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   LG Frankenthal, 14.09.2004 - 4 O 11/02   

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https://dejure.org/2004,27394
LG Frankenthal, 14.09.2004 - 4 O 11/02 (https://dejure.org/2004,27394)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 14.09.2004 - 4 O 11/02 (https://dejure.org/2004,27394)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 14. September 2004 - 4 O 11/02 (https://dejure.org/2004,27394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org

    Haftung ritueller "Beschneider"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Religiöse Rechtfertigung? Die Beschneidung von Knaben zwischen Strafrecht, Religionsfreiheit und elterlichem Sorgerecht (Bijan Fateh-Moghadam; RW 2010, 115)

Papierfundstellen

  • MedR 2005, 243
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus LG Frankenthal, 14.09.2004 - 4 O 11/02
    Unterhalb dieser Schwelle besteht die Verantwortung des Elternteils für das Setzen eines Schadensbeitrages nicht (BGH NJW 1988, 2667).
  • LG Köln, 07.05.2012 - 151 Ns 169/11

    Religiöse Beschneidung durch einen Arzt als Körperverletzung i.S.d. § 223 StGB;

    Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet (zu den Einzelheiten vgl.: Schlehofer a.a.O.; a.A. im Ergebnis Fischer, 59. Aufl., § 223 Rn. 6 c; inzident wohl auch: OLG Frankfurt NJW 2007, 3580; OVG Lüneburg NJW 2003, 3290; LG Frankenthal Medizinrecht 2005, 243, 244; ferner Rohe JZ 2007, 801, 802 jeweils ohne nähere Erörterung der Frage).
  • OLG Hamm, 30.08.2013 - 3 UF 133/13

    Neue Beschneidungsvorschrift (§ 1631 d BGB) konkretisiert

    Im Einzelfall hat die Rechtsprechung zur früheren Rechtslage (vgl. Landgericht Frankenthal, Urteil vom 14.09.2004, 4 O 11/12, recherchiert bei juris, Rdnr. 20, MedR 2005, S. 243 ff.) gut nachvollziehbar - konkret auf die Beschneidung bezogen noch bei einem Neunjährigen - entschieden, dass nicht anzunehmen sei, dass dieser nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung ermessen könne (vgl. auch Hamdan, in jurisPK-BGB, a. a. O., Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2007 - 4 W 12/07

    Schmerzensgeld: Erfolgsaussicht einer Schmerzensgeldklage gegen einen nicht

    In der Rechtsprechung ist für einen neunjährigen Jungen die Fähigkeit zur Einwilligung in seine Beschneidung in diesem Sinne verneint worden (LG Frankenthal MedR 2005, 243).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 228/17

    Erforderlicher Co-Konsens von Eltern und Minderjährigem im Falle einer

    Bei einer radikalen Zirkumzision handelt es sich keineswegs um einen lediglich geringfügigen Eingriff (a. A. Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 630d, Rdnr. 39), was sich zum einen aus den hier unstreitig eingetretenen Folgen der Operation (vgl. auch die in dem Fall des LG Frankenthal, Urteil vom 14.09.2004 - 4 O 11/02 -, juris, geschilderten Folgen der Beschneidung) und zum anderen aus dem Umstand ergibt, dass eine Beschneidung nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann (vgl. etwa OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.08.2007 - 4 W 12/07 -, NJW 2007, 3580, 3581; Sonnekus, JR 2015, 1, 10; Putzke, in: ders. u. a. (Hrsg.), Strafrecht zwischen System und Telos, Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg, 2008, S. 669, 678 f.).
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