • EuGH, 14.09.2000 - C-238/98

    Hocsman

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    An der Maßgeblichkeit dieser Auffassung hat sich durch die von der Klägerin erwähnte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. September 2000 in der Rechtssache C - 238/98 nichts geändert, in der Art. 52 (nach Änderung jetzt Art. 43) EG-Vertrag in einem Fall ausgelegt wird, in dem ein Gemeinschaftsangehöriger, der Inhaber eines argentinischen Diploms ist, das von den Behörden eines Mitgliedstaats als einem in diesem Staat erworbenen Hochschulabschluss gleichwertig anerkannt worden ist und auf dessen Grundlage er in diesem Mitgliedsstaat zu einer Facharztausbildung zugelassen worden war, die Anerkennung seines Hochschulabschlusses in einem anderen Mitgliedsstaat erstrebte.
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2006 - 8 LA 153/05

    Stützen eines Approbationsverlangens auf ein in Spanien abgeschlossenes Studium

    Er hat dabei unter Berücksichtigung des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung nur solchen bisher psychotherapeutisch tätigen Personen die Möglichkeit eröffnet, unter Verzicht auf die gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 5 PsychThG grundsätzlich erforderlich dreijährige Ausbildung als Psychologische Psychotherapeuten approbiert zu werden, bei denen er eine hohe fachliche Qualifikation annehmen durfte, wobei eine nicht ausreichende Ausbildung durch berufspraktische Erfahrung und Fortbildung ersetzt wird, und die er auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit für schutzwürdig hielt (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 12.6.2002 - 6 A 11874/01 -, MedR 2002, 581).
  • VG München, 23.11.2010 - M 16 K 10.2644

    Erteilung einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin nach

    Dann nämlich hätte sie diese Tätigkeit nicht in erlaubter Weise erbracht, so dass diese Tätigkeit gemäß der ständigen ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen des § 12 Abs. 4 PsychThG nicht anrechenbar ist (BVerwG v. 28.11.2002, Az. 3 C 44/01, DVBl. 2003, 677 ff.; BVerwG v. 26.9.2007, Az. 3 B 39/07 -juris-; OVG Rheinland-Pfalz v. 12.6.2002, Az. 6 A 11874/01 -juris-; OVG Rheinland-Pfalz v. 8.8.2001, Az. 6 A 10273/01, -juris-).
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